Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten in der Frage um das sogenannte dritte Rettungspaket für Griechenland.
In der Abstimmung zu Antrag der Bundesregierung habe ich mit Enthaltung gestimmt.
Auf der einen Seite stehe ich dem Vorgehen der Bundesregierung wie auch den vorgelegten Ergebnissen in Teilen sehr kritisch gegenüber. So hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag nicht annähernd genug Zeit gegeben, um sich mit dem Antrag in gebührendem Umfang auseinanderzusetzen. Zu dem Zeitpunkt, als Ihre Anfrage bei mir einging, lag noch keine einzige der insgesamt über 190 Seiten Text in meinem Posteingang.
Auf der anderen Seite ist der Schritt weiterer Hilfen für Griechenland auch weiterhin richtig. Denn nach wie vor gilt, dass wir uns eine Insolvenz Griechenlands nicht leisten können. Die Folgen für die gesamte Eurozone und für uns als Exportnation, die einen immensen Teils ihres Wohlstands mit Exporten in die Europäische Union erwirtschaftet, wären unvorhersehbar. Die finanziellen Hilfen sind notwendig und sie sind in unserem eigenen Interesse.
Ebenso richtig bleibt aber, dass wir die einseitigen Sparauflagen der Troika um ein europäisches Wachstumsprogramm erweitern müssen. Griechenland hat heute nicht nur einen Schuldenstand von über 170 Prozent des Bruttoinlandprodukts, es hat seit Beginn der Krise auch 15 Prozent seiner Wirtschaftskraft verloren. Besonders an dieser Stelle müssen wir unsere Anstrengungen fokussieren. Die Bundesregierung bleibt in dieser Frage leider ebenso still wie in der Frage der angekündigten Finanztransaktionssteuer.
Vor dem Hintergrund dieser Unzulänglichkeiten und dem mangelhaften Umgang mit dem Parlament konnte ich nicht ruhigen Gewissens zustimmen.
Der Begriff Transferunion, um auf Ihre zweite Frage einzugehen, soll Ängste schüren, Deutschland müsse entgegen dem eigenen Interesse unnötige Verantwortung übernehmen. In der Tat haben wir aber bereits heute jede Menge Transfers innerhalb der Europäischen Union. Deutschland ist dabei nicht nur der größte Nettozahler, sondern insbesondere als Exportnation auch einer der größten Profiteure der EU.
Sofern Sie in Ihrer letzten Frage auf die Nichtbeistandsklausel in § 125 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) anspielen, muss ich Ihnen widersprechen. Der AEU-Vertrag kennt auch § 122, demzufolge finanzielle Hilfen für Mitgliedsstaaten unter bestimmten Umständen zulässig sind. Die genaue juristische Beurteilung will ich aber den Gerichten überlassen. Und auch, wenn ich mich wiederhole, gilt: Griechenland alleine zu lassen, liegt nicht in unserem Interesse als europäische Exportnation.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann