Stefan Rebmann (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stefan Rebmann
© spdfraktion.de
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Energieanlagenelektroniker, Gewerkschaftssekretär mit Organisationaufgaben
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, DGB Regionsvorsitzender, DGB Rhein-Neckar
Wohnort
-
Wahlkreis
Mannheim
Ergebnis
30,2%
Landeslistenplatz
18, Baden-Württemberg
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(...) Ebenso gilt aber, dass keine Regierungsmehrheit geben darf, die ihre Mehrheit allein auf den Sondervorteil der Überhangmandate stützt. Überhangmandate verzerren bereits heute den Wählerwillen erheblich: obwohl die CDU bei der Bundestagswahl 2009 in Baden-Württemberg rund 400.000 Stimmen verloren hat, hat sie dort zehn Mandate hinzugewonnen. Gerade bei knappen Ergebnissen verbunden mit einer sinkenden Wahlbeteiligung drohen ohne Reform des Wahlrechts in Zukunft weitere Überhangmandate. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Rebmann,

meine Frage an Sie ist eigentlich stellvertretend für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages:

Mit Urteil vom 3. Juli 2008 urteilte das BVerfG, dass § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verfassungswidrig sind, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.

Mit dem heutigen Tage (30. Juni 2011) endet die vom BVerfG gesetze Frist zur Neuregelung.

Ich bitte um Stellungnahme, wie es sein kann, dass der Deutsche Bundestag eine verbindliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes missachtet? Sie mögen einwenden, dass die Verhandlungen schwierig, langwierig sind. Das die Neuregelung des Bundeswahlrechtes nicht trivial ist. Dem stimme ich zu.

Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Deutsche Bundestag ab dem morgigen Tag eine verbindliche Vorgabe des BVerfG missachtet. Und es geht hier nicht um Kleinigkeiten; es geht um einen Grundpfeiler unserer Demokratie -- Wahlen! Wenn unsere Abgeordneten die Verfassung und das BVerfG in dieser entscheidenden Frage missachten, wie kann ich meinen Abgeordneten noch trauen, wenn diese mal wieder nach ELENA, Vorratsdatenspeicherung, Einschränkung meiner Bürgerrechte, Einsatz der BW im Inneren etc. pp. schreien?

Was wäre denn, würde sich der Bundestag am Montag auflösen? Hätte nicht der nächste Bundestag -- gewählt nach einem verfassungswidrigen Wahlrecht -- ein Legitimationsproblem?

Ich appelliere dringend an Sie und Ihre Kollegen -- gleich welcher Partei: Setzen Sie sich zusammen und reformieren das Wahlrecht so bald als möglich gemäß den Vorgaben des BVerfG.

Bei diesem Thema darf es nicht darum gehen, ob und welche Partei einen Nachteil aus dem Wegfall der Überhangmandate zieht! Es geht hier nicht um Parteien, es geht um unsere Demokratie!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Stefan Rebmann
2Empfehlungen
08.07.2011
Stefan Rebmann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu diesem in der Tat wichtigen Thema.

Erlauben Sie mir, zunächst festzuhalten, dass ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich begrüße. Eine Situation, wie wir Sie 2005 in Dresden zumindest theoretisch hatten, ist nicht hinnehmbar. Ebenso gilt aber, dass keine Regierungsmehrheit geben darf, die ihre Mehrheit allein auf den Sondervorteil der Überhangmandate stützt. Überhangmandate verzerren bereits heute den Wählerwillen erheblich: obwohl die CDU bei der Bundestagswahl 2009 in Baden-Württemberg rund 400.000 Stimmen verloren hat, hat sie dort zehn Mandate hinzugewonnen. Gerade bei knappen Ergebnissen verbunden mit einer sinkenden Wahlbeteiligung drohen ohne Reform des Wahlrechts in Zukunft weitere Überhangmandate.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits im Mai 2009 darauf hingewiesen, dass eine Korrektur, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, auch kurzfristig umsetzbar wäre www.spdfraktion.de . Wir wollten also bereits vor der Wahl zum Deutschen Bundestag vom September 2009 eine mit dem Grundgesetz kompatible Regelung finden. Seitdem haben wir die Regierung mehrfach aufgefordert, rechtzeitig einen Gesetzesentwurf vorzulegen und wir stehen selbstverständlich auch weiterhin für Gespräche zur Verfügung.

Die unterschiedlichen Modelle der einzelnen Fraktionen im Deutschen Bundestag und die damit verbundenen Interessen sind offen gesagt nachvollziehbar, können diese Verzögerung aber nicht entschuldigen. In der Vergangenheit gab es bei Reformen des Wahlrechts immer einen breiten Konsens. Insofern ist das Vorgehen der CDU, entsprechende Gespräche zunächst hinauszuzögern und dann abzubrechen, um den Sonderinteressen ihres Koalitionspartners entgegen zu kommen, für mich nicht nachvollziehbar. Zumal der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Jahr 2005 Überhangmandate selbst als "rechtlich bedenklich" und "nicht wünschenswert" bezeichnet hat www.focus.de Dieses Vorgehen zeugt m.E. leider von mangelndem Respekt vor dem Grundgesetz und hat die jetzige Situation, in der wir im Falle einer Auflösung des Bundestags ein erhebliches Legitimationsproblem hätten, maßgeblich verursacht.

Es bleibt zu hoffen, dass aus dieser theoretischen keine reale Staatskrise wird.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann MdB
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Frage zum Thema Finanzen
31.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Rebmann,

ich würde gerne wissen, ob Sie für den Rettungsschirm EFSF sind
und für die Verschwendung meiner Steuergelder.
Bitte nur ein klares Ja oder Nein.
Eine politische Begründung brauche ich nicht.
Danke.
Antwort von Stefan Rebmann
1Empfehlung
07.09.2011
Stefan Rebmann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. August.

Ihre Frage suggeriert, dass eine Zustimmung zum EFSF im Deutschen Bundestag einer "Verschwendung (Ihrer) Steuergelder" gleich komme.

Da eine solche Formulierung nicht den Wunsch nach einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik erkennen lässt, ist davon auszugehen, dass Sie auch meine bewusst kurz gewünschte Antwort in Ihrem Sinne deuten werden. Ich bedaure sehr, dass die öffentliche Diskussion um die Eurorettung inzwischen sehr von Emotionen gekennzeichnet ist.

Gerne kann ich Ihnen aber versichern, dass ich meine Entscheidung als Abgeordneter des Deutschen Bundestages mit aller gebotenen Verantwortung für die Sache treffen werde.

Mit freundlichem Gruß

Stefan Rebmann
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
17.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Rebmann,

zu meinem Entsetzen musste ich in der Welt online vom 17.9. in dem Artikel "der Rettungsschirm überfordert Deutschlands Kraft" einen Satz lesen, der mich daran zweifeln lässt, das Abgeordnete des Bundestages noch die Interessen des Deutschen Volkes vertreten.

Der Satz lautet wörtlich:
"Der Rettungsschirm ESM wird von Deutschland unbegrenzt und ohne Vetorecht Geld fordern können. Das lässt die deutsche Finanz-Statik einstürzen.

Nun meine Fragen: Wie ist es möglich, das die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands in die Hände von sogen. Gouverneuren gelegt wird, die nichts und niemandem rechenschaftspflichtig sind, die sich vor keinem Gericht verantworten müssen und die Deutschland unbegrenzt Geld abverlangen können?

Nun zu meiner zweiten und letzten Frage:

Wie ist Ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag in dieser Angelegenheit?

Für Ihre Mühe danke ich Ihnen sehr,

Antwort von Stefan Rebmann
bisher keineEmpfehlungen
23.09.2011
Stefan Rebmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur gegenwärtigen Diskussion um die Krise der Eurozone.

Ihre Sorge verstehe ich gut. Der Schlingerkurs der Bundesregierung, die Positionen von Bundeskanzlerin Merkel – die sie meist nach kurzer Zeit wieder aufgibt –, die Kakophonie zwischen FDP, CSU und in den Koalitionsfraktionen, verunsichern nicht nur die Bevölkerung, sondern auch Deutschlands Partner in Europa und der Welt. Gefordert ist jetzt ist eine starke Regierung, die sich mit einem umfassenden Gesamtkonzept an der Lösung der Eurokrise beteiligt. Um die derzeitigen Probleme zu meistern, brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Europa. Nur mit einer starken EU wird Deutschland in einer globalisierten Welt auch in Zukunft wirtschaftlich und politisch eine Rolle spielen. Wir sollten uns deshalb hüten, auf populistische Angstkampagnen hereinzufallen, wo Sachverstand und eine nüchterne Betrachtung der Lage gefragt sind.

Die Stabilität der Eurozone liegt im deutschen Interesse, weil ein Zusammenbruch unsere Wirtschaft immens schwächen würde. Deutschland ist nicht nur der größte Nettozahler, sondern auch der größte Profiteur der EU: 40 % der deutschen Exporte gehen in die Eurozone, 60 % sogar in die EU, die deutsche Wirtschaft spart durch den stabilen Euro jährlich 10 Milliarden Euro, da Kurssicherungsgeschäfte weggefallen sind. Seit 2002 sind in der Eurozone 16 Millionen neue Arbeitsplätze entstanden. Allein in den letzten beiden Jahren hat Deutschland durch die Mitgliedschaft in der Eurozone einen Wachstumsvorteil zwischen 2 bis 2,5 Prozentpunkten realisiert. Insgesamt gilt also das Motto: Uns wird es nur solange gut gehen, wie es auch den anderen in Europa gut geht.

Ich bin deshalb grundsätzlich für die europäischen Rettungsschirme. Sie sind Ausdruck der innereuropäischen Solidarität. Diese Solidarität ist natürlich keine Einbahnstraße. Die von der Refinanzierungskrise betroffenen Staaten müssen ihrer Verantwortung für den Abbau ihrer Verschuldung gerecht werden. Wir werden uns auch weiterhin für eine Wachstumsstrategie stark machen, denn ohne wirtschaftliches Wachstum in den Krisenstaaten kann die notwendige Konsolidierung ihrer Haushalte nicht gelingen. Wir Sozialdemokraten fordern aber auch von den Finanzmärkten und den Banken einen deutlichen Beitrag zur Bewältigung der Krise. Deshalb sind wir seit langem für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zur Eindämmung von Spekulationen. Hierdurch lassen sich auch zusätzliche Mittel für Investitionen generieren. Eine wirksame Banken- und Finanzmarktregulierung ist zwingend. Risiko und Haftung müssen für Finanzmarktakteure wieder zusammenfallen. Als Gegengewicht zu den angelsächsischen Ratingagenturen, die mit ihren Urteilen über die Zukunft von Staaten entscheiden, bedarf es einer Europäischen Ratingagentur, die die Bonität von Ländern bewertet.

Zurzeit wird der bis 2013 befristete Rettungsschirm EFSF im Deutschen Bundestag beraten. Hierbei ist entscheidend, dass die europäischen Maßnahmen funktionieren und die Beteiligung des Deutschen Bundestags gesichert ist. Der erste zeitweilige Rettungsschirm wurde im Juni 2010 beschlossen. Nach dem dazugehörigen Begleitgesetz (StabMechG) musste sich die Bundesregierung bislang nur um Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss bemühen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. September 2011 in seinem Urteil die Hilfe für Griechenland und den zeitweiligen Rettungsschirm EFSF für zulässig erklärt, jedoch Auflagen zur Beteiligung des Deutschen Bundestages gemacht. Diese Änderungen werden im StabMechG geregelt, das sich noch in den parlamentarischen Beratungen befindet. Wenn einem Staat Hilfen gewährt werden sollen, wird das Parlament aktiv zustimmen müssen. Es wird also keine Aushöhlung des Budgetrechts des Bundestages geben.

Die parlamentarischen Beratungen zum dauerhaften Rettungsschirm - dem Europäischen Stabilitätsmechanismus - haben noch nicht begonnen. Denn auf europäischer Ebene wird neu verhandelt. Die Zustimmung der SPD zum dauerhaften Rettungsschirm (ESM-Vertrag) hängt von der Vorlage ab, die dem Deutschen Bundestag übermittelt wird. An diesen Beratungen wird sich die SPD-Bundestagsfraktion konstruktiv beteiligen.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen damit meine bzw. unsere Position erläutern konnte, hoffe ich auf Ihr Vertrauen,

Stefan Rebmann
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Frage zum Thema Familie
29.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Rebmann,

Ich schreibe Ihnen, um ein Problem zu adressieren, dass mich schon lange beschäftigt und welches heute noch einmal hochgekocht ist, als ich diese Meldung gelesen habe ( www.sueddeutsche.de ).
Kurz zu mir, ich bin 24 Jahre alt, Studentin und hoffe bald erfolgreich ins Berufsleben starten zu können. Auch hoffe ich in nicht allzu ferner Zukunft eine Familie gründen zu können. Wie allgemein bekannt, sind diese beiden Vorhaben in der Bundesrepublik nur sehr schwer miteinander vereinbar. Es ist für mich und ich glaube für fast allen jungen Frauen meines Alters ein echtes Problem, welches unser Leben sehr hautnah berührt und uns (oder wenigstens mir) ernsthafte Sorgen bereitet.
Mein Anliegen in diesem Zusammenhang, ist, wieso die SPD in den letzten Jahren und solange ich denken kann, nicht das Ehegatten-Splitting in seiner jetzigen Form zur Diskussion stellt. Eigentlich tut das keiner, was ich überhaupt nicht verstehen kann. Wie kann es sein, dass kinderlose Paare wo die Frau nicht arbeitet steuerlich subventioniert werden? Hinzu kommt jetzt wahrscheinlich noch dieses ungeheuerlich Betreuungsgeld, gegen das ich, nebenbei gesagt, von der SPD energischen, lauten und öffentlichen Widerstand erwarte. Wie kann der Staat für solche Maßnahmen Geld ausgeben, wo es doch hinten und vorne an bezahlbarer Betreuung fehlt? Das diese Maßnahme von der Regierung eingeleitet wurde ist mir klar, dennoch vermisse ich im Parteiprogramm der SPD eine klare Aussage zum Ehegattensplitting, bzw. zu dessen Abschaffung. Die Zeit für Wischi Waschi Phrasen wie: "wir setzten uns für Familien ein" ist vorbei. Gibt es da vielleicht neuere Entwicklungen, über die ich nicht informiert bin?

Vielen Dank für Ihre Geduld für die Sorgen einer kleinen Studentin.

Hochachtungsvoll,

I.
Antwort von Stefan Rebmann
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25.04.2012
Stefan Rebmann
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Erlauben Sie mir, zunächst für den Rest Ihres Studiums, den Start ins Berufsleben und die geplante Familiengründung alles Gute zu wünschen.

Leider haben Sie recht: Familie und Arbeitsleben lassen sich in Deutschland immer noch nur schwer verbinden. Für die SPD gilt seit langem: Familie ist, wo Kinder sind. Ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, sollte in einer modernen Gesellschaft keine Rolle mehr spielen. An Gesellschaftsbildern des vorletzten Jahrhunderts festzuhalten, ist schlicht töricht. Leider sehen das die CDU und insbesondere die Familienministerin nicht so, wie der von Ihnen zitierte Artikel belegt.

Die SPD hat sich schon seit langem gegen das Ehegattensplitting ausgesprochen. So auch im Regierungsprogramm zur vergangenen Bundestagswahl 2009. Dort heißt es:
"Unser Einkommenssteuerrecht zementiert mit dem Ehegattensplitting und der Steuerklasse V die alten Rollenmuster. Mit der Einführung des so genannten "Faktorverfahrens" ist ein erster Schritt für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen den Eheleuten erfolgt. Der Vorteil des Ehegattensplittings ist umso größer, je hoher das Einkommen und je größer die Einkommensunterschiede zwischen den Ehegatten sind. Wir wollen das Ehegattensplitting so verändern, dass für beide Partner Erwerbsanreize gegeben sind, die Steuerlast zwischen den Eheleuten gerecht verteilt wird und der Splittingvorteil bei hohen Einkommen gekappt wird. Frei werdende Mittel werden wir in die Erziehung und die Bildung von Kindern investieren."

Die zurzeit gegebenen politischen Mehrheiten schränken unsere Handlungsfähigkeit in diesem Punkt ein, was zu Zeiten der Großen Koalition aus nahe liegendem Grund ebenfalls galt. Da ein Gesetz, dass das Steuerrecht betrifft, auch auf die Zustimmung des Bundesrats benötigt, war eine entsprechende Reform auch unter der rot-grünen Bundesregierung nicht umsetzbar. Ich hoffe, dass CDU und CSU ihr überholtes Weltbild an diesem Punkt revidieren und in Zukunft eine vernünftigere und kinderfreundlichere Regelung machbar sein wird.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann, MdB
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