Steffen Reiche (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Steffen Reiche
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Tischler, Theologe
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Cottbus - Spree-Neiße
Ergebnis
27,9%
Landeslistenplatz
5, Brandenburg
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Mir liegt es auch am Herzen, dass junge arbeitssuchende Menschen nicht von privaten Arbeitsvermittlungen und unternehmen als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.
Der Sinn und Zweck dieser Arbeitsvermittlungen ist es den Arbeitssuchenden mehr Möglichkeiten bei der Vermittlung von Arbeit zu bieten. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
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Steffen Reiche hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
13.09.2009
Von:
Uve

Sehr geehrter Herr Reiche,

Sie haben im vergangenen Jahr im Deutschen Bundestag der Privatisierung der Deutschen Bahn zugestimmt.
Würden Sie heute Ihre Entscheidung vor dem Hintergrund des Berliner S-Bahn-Skandals, bei dem aus Geldgier der Bahnmanager täglich die Sicherheit tausender Fahrgäste aufs Spiel gesetzt wurde, erneut so treffen?

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Frage zum Thema Arbeit
14.09.2009
Von:

Herr Reiche,

was gedenken sie zu tun,dass unsere jungen arbeitsfähigen Leute nicht mehr so schamlos von den privaten Arbeitsvermittlern und Unternehmen ausgebeutet werden???

Das ist für eine Mutter unerträglich!!!!
Antwort von Steffen Reiche
bisher keineEmpfehlungen
15.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

mir liegt es auch am Herzen, dass junge arbeitssuchende Menschen nicht von privaten Arbeitsvermittlungen und unternehmen als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.
Der Sinn und Zweck dieser Arbeitsvermittlungen ist es den Arbeitssuchenden mehr Möglichkeiten bei der Vermittlung von Arbeit zu bieten.
Die privaten Arbeitsvermittler sollen dabei ein Mehr an Entscheidungsspielräumen für den Einzelfall und an maßgeschneiderten Projekten und innovativen Lösungen für Langzeitarbeitslose vor Ort ermöglichen. Diese Entscheidungsspielräume werden insbesondere durch das Vermittlungs- und Aktivierungsbudget (§ 45 und 46 SGB III) eröffnet - und zwar auch für Langzeitarbeitslose.

Der § 45 des SGB besagt:
(1) Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Hinzu kommt die neue Freie Förderung im § 16f des SGB II:
(1) Die Agentur für Arbeit kann bis zu 10 Prozent der nach § 46 Abs. 2 auf sie entfallenden Eingliederungsmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit einsetzen, um die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erweitern. Die freien Leistungen müssen den Zielen und Grundsätzen dieses Buches entsprechen.
(2) Die Ziele der Maßnahmen sind vor Förderbeginn zu beschreiben. Eine Kombination oder Modularisierung von Maßnahmeinhalten ist zulässig. Die Maßnahmen dürfen gesetzliche Leistungen nicht umgehen oder aufstocken. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen für Langzeitarbeitslose, bei denen in angemessener Zeit von in der Regel sechs Monaten nicht mit Aussicht auf Erfolg auf einzelne Gesetzesgrundlagen dieses Buches oder des Dritten Buches zurückgegriffen werden kann. In Fällen des Satzes 4 ist ein Abweichen von den Voraussetzungen und der Förderhöhe gesetzlich geregelter Maßnahmen zulässig. Bei Leistungen an Arbeitgeber ist darauf zu achten, Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden. Projektförderungen im Sinne von Zuwendungen sind nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung zulässig. Bei längerfristig angelegten Maßnahmen ist der Erfolg regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.

Desweiteren haben die SPD uns ich uns dafür eingesetzt, dass auch bei der privaten Vermittlung von Arbeit ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird, der es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht - ohne staatliche Unterstützung - von der geleisteten Arbeit zu leben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufriedenstellend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Reiche, MdB
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Frage zum Thema Soziales und Familie
21.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Reiche,

Ich habe einen behinderten Sohn, der jetzt 31 Jahre alt ist. Er bekommt seit dem Einigungsvertrag eine "Invalidenrente", die bei 238,77 € festgelegt wurde und die nicht in die Rentenerhöhungen integriert wurde. Seit Jahren wird nun diese Rente immer weniger, da die Abgaben an Kranken- und Pflegeversicherung und zusätzlicher Pflege-Abgabe, da er keine Kinder hat (wie solllte er auch, da er geistig behindert ist?!) immer höher werden. Das selbe ist mit seinem Werkstattlohn von 90€, von dem diese Beiträge ebenfalls abgezogen werden, auch die zusätzliche Pflegeabgabe. Da die Grundsicherung (Ca. 260€) die unterschiedlichen Erhöhungen/ Abzüge immer wieder gegenrechnet, ändert sich an dieser Rente/Arbeitslohn/Grundsicherung nichts. Ist das in Ihren Augen gerecht gegenüber den Menschen, die sich selbst nicht äußern können und in allen Lebenslagen auf die Hilfe der Eltern (Heute genannt: Betreuer!) benötigen? Könnten Sie von solch einer Rente leben? Würden Sie das ändern, dass geistig behinderte Menschen keine zusätzlichen Abgaben wegen Kinderlosigkeit zahlen müssen?

Freundliche Grüße

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