Steffen Bilger (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
16.02.1979
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ludwigsburg
Wahlkreis
Ludwigsburg
Ergebnis
39,9%
Landeslistenplatz
53, Baden-Württemberg
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(...) Die Antwort zu den unterschiedlichen Preisen steht bereits in dem Artikel von Spiegel-Online: www.spiegel.de . Gemäß Gesetz aus dem Jahr 2002 sind die unteren Verwaltungsbehörden in Baden-Württemberg für die eingetragenen Lebenspartnerschaften verantwortlich, im Falle von Ludwigsburg also das Landratsamt. Wie das Landratsamt Spiegel.de auf Nachfrage mitteilte, verlangt das Landratsamt lediglich die real entstehenden Kosten von 150 Euro. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,

auf die Frage von Herrn Rembold antworten Sie, Zitat:

"Die Forderung nach dem "gläsernen Abgeordneten" ist aus meiner Sicht nicht mit der Ausübung des freien Mandats in unserer parlamentarischen Demokratie vereinbar. Das 2007 eingeführte Stufensystem für die Offenlegung von Nebentätigkeiten wird dagegen dieser Forderung gerecht. In drei Stufen von 1.000, 3.500 und 7.000 Euro müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestags ihre (monatlichen) Einkünfte pauschaliert und nach Herkunft anzeigen. Wie wirksam bereits diese Regelung ist, zeigt die aktuelle Diskussion um die Nebeneinkünfte von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. Innerhalb kürzester Zeit hatte dieses Portal ein Ranking der zehn Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften erstellt und die öffentliche Debatte weiter vorangetrieben. Das zeigt: Das Stufensystem als solches wird dem Zweck von Transparenz gerecht."

www.abgeordnetenwatch.de

Herr MdB Steinbrück hat allein in der laufenden Legislaturperiode mehr als 1.2 Millionen Euro als Redehonorare kassiert, das von Ihnen gelobte Stufensystem wies bis vor kurzem diesen "Nebenverdienst" nur mit Hilfe der maximalen Verdienststufe von mindestens 7000 Euro /Jahr aus.
und ließ somit nur die Inforamtion zu, dass Herr Steinbrück seit 2009 drei mal mind. 7000 Euro an Nebenverdiensten mitgenommen hat.

Frage 1:

Mindestens 21 000 ausgewiesene gegenüber real dann mindestens 1 200 000 kassierten Euro...

... was ist an einem solchen System, dass derartige Widersprüche zulässt, transparent?

Sie verurteilen in oben stehendem Zitat den "gläsernen Abgeordneten".

Frage 2:

Müssten Sie dann nicht auch konsequenterweise aus Gründen der Menschenwürde dagegen sein, dass Menschen, die eine Unterstützung nach ALG II erfahren, schonungslos gegenüber den Ämtern ihre finanziellen Verhältnisse offenbaren müssen (wo z.B. in die Sparschweine der Kinder gespäht wird)?

Viele Grüße,
Antwort von Steffen Bilger
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03.01.2013
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu meiner Antwort zum gläsernen Abgeordneten.

Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, erhalte ich eine Vielzahl von Fragen. In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir uns bei den meisten Themen einig. Damit außerdem die Nähe des örtlichen Abgeordneten zum Wähler gegeben ist, haben wir in der Unionsfraktion die Absprache getroffen, dass wir insbesondere Fragen aus unserem eigenen Wahlkreis beantworten. Ich bitte hierfür um Verständnis. Ihre Frage bezieht sich auf eine Antwort von mir – trotzdem ist sie eher genereller Natur. Sollten Sie also Interesse an einer Antwort haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren örtlichen CDU-Abgeordneten unter peter.wichtel@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
13.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,

am 28.02.2013 stimmten sie zur Abstimmung "Wasser als Menschenrecht, Antrag der Fraktion Die Linke Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern" mit "Nein".
Damit stellten sie die Gleise für den Einzug privater Unternehmen in die zukünftige Wasserversorgung der Bevölkerung.

Privatisierung der Wasserversorgung ist der Welt nicht unbekannt und es gibt bereits Erfahrungen, aus denen man schöpfen kann. Preissteigerungen, Qualitätsminderung, Wartungsmängel oder sogar Versorgungsunsicherheit folgten häufig daraus. Dies sind drohende Gefahren.
Unser aktuelles System hingegen funktionierte zuverlässig. Ihre Stimme riskiert diese Zuverlässigkeit.

Ein Wasserversorgungssystem mit privater Beteiligung wird für den Verbraucher unübersichtlicher. Die Privatisierung technischer Infrastruktur hatte oft genug einen Tarifdschungel zur Folge. Jener begünstigt die Tricks privater Versorger und die Verwirrung beim Konsumenten. Seien sie sich sicher: Die privaten Versorger werden jeden Trick nutzen, jede Karte spielen, uns das Wasser nachts zum "Mondscheintarif" anbieten, uns die ersten 1000 Liter gratis geben, sich Durchleitungsentgelte und Qualitätsgarantien extra bezahlen lassen und Monatspreise mit komplizierten Fußnoten versehen.

Sind sie der Meinung, dass Deutschland sein unbestreitbar gut funktionierendes Trinkwasserversorgungssystem durch die Öffnung für private Unternehmen verbessert?
Falls ja, was wird sich konkret verbessern?

Sind Sie der Meinung, dass sie in dieser Abstimmung den Willen der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland durchsetzten?



Ich und Wir sind sehr gespannt auf ihre Antworten.

Mit freundlichem Gruß



PS: Sollten sie bereits an anderer Stelle auf identische Fragen geantwortet haben, bitte ich sie um Verweis auf diese Antworten.
Antwort von Steffen Bilger
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26.03.2013
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

zunächst ich möchte mich für Ihre Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung bedanken.

Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, erhalte ich eine Vielzahl von Fragen. In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir uns bei den meisten Themen einig. Damit außerdem die Nähe des örtlichen Abgeordneten zum Wähler gegeben ist, haben wir in der Unionsfraktion die Absprache getroffen, dass wir insbesondere Fragen aus unserem eigenen Wahlkreis beantworten. Ich bitte hierfür um Verständnis. Sollten Sie also Interesse an einer Antwort haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren örtlichen CDU-Abgeordneten. Die CDU-Abgeordneten aus Köln sind Ursula Heinen-Esser und Dr. Michael Paul. Wer genau "Ihr" Abgeordneter ist, können Sie mit Hilfe Ihrer Postleitzahl auf der Homepage des Bundestages ( www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/index.jsp ) herausfinden.
Zur Debatte im Deutschen Bundestag - und unseren Argumenten gegen die von Ihnen genannten Anträge - kommen Sie hier: dip21.bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB
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Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung verhindern (Linken-Antrag)
07.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,

bei der Abstimmung vom 28.02.2013 " Wasser als Menschenrecht ", ein Antrag DER LINKEN, sowie in abgeschwächter Form von den Grünen haben Sie jeweils gegen diesen Antrag gestimmt.

Ich bin auch der Meinung das die Versorgung von Wasser in öffentlicher Hand bleiben muss, da sonst Konzerne ,wie schon in einigen Afrikanischen Länder, die wasserrechte übernehmen, die Preise diktieren, und sich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung Wasser überhaupt noch leisten kann.

Sind Sie wirklich für die Privatisierung von Wasser, oder haben Sie nur aus Parteipolitik gegen die Anträge von Linke und Grünen gestimmt .

Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Antwort von Steffen Bilger
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11.04.2013
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihr Interesse an der Wasserversorgung. Gerne erkläre ich Ihnen, warum ich den Anträgen von Bündnis90/Grüne und den Linken hierzu am 28. Februar 2013 nicht zugestimmt habe.

Nur weil die Anträge "Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern" und "Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür" der oben genannten Bundestagsfraktionen an sich vom Grundsatz her ein wichtiges Thema ansprechen, sind sie noch lange nicht zustimmungswürdig. Das hat erst einmal wenig mit Parteitaktik zu tun.
Die CDU nimmt dieses Thema sehr ernst, deshalb wurde auch im Dezember 2012 auf dem Bundesparteitag in Hannover darüber debattiert. In einem Beschluss haben wir uns klar gegen eine Privatisierungs- und Ausschreibungspflicht der öffentlichen Wasserversorgung ausgesprochen.
Allerdings sind Anträge wie die der Grünen und Linken einer sachdienlichen Debatte nicht zuträglich und schüren aus meiner Sicht eher unbegründet Ängste in der Bevölkerung. Das Ziel des Vorhabens der Europäischen Union liegt nicht in der Zwangsprivatisierung, sondern darin, Vetternwirtschaft und Korruption beim Verkauf von Wasserwerken zu verhindern. Hierzu hatte ich auch schon frühzeitig das Gespräch mit Europaabgeordneten gesucht. Kommunen sollen daran gehindert werden, dem lokalen Energieversorger den Zuschlag automatisch zu erteilen. Die Transparenz der Vergabe würde somit erhöht. Dies kommt jedem Verbraucher zu Gute. Mit der Debatte, die durch die beiden Anträge im Bundestag entstand, werden die Bürger durch unsachliche und inhaltlich falsche Aussagen eher verunsichert.
Wir Abgeordnete von CDU und CSU haben uns bereits vor einiger Zeit im Europaparlament dafür eingesetzt, dass die ursprünglich vorgesehene EU-Regelung zu Gunsten Deutschlands beziehungsweise der deutschen Stadtwerke verbessert wird. Die jetzt geplante EU-Regelung ermöglicht, auf Grund der Bemühungen der Union, eine sektorenspezifische Betrachtung. Immer dann, wenn die Stadtwerke, die mehrheitlich den Kommune gehören, zumindest 80 Prozent der Wasserversorgung auf der eigenen Gemarkung erbringen, besteht keine Ausschreibungspflicht. Damit stünden die deutschen Stadtwerke in bestimmten Fällen künftig besser da, als nach derzeitiger Lage.
Vielleicht haben Sie in den Medien ja auch die durchaus differenzierten Berichte zur Wasserversorgung in Deutschland gelesen. Viele Vorurteile werden da wiederlegt: Private sind nicht unbedingt billiger als öffentliche Versorger (und umgekehrt), staatliche Wasserwerke wehren sich gegen Transparenz und unabhängige Finanzaufsicht und so weiter. Private und öffentliche Wasserversorger haben aber in Deutschland eines gemeinsam: Sie leisten ordentliche Arbeit. Die Wasserversorgung in Deutschland ist sehr gut und sauber geregelt. Ihre Befürchtung, in Europa könnte ein Kampf um Wasser entstehen – wie in einigen Teilen Afrikas –, halte ich daher für unbegründet. Allein schon deshalb, weil hier glücklicherweise keinerlei Wassermangel herrscht.
Dies wird in Zukunft ebenfalls so bleiben, dafür benötigen wir die genannten Anträge nicht. Letztendlich sollte es den Kommunen selbst überlassen bleiben, wie sie ihren Bürgern am besten die Wasserversorgung garantieren wollen. Nach besagten Medienberichten gibt es bei der Versorgung mit Wasser in der Bundesrepublik in der Tat einige Defizite. Die genannten Anträge würden bei diesen aber nicht helfen. Deshalb habe ich ihnen auch nicht zugestimmt.

Ich hoffe sehr, dass Sie meine Überlegungen nachvollziehen können. Benötigen Sie noch weitere Informationen, so melden Sie sich doch bitte gerne direkt bei mir unter steffen.bilger@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüße
Steffen Bilger MdB
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