Siegfried Kauder (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Siegfried Kauder
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Schwarzwald-Baar
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Wie Sie richtig anmerken, wurde in diesem Kontext auch über ein Verbot von "Spielen" wie Laserdrome oder Paintball/Gotcha nachgedacht. Bei der Diskussion haben wir festgestellt, dass über den genauen Charakter von Paintball keine Klarheit besteht. Deswegen spricht sich die CDU/CSU-Fraktion für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus, bevor weitere Maßnahmen in Angriff genommen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder!

In Sachen Abgabenübererhebung § 353 StGB und Gleichheitsprinzip erlaube ich mir eine Frage zu entwickeln:
I.
Aus Ihrer Antwort vom 27.05.2008 zur Frage vom 18.03.2008, begründet auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, ergeben sich folgende Konsequenzen:

Auf z. B. §§ 370 ff. AO übertragen, entfällt eine Bestrafung des Täters, wenn dieser den erlangten Vorteil nicht selbst behält und der Geschädigte/Staat sich jederzeit über seinen Steueranspruch informieren kann, z. B. durch Kontrollmitteilungen, Betriebs- oder Fahndungsprüfungen. Die schwere Steuerhinterziehung wird höher bestraft, folglich wäre zumindes dort der Versuch nicht strafbar? Weiß der Steuerhinterzieher von seiner Abgabenpflicht, dann wären leichtfertiges Handeln wie bedingter Vorsatz nicht strafbar.

Das Disziplinarrecht der Beamten greift nur dann, wenn der Beamte vorsätzlich handelt. Disziplinarmaßnahmen z. B. der Berufsorganisationen, sind nicht mehr neben dem strafrecht-lichen Verfahren durchzuführen. Ihre Argumentation würde bedeuten, daß ein Rechtsanwalt der den Tatbestand der Untreue erfüllt, nicht strafrechtlich belangt wird, weil er in einem berufsrechtlichen Verfahren zur Rechenschaft gezogen wird.

Nun meine Frage:
Die Garantenstellung der Legislative (Gesetzgeber) und Exekutive (Amtsträger) begründen deren höhere Sorgfaltspflicht als diejenige Sorgfaltspflicht, die dem Schutzbefohlenen/ Grund-rechtsberechtigten auferlegt worden ist. Würden diese, vom BVerfG bestätigten Grundsätze nicht verlangen, daß eine Pflichtverletzung des Garanten mindestens gleichhoch bestraft wird, wie die Pflichtverletzung eines Berechtigten?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Siegfried Kauder
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21.08.2009
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Abgabenüberhebung und Steuerhinterziehung.

Die Abgabenüberhebung wird nach § 353 StGB Abs. 2 mit 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. Auch bei der Steuerhinterziehung können nach § 370 AO Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren festgelegt werden. Somit ist in beiden Fällen eine gleich hohe Bestrafung möglich.

Sie ziehen zum Vergleich mit der Abgabenüberhebung die schwere Steuerhinterziehung heran. Eine schwere Steuerhinterziehung liegt nach § 370 AO vor, wenn Steuern in großen Maßen oder mit einer hohen kriminellen Energie hinterzogen werden.
Folglich liegt ein höherer Unrechtsgehalt bei der schweren Steuerhinterziehung gegenüber der Abgabenüberhebung vor, was eine Differenzierung im Strafmaß rechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder!

Ihre Antwort vom 02.09. ist eher geeignet, neue Verwirrung zu stiften.
  • Sie sagen in Ihrer Antwort, der neue § 184c kenne kein "nicht wirklichkeitsnahes Geschehen".
  • Sie sagen wiederum, ein wirklichkeitsnahes Geschehen sei ein solches, "das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt."

Schön und gut. Dann aber schreiben Sie:
  • "Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Darstellung eines tatsächlichen, wirklichkeitsnahen oder eines fiktiven Geschehens handelt." Und weiter...
  • "Nach dem EU-Rahmenbeschluss muss die Verbreitung fiktiver Pornographie strafbar sein."

Wie denn nun? Bei einem Zeichentrickfilm und bei den meisten Computergrafiken ist es für jeden Beobachter offensichtlich, daß das Geschehen sich nicht "dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt." Also weder wirklichkeitsnah noch tatsächlich, also nach Ihrer Aussage vom §184c StGB nicht behandelt. Was ist jetzt richtig?
Ich habe es bisher so gelesen - und ich sehe auch keine andere Möglichkeit - daß §184c (1) keine Beschränkung auf tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen beinhaltet. In Ihrem ersten Antwortteil bestreiten Sie, im zweiten Teil bestätigen Sie diese Interpretation. Können Sie das klären?

Zwei weitere kurze Rückfragen:
1. Erstens ist Sex unter Jugendlichen (noch?) legal, und zweitens ist die Weitergabe von Pornographie jeder Art an Minderjährige ohnehin schon strafbar. Warum also wollen Sie Jugendliche noch zusätzlich vor einem "Nachahmungseffekt" schützen?

2. Fast alle Videotheken verbreiten Pornographie mit Darstellern, die man auch für unter 18 halten könnte (das ist bei fast allen jungen Erwachsenen der Fall.) Warum also keine Schließung?

MfG



P.S.: In meiner ersten Frage hatte ich erwähnt, daß ich die gleichen Fragen auch an Frau Zypries gestellt hatte. Zur Klarstellung: Das war keine Aufforderung an Sie, auch die Antwort von Frau Zypries leicht abgeändert zu kopieren.

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.09.2008
Von:

Werter Herr Kauder,

ihre Antwort auf die Anfrage zum Thema ´Jugendpornographie´ blieb für mich an mehreren Stellen unklar.

So zum Beispiel diese Satzteile:

"die Verbreitung von pornographischen Computeranimationen und Zeichentrickfilmen unter Strafe zu stellen" und "Strafgrund ist nämlich nicht nur der Darstellerschutz, sondern auch der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und dem Nachahmungseffekt."

1. Reichen dafür die derzeitigen Alterskennzeichnung und Zutrittsverbote (Ab-18-Videotheken) nicht aus?

2. Warum sind einzig explizit sexuelle Inhalte so ein großes Thema? Mit gleichem Recht könnten die Gesetzgeber doch auch Nachrichtensendungen unter Strafe stellen, da die dort geschilderten Geschehnisse zur Nachahmung anregen.

"In Grenzbereichen ist dabei auf das jugendliche Erscheinungsbild des Darstellers abzustellen."

3. Und was, wenn eine Partyfoto-Webseite (z.B. www.plusz-party.de Bilder zugänglich macht, auf denen sich echte Jugendliche in Pose werfen? Sind gespielte Zungenküsse online plötzlich kein Spaß mehr, sondern "unnatürlich geschlechtsbetonte" Aufnahmen, bei deren Verbreitung Gefängnis droht?

"Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Darstellung eines tatsächlichen, wirklichkeitsnahen oder eines fiktiven Geschehens handelt."

4. Bedeutet das, jugendlich wirkende Erwachsene dürfen ihr Geld nicht mehr mit Pornodrehs verdienen? Und wenn eine Manga-Fantasiefigur, die zwar 300 Jahre alt ist, aber wie 17 aussieht, Sex hat - ist dies dann Jugendpornografie?

Vielen Dank im Voraus dafür, dass Sie auf meine Fragen eingehen.

Mit freundlichem Gruß,
.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder!
In einschlägigen Talkrunden wird immer wieder von Spitzenpolitikern ihrer Partei gebetsmühlenartig wiederhohlt,das es keine Zusammenarbeit Mit der LINKEN gäbe!
Das ist ganz einfach eine Lüge!Ich möchte einige wenige Beispiele anführen, die die Aussagen wiederlegen.Es giebt in den neuen Ländern sehr wohl eine sehr intensive Zusammenarbeit!Diese Beispiele sind nicht die einzigen
1. seit den letzten Stadtratswahlen giebt es in Zwickau eine sehr gute Absprache zwischenCDU, LINKE, und der Wählergemeinschaft "AG Zwickau" Gemeinsame ErKlärung "Diese drei Fraktionen vertreten den politischen Willen der Menschen" (Quelle: Wochenspiegel 23.04.08)
2. In Cottbus sagt der Kreisvorsitzende der CDU Dombrowski im TAGESSPIEGEL vom 29.08.08 " Die Linke ist nicht mehr die SED"
3. In Glauchau Sachs. unterstützte die CDU einen Kandidaten der vor der Wende der letzte SED-Bürgermeister war.(Quelle FAZ vom 10.06.08)
4. Wie stehen sie zur Aussage ihres Parteifreundes Wolfgang Böhmer MP "In der Basisarbeit ist die LINKE besser aufgestellt als die CDU.(Quelle Mitteldeutsche Zeitung 17.07.)

Abschließend meine Frage.Wie stehen sie zu den genannten Fakten!
Für eine Antwort wäre ich ihnen dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Siegfried Kauder
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21.08.2009
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.09.2008 zum Thema Zusammenarbeit der CDU mit der Partei "Die Linke".

Ich lehne jegliche Zusammenarbeit mit den Linken ab. Man darf nicht vergessen, dass ein Großteil der Parteifunktionäre bereits in der SED zum Führungskader gehörte. Die DDR-Führung hat ihren Bürgerinnen und Bürgern misstraut, sie bespitzelt und im wahrsten Sinne des Wortes eingemauert. Die Freiheit der Menschen wurde mit Füßen getreten. Solange sich diese Partei nicht eindeutig von ihrer Vergangenheit distanziert, ist mit ihr kein Staat zu machen.

Die Linkspartei ist von tiefer sozialistischer Ideologie geprägt und lehnt unsere repräsentative Demokratie ab. Sie verfolgt eine destruktive Sozial- und Wirtschaftspolitik mit dem Ziel, das bewährte System der Sozialen Marktwirtschaft abzuschaffen. Auch aus diesem Grund ist diese Partei kein Partner für gute Politik.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB
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Frage zum Thema Senioren
15.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder,
Im ZDF Morgenmagazin am 06.10.2008 antworteten sie auf die Frage, wie Rentner wegen der steigenden Beiträge zur Krankenversicherung ab 2009 entlastet werden folgendes:
"Die meisten Rentner sind bei der AOK und zahlen bereits mehr."
Ich möchte wissen, woher sie diese Information haben.

Ich kenne keine Krankenkasse in Sachsen, die bereits jetzt höhere Beiträge verlangt. Wenn ja, dann ist dies fast ohne Bedeutung, denn laut Presse müssen 90 % der Rentner ab 2009 z.T. wesentlich mehr bezahlen. Die AOK in Sachsen verlangt derzeitig 12,9 %, die IHK noch weniger. Die KKH, bei der ich versichert bin, verlangt 14,9%.
Ich denke, dass sie als Bundestagsabgeordneter besser informiert sein sollten.

Jetzt hat der Bundestag beschlossen, dass alle Arbeitnehmer durch sinkenden Arbeitlosenbeitrag entlastet werden. Die Rentner bleiben wiederum auf der Strecke. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Damit kann man doch den großen Volksparteien nicht mehr trauen!! Das sollte sich jeder Rentner bei den nächsten Wahlen überlegen.

Ich hoffe, dass ich baldigst von Ihnen eine Antwort zu diesem brisanten Thema erhalte.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Siegfried Kauder
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21.08.2009
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Gesundheitsfond. Erlauben Sie mir vorab die Benmerkung, dass Sie nicht mich, sondern meinen Bruder Volker Kauder zitieren. Dennoch beantworte ich gerne Ihre Frage.

Mit dem zum 1. Januar 2009 eingeführten Gesundheitsfonds wurde die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung reformiert. Der Gesundheitsfonds bildet den Grundstein für ein neues, transparentes, gerechteres und nachhaltigeres Finanzierungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausgehend vom Gesundheitsfonds lässt sich die gesetzliche Krankenversicherung zu einem tragfähigem Finanzierungssystem auch im Hinblick auf mehr Wettbewerb, Solidarität und Generationengerechtigkeit konsequent weiterentwickeln.

Mit Blick auf die Belastungswirkungen der Beitragsanhebung ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass rund 70 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner in Krankenkassen mit einem auch aktuell überdurchschnittlichen Beitragssatz versichert sind. Obwohl sich der GKV-Beitrag durchschnittlich um 0,6 Prozentpunkte erhöht, zahlen etwa 56 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner mit dem Beitragssatz des Jahres 2009 entweder weniger oder maximal 0,1 Prozent von ihrer Rente mehr an die Krankenkassen als bisher. Bei weiteren 30 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner liegt die Belastung zwischen 0,1 Prozentpunkten und 0,5 Prozentpunkten. Gut 13 Prozent aller Rentner sind bei Krankenkassen versichert, die für das Mitglied zwischen 0,5 und 0,95 Prozentpunkten teurer werden. In der Gesamtbewertung der Verteilungswirkungen des ab 1. Januar 2009 geltenden Beitragssatzes im Vergleich zum aktuellen durchschnittlichen Beitragssatz ist zu berücksichtigen, dass auch ohne Einführung des Gesundheitsfonds und ohne die Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes im Jahr 2009 die Notwendigkeit von Beitragssatzanhebungen wegen steigender Beitragssätze bestanden hätte.

Mit dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz wird die Beitragsgerechtigkeit verbessert, u. a. deshalb, weil viele Mitglieder heute einen höheren Beitragssatz aufgrund der ungünstigen Versichertenstruktur ihrer Kasse zahlen. Hohe Beitragssätze von über 15 Prozent plus Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent kommen heute häufig zustande in Kassen mit Rentneranteilen von über 50 Prozent, während gleichzeitig so genannte Internetkassen mit einem ausgesprochen niedrigen Anteil von Rentnerinnen und Rentnern mit einem Beitragssatz von weniger als 12 Prozent auskommen können. Mit der Neuordnung der Finanzierung wird dafür gesorgt, dass dieser verzerrte Wettbewerb beendet wird und die Beitragsmittel gerechter verteilt werden. Die Annahme einer besonderen Belastung von Rentnerinnen und Rentnern durch die Verteilungswirkungen des einheitlichen Beitragssatzes ist daher unzutreffend.

Entgegen Ihrer Annahme bleiben die Rentner nicht auf der Strecke. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang die außerordentliche Rentenerhöhung im vergangenen Jahr und die so genannte Rentengarantie vom Juni 2009. Dadurch wurde die Situation der Rentnerinnen und Rentner verlässlich gemacht. Das ist eine angemessene Würdigung ihrer Lebensleistung, von der wir alle heute noch profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB
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Ihre Frage an Siegfried Kauder
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