Siegfried Kauder (CDU)

Angaben zur Person
Siegfried Kauder
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Schwarzwald-Baar
Landeslistenplatz
keinen
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Öffentliche Äußerungen
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Frage zum Thema Wirtschaft
03.06.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Kauder,

wie ich aktuell gelesen habe, geraten die öffentlichen Haushalte immer tiefer in die Roten Zahlen. Trotz des "legendären Aufschwungs" der letzten Jahre (von dem die die Mehrheit der Arbeitnehmer ohnehin nichts verspürt hat), trotz der enormen Steuererhöhungen und aller Sparmaßnahmen sind die Staatsschulden noch weiter dramatisch angestiegen. Von 1443 Mrd. Euro in 2005, auf 1553 Mrd. Euro in 2007 (Quelle: Destatis).
110 Mrd. Euro Neuverschuldung durch die Große Koalition. In Zeiten einer florierenden Weltwirtschaft ! Wo soll das enden, wenn sich der Aufschwung abschwächt, bzw. wenn wir in eine Rezession gelangen? Ist das Gerede der Politik vom ausgeglichenen Haushalt und vom Schuldenabbau nicht völlig unrealistisch anhand dieser Zahlen? Wann bricht unser Schuldenstaat endgültig zusammen? Wie ist Ihre Einschätzung ?

Mit freundlichem Gruß
-
Antwort von Siegfried Kauder
2Empfehlungen
03.07.2008
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 3. Juni 2008, in der Sie nach meiner Einschätzung zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte fragen.

Der eingeschlagene Konsolidierungskurs der Großen Koalition ist ein Markenzeichen der Union. Unser Ziel ist es, im Jahr 2011 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Nachdem die Neuverschuldung in den letzten Jahren sukzessive abgebaut wurde (2007: 14 Milliarden Euro; 2008: 12 Milliarden Euro; für das Jahr 2009 sind 10,5 Milliarden Euro vorgesehen), sind die Rahmenbedingungen für solide Bundesfinanzen allerdings ungünstiger geworden. Das hängt mit einem leichten Rückgang der Konjunktur, dem hohen Ölpreis sowie der Finanzmarktkrise in den USA und ihrer Auswirkung auf die deutsche Wirtschaft zusammen.

Neben dem Ziel des Haushaltsausgleichs 2011 wollen wir weitere wichtige Ziele erreichen, unter anderem die Stärkung von Bildung und Forschung, zusätzliche Verbesserungen für die Familien sowie dringend notwendige Steuer- und Beitragsentlastungen für die Mehrheit der Beschäftigten in unserem Land. Der Spielraum hierfür muss vorher durch Reformanstrengungen erarbeitet werden.

Die CDU/CSU-Fraktion hält weiter am Konsolidierungskurs fest -- das ist nicht zuletzt auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder!

Ich habe einige Fragen zum "Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie", der ja Gegenstand einiger Debatten war und stark geändert wurde.
Es war leider so, daß der endgültige Gesetzentwurf erst sehr spät - wenige Tage vor der Abstimmung - an die Öffentlichkeit gelangt ist und daß eine weitere Debatte dadurch unterbunden wurde. Zu dem nunmehr beschlossenen Gesetz habe ich folgende Fragen:

Das Gesetz operiert mit folgenden Kategorien von "Jugendpornographie":
1. Tatsächliches Geschehen.
2. Wirklichkeitsnahes Geschehen.
3. Sonstiges (nicht wirklichkeitsnahes) Geschehen.

Erste Frage: Wie definieren Sie die letzten beiden Kategorien?

Zweite Frage: Wenn zur Definition "Scheinjugendliche" gehören, wie sollen diese optisch von jungen Erwachsenen unterschieden werden? Weiterhin: In welche Richtung läuft hier die Beweislast? Muß man bei einer real 25-Jährigen annehmen, daß diese "jugendlich" ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde? Wie sieht es mit Zeichnungen, Computergrafiken, Schriftstücken aus, denen ja keine realen Personen egal welchen Alters zugrunde liegen?

Dritte Frage: Was ist der Schutzzweck des Verbreitungsverbotes von Jugendpornographie, der kein tatsächliches Geschehen zugrunde liegt? Warum wurde bei der Umarbeitung des Gesetzesentwurfs kein Gebrauch von den diesbezüglichen Ausnahmeregelungen der EU-Richtlinie gemacht?

Vierte Frage: Wird es bald notwendig werden, die Videotheken in diesem Land flächendeckend zu schließen, weil sie "Scheinjugendpornographie" verbreiten? Welche Kapazitäten von Polizei und Justiz werden, wenn ja, dafür aufgewendet?

Mit freundlichen Grüßen



P.S.: Ich habe diese Fragen in gleicher Form auch an Frau Zypries geschickt.
P.P.S.: Ich unterstütze das Anliegen, die Mitwirkung von unter 18-jährigen an Pornos zu unterbinden. Bezüglich der Tauglichkeit dieses Gesetzes habe ich jedoch meine Zweifel.
Antwort von Siegfried Kauder
2Empfehlungen
02.09.2008
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie.

Der neue § 184c StGB verwendet die Begriffe "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen". Den Begriff "sonstiges (nicht wirklichkeitsnahes) Geschehen" kennt der Tatbestand nicht. Diese Begriffe kommen bereits im geltenden § 184b StGB vor. Unter "Geschehen" sind sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren, die Gegenstand einer jugendpornographischen Schrift sind, zu verstehen (siehe einleitend § 184c Abs. 1 StGB). Neben dem tatsächlichen Geschehen erfasst der Tatbestand auch ein "wirklichkeitsnahes" Geschehen, d.h. die Darstellung eines Geschehens, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt.

Die Strafbarkeit der Verbreitung pornographischer Schriften, deren Darsteller Erwachsene mit jugendlichem Erscheinungsbild sind ("Scheinjugendliche"), entspricht den übrigen Vorschriften gegen Pornographie. In Grenzbereichen ist dabei auf das jugendliche Erscheinungsbild des Darstellers abzustellen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Darstellung eines tatsächlichen, wirklichkeitsnahen oder eines fiktiven Geschehens handelt. Strafgrund ist nämlich nicht nur der Darstellerschutz, sondern auch der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und dem Nachahmungseffekt. Nach dem EU-Rahmenbeschluss muss die Verbreitung fiktiver Pornographie strafbar sein [siehe Art. 1 Buchstabe a) iii)]. Einen nachvollziehbaren Grund dafür, die Verbreitung von pornographischen Computeranimationen und Zeichentrickfilmen unter Strafe zu stellen, nicht aber die Verbreitung von Pornographie mit Scheinjugendlichen als Darsteller, gibt es nicht. Daher wurde auch nicht von der Ausnahmemöglichkeit des Rahmenbeschlusses [Art. 3 Abs. 2 Buchstabe a)] Gebrauch gemacht.

Die von Ihnen beschriebene Gefahr, dass die Videotheken in Deutschland bald flächendeckend schließen müssen, sehe ich.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.07.2008
Von:

Wie stehen Sie zu Barack Obama?
Antwort von Siegfried Kauder
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02.09.2008
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage wie ich zu Barack Obama stehe.

Barack Obama ist nun der offizielle Präsidentschaftskandidat der US-Demokraten. Dass ein schwarzer Amerikaner zum Kandidaten für die US-Präsidentschaftswahl gewählt wird, ist für die USA ein historisches Ereignis. Ich habe mit Interesse beobachtet, wie er den spannenden Vorwahlkampf gewonnen hat. Zu seiner Rede an der Siegessäule in Berlin sind hunderttausende Zuhörer gekommen. Auf dem Wahlparteitag der US-Demokraten in Denver wurde Geschlossenheit demonstriert. Obama verkörpert mit seinem Charisma und seiner Vision von einem geeinten Amerika für viele Menschen -- auch in Deutschland -- den Glauben an die Möglichkeiten von Politik. Dies ist für mich als interessierter deutscher Beobachter beeindruckend.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
03.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder
wieso bringt es keine (egal welche,)bundesregierung zustande die vereinfachung der steuergesetze durchzusetzen,jede partei äussert sich vor den wahlen dazu und erklärt das was geändert werden muß.nach der wahl ist plötzlich alles vergessen,ich finde diesen zustand seit jahren schlichtweg eine schweinerei und vor allen dingen dem wähler gegenüber eine vera...........man kommt sich als wähler doch vor ,als ob die einen als blöd halten ,nach der wahl werden die wähler das schon vergessen.
das geht aber durch alle parteien so,wann wird das endlich mal geändert.
mit freundlichen grüßen
Antwort von Siegfried Kauder
1Empfehlung
02.09.2008
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 3. Juli 2008 zur Vereinfachung der Steuergesetze.

Ich teile Ihre Auffassung, dass das deutsche Steuerrecht zu kompliziert ist. Daher war mir die von der CDU im Wahlkampf 2005 verfolgte Vereinfachung des Steuerrechts, für das als prominente Vertreter Herr Professor Kirchhof und Friedrich Merz standen, auch ein wichtiges Anliegen. Sie wissen jedoch, wie die Wahl ausgegangen ist. Gerade das Vorhaben von Herrn Kirchhof, das deutsche Steuerrecht dadurch zu entschlacken, indem alle Ausnahmen gestrichen werden und im Gegenzug ein einheitlicher Steuersatz eingeführt wird, war heiß umstritten und leider nicht durchsetzbar.

Dennoch: Die CDU steht weiterhin für ein Steuerrecht, das den Prinzipien "einfach, niedrig und gerecht" folgen muss. In unserem neuen Grundsatzprogramm bekennen wir uns zu einem Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen, das die Leistung und Initiative der Bürger fördert und es ihnen gleichzeitig ermöglicht, Vorsorge zur Absicherung von Lebensrisiken treffen zu können. Zudem ist die CDU der Überzeugung, dass ein einfaches Steuersystem mehr Gerechtigkeit schafft als ein kompliziertes, das jedem Einzelfall gerecht zu werden versucht.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder,

ich hatte Sie bereits am 13.05.2008 angeschrieben aber leider habe ich keine Antwort erhalten! - Insoweit darf ich meine Fragstellungen zur Bahnprivatisierung auf diesem Wege wiederholen:

1. Welche langfristigen verkehrspolitischen Konzepte bestehen in Deutschland?
a. Wie ordnet sich die Teilprivatisierung der Konzernsparten Personenverkehr, Gütertransport und Logistik der DB AG den langfristigen verkehrspolitischen Konzeption unter?
b. Welche volkswirtschaftlichen Risiken entstehen durch die Teilprivatisierung im Hinblick auf die Umsetzbarkeit dieser langfristiger verkehrpolitischen Konzepte.

2. Welchen volkswirtschaftlichen (langfristigen) Nutzen hat eine Teilprivatisierung der Konzernsparten Personenverkehr, Gütertransport und Logistik in Deutschland?
a. Wie wird sichergestellt, dass der Verkehrsträger Schiene unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte zukunftsfähig weiterentwickelt werden kann?
b. Wie wird sichergestellt, dass die Leistungsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene durch Wettbewerb erhöht wird?
c. Welche Belastungen entstehen aus der Trennung von Betrieb und Netz langfristig für den Bundeshaushalt.

3. Wie stellt der Bund sicher, dass er seinen Grundgesetz-Auftrag gem. Art. 87e Abs. 4 GG erfüllen kann?

4. Wie stellt der Bund als Mehrheitseigentümer sicher, dass die bereits bestehenden Überschneidungen des Logistikgeschäfts der Deutschen Post AG (DHL) und der DB AG nicht zu einer Schwächung der Wettbewerbsposition beider Unternehmen führen und in der Konsequenz zu einer Schmälerung des Gewinnanteils für den Bund?

5. Welche konkreten Vorteile entstehen für den einzelnen Bürger aus einer Teilprivatisierung der der Konzernsparten Personenverkehr, Gütertransport und Logistik der DB AG und welche Nachteile hat er zu erwarten?

und

6. Wenn eine Teilprivatisierung der DB AG nicht im Interesse der Bürger dieses Landes liegen kann,- in wessen Interesse liegt sie dann?

Gruß
Antwort von Siegfried Kauder
2Empfehlungen
02.09.2008
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de vom 7. Juli 2008 zum Thema Bahnprivatisierung.

Zu 1)
Die Bundesregierung verfolgt eine nachhaltige Verkehrspolitik. Die hohe Mobilität in unserem Land ist eine Voraussetzung für Wohlstand und Fortschritt in Deutschland. Zur Sicherung dieser Mobilität heute und in der Zukunft muss sich eine nachhaltige Verkehrspolitik an den Koordinaten von Umwelt- und Klimafreundlichkeit, sozialer Verantwortlichkeit und wirtschaftlicher Effizienz orientieren. Dazu hat sich die Bundesregierung verschiedene Ziele gesetzt, die Sie auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums

www.bmvbs.de

unter dem Stichwort "Verkehrspolitik" nachlesen können.
Um das Ziel einer weiteren Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf die Schiene zu erreichen, brauchen wir eine leistungsfähige und moderne Schienenverkehrs­infrastruktur und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur­unternehmen. Die Teilprivati­sierung der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Reformvorhaben, damit der Verkehrsträger Schiene seine bedeutende Rolle in einer integrierten Verkehrspolitik spielen kann.

Zu 2)
Mit der Teilprivatisierung soll die Eigenkapitalbasis der DB AG gestärkt werden, damit sie sich den Herausforderungen des europäischen Schienen­verkehrs­marktes erfolgreich stellen kann. Ziel ist es, weiteres Wachstum des Schienenverkehrs zu erreichen. Durch die Beteiligung Dritter soll zusätzliches Kapital gewonnen werden, um das Schienennetz zu modernisieren, Kapazitätsengpässe zu beseitigen, Lärmsanierungen zu intensivieren und die Sanierung von Bahnhöfen voranzutreiben. Ein Teil des Privatisierungserlöses fließt in den Bundeshaushalt. Darüber hinaus verbindet die Koalition mit der Teilprivatisierung der DB AG und den damit zusammenhängenden finanziellen Handlungs­möglichkeiten die Erwartung einer Steigerung der Attraktivität des Bahnverkehrs. Diese Attraktivitätssteigerung ist eine grundlegende Voraussetzung für die angestrebte Verlagerung künftiger Verkehrszuwächse auf die Schiene. Dies gilt sowohl für den Personenverkehr als auch insbesondere für den stark anwachsenden Güterverkehr. Gerade für den Lkw-Verkehr wird bis zum Jahr 2025 ein Zuwachs von ca. 84 % prognostiziert. Angesichts des enormen Verkehrswachstums ist daher eine leistungsfähige Bahn von essentieller Bedeutung.
Durch eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung werden Regelungen zu Qualitätsparametern und zur Berichtspflichten an das Parlament vertraglich vereinbart.

Zu 3)
Der Bund bleibt zu 100 % Eigentümer der DB AG. Da die Eisenbahninfrastruktur­unternehmen vollständig im Eigentum der bundeseigenen DB AG Holding bleiben, erhalten Private keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Infrastruktur. In einem Beteiligungsvertrag des Bundes mit der DB AG, in dem die neue Struktur der Bahn geregelt wird, wird der Bund auch auf seine grundgesetzlichen Verpflichtung aus Art. 87e GG zum Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz Bezug nehmen. Derzeit nimmt der Bund die staatliche Infrastrukturverantwortung durch die Finanzierung der Netzinvestitionen in Höhe von bis zu 4 Milliarden Euro pro Haushaltsjahr wahr. Der Erlös aus der Teilprivatisierung versetzt den Bund in die Lage, stärker als bisher direkt in die Schieneninfrastruktur zu investieren und das Schienennetz zu optimieren.

Zu 4)
Wettbewerb belebt das Geschäft. Dies gilt auch für Unternehmen, die sich im Besitz des Bundes befinden. Die Logistikunternehmen, die die DB AG in den letzten Jahren gekauft hat, haben mit dem deutschen Schienenverkehr jedoch nichts zu tun. Für das Unternehmen mag dies ein wichtiger Aspekt auf dem globalen Markt sein. Es ist jedoch nicht Aufgabe des deutschen Staates und des Steuerzahlers, das damit verbundene unternehmerische Risiko zu tragen.

Zu 5)
Mit der Bahnreform verbunden ist die konsequente unternehmerische Ausrichtung der DB AG. Damit verbunden ist die Orientierung am Kunden. Um diesen eingeschlagenen Weg zum Wohle des Kunden weiterzuentwickeln, ist eine stärkere Wettbewerbsausrichtung erforderlich. Diese wird durch die Teilprivatisierung ermöglicht. Die Bahnkunden werden von geringeren Kosten des Systems Schiene und den Investitionen in ein attraktives Angebot profitieren. Die Kunden im Logistik­bereich werden vom weiteren Ausbau des weltweiten Logistiknetzes profitieren. Auch die mit den Erlösen möglich werdenden Investitionen in Netz, Bahnhöfe, Lärmschutz und Technik werden den Bahnkunden und den lärmgeplagten Bürgern zugute kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB
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