Sarah Philipp (SPD)
Abgeordnete Landtag NRW

Grunddaten
Sarah Philipp
Geburtstag
10.03.1983
Berufliche Qualifikation
Studium der Wirtschaftsgeografie, Geografie und Politikwissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Duisburg
Wahlkreis
Duisburg I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
52,5%
Landeslistenplatz
51
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(...) Wichtig ist mir, dass es eben nicht darum geht Raucherinnen und Raucher zu erziehen oder zu bevormunden. Zielsetzung des Gesetzentwurfes ist es vielmehr, den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern effektiv und rechtssicher zu gewährleisten. Das ist nötig, weil das bisher geltende Nichtraucherschutzgesetz der früheren CDU/FDP-Regierung weder effektiv war, noch Rechtssicherheit geschaffen hat. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.10.2012
Von:

Liebe Sarah,

fast 40 Jahre war mir die SPD die einzig wählbare Partei!

Doch dann kam Gerd Schröder und die unsägliche Agenda 2010!

Als Hannelore Kraft Ministerpräsidentin werden sollte, habe ich Hoffnung geschöpft, daß es noch Menschen in der Partei gibt, die für die Rechte ALLER Menschen in diesem Land eintritt.
Während des Wahlkampfes kristallisierte sich jedoch immer mehr heraus, daß die SPD sich von den GRÜNEN am Nasenring führen lassen würde!

Ich spreche vom "Nichtraucherschutzgesetz", das in NRW, in seiner jetzigen Auslegung, bislang super funktioniert!!

Selber bin ich NR, aber ich weiß, daß meine Stammkneipe (75qm) schließen wird, wenn das absolute Rauchverbot kommen sollte!
Für mich würde ein großes Stück Lebensqualität verloren gehen, wenn ich mit meinen rauchenden Freunden nicht mehr schöne Stunden im gemeinsamen Kreis verbringen könnte.

Achten Sie doch auch die Rechte meiner rauchenden Freunde!! Niemand zwingt mich doch ihren Qualm einzuatmen!! Über meine Gesundheit bestimme ich selbst (Recht auf Selbstbestimmung), und lasse sie mir von niemandem vorschreiben!

Nun meine Fragen: 1. werden Sie für die Vorlage der Frau Steffens stimmen?
2. können Sie sich vom Fraktionszwang freimachen ?

MfG


P.S. Mittlerweile gefallen mir die LINKEN immer besser. Die sind das, was die SPD mal war!!!
Antwort von Sarah Philipp
bisher keineEmpfehlungen
23.10.2012
Sarah Philipp
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Hier sind die Antworten zu Ihren Fragen:

1. Da derzeit die Gesetzesvorlage zum Nichtraucherschutz noch nicht vorliegt und die Beratungen für eine endgültigen Entwurf noch nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen nicht beantworten, ob ich der Vorlage zustimmen werde oder nicht. Da steckt der "Teufel" wirklich im Detail!
2. Von einem "Fraktionszwang" kann in der Regel nicht gesprochen werden. Zwar gibt die Fraktion bei Abstimmungen eine Empfehlung, an diese sind die einzelnen Abgeordneten aber nicht verpflichtend gebunden.

Sobald der genaue Gesetzesentwurf vorliegt, gebe ich Ihnen auch gerne Auskunft über mein Abstimmungsverhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp
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Frage zum Thema Gesundheit
30.11.2012
Von:

Hallo Frau Philipp,

ich möchte mich der Frage und auch der generellen politischen Ausrichtung von anschliessen.

Nun meine Frage: Wie haben Sie denn nun abgestimmt ? Das unsägliche Nichtraucherschutzgesetz ist ja nun verabschiedet worden.

Viele Grüße
Antwort von Sarah Philipp
bisher keineEmpfehlungen
05.12.2012
Sarah Philipp
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage in Sachen Nichtraucherschutzgesetz.

Lassen Sie mich vorweg festhalten: Ich habe mir die Entscheidung über das neue Nichtraucherschutzgesetz nicht leicht gemacht. Nach intensiver Abwägung des Für und Wider habe ich mich entschlossen, dem Gesetzentwurf gemeinsam mit meiner Fraktion zuzustimmen.

Wichtig ist mir, dass es eben nicht darum geht Raucherinnen und Raucher zu erziehen oder zu bevormunden. Zielsetzung des Gesetzentwurfes ist es vielmehr, den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern effektiv und rechtssicher zu gewährleisten. Das ist nötig, weil das bisher geltende Nichtraucherschutzgesetz der früheren CDU/FDP-Regierung weder effektiv war, noch Rechtssicherheit geschaffen hat. Aus diesen Gründen ist es auch vor Gericht gescheitert (z.B. Urteil des OVG Münster zu den "Raucherclubs"). Die Novellierung des bisherigen Gesetzes war deshalb unausweichlich.

Ich habe mich ganz bewusst für den Gesundheitsschutz entschieden, auch wenn ich selber gelegentlich zur Zigarette greife. Besonders wichtig ist mir der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Hier bietet das neue Nichtraucherschutzgesetz deutliche Verbesserungen. Das bisherige Gesetz hat in Bezug auf Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche überwiegend aufhalten – wie zum Beispiel Kitas, Schulen und Jugendzentren – keinen lückenlosen Schutz gewährleistet. Mit dem neuen Gesetz haben wir hier nachgebessert.

Neben dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen gab es für mich noch ein zweites entscheidendes Argument für das neue Gesetz: Rechtssicherheit. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir endlich Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet auch, dass das nun beschlossene Gesetz ein uneingeschränktes Rauchverbot im Gaststättenbereich vorsieht.

Der Grund dafür ist folgender: Lässt man Ausnahmetatbestände im gastronomischen Bereich zu, muss der Gesetzgeber verschiedene Interessen angemessen ausgleichen. Dabei handelt es sich vor allem um
  • den Schutz der Gesundheit der Nichtraucher
  • die Freiheitsrechte der Raucher sowie
  • die Rechte der Gaststättenbetreiber – vor allem mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen .
Gesetze aus Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg, die entsprechenden Ausnahmen für Gaststätten vorgesehen haben, sind genau daran vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Dies ist aber nicht im Sinne der Rechtssicherheit. Nur eine nahezu uneingeschränkte Regelung ist somit auch eine verlässliche Regelung, die auf Dauer Bestand hat.

Ich bin mir im Klaren, dass der neue Nichtraucherschutz in NRW für einige Menschen mit Einschnitten verbunden ist – nicht zuletzt für einige Gastronomen im Land. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass der Gesundheitsschutz und die Schaffung von Rechtssicherheit schwerwiegende Argumente sind – deswegen habe ich dem Gesetz letztlich zugestimmt.

Ich hoffe, meine Entscheidung ist damit für Sie besser nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp
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Frage zum Thema Gesundheit
01.12.2012
Von:
-

Sehr geehrte Frau Philipp,

bitte erklären Sie mir, warum Sie beim Nichtraucherschutzgesetz mit "ja" gestimmt haben!

MfG, B. -
Antwort von Sarah Philipp
bisher keineEmpfehlungen
05.12.2012
Sarah Philipp
Sehr geehrter Herr -,

vielen Dank für Ihre Anfrage in Sachen Nichtraucherschutzgesetz. Wie Sie richtig angemerkt haben, habe ich dem neuen Nichtraucherschutzgesetz im Landtag zugestimmt.

Lassen Sie mich vorweg festhalten: Ich habe mir die Entscheidung über das neue Nichtraucherschutzgesetz nicht leicht gemacht. Meine Entscheidung habe ich nach intensiver Abwägung des Für und Wider getroffen. Ich will Ihnen deshalb meine Überlegungen darlegen.

Wichtig ist mir, dass es eben nicht darum geht Raucherinnen und Raucher zu erziehen oder zu bevormunden. Zielsetzung des Gesetzentwurfes ist es vielmehr, den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern effektiv und rechtssicher zu gewährleisten. Das ist nötig, weil das bisher geltende Nichtraucherschutzgesetz der früheren CDU/FDP-Regierung weder effektiv war, noch Rechtssicherheit geschaffen hat. Aus diesen Gründen ist es auch vor Gericht gescheitert (z.B. Urteil des OVG Münster zu den "Raucherclubs"). Die Novellierung des bisherigen Gesetzes war deshalb unausweichlich.

Ich habe mich ganz bewusst für den Gesundheitsschutz entschieden, auch wenn ich selber gelegentlich zur Zigarette greife. Besonders wichtig ist mir der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Hier bietet das neue Nichtraucherschutzgesetz deutliche Verbesserungen. Das bisherige Gesetz hat in Bezug auf Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche überwiegend aufhalten – wie zum Beispiel Kitas, Schulen und Jugendzentren – keinen lückenlosen Schutz gewährleistet. Mit dem neuen Gesetz haben wir hier nachgebessert.

Neben dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen gab es für mich noch ein zweites entscheidendes Argument für das neue Gesetz: Rechtssicherheit. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir endlich Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet auch, dass das nun beschlossene Gesetz ein uneingeschränktes Rauchverbot im Gaststättenbereich vorsieht.

Der Grund dafür ist folgender: Lässt man Ausnahmetatbestände im gastronomischen Bereich zu, muss der Gesetzgeber verschiedene Interessen angemessen ausgleichen. Dabei handelt es sich vor allem um
  • den Schutz der Gesundheit der Nichtraucher
  • die Freiheitsrechte der Raucher sowie
  • die Rechte der Gaststättenbetreiber – vor allem mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen .
Gesetze aus Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg, die entsprechenden Ausnahmen für Gaststätten vorgesehen haben, sind genau daran vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Dies ist aber nicht im Sinne der Rechtssicherheit. Nur eine nahezu uneingeschränkte Regelung ist somit auch eine verlässliche Regelung, die auf Dauer Bestand hat.

Ich bin mir im Klaren, dass der neue Nichtraucherschutz in NRW für einige Menschen mit Einschnitten verbunden ist – nicht zuletzt für einige Gastronomen im Land. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass der Gesundheitsschutz und die Schaffung von Rechtssicherheit schwerwiegende Argumente sind – deswegen habe ich dem Gesetz letztlich zugestimmt.

Ich hoffe, meine Entscheidung ist damit für Sie besser nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp
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