Steffen Reiche (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Steffen Reiche
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Tischler, Theologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Cottbus - Spree-Neiße
Landeslistenplatz
1, Brandenburg
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(...) Wir treten bei diesem Wahlkampf für Steuererhöhungen für sehr reiche Leute ein – Einkommen von 120.000 Euro allein, 240.000 Euro zu zweit und eine Börsenumsatzsteuer. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
20.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Reiche,

welche Ansätze gibt es, die die Qualtität der ambulanten und stationären Pflege in einer alternden Gesellschaft im ländlichen Raum sichert?

Mit freundlichen Grüßen


Potsdam
Antwort von Steffen Reiche
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15.09.2009
Steffen Reiche
Sehr geehrter Herr ,

die höchste und wichtigste Verpflichtung des Grundgesetzes formuliert der Artikel eins:

,,Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘‘

Wie der soziale Rechtsstaat damit umgeht zeigt sich nicht zuletzt im Umgang mit denjenigen, die als alte Menschen, als schwerkranke oder als Menschen mit Behinderung auf Pflege angewiesen sind.

Wer welche Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt hängt von der Pflegebedürftigkeit ab. Diese Pflegebedürftigkeit misst man damit, wieviele Minuten Unterstützung der Mensch pro Tag benötigt. Ab 90 Minuten Hilfe erhält man Leistungen der Pflegestufe 1. Leider wird bei den ‘‘Pflegeminuten‘‘ nur körperliche Gesichtspunkte beachtet. altersbedingte Verwirrung oder geistige Behinderungen werden dabei kaum berücksichtigt.

Deshalb haben wir im Januar 2009 im ‘‘Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeits-begriffs‘‘ auf diese drei Kernpunkte geeinigt:

  • Der problematische Maßstab des zeitlichen Aufwands ( Minutenpflege) wird nicht länger verwendet- Beurteilt wird vielmehr der Grad der Selbstständigkeit des Menschen

  • Das neue Verfahren berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit, neben körperlichen Einschränkungen eben auch solche, die bei demenziell erkrankten Menschen häufig vorkommen.

  • An die Stelle der bisherigen drei Pflegestufen sollen künftig fünf Bedarfsgrade treten.

Auch die Begutachtung von Kindern oder die Berücksichtigung des angemessenen Rehabilitationsbedarf werden in dem neuen Verfahren verbessert. Insbesondere der Bedarfsgrad eins dient der Prävention und Rehabilitation vor Pflege.

Es ist unser Ziel in der Qualität der ambulanten und stationären Pflege zu einer ganzheitlichen Sicht des pflegebedürftigen Menschen zu kommen und dabei mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu erreichen.

Hier sind auch die Kommunen und Krankenkassen aufgefordert, die sich dankenswerterweise intensiv an der Arbeit des Beirates beteiligt haben.

Dazu gibt es stärkere Unterstützung für diejenigen, die als Verwandte Menschen pflegen - solange wie möglich und gewünscht im eigenen Wohnumfeld im ländlichen Raum, wie auch betreutes Wohnen. Wenn es dann doch zur Pflege kommt benötigt man größere Einrichtungen
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Frage zum Thema Wirtschaft
10.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Reiche,

wie kann es sein, das öffentliche Auftraggeber, in diesem Fall die Stadt Cottbus, trotz Vorliegen von unabhängigem Gutachten, Nachweisen etc. ein kleines Unternehmen nicht korrekt für seine Leistung zahlt und somit verantwortlich für die Insolvenz des Unternehmens sowie den sozialen Abstieg der Mitarbeiter und des Inhabers ist. Die Insolvenz wurde eröffnet und die Stadt Cottbus wird vom Insolvenzverwalter verklagt. Das wird Jahre dauern. Der Inhaber u. Geschäftsführer dieses Unternehmens hat, als ehemaliger Selbstständiger, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und ist gezwungen Hartz IV zu beantragen.
Als Unternehmer hat er darauf vertraut, dass öffentl. Auftraggeber Ihren Verpflichtungen auf jeden Fall nachkommen.
Sein Bemühen eine gütliche Einigung noch vor der Insolvenz herbei zu führen, scheiterte. Seine Bitte um ein persönl. Gespräch mit der Oberbürgermeisterin Rätzel wurde von dieser völlig ignoriert. Nach meiner Meinung hoffte die Stadt auf Insolvenz mangels Masse, um sich so um die Zahlungen drücken zu können.
Nach Vorlegen eines Gutachtens durch uns, wurde der Auftrag schnell gekündigt um so Schadensersatzforderungen gegen uns konstruieren zu können. Einem privaten Auftraggeber würde ich in diesem Fall "Betrug" unterstellen. Wie nennt man so etwas bei einem öffentl. Auftraggeber?

Der ganze "Schlamassel" entstand durch eine völlig falsche Ausschreibung. Warum hält man sich nicht an das Ingenieurbüro zwecks Schadenersatz und versucht das Ganze dem kleinsten Unternehmer anzulasten?

Dem zweiten Auftragnehmer, der Firma RWE, hat man alle Kosten und Verzögerungen anstandslos gezahlt. Hier hatte man offensichtlich Angst vor dem großen Konzern!

Der kleine Unternehmer wurde geschäftlich u. privat ruiniert, die Zukunft der Kinder, die studieren, ist ruiniert, da er keine Studiengeb. mehr zahlen kann, sowie die Gesundheit, da er mehrere Herzinfarkte seit dieser Geschichte hatte.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.09.2007
Von:

Wie stehen Sie zur Verwendung von Wahlcomputern in Cottbus (und anderswo) insbesondere vor dem Hintergrund der nachweislichen Manipulierbarkeit und der fehlenden Möglichkeit, zweifelhafte Ergebnisse unabhängig von eben diesen Wahlcomputern nachzuprüfen?
Antwort von Steffen Reiche
2Empfehlungen
06.09.2007
Steffen Reiche
Andere Länder sind auf dem Weg der Einführung der neuen Medien schon weiter als Deutschland. Insofern war es gut, dass Cottbus mitgeholfen hat, Erfahrungen auch in Deutschland zu machen. Der Versuch ist mittlerweile beendet und auf neuem, höherem Niveau werden neue Erfahrungen gesammelt werden.

Büro
Steffen Reiche
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
26.11.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Reiche,

da die Diätenerhöhung ab 2008 in breiten Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis und Wut trifft, möchte ich Sie persönlich fragen, ob Sie diesen Geldbetrag für sich verwenden werden oder eventuell gemeinnützigen Projekten zur Verfügung stellen.
Vielen Dank im voraus für eine ehrliche Antwort.

-
Antwort von Steffen Reiche
4Empfehlungen
07.03.2008
Steffen Reiche
Sehr geehrter Herr ,

wie sie bei Abgeordnetenwatch nachvollziehen können habe ich mich in der Frage der Diätenerhöhung bei der Abstimmung enthalten.

Ich habe nach meinem Studium ein Leben als Pfarrer für 500 Mark Ost vor mir gehabt. Dann habe ich als Minister zehn Jahre mehr als heute verdient und bekommen. Heute verdiene ich genug um mit meiner Familie ein gutes Leben zu führen. Insofern brauche ich nicht mehr.

2008 werden wir voraussichtlich 100 Milliarden Steuermehreinnahmen haben als zu Beginn der Legislaturperiode. Statt rund 450 dann über 550 Milliarden Euro. Aber auch im nächsten Jahr sind noch Kreditaufnahmen für den Bundeshaushalt geplant. Das heißt, noch immer leben wir über unsere Verhältnisse, nehmen Schulden zusätzlich zu den 1,5 Billionen Euro Schulden auf. Deshalb ist es für mich auch eine Frage des Gewissens, ob wir ein Signal zusätzlich zur Verlängerung des ALG I setzen, dass wir weiter Geld ausgeben, was wir nicht haben.

Die Argumentation der Befürworter einer Diätenerhöhung ist, obwohl ich sie nicht teile, nachvollziehbar. Sie sagen: Wir tragen Verantwortung für Wahlkreise mit 220.000 bis 260.000 Menschen. Im Westen bekommt der Bürgermeister einer Gemeinde mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern ein Gehalt von 7.668 Euro – "B 6" heißt diese Eingruppierung. In Brandenburg beginnt dies erst mit 100.000 Einwohnern. "R 6", von der Gehaltshöhe her gleich, bekommt ein einfacher Bundesrichter.

Das Ziel dieser Erhöhung, der Empfehlung einer Kommission folgend, ist die Abgeordnetendiät zum 1. Januar 2009 in zwei Erhöhungsschritten dieser Bürgermeister- bzw. Richtervergütung gleichzustellen. Zugleich gibt es, was ich begrüße und das Bundesverfassungsgericht forderte, keinen Erhöhungsautomatismus bei den Diäten mehr. Das Parlament muss dann jeden Erhöhungsschritt gesetzlich beschließen.

Die immer wieder kritisierten hohen Pensionsansprüche werden im Gegenzug
von ehemals 4 % pro Jahr Mitgliedschaft, derzeit bei 3 %, auf 2,5 % pro
Jahr gesenkt. Die Pensionsansprüche werden im Rahmen der neuen Regelung
Jahr für Jahr auf die Rente bzw. Pension mit 67 Jahren verschoben.

Die Mehrkosten für die Erhöhung schlagen in den Jahren 2008 und 2009 mit jeweils rund 2,4 Millionen Euro zu Buche.

Von den Befürwortern wird gefordert, wir sollten genügend Selbstbewusstsein haben, diese angemessene Erhöhung nach vier Jahren Nullrunden offensiv zu vertreten. Ich könnte das, will es aber für mich nicht. Da voraussichtlich genügend Stimmen zusammen kommen werden, bekomme ich in 2008 eine Erhöhung von 330 Euro und 2009 von 329 Euro monatlich, insgesamt rund 9,2 %.

Dann werde ich in Kooperation mit dem Märkischen Boten und SOS-Kinderdorf über die vielen Besuchergruppen hinaus monatlich zusätzlich eine Gruppe Kinder bzw. Bürgerinnen und Bürger mit dem Brandenburgticket nach Berlin einladen, sie durch das Reichstagsgebäude führen und im Anschluss daran zu einem Imbiss einladen. Darüber hinaus werde ich meine Spenden erhöhen.

Wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, ist diese Aktion
überwältigend angenommen worden.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr
Steffen Reiche
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Frage zum Thema Finanzen
21.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Reiche,

Ihnen dürfte nicht unbekannt sein, dass täglich 10000.de Berufspendler mit einem Pkw ihre Arbeitsstelle erreichen müssen. Nun explodieren seit Jahresanfang die Kraftstoffpreise in einem bisher nicht gekannten Umfang selbst Diesel kostet fast genauso viel wie Benzin und der Bundestag hat die Kilometerpauschale drastisch eingeschränkt. Alles in Allem für viele Bürger ein unerträglicher Zustand. Der private Konsum im Einzelhandel ,der eh schon seit Jahren rückläufig ist wird weiter eingeschränkt , weil am Ende des geldes immer noch soviel Monat übrig ist! Was tuen Sie als Bundestagsabgeordneter um in dieser Situation den Bürgern zu einer finanziellen Entlastung zu verhelfen?
Antwort von Steffen Reiche
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16.10.2008
Steffen Reiche
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in diesem Jahr über die Pendlerpauschale. Wir werden falls das Verfassungsgericht Änderungsbedarf sieht, sofort eine Änderung auf den Weg bringen -noch in dieser Legislaturperiode. Scheinheilig ist es von der CSU erst die Abschaffung der Pendlerpauschale zu initiieren und dann die Abschaffung der Abschaffung zu fordern. Von der jetzigen Lösung sind übrigens nur die Betroffen, die einen Arbeitsweg zwischen 7 und 20 km haben. Der Weg bis 7km ist durch die Werbekostenpauschale abgegolten. Zu Recht wird in dieser Situation eine steuerliche Entlastung gefordert. Dadurch, dass zum 01.01.2010 die Krankenkassenbezüge steuerlich geltend gemacht werden können, werden die Bürger im Umfang von 9Mrd Euro entlastet. Eine Reduzierung der Ökosteuer in Benzin würde hingegen nichts bringen, denn die Konzerne würden nur ihren Gewinn im selben Umfang erhöhen. Um den Bürger zu entlasten, haben wir die vorgesehene Erhöhung der steuerlichen Belastung des beizumischenden Biosprits reduziert.
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