Sehr geehrter Herr

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die eingeführte Zuverlässigkeitsprüfung für Sport- und Privatpiloten beabsichtigt in keiner Weise, diese Personengruppe unter einen Generalverdacht zu stellen. Es ist kein Geheimnis, dass im deutschen Luftraum der Flugverkehr in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Er ist dadurch auch für Sport- und Privatpiloten, die m.E. eine spannende und interessante Tätigkeit ausüben gefährlicher geworden.
Sie haben in ihrer Vermutung Recht, dass dies auch eine Maßnahme darstellt, die dem Schutz vor terroristischen Gefahren dienen soll. Dennoch: Sie stehen unter keinem Generalverdacht. Es ist, auch mit Blick auf unsere Verfassung, sicher eine zusätzliche Belastung für Sie. Der Gesetzgeber ist aber seit dem 11. September 2001 in besonderer Weise aufgefordert, seine Bürger/-innen vor Gefahren aus dem Luftraum zu schützen. Daran besteht ein begründetes, hohes öffentliches Interesse. Die Einführung der Zuverlässigkeitsprüfung ist ein Abwägungsergebnis. Sie ermöglicht Ihnen die weitere Ausübung des Sport- oder Privatflugs, stellt aber zugleich und besser als zuvor sicher, dass verantwortungsvolle Menschen das Flugzeug steuern. Viel schlimmer wäre ein Verbot oder eine weitreichende Einschränkung des Fliegens. Im Ergebnis ist die Überprüfung der Zuverlässigkeit also der zusätzliche Aufwand für Sie, der Sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit am geringsten belastet - im Vergleich zu allen anderen Handlungsalternativen.
Die Zuverlässigkeitsprüfung ist zudem ein über Jahrzehnte bewährtes Mittel, um sicherzustellen, dass gewissenhafte Menschen verantwortungsvolle Tätigkeiten ausüben: Betreiber des Gaststättengewerbes müssen zuverlässig sein, vgl. § 21 GaststättenG; verschiedene Gewerbetreibende,z.B. Betreiber einer Privatkrankenanstalt müssen zuverlässig sein, vgl. § 30 Gewerbeordnung; jeder, der eine Waffe besitzt muss ebenso zuverlässig sein, vgl. § 4 f. Waffengesetz. Dies sind nur drei Beispiele von vielen. Gaststättenbetrieber, Apotheker, private Hebammen oder Waffenbesitzer stehen deshalb aber nicht in einem Verruf oder unter einem Generalverdacht in unserem Land.
Auch ich finde es bedauerlich, dass wir hier stärker als zuvor zum Handeln gezwungen sind. Viel tragischer wäre aber, wenn wir uns eines Tages vorwerfen müßten, unsere Menschen nicht ausreichend vor größeren Gefahren aus dem Luftraum, die ausdrücklich nicht nur auf Terrorismus zurückzuführen sind, geschützt zu haben.
Schließlich hat eine Zuverlässigkeitsprüfung nichts mit ausspionieren oder gläsernen Bürger zu tun. Bei der Prüfung sollen Sie zu Fragen, die unmittelbar mit der Ausübung ihrer Flugtätigkeit zu tun haben, Stellung beziehen.
Herr

, ich bin überzeugt, dass Sie kein Kamikazeterrorist sind. Und schon weil sie ein gewissenhafter Flugzeugführer sind, denke ich, dass die zusätzliche Zulässigkeitsprüfung für Sie auch keine Hürde darstellt.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Steffen Reiche