Steffen Bilger (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
16.02.1979
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ludwigsburg
Wahlkreis
Ludwigsburg
Ergebnis
39,9%
Landeslistenplatz
53, Baden-Württemberg
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(...) So wird selbstverständlich auf Waren Mehrwertsteuer erhoben, die vom bereits besteuerten Einkommen bezahlt werden. Senioren werden steuerlich dazu eben nicht anders behandelt als alle anderen Steuerzahler auch: nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit. Es gibt keinen Grund dafür, dass eine Kassiererin, die mit ihren Einkünften über dem Steuerfreibetrag liegt, zu Steuerzahlungen herangezogen wird, während dies für Senioren nicht gelten soll. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
19.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,

als, bald, Neubürger in Sachsenheim haben wir als junge Familie natürlich ein gehobenes Interesse an Kita-; Kindergartenplätzen in Sachsenheim. Bisher hat meine Frau auf eine Nachfrage aber tatsächlich nur ein schrilles Lachen zur Antwort bekommen....Das zur derzeitigen, traurigen, Lage.

Zur Frage: Was wird getan um diese Situation, die ja gesetzlich ab 2013 unhaltbar sein wird, zu ändern?

Was wird getan, damit meine Frau, wie es ja immer wieder auch von Ihnen (als Partei) gefördert, gefordert wird, mit gutem Gewissen arbeiten kann und unsere Kinder, (im dann fraglichen Zeitfenster, 18Monate und gut 3 Jahre), tagsüber gut aufgehoben sind?

Mit freundlichen Grüssen,

Antwort von Steffen Bilger
bisher keineEmpfehlungen
01.08.2011
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Ich bin mir sicher, dass sich mein Kollege Eberhard Gienger darüber freuen wird, dass Sie jetzt nach Sachsenheim in seinen Bundestagswahlkreis Neckar-Zaber ziehen werden.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind die Kommunen für die Bereitstellung von Kindertagesstätten und Kindergärten zuständig. Als Mitglied des Bundestages bin ich nur insofern beteiligt, als dass der Bund ein Drittel der Kosten für den Ausbau übernimmt. Länder und Gemeinden jeweils ein weiteres Drittel der veranschlagten 12 Milliarden Euro. Von 2014 an beteiligt sich der Bund zusätzlich mit knapp 800 Millionen Euro auch an den Betriebskosten. Dies beantwortet auch Ihre berechtigte Frage, was die Union tut, um Ihnen mit Ihren Kindern zu helfen. Wie ich bereits verdeutlicht habe, ist der Bund beim Ausbau der Kindertagesstätten lediglich der Rahmengeber – und er war auch in Form der Union hierbei treibende Kraft. Der Bund gibt besagte vier Milliarden Euro für den Ausbau der Kitas. Außerdem ist der Bund mit den Ländern, in denen der Ausbau bisher wenig Priorität hatte, im Gespräch darüber. Wie sich das CDU-geführte Bundesfamilienministerium weiter in diesem Bereich engagiert, können Sie hier erfahren: www.bmfsfj.de

Als CDU verstehen wir uns als Partei der Familie. Dazu gehört auch ein möglichst optimales Betreuungsangebot. Sollten in Sachsenheim in Ihrem Fall noch Defizite bestehen, kann ich gerne versuchen, Ihnen weiterzuhelfen. Bitte schicken Sie mir doch dazu einfach eine E-Mail an steffen.bilger@bundestag.de.

Ich hoffe sehr, dass Sie einen guten Betreuungsplatz für Ihre Kinder finden.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
31.07.2011
Von:

Werter Herr Steffen Bilger

Ich möchte an Sie einige Fragen zu S21 stellen.
Ich habe mir sehr genau den Stresstest der DB angesehen und festgestellt, das hier mit den Fahrplan und der geforderten Zuganzahl sehr getrickst wurde.
Die geforderte Anzhal von 49 Zügen wurde nur erreicht, wenn Bahngleise doppelt belegt sind. Der Fahrplan war auch nicht bedarfsgerecht angenommen sondern eben passend gemacht.

Nun meine Fragen an Sie, warum wurden nur 49 Züge pro Std angenommen, wenn der alte Kopfbahnhof bereits 1969 51 Züge abfertigt konnten. Quelle
www.bahn-fuer-alle.de
1969 gab es keine 16 Gleisé sondern nur 14. Wurde hier von der Bahn Dinge verborgen um den bau durchführen zu können?
Warum wurde beim Stresstest nicht auch aufgezeigt, wie lange es dauert das bei Haverien die Bahnsteige und der Bahnhof geräumt werden können? Sind nicht auch die zu engen Bahnsteige ein größer Mangel, Erhöht sich nicht auch die Umsteigzeit, wenn wann Rolltreppen und anderes benutzen muß. Wie SMA bestätigt, werden im S21 nur Verspätungen bei durchgehenden Zügen abgebaut, das sind aber nur die wenigsten Züge, welche in Stuttgart abgefertigt werden.
Warum brauchen wir S21 wenn der Kopfbahnhof bereits 1962 eine größere Leistung hatte als der geplante S21. Warum legt die DB die Baukosten nicht offen?
Stuttgart braucht keinen S21 !!!!
Gruß
Antwort von Steffen Bilger
1Empfehlung
04.08.2011
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage zu Stuttgart 21 möchte ich mich bedanken.

Ihr Vorwurf der Trickserei durch die Deutsche Bahn AG beim Stresstest von Stuttgart 21 wurde ja gleich nach der Veröffentlichung von vielen Gegnern erhoben. Dies überrascht nicht. Ich möchte aber noch einmal an die Fakten erinnern: In der Schlichtung vom 30. November 2010 war zwischen den Beteiligten unter Punkt 12 vereinbart worden ( www.schlichtung-s21.de ):

"Die Deutsche Bahn AG verpflichtet sich, einen Stresstest für den geplanten Bahnknoten Stuttgart 21 anhand einer Simulation durchzuführen. Sie muss dabei den Nachweis führen, dass ein Fahrplan mit 30 Prozent Leistungszuwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualität möglich ist. Dabei müssen anerkannte Standards des Bahnverkehrs für Zugfolgen, Haltezeiten und Fahrzeiten zur Anwendung kommen." Beide Seiten haben sich daraufhin darauf geeinigt, dass das Schweizer Unternehmen SMA diesen Stresstest begleiten und beurteilen würde. Das Ergebnis ist bekannt: Die Bahn hat den Stresstest bestanden ( www.das-neue-herz-europas.de ). SMA hat mit seinem Gutachten grünes Licht für Stuttgart 21 gegeben. Das Züricher Institut bestätigt in seiner Untersuchung, den aus der Schlichtung geforderten Leistungszuwachs von 30 Prozent in der Spitzenstunde. Der Bahnhof ist dabei auch in der Lage, Verspätungen abzubauen.

Bei den ganzen Vorbereitungen für die Simulationen – auch bei der Auswahl der einzugebenden Parametern – war bekanntermaßen das grün geführte Verkehrsministerium unter dem erklärten Gegner von Stuttgart 21 Winfried Hermann beteiligt. Die Bahn ist sogar auf Änderungsvorstellungen des Verkehrsministeriums von Baden-Württemberg eingegangen. Es kann also nicht davon die Rede sein, dass die Bahn sich hier alles schön gerechnet habe. Das hat das von den Gegnern vorgeschlagene Institut SMA auch bestätigt.

Um Ihre Frage zur Leistungsfähigkeit des Kopfbahnhofs zu beantworten, muss ich noch einmal daran erinnern, dass diese nur bedingt eine Rolle bei der Entscheidung für Stuttgart 21 gespielt hat. Wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Birkenmaier vom 29. Oktober 2010 deutlich gemacht habe, sollten eben bei einem Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs mehr Ziele erreicht werden, als lediglich mehr Züge abwickeln zu können. In über zehn Jahren wurden rund 60 Alternativen beleuchtet und wieder verworfen, ehe am Ende Stuttgart 21 als beste Variante übrig blieb. Stuttgart 21 ist eben nicht nur ein Verkehrsprojekt, sondern unter anderem eine großangelegte Innenstadt-Erneuerung.
Deshalb brauchen wir Stuttgart 21.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger!

Auf die am 31.07.2011 gestellten Fragen von Herrn Neumann antworten Sie u.a. am 4.08.2011, Zitat Herr Bilger:

"Bei den ganzen Vorbereitungen für die Simulationen – auch bei der Auswahl der einzugebenden Parametern – war bekanntermaßen das grün geführte Verkehrsministerium unter dem erklärten Gegner von Stuttgart 21 Winfried Hermann beteiligt. Die Bahn ist sogar auf Änderungsvorstellungen des Verkehrsministeriums von Baden-Württemberg eingegangen. Es kann also nicht davon die Rede sein, dass die Bahn sich hier alles schön gerechnet habe. Das hat das von den Gegnern vorgeschlagene Institut SMA auch bestätigt."

www.abgeordnetenwatch.de

Ihre Aussage vermeidet m.E. mit durchschaubaren Tricks präzise Aussagen:

Frage 1:

Was wollen Sie eigentlich mit Ihrem Ausdruck sagen?

Zitat Herr Bilger:

"Es kann also nicht davon die Rede sein, dass die Bahn sich hier alles schön gerechnet habe."


Frage 2:

Wenn mit dem Ausdruck "alles" in allgemeiner Sprachlogik 100 Prozent gleichgesetzt werden, ist Ihnen dann bewusst, dass Ihre oben benannte Ausdrucksweise den weiten Interpretationsspielraum zulässt, dass die Bahn sich bei besagten Stresstest zwar nicht alles, aber eventuell immerhin 20, 50, 70 oder gar 90% schön gerechnet haben könnte?

Ich vermisse in Ihren Ausführungen sachlich dienliche Bezüge zu der verorteten Problematik, denn Ihre Äußerungen sind allgemein gehalten, vermeiden Belege und beziehen sich auf rein formale Angelegenheiten.

Frage 3:

Sind Ihnen folgende kritische Informationen bezüglich der Qualität des von der Firma SMA betriebenen Stresstests bekannt?

Ich weise auf das folgend verlinkte von Deutschland Radio Kultur mit dem Programmierer und Analyst Christoph Engelhardt betriebene Interview:

www.dradio.de

Frage 4:

Wie werten Sie die kritischen Aussagen von Herrn Engelhardt?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Steffen Bilger
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26.08.2011
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank dafür, dass Sie meine Antwort an Herrn Neumann aufmerksam gelesen haben. Dabei haben Sie ja auch feststellen können, dass ich von der Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 absolut überzeugt bin. Das hat ja auch das renommierte und international angesehene Institut SMA klar bestätigt. Aber es liegt ja schon fast in der Natur der Sache, dass Experten nicht immer einer Meinung sind. Die Überzeugungen von Herrn Engelhardt sind mir bekannt. Der Vorschlag, das Stresstest-Ergebnis der Deutschen Bahn AG von SMA überprüfen zu lassen, kam aber übrigens von den Stuttgart 21-Gegnern. Auch deshalb sehe ich keinerlei Gründe zu der Annahme, dass Stuttgart 21 nicht die Leistung erbringen wird, die S21 von verschiedenen Seiten attestiert wurde.

Warum ich mich nicht in allen Details geäußert habe, kann ich Ihnen gerne schreiben. Ich bin Verkehrspolitiker und kein Fahrplanexperte. Meine Aufgabe besteht in der Bewertung von Fakten, um dann eine Entscheidung zu treffen. Wie bereits mehrfach beschrieben, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Experten der Deutschen Bahn AG und von SMA ihre Arbeit gut gemacht haben. Im Übrigen glaube ich, dass so langsam wirklich alle – auch die zahlreich vorhandenen völlig abwegigen – Argumente ausgetauscht sind.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
08.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,

es geht das Gerücht, dass auf Betreiben der CDU/CSU und der FDP die Städtebauförderung ein weiteres Mal gekürzt werden soll. Im Bundeshaushalt waren vor der ersten Kürzung über 600 Millionen Euro eingestellt, inzwischen nur noch 450 Millionen, und für die nächste Kürzung sei ein Restbetrag von 266 Millionen vorgesehen.

Die geförderte Sanierung (in der sich Bund, Land und Kommune die Zuschusslast gleichermaßen teilen) ist in den 70er Jahren erfunden worden, um den Umbau der bestehenden Städte zu erleichtern. Als kommunales "Paket" aus Sanierungsgesetzen, Bund-Länder-Fördermitteln und den in vielen Städten erstellten und fortgeschriebenen integrierten Stadtentwicklungskonzepten ist sie ein höchst erfolgreiches Instrument, dass sich mit seinen Aufgaben weiterentwickelt hat.

Es hat nicht nur dazu geführt, dass viel Wertschöpfung entstanden ist (7-9 Euro pro Euro Fördergeld), sondern auch, dass (im Gegensatz z.B. zu Nordamerika) Siedlungstrukturen, -dichten und -qualitäten bewahrt wurden, in denen man sich ohne Auto fortbewegen kann. Dabei sind Missstände und Unternutzung behoben und Brachflächen einer neuen Nutzung zugeführt worden. Jetzt, wo die Gesamt-Bevölkerungsentwicklung stagniert und das große Flächenwachstum ein natürliches Ende findet, muss es doch vor allem darum gehen, den Bestand weiterzuentwickeln.

Sie wissen sehr gut, dass die Haushalte der Länder und insbesondere der Kommunen allein nicht in der Lage sind, aufwendige städtebauliche Sanierungen zu stemmen. Wollen Sie, vor dem Hintergrund einer alternden, energiebewussteren Gesellschaft die Weiterentwicklung des baulichen Bestandes (die ja nicht nur Gebäudebezogen stattfinden kann, sondern Quartiersbezogen gedacht werden muss), einfach abwürgen?

Ich würde mich über eine differenzierte Stellungnahme eines baden-württembergischen, konservativen Mitglieds im Ausschuss "Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" sehr freuen!

Viele Grüße,

Antwort von Steffen Bilger
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30.08.2011
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Städtebauförderung.

Sie haben mir diese Frage geschrieben, weil Sie die kompetente Meinung eines baden-württembergischen, konservativen Mitglieds im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wollten. Diese bekommen Sie beim zuständigen Experten für Bau und Stadtentwicklung der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg, Peter Götz MdB. Er ist außerdem sogar für diesen Themenbereich in der ganzen CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.08.2011
Von:

Sehr geehrter Steffen Bilger,

vor einigen Tagen kam aus der FDP die Forderung nach der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften Homosexueller mit der klassischen Ehe. Aus ihrer Partei kam die Gegenargumentation, dass gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Ehe nicht gleichwertig seien und dass es einer Verfassungsänderung bedürfe, die eine 2/3-Mehrheit im Bundestag erfordere.

Die Verfassungsänderung wäre meiner Einschätzung nach kein Problem, da potentiell alle Parteien außer der CDU dies unterstützen würden. Zu der Ungleichheit muss ich fragen, was der entscheidende Unterschied sein soll. Eine Ehe wird (oder sollte zumindest) aus tiefster Überzeugung gegenseitiger Liebe und Verbundenheit geschlossen werden. Diese Eigenschaft scheint man in der CDU pauschal allen homosexuellen Paarbindungen abzusprechen. Sehe ich das so richtig?

Es wird in Bezug zum Schutz der Ehe auch mit dem Schutz der Gleichheit und Würde des Menschen argumentiert. Warum gilt Gleichheit nicht auch Homosexuellen, welche sich ihr Leben als Homosexuelle (nachgewiesenerweise) nicht aussuchen konnten? Wie wird in der CDU dieser Widerspruch zum Grundgesetz gerechtfertigt? Und wie stehen sie persönlich zu der Thematik?

Wenngleich diese Fragen in ihrer Position als CDU-Politiker unbequem sind, würde ich mich sehr über umfassende und erklärende Antworten zu meiner Frage freuen.
Antwort von Steffen Bilger
bisher keineEmpfehlungen
05.09.2012
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Nachricht und die damit verbundenen danke ich Ihnen.

Laut Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Ehe innerhalb der staatlichen Ordnung besonders geschützt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird Ehe als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert. Demnach wäre eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare mit Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar und somit verfassungswidrig. Nach meiner Überzeugung bilden Familien die Keimzellen der Gesellschaft. Das ureigenste Interesse des Staates ist es daher, dass Mann und Frau heiraten und Kinder bekommen. So ist die Zukunft eines Gemeinwesens, folglich eines Staates gewährleistet. In diesem Zusammenhang steht auch die Verantwortung für künftige Generationen, die aber gerade den Nachwuchs in Form von Kindern bedingen. Alleine aus dieser Überzeugung heraus zu schließen, dass wir andere Formen der Partnerschaft als die herkömmliche Ehe zwischen Mann und Frau ablehnen, ist grundlegend falsch. Natürlich wird eine Ehe generell aus der Überzeugung gegenseitiger Liebe und Verbundenheit geschlossen, egal in welchem Lebensmodell. Es ist überaus wichtig, dass niemand irgendjemandem die Form der Partnerschaft vorschreibt, die er für sein Leben als richtig empfindet. Es ist zugleich darauf hinzuweisen, dass das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft in der heutigen Rechtswirklichkeit bereits weitgehend der Ehe angeglichen worden ist. Entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen, wie beispielsweise im öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht, wurden in der laufenden 17. Wahlperiode umgesetzt. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP dazu bekannt, die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften weiter zu verbessern. Als konkretes Ziel wurde die Übertragung der familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe im öffentlichen Dienstrecht des Bundes auf Lebenspartnerschaften genannt. Ferner haben sich die Parteien der Regierungskoalition im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abzubauen und dort insbesondere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz und das Jahressteuergesetz 2010 wurden die Lebenspartner den Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht gleichgestellt. Das Jahressteuergesetz 2010 brachte die Gleichstellung auch im Grunderwerbsteuerrecht. Durch das Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften wurde die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im öffentlichen Dienstrecht rückwirkend zum 1. Januar 2009 erreicht. Für mich ist die Ehe auf Kinder ausgelegt – und neunzig Prozent der der verheirateten Paare bekommen Kinder. Und wir brauchen Kinder zur Sicherung der Sozialsysteme und anderem. Deshalb sollte aus meiner persönlichen Überzeugung es keine vollkommene Angleichung der Ehe zwischen Mann und Frau einerseits und eingetragenen Lebenspartnerschaften andererseits geben.

Wenn Sie noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne auch direkt an mich wenden: steffen.bilger@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB
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