Stephan Mayer (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stephan Mayer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
15.12.1973
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Neuötting
Wahlkreis
Altötting
Ergebnis
60,7%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Die Bundesregierung lehnt daher eine Neuregelung des Bankenwesens in Deutschland ab, befürwortet indes eine Verstärkung der Bankenaufsicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Mayer,

mich erreichte heute die Meldung, dass der Sportausschuss des Bundestages künftig nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen wird.
Welchen Zweck verfolgen die Ausschussmitglieder mit dieser Maßnahme?
Antwort von Stephan Mayer
6Empfehlungen
09.11.2011
Stephan Mayer
Sehr geehrter Herr ,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage bezüglich des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei Sitzungen des Sportausschusses, die Sie am 27. Oktober 2011 auf www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Sehr gerne nehme ich dazu Stellung.

Am 26. Oktober 2011 haben die Mitglieder des Sportausschusses der Koalitionsfraktion in der Tat beschlossen, die Sitzungen des Sportausschusses fortan wieder nicht öffentlich zu beraten. Dabei stützen sie sich auf den § 69 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT), wonach die "Beratungen der Ausschüsse grundsätzlich nicht öffentlich" sind. Mit diesem Beschluss kehrt auch der Sportausschuss zurück zur gängigen Praxis aller anderen Ausschüsse, die grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen. Einzige verbliebene Ausnahme bildet der Europa-Ausschuss.

Der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herrn Klaus Riegert, MdB begründet diese Entscheidung damit, dass durch die Umkehrung dieser grundsätzlichen Verfahrensweise kein Mehrwert erkennbar sei. Der Ausschluss der Öffentlichkeit gewährt den Ausschussmitgliedern eine sachliche und fachpolitische Diskussion im Ausschuss, unabhängig von parteipolitischen Linien. Um den Ausschussmitgliedern eben diese sachliche, fachliche und zielführende Diskussion ermöglichen zu können, ist man zur ursprünglichen Form entsprechend der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zurückgekehrt.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Mayer,

in einer Pressemitteilung kritisieren Sie den Beschluss der Piratenpartei, sich für eine rationale und am Menschen orientierte Drogenpolitik einzusetzen, anstatt wie Ihre Partei ideologisch verblendet eine strafrechtliche Jagd auf Konsumenten psychotroper Substanzen zu veranstalten ( tinyurl.com ).

3.3 Mio. Bundesbürger sind alkoholabhängig oder konsumieren missbräuchlich, 9,5 Mio. trinken täglich gesundheitsschädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben jährlich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums ( tinyurl.com ). 393.000 Personen wurden im Jahr 2008 wegen alkoholbedingter Krankheiten behandelt, 333.000 davon wegen psychischer und Verhaltensstörungen (vgl. "Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000" über www.gbe-bund.de, Stichwortsuche: Alkohol).
Zudem verfünffachte sich die Zahl der wegen Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingelieferten Jugendlichen in den vergangenen 20 Jahren. Allein zwischen 2002 und 2008 verdoppelte sie sich. Im Jahr 2007 wurden mehr als 23.000 Fälle verzeichnet ( tinyurl.com ).
Alkohol verursacht einen größeren Schaden als alle illegalisierten Substanzen zusammen ( tinyurl.com ). Er ist unbestreitbar eine der gefährlichsten Drogen überhaupt und zweifellos der Gruppe der harten Drogen zuzuordnen ( tinyurl.com , tinyurl.com ).
Werden Sie und Ihre Partei weiterhin mit Hochmut schlicht über die zerstörerische Kraft der tödlichen Droge Alkohol hinweggehen, oder planen Sie zukünftig auch mit massiver Strafverfolgung gegen Alkoholkonsumenten vorzugehen?

Ihr Bundesland hält alljährlich die größte offene Drogenszene Europas ab, das Münchner Oktoberfest. An dessen Ende wird stets stolz verkündet, wie viel Stoff konsumiert wurde.
Werden auch weiterhin CSU-Mitglieder an dieser Drogenszene teilnehmen, oder wendet sich Ihre Partei nun auch gegen diese Verharmlosung der tödlichen Droge Alkohol?

Freundliche Grüße

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Frage zum Thema Gesundheit
11.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mayer,

meine beiden (An)Fragen beziehen sich auf die am 5. Dezember von Ihnen veröffentlichte Pressemitteilung in der Sie die Drogenpolitik der Piratenpartei als "innenpolitisches Armutszeugnis" betiteln.

Zuerst möchte ich mich vorstellen: Mein Name ist , ich studiere im fünften Semester Physik und ich beschäftige mich seit mittlerweile 6 Jahren intensiv mit dem Thema internationale Drogenpolitik. Darüber arbeite ich seit 2 Jahren ehrenamtlich bei dem Leipziger Harm-Reduction Projekt "Drugscouts" und bin daher selbst in der Suchtprävention tätig. Auch möchte ich hinzufügen, dass ich nicht Mitglied der Piratenpartei bin und es sich hier keinesfalls um eine parteipolitisch motivierte Anfrage handelt.


Auf welche wissenschaftlichen Veröffentlichungen bezieht sich Ihre doch hoffentlich begründete Meinung, man müsse Drogen, d.h. auch Nikotin, Koffein und Trinkalkohol, in zwei eindeutig zu unterscheidende Gruppen, also harte und weiche Drogen, einteilen?
Bitte nennen Sie sowohl die Publikation, ihre Verfasser und ihr Erscheinungsjahr. Darüber hinaus bitte ich Sie die genaue Stelle zu zitieren und die jeweilige Einordnung der geläufigsten legalen und illegalen Drogen zu nennen.


In ihrer Pressemitteilung behaupten Sie ferner, der Beschluss der Piratenpartei sei verharmlosend gegenüber dem Ge- und Mißbrauch sogenannter Betäubungsmittel.
Bitte nennen Sie die genaue Stelle bei der, Ihrer Ansicht nach, eine solche Verharmlosung betrieben wird. Um Ihnen und den Lesern dieser Anfrage Arbeit zu ersparen, finden Sie hier den Antrag: wiki.piratenpartei.de
Mir war es bei bestem Willen unmöglich auch nur eine solche Stelle im Antrag zu finden. Mir erscheint es nach Lesen des Antrages viel eher so, als würden Sie und Ihre Partei die Folgen der Drogenpolitik, die Sie betreiben, verharmlosen.


Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Stephan Mayer
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19.02.2012
Stephan Mayer
Sehr geehrter Herr Redigger,

vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie am 11. Dezember 2011 auf www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Meines Erachtens ist die Unterscheidung zwischen weichen und harten Drogen sinnvoll, da damit vornehmlich diejenigen Substanzen, die sehr schnell zu körperlicher und psychischer Abhängigkeit führen, von anderen Rauschmitteln abgegrenzt werden. Die unterschiedliche Suchtgefährdung und das divergierende Suchtpotential ist – und das werden Sie wissen, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen – hinreichend belegt.

Aus meiner Sicht ist und bleibt die Forderung nach einer Legalisierung von jeglichen Drogen wie Heroin oder Kokain vollkommen unverantwortlich. "Probiert es doch einmal aus. Es ist doch legal!", wäre die fatale Botschaft, gerade auch für Jugendliche. Zweifelsohne würde durch eine solche Botschaft die Zahl der Konsumenten und Abhängigen enorm steigen. Einzig auf die Karte einer umfassenden Aufklärung zu setzen, greift hier deutlich zu kurz. Angesichts der gravierenden physischen und psychischen Gefahren, die beispielsweise von Heroin bereits beim ersten Konsum ausgehen, ist der Staat in der Verantwortung, seine Bürger zu schützen. Drogenabhängige sind meist nicht in der Lage, sich frei für oder gegen den Konsum zu entscheiden. Deswegen kann hier – wie es der Antrag der Piraten jedoch tut – auch zulässigerweise nicht mit der Freiheit des Einzelnen oder Mündigkeit argumentiert werden.

Neben dem Verbot von Drogen muss das Hauptaugenmerk auf eine starke und effektive Präventionsarbeit gelegt werden. Wenn die Piratenpartei zu einer besseren Aufklärung beitragen möchte, ist sie selbstverständlich dazu gerne eingeladen.

Gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.12.2011
Von:

Glück auf aus Schwarzenberg!

Nun ist bei uns der Weihnachtsmarkt vorbei und ich finde endlich wieder Zeit mich der Politik zu widmen.

Heute bewegt mich der Umstand, daß Sie dem neuen Wahlgesetz zugestimmt haben, mit Ihnen in Kontakt zu treten.

Haben Sie die Beispiele, in denen es nach dem neuen Wahlrecht weiterhin zu einem negativen Stimmgewicht kommt, vor der Abstimmung zur Kenntnis genommen? Eine Erläuterung der Beispiele finden Sie hier:

www.mehr-demokratie.de

Wie ist es dazu gekommen das neue Wahlgesetz zu verabschieden, ohne den Versuch einen Konsens mit allen Fraktionen zu erreichen? Ist das beim Wahlrecht nicht angebracht?

Mit herzlichen Güßen,
Antwort von Stephan Mayer
1Empfehlung
30.01.2012
Stephan Mayer
Sehr geehrter Herr ,

vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie am 13. Dezember 2011 auf www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Ihre Frage gibt mir die Gelegenheit, noch einmal deutlich zu machen, dass die christlich-liberale Koalition über mehrere Monate hinweg das Gespräch mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag gesucht hat, um eine Novellierung des Bundeswahlgesetzes zu erreichen, die auch von den Oppositionsfraktionen getragen wird. Letztlich sind die Gespräche jedoch vor allem daran gescheitert, dass der Fokus der Oppositionsfraktionen nicht auf der Behebung des negativen Stimmgewichts lag, sondern auf der Abschaffung der Überhangmandate. Sie verfolgten mit ihren Entwürfen offensichtlich nicht eine Änderung des Wahlrechts, sondern eine zukünftige Veränderung des Ergebnisses der Wahl. Dies ist auch im Rahmen einer umfangreichen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 05. September 2011 sehr deutlich geworden ( www.bundestag.de ).

Der Vorschlag der christlich-liberalen Koalition beseitigt jedoch den nachteiligen Effekt des negativen Stimmgewichts in dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Umfang. Im Grundsatz behält er aber das bewährte System des personalisierten Verhältniswahlrechts bei. Dies ist ein Beitrag zu gelebter Bürgernähe und ein angemessener Kompromiss zwischen den Interessen der großen und der kleinen Parteien.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Mayer,

hier

www.focus.de

können wir Ihr Engagement für die Verschärfung des Prostitutionsgesetzes nachlesen.
Im Artikel aufgeführt ist ein Link zur EU, der hunderttausendfachen Menschenhandel zu Prostitutionszwecken benennt und den Sie sich offensichtlich zu eigen machen.
Indes ergibt ein Abgleich mit der Wirklichkeit und dem Bundeskriminalamt

www.bka.de

Zahlen, die Ihren Aktionismus in keiner Weise rechtfertigen und es stellt sich dem Verständigen die Frage, ob die um den Multiplikationsfaktor 1000 höher behaupteten Opferzahlen der EU nicht ideologischen Zwecken dienen.

Legen Sie bitte dar, warum nach Legalisierung der Prostitution bei den Damen des Gewerbes nicht umfassende Überprüfungen möglich sein sollten (der Standort von Bordellen ist schließlich bekannt und notfalls aus Kontaktanzeigen zu erfahren) ähnlich denen auf jeder Baustelle üblichen Kontrollen der Papiere u.ä., überdies ist dem steuerzahlenden Bürger die Schärfe finanzamtlicher Kontrollmechanismen längst schmerzhaft klar geworden und es ist nicht einsichtig, warum diese im horizontalen Gewerbe nicht anwendbar sein sollten.
Die stringenten Maßnahmen polizeilicherseits anläßlich der Fußball- WM hier und der von interessierter Seite prognostizierten 50 000 Zwangsprostituierten erbrachten jedenfalls nicht einen einzigen Treffer.

Nach dem Vorgesagten sind wir gespannt, welche Maßnahmen Sie favorisieren. Benennen Sie sie uns.

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