Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin, Bundesjustizministerin a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Starnberg
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten konnte rund 37 Jahren nach seinem Inkrafttreten insgesamt aufgehoben werden, da für die darin noch enthaltenen Regelungen kein praktischer Bedarf mehr bestand. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Soziales
08.12.2006
Von:

Denken Sie, es wird Ihnen gelingen, Ihrer Partei in Zukunft etwas mehr "sozialen Stempel" aufzudrücken? Zwar gelang in einigen Teilen inzwischen die Emanzipation von der Union, jedoch scheint die FDP in sozialen Fragen eher "schwerhörig" und konservativ. Sie als Mitglied des Freiburger Kreises, denken Sie, Ihre Partei wird zu sozialliberalen Thesen zurückfinden und wie möchten Sie das bewirken? Vielen Dank!
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
1Empfehlung
13.12.2006
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Mail vom 08.12.2006.

Die Frage, die Sie ansprechen, ist für die FDP von zentraler Bedeutung, nicht nur, weil die Diskussion um die Folgen der Globalisierung momentan das Tagesgeschehen bestimmt. Der FDP muss es gelingen, in dieser Debatte deutlich zu machen, dass es ein zentrales Anliegen liberaler Politik ist, den sozial Schwachen Chancen einzuräumen, um wieder am sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben zu können. Wir Liberalen setzten deshalb auf das Konzept des "Aktivierenden Staates", der mehr ist, als der Nachtwächterstaat des ausgehenden 19 Jahrhunderts, aber auch deutlich weniger als die Rundumversorgung, wie sie sich in den Jahren wirtschaftlicher Prosperität entwickelt hat. Ich halte eine solche aktivierende Politik für die dem Menschen gegenüber sozialste, da sie ihn nicht bevormundet, sondern auf seine eigenen Kräfte und individuellen Fertigkeiten setzt. Das ist nicht nur sozial, sondern auch liberal.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Gesundheit
14.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,

warum tut sich die FDP so furchtbar schwer, sich für den Schutz der zwangsberauchten Bevölkerung und das ist über zwei Drittel Ihres Wahlvolkes, einzusetzen?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
3Empfehlungen
06.03.2007
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 14.12.2006.

Die Liberalen sind der Ansicht, die Entscheidung über ein Rauchverbot in Gaststätten in das Ermessen des jeweiligen Wirtes zu stellen. In diesem Fall würde es den Gästen auch frei stehen, ob sie ein rauchfreies Lokal besuchen oder nicht. Viele Restaurants bieten indes rauchfreie Zonen an.

Leider muss das gastronomische Gewerbe schon seit Jahren mit ausbleibenden Einnahmen leben. Bei einem grundsätzlichen Rauchverbot drohen diesem Wirtschaftszweig noch dunklere Zeiten. Dies kann nicht das Ziel liberaler Politik sein. Restaurants können ja mit dem Etikett "Nichtraucherlokal" für sich werben. Solch eine bewusste Abgrenzung von der Konkurrenz stellt ein Qualitätsmerkmal dar und bringt den entsprechenden Gastwirten Vorteile. Allerdings nutzen erstaunlich wenige Kneipen die Möglichkeit, mit rauchfreier Luft zu werben. Warum keine Raucher- und Nichtraucher Restaurants? So hätten wir alle die Wahl.

In öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Krankenhäusern ist ein grundsätzliches Rauchverbot durchaus angemessen. Hierfür muss von staatlicher Seite jedoch nicht unbedingt ein Gesetz beschlossen werden. Was in der Diskussion unterzugehen scheint, ist die Tatsache, dass bereits jeder öffentliche und private Träger einer Einrichtung mit Publikumsverkehr über das Hausrecht die Möglichkeit hat, das Rauchen zu verbieten. Flughäfen praktizieren das auch bereits. Hier sind meines Erachtens die Stellen vor Ort gefragt.

Die Gefahren des Rauchens sind lange hinreichend bekannt, die des Passivrauchens aktuell wissenschaftlich belegt. Vor der übereilten Verschärfung von Gesetzen sollten wir aber zunächst die in Deutschland bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten und vielseitige präventive Ansätze nutzen. Gerade die, die wir erreichen müssen, sind Kinder und Jugendliche sowie deren Umgebung. Eltern die ihre Kinder zu Hause dem Passivrauchen aussetzen, erreicht aber kein Gesetz der Welt. Hier führt der Grundsatz "überzeugen statt verbieten" wesentlich weiter.

Es ist übrigens seit längerer Zeit ein klarer Trend zu sehen: Die Zahl der Raucher sinkt stetig (aktuell ca. 27-29 % der Bevölkerung), die Zahl der Menschen, die noch nie geraucht haben, steigt, Nichtraucherflüge sind akzeptiert, Hotels bieten ganze Nichtraucheretagen an, Gaststätten und Restaurants weisen mehr und mehr Nichtraucherbereiche aus, der ÖPNV ist rauchfrei. Aufklärungskampagnen wirken, das Bewusstsein in unserem Lande ändert sich.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

die BRD hat sich gegenüber Denjenigen, die die Flucht aus der DDR nicht wagten und stattdessen die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse in der DDR schweigend unterstützt haben, nach dem Mauerfall bei der Rentengesetzgebung nicht vom Rachegedanken der Sozialstrafe leiten lassen. Diese Haltung der Demokraten ist beispielhaft und entspricht vollinhaltlich den Werten einer pluralistischen Gesellschaft. Die BRD hat Wissenschaftlern, Ingenieuren, Justizangehörigen, Lehrern, Volksarmisten und Volkspolizisten, Stasis, SED- Funktionären usw. im Beitrittsgebiet mit dem Rentenüberleitungsgesetz Renten oder Anwartschaften mit Orientierung am Fremdrentengesetz zuerkannt.

Wie auch im Hamburger Abendblatt - www.abendblatt.de - zu lesen ist, werden DDR-Flüchtlinge / Übersiedler (auch die mit C-Ausweis), die bis zum 9.11.89 in die BRD kamen, nachträglich praktisch wegen Ihrer Flucht / Ausreise bestraft. Man hat Ihnen ihre, durch FRG- Eingliederung und nach dem GG zugesicherte Rangstelle innerhalb der Gemeinschaft weggenommen. Ottmar Schreiner (SPD) hatte in einer Rede vor dem Bundestag sinngemäß ausgeführt, dass es das (also eine Sozialstrafe) bisher nur einmal in Deutschland gegeben hat, nämlich bei den von Deutschland nach 1933 ausgegrenzten Mitbürgern. Mit der Ausgrenzung einer Minderheit, stellt sich der Rechtsstaat selbst ein Bein, denn es sind insbesondere die Ingenieure unter den Flüchtlingen / Übersiedlern betroffen, die gut ausgebildet, nicht nur ihr Wissen u. Können, sondern mit Ihren Kindern auch Zukunft in das Gemeinwesen einbrachten.

Ich frage Sie als Volljuristin und Bundesministerin a.D:
Finden Sie es richtig, dass diese Mitbürger, die sich offen gegen Willkür und Gewaltherrschaft stellten und sehr viel zurück lassen mussten, nun rentenrechtlich im Rechtsstaat stillschweigend dafür enteignet werden?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
10Empfehlungen
06.03.2007
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,


vielen Dank für Ihre Mail vom 31.12.2006.

Mit dem Ende der SED-Diktatur hat das vereinte Deutschland sich der Aufgabe gestellt, 40 Jahre Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür aufzuarbeiten und den Opfern des SED-Regimes späte Genugtuung zu geben. In allen Bundestagsfraktionen besteht die Überzeugung, dass ihr Einsatz für Demokratie und Freiheit zu würdigen ist.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang den früheren Bundespräsidenten Johannes Rau zitieren, der anlässlich der Gedenkveranstaltung zur 50. Wiederkehr des 17. Juni 1953 folgende Worte an alle politischen Entscheidungsträger richtete:
"50 Jahre danach müssen die Opfer Anerkennung erfahren, die Opfer des 17. Juni und alle die, die in der DDR Unrecht erlitten haben. Manches geschieht dafür, dennoch begegne ich immer wieder Opfern des DDR-Regimes, die nicht bekommen haben, worauf sie auch nach meinem Eindruck billigerweise einen Anspruch haben sollten. Da ist manches hinter dem zurückgeblieben, was wir uns unter Gerechtigkeit vorstellen -- so schwierig das oft rechtlich zu regeln sein mag. Haben wir alle genug dafür getan, dass niemand verbittert, weil er sich ein zweites Mal bestraft und dazu missachtet fühlt?"

Den Opfern der SED-Diktatur begegnen wir auch heute wieder. Viele fühlen sich missverstanden, manche gar missachtet. Die Initiative der Bundesregierung wird dem Anspruch, alles Erdenkliche gegen die Verbitterung zu tun, nicht gerecht. Sie ist bestenfalls halbherzig. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die Situation der Opfer der SED-Diktatur zu verbessern, bleibt für die Mehrheit der Betroffenen uneingelöst. Nach vorläufigen Berechnungen kommt allenfalls ein Viertel der Betroffenen in den Genuss der Opferpension. Der Rest geht leer aus. Hierzu zählen allein stehende Verfolgte mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 1035 Euro und verheiratete Verfolgte mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 1380 Euro. Hierzu zählen aber auch die Opfer von "Zersetzungsmaßnahmen". Hierzu zählen aber auch die von der Roten Armee verschleppten Zivildeportierten, insbesondere zur Zwangsarbeit verschleppte Frauen.

Das größte Problem in diesem Zusammenhang ist die vorgesehene Bedürftigkeitsprüfung. Diese ist mit dem Grundanliegen der Initiative, den Opfern der SED-Diktatur Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, nicht vereinbar. Die Liberalen fordern, dass hierauf verzichtet wird. Man sollte den Opfern - viele davon befinden sich in ihrem achten oder neunten Lebensjahrzehnt - die Peinlichkeit der hiermit verbundenen Prüfung der persönlichen Lebensverhältnisse und der Verwaltung die damit verbundene Bürokratie ersparen.

Nach wie vor unbefriedigend geregelt ist auch die Situation im Bereich der Gesundheitsschäden. Die dem Opfer obliegende Beweislast führt vielfach zu unvertretbaren Ergebnissen, insbesondere bei inneren Gesundheitsschäden, wie Magen-, Darm-, Herz- oder Lungenerkrankungen. Hier sollte es zu einer gesetzlichen Vermutung von Gesundheitsschäden kommen, wie sie die FDP-Bundestagsfraktion bereits in ihrem Gesetzentwurf für ein drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in der letzten Wahlperiode vorgeschlagen hat, und wie sie heute von vielen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gefordert wird.

Wir haben die Verpflichtung, das Mögliche zur Wiedergutmachung des an SED-Opfern begangenen Unrechts zu tun. Meines Erachtens sollte sich ein drittes Gesetz zur SED-Unrechtsbereinigung an drei wesentlichen Eckpunkten orientieren:

1. Einführung einer Opferpension
Diese sollte 500 Euro betragen, Opfern politischer Verfolgung ungeschmälert verbleiben und ihnen unabhängig von wirtschaftlicher Bedürftigkeit zustehen. Die monatliche Leistung ist unabhängig von anderen Ansprüchen und nicht auf sie anrechenbar zu gewähren. Er ist nicht übertragbar und nicht vererbbar.

2. Höhere Stiftungsmittel
Erhöhung der Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge um einen Betrag, der es erlaubt, Opfergruppen, die bislang von der Inanspruchnahme der Stiftung ausgenommen wurden oder nur schwer Zugang zu ihren Leistungen gefunden haben, angemessen finanziell zu unterstützen.

3. Längere Antragsfristen
Verlängerung der Antragsfristen nach dem Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz in Anlehnung an die vorgenommene Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von DDR-Betrieben bis zum 31. Dezember 2011.



Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
04.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

das AGG bezieht sich auf einen Kanon von acht Diskriminierungsmotiven (Rasse, Alter etc.). Anders motivierte, ebenfalls unrechtmäßige Diskriminierungen werden von diesem Gesetz unverständlicherweise gar nicht erfasst.
  • > Sollte stattdessen nicht jedwede sachlich ungerechtfertigte Diskriminierung untersagt werden, egal welches Motiv im Spiel ist? Kommt es bei einer diskriminierenden Entscheidungstatt nicht vielmehr auf das Ausmaß der Unsachlichkeit an statt auf das Diskrim. motiv ?
Und welche Vorbehalte haben Sie selber gegen das AGG? Sie hatten dem Allgem. Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der vorlieg Fass. ja nicht zugestimmt.Treten Sie für eine Novellierung des AGG bei nächster Gelegenheit ein oder wie würden Sie die EU Richtlinie umsetzen?
Es ist eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet worden.
  • > Kann und sollte man das nicht dazu nutzen, um den sozialen Arbeitsschutz insgesamt zu stärken? Kann man die Antidiskriminierungsstelle nicht mit einer erweiterten Zuständigkeit ausstatten, sodass zumindest in der Praxis alle Motive und alle unrechtmäßigen Diskriminierungstatbestände erfasst werden?
Beim sozialen Arbeitsschutz gibt es ein großes Defizit bzgl. amtlicher, außergerichtlicher Schlichtung. Die Gewerbeaufsichtsämter beschränken sich zu sehr auf den technischen Arbeitsschutz.. Kommt ein Arbeitnehmer, der von einem Arbeitsplatzkonflikt betroffen ist, innerbetrieblich nicht weiter, ist er derzeit auf den langwierigen und strapaziösen Gerichtsweg angewiesen. Mancher bleibt dabei auf der Strecke und ist ein Nervenwrack, selbst wenn er nach Jahren obsiegt hat (´Operation gelungen, Patient tot´)
  • > Wäre es nicht sinnvoll und notwendig, die Gewerbeaufsichtsämter mit entsprechender Kompetenz für die soziale Organisationsaufsicht, für Konfliktschlichtung und für Diskriminierungsprävention auszustatten und eine Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle zu organisieren?

Mit freundlichen Grüßen
TP
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
1Empfehlung
01.03.2007
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail auf abgeordnetenwatch.de vom 4.1.2007.

Ich trete mit aller Entschiedenheit für den Abbau von Diskriminierung und Intoleranz ein. Der Auftrag zu einem umfassenden Persönlichkeitsschutz folgt unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit).

Allerdings sehe ich nur eingeschränkt die Möglichkeit, diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Vorbeigehen per Gesetz zu verordnen. Nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion hätte eine 1:1 Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien ausgereicht, um einen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung zu bieten. Immer mehr Vorschriften zu erlassen - wie es die Bundesregierung in diesem Fall unter Rückgriff auf einen rot-grünen Gesetzesentwurf getan hat - heißt nicht, dass die Praxis nachher auch besser funktioniert. Dies haben Sie in Ihrer Mail ja auch kritisch hinterfragt. Statt unzählige Diskriminierungsmotive aufzuzählen und unter Strafe zu stellen, sollte man sich am Aufbau einer starken Zivilgesellschaft beteiligen. Aus diesen Gründen habe ich dem AGG auch nicht zugestimmt.

Grundsätzlich hält die FDP die Errichtung der Antidiskriminierungsstelle mit einem enormen bürokratischen Apparat für falsch. Entsprechend Ihrem Vorschlag hätte man bereits bestehende Stellen - wie z.B. die Gewerbeaufsichtsämter - mit mehr finanziellen Mitteln ausstatten sollen, um außergerichtliche Schlichtungen zu erleichtern und nicht sofort den ganzen Staatsapparat einzuschalten. Inwieweit man aber allgemein Diskriminierungstendenzen entgegnen kann, hängt von der Stärke eines gesamtgesellschaftlichen Bewusstseins dafür ab.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Soziales
18.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger ,

noch ist es nicht zu spät das Gesetzt zur Gesundheitsreform in den Papierkorb zu schmeißen und eine wirkliche Reform zu beschließen mit dem hauptsächlichen Ziel ohne wenn und aber zu sparen, sparen und sparen. Zum Beispiel:
  • Ärzte-Behandlungspauschale nach französischen Vorbild und damit Abbau der Bürokratie in Arztpraxen.
  • Bezahlung der Behandlung bei jedem Arztbesuch und Erstattung durch die Kassen direkt an den Patienten.
  • Abschaffung der der Kassenärztlichen Vereinigungen, die so überflüssig wie ein Kropf sind.
  • Zusammenlegung der vielen kleinen Kassen zu wenigen großen.
  • Pflichtversicherung für alle Bundesbürger, Angestellte, Beamte, Freiberufler.
  • Abschaffung der Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
  • Abschaffung aller einengenden Vorschriften für Apotheken.
Trauen Sie sich zu hierfür zu kämpfen?
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
1Empfehlung
01.03.2007
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag auf abgeordnetenwatch.de vom 18. Januar 2007.

Die FDP hat im Bundestag geschlossen gegen die Gesundheitsreform gestimmt. Dass nur 378 der 447 Abgeordneten von CDU/CSU und SPD dafür gestimmt haben, zeigt die enorme Verunsicherung im Regierungslager. Das unionsregierte Sachsen erwägt sogar, der Reform im Bundesrat die Unterstützung zu verweigern. Schwarz-Rot ist an dem Vorhaben gescheitert, ein tragfähiges und zukunftsträchtiges Gesetz zur Krankenversicherung zu verabschieden.

Die von der Großen Koalition beschlossenen Änderungen werden den selbst gesetzten Zielen nicht gerecht. Es erfolgt keine Entlastung weder der Lohnzusatzkosten noch der Versicherten, stattdessen steigen die Beitragssätze selbst im günstigsten Fall auf ein Rekordniveau von knapp 16%; keine Entkoppelung von Gesundheitsausgaben und Arbeitskosten, keine Entbürokratisierung, stattdessen kommt mit dem so genannten Fonds ein weiteres bürokratisches Instrument hinzu, keine Vorsorge für die demografische Entwicklung, stattdessen bleibt es bei Umlagefinanzierung zu Lasten der jungen Generation, keine Transparenz; weder bei den Beiträgen noch bei den Abrechnungen, bei denen am Sachleistungsprinzip festgehalten wird, keine Freiheit für die Versicherten, ihren Versicherungsschutz weitgehend selbst zu gestalten, keine Konzentration der über Zwangsbeiträge finanzierten Leistungen auf das medizinisch unbedingt Notwendige, keine vernünftige Finanzierung, da die Koalition den höheren Zuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen aus Budgetmitteln - ergo mit Hilfe aberwitziger Steuererhöhungen - aufbringen will.

Durch dieses Gesetz werden mit der Umlagefinanzierung, der Lohngebundenheit und der mangelnden Kosten- und Leistungstransparenz die Strukturen eines Krankenversicherungssystems beibehalten, das nicht geeignet ist, die Probleme des Arbeitsmarktes, der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts in den Griff zu bekommen. Bedenklich stimmt dazu, dass die SPD wohl ihre Vorstellung vom Einstieg in ein steuerfinanziertes System durchzusetzen scheint. Der vorgesehene Bundeszuschuss soll dem Finanzministerium zufolge nun doch mit Steuererhöhungen finanziert werden. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Instrumente eines steuerfinanzierten staatlichen Gesundheitssystems zu Wartelisten und Rationierung führen - auch wenn das die Sozialdemokraten nicht wahrhaben wollen.

Die Große Koalition hat den Weg in eine staatliche Einheitsversicherung mit einer Einheitsmedizin geebnet. Die Selbstverwaltung wird weitgehend entmachtet: durch die Wegnahme der Beitragsautonomie, durch den kassenartenübergreifenden Bundesdachverband und durch die Übertragung der Entscheidungsgewalt im Gemeinsamen Bundesausschuss auf Hauptamtliche. Statt der angeblich gewollten Stärkung des Wettbewerbs ist ein Nivellierungskonzept herausgekommen: Autonom durch die gesetzlichen Krankenkassen festgesetzte Beitragssätze als Wettbewerbsparameter wird es nicht mehr geben. Vielmehr bestimmt und verwaltet der Staat, wie viel Geld welche Krankenkasse zugeteilt bekommt. Der Staat setzt den Beitragssatz fest. Die Beiträge fließen zusammen mit den Steuermitteln in einen Topf, aus dem nach Anwendung des Risikostrukturausgleichs Geld an die einzelnen Krankenkassen verteilt wird. Warum sich Frau Merkel von einer solchen Lösung, die die Beziehung von Leistung und Gegenleistung komplett ausschaltet, mehr Transparenz verspricht und warum das unbürokratisch sein soll, ist nicht nachvollziehbar.

Die von der FDP geforderte Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge wäre wesentlich einfacher zu handhaben. Die PKV wird zwar -- noch -- nicht in den Fonds einbezogen, die Bedingungen werden dafür aber zumindest für den Basistarif geschaffen, den sie verpflichtend für alle freiwillig Versicherten und alle ehemals PKV -- aktuell aber Nichtversicherten anbieten muss. Die Mitgabe der Altersrückstellungen für bereits heute privat Versicherte wird zudem auch im freien PKV-Markt Nivellierungen notwendig machen. Tarifliche Vielfalt ist in einem solchen Zuteilungssystem nicht möglich. Der Bereich, der hierfür allenfalls geeignet wäre, der kassenindividuelle Sonderbeitrag, hat mit maximal 1 Prozent der Haushaltseinkommen ein so geringes Volumen, dass sich de facto keine differenzierten Angebote entwickeln können. Über den Krankenkassendachverband werden die Kassenarten weitgehend gleich geschaltet. Er soll verbindlich für die Krankenkassen und ihre Verbände handeln z. B. in der gemeinsamen Selbstverwaltung, beim Vergütungsrahmen für die Ärzte, bei der Festsetzung von Festbeträgen sowie bei der Festsetzung von Mindestqualitätsstandards. Einheitliche Vergütungssätze für Ärzte und Zahnärzte, die durch den Dachverband auf Bundesebene ausgehandelt werden, schalten die Preise der einzelnen Krankenkassen zunächst gleich. Die Möglichkeit, darunter Einzelverträge mit Ärzten und anderen Gesundheitsanbietern zu schließen, wird man angesichts der staatlichen Finanzzuteilung und der stark begrenzten Möglichkeit der Erhebung einer Zusatzprämie nur nutzen, um es billiger zu machen. Qualität spielt keine Rolle. In den Eckpunkten ist die Rede von Wettbewerb. Praktiziert wird aber der Geist der Bevormundung. So sollen Versicherte nur noch von der verminderten Überforderungsgrenze für Chroniker profitieren, wenn sie sich in Chroniker-Programme einschreiben, obwohl sie auf andere Art und Weise vielleicht besser behandelt werden. Die Ermöglichung der individuell optimierten Therapie wird mehr und mehr aufgegeben zugunsten einer allgemeinen Durchschnittstherapie, die bezahlbar erscheint. Die Patienten haben aber nicht einmal die Möglichkeit, sich für einen anderen, umfassenderen Tarif zu entscheiden. Sie werden mit der zu erwartenden Rationierung und den langen Wartezeiten leben müssen, ohne sich dagegen wehren zu können.

Die Freien Demokraten werden weiterhin die kritische Auseinandersetzung mit dieser Reform der Großen Koalition suchen. Es kann nicht sein, dass Union und SPD ein solch wichtiges Thema angesichts der massiven Kritik aller Beteiligten des Gesundheitswesens möglichst schnell vom Tisch haben wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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