Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin, Bundesjustizministerin a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Starnberg
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Auch hat sich die rehabilitierungsrechtliche Rechtsprechung im Wesentlichen widerspruchsfrei entwickelt. Die FDP begrüßt das wirtschaftliche Engagement von Alteigentümern in Ostdeutschland. Ggf. ist die wirtschaftliche Betätigung von Alteigentümern zu erleichtern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
30.05.2009
Von:

PKW-Umweltzonenregelung grundgesetzkonform?

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

ich fahre einen VW Polo IV 1.9 SDI 64 PS, von 11/2004. Verbrauch 4,8 l Diesel auf 100 km, Euro 3. Gekauft habe ich das Fahrzeug 6/2008
Für dieses Fahrzeug gibt es auf dem Markt derzeit noch keinen Partikelfilter. Derzeit hat es eine gelbe Umweltplakette. Ab 1.1.2010 sollen in Hannover und Berlin nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.
Diese kann ich aber derzeit nicht bekommen, da dies nur mit Partikelfilter möglich wäre.

Ich fahre im Jahr nur 6.000 km und nutze viel das Fahrrad..

Partikelfilter müssen lt. Norm gerade einmal 30% der Partikel aus dem Abgas herausfiltern. Und selbst dieser Wert wird / wurde von einigen Partikelfilter-Anbietern nicht erreicht.
Auch sonst ist der Partikelfilter umstritten.

Ist es nicht unbillig und ein zu starker Eingriff in meine Grundrechte, dass ich mir nach gerade einmal einem guten Jahr - trotz des minimalen Nutzens für die Umwelt und trotz meines insgesamt weit überdurchschnittlich umweltschonenden Verhaltens - ein neues Auto kaufen soll? (Und dieses neue Auto dürfte ein viel umweltschädlicherer Mercedes S-Klasse sein...)
Die Glühbirnen werden zwar auch abgeschafft. Aber erstens dürfen die alten alle aufgebraucht werden und zweitens gibt es mit Energiesparlampen und Halogenlampen passablen Ersatz.

Anders als z.B. bei den GEZ-Gebühren für Internet-PCs ( www.teltarif.de ) könnte hier zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sein.

Zusätzlich gäbe es mit dem Partikelfilter das Problem, dass diese sich nicht mit überwiegenden Kurzstreckenfahrten vertragen. Ich müsste also nur damit sich der Partikelfilter wieder regenerieren kann, gelegentlich weitere Strecken fahren - auch nicht gerade umweltschonend.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
9Empfehlungen
14.07.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Die FDP hat schon während der Planung der Umweltzonen dazu gemahnt (nachzulesen in unserer kleinen Anfrage, Drucksache 16/6675), das Vorhaben noch einmal dahingehend zu überprüfen, ob es zielführend und ausreichend ist. Laut einer Studie des Frauenhofer-Institutes ist nämlich der Einfluss des Verkehrs auf die Überschreitung von Tagesgrenzwerten eher gering. Außerdem wurde während der Planung der Anteil des Feinstaubaufkommens von Holz-Heizungen nur unzureichend berücksichtigt.

Die FDP Bayern hat unter anderem aus diesen Gründen auf dem Landesparteitag im Februar 2009 beschlossen, dass die FDP-Landtagsfraktion sich dafür einsetzten soll, dass die Umweltzonen abgeschafft werden und stattdessen Kehrmaschinen mit geschlossenen Umluftsystemen und Filteranlagen von den Kommunen angeschafft und eingesetzt werden sollen.

Umweltzonen erreichen lediglich 0,1 bis 2,5 % Feinstaubminderung, so dass die maximale Zahl von jährlich 35 Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes von 50 ?g/m³ hierdurch nicht unterschritten wird. Hiefür wären Feinstaubminderungen von mindestens 25 % erforderlich. Der bürokratische Aufwand für Umweltzonen steht somit in keiner Relation zum Umwelt- und Gesundheitsnutzen und ist demzufolge unverhältnismäßig.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

seit sechs Jahren verfolge ich bereits die politischen Bemühungen um ein Patientenverfügungsgesetz. Es gab dabei viele Verzögerungen, Durststrecken, aber auch interessante Ansätze. Nun scheint das Vorhaben zu scheitern - und das an politischen Eitelkeiten. Das will ich nicht hinnehmen! Bei diesem Thema geht es um mein Leben und um mein Sterben und darum, beides zu gestalten. Es muss endlich Sicherheit geben. Ich möchte ein Dokument verfassen können, das dann verbindlich ist, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann. Im Augenblick versinken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Denn es hängt vom Richter und damit vom Zufall ab, wie Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen ausfallen. Bitte denken Sie an die mehr als neun Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben! Ich bin mir sicher: Weit mehr hätten gern ein solches Dokument, bezweifeln aber, dass sich Ärzte im Ernstfall daran halten würden. Das sind unhaltbare Zustände, die nur durch ein Gesetz geändert werden können. Jeder der in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe bedeutet eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Praxis. Nehmen Sie Autonomie und Fürsorge am Lebensende ernst, und entscheiden Sie jetzt! Es ist Ihre Pflicht, sich dafür einzusetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Patientenverfügungsgesetz verabschiedet wird!

Bitte informieren Sie mich über Ihre Position zu diesem Thema - und wie Sie weiter vorgehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
bisher keineEmpfehlungen
14.07.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Sie haben vollkommen Recht: Es musste endlich Sicherheit geschaffen werden!

Ich habe mich, auch aus persönlicher Erfahrung und Überzeugung, schon immer für die notwendigen Klarstellungen zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen eingesetzt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat aus diesem Grund auch schon eigene Anträge im Deutschen Bundestag eingebracht, in der sie die Bundesregierung dazu aufruft, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Umso mehr freut es mich jetzt, dass in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages endlich ein Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung verabschiedet wurde. Ich habe an diesem nun beschlossenen Gesetz von Anfang an mitgearbeitet und um dessen Unterstützung geworben.

Wir mussten diese Rechtssicherheit herstellen und vielen Menschen Mut machen, sich schon im gesunden Zustand darüber Gedanken zu machen, was mit ihnen passieren kann. Wir mussten diese Menschen in die Lage versetzen, ihre Selbstbestimmung auszuüben und ihren Willen niederzulegen. Die Entscheidung, die nachher vom Deutschen Bundestag getroffen wurde, musste dies gewährleisten.

Aus diesem Grund habe ich für einen Entwurf geworben und gestimmt, der die klare Aussage, dass der formulierte Wille oder das, was aus der Verfügung heraus als Wille zu verstehen ist, auch dann durchgesetzt werden muss, wenn sich der betreffende Mensch im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit befindet. Es darf nicht sein, dass ein Dritter Überlegungen darüber anstellt, was hätte sein können. Wer seinen Willen formuliert hat, will die Sicherheit haben, dass dieser Wille nachher von den von ihm beauftragten Personen auch durchgesetzt wird.

In der Folge hat genau dieser, von mir unterstützte Entwurf die parlamentarische Mehrheit gefunden und wurde beschlossen. Endlich haben meine jahrelangen Bemühungen und Aufrufe eine Mehrheit im Deutschen Bundestag gefunden. Endlich gibt es Rechtssicherheit! Schließlich weiß niemand, wie sich ein anderer entscheiden würde; niemand kann einem Anderen einen Willen bzw. eine Willensänderung unterstellen. Genau aus diesem Grund war die gesetzliche Klarstellung zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen längst überfällig und notwendig. Der Beschluss des Bundestages respektiert in besonderer Weise das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht des Patienten.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Ihre Partei hat gestern den Antrag gestellt, alle Bundestagsabgeordneten - aber auch Beamten auf Verbindungen zur Stasi zu prüfen. Zumindest oder gerade H C Ströbele hat dies mit einigen Vorbehalten befürwortet
Nähme man das Bürgerrecht als Grundlage, gäbe es da viel aufzuarbeiten und eben nicht nur die Naziverbrechen, sondern auch die (Re-) aktionen der Siegermächte.
Es sollten jedenfalls in den Fragen zur 1989 wiedererlangten Souveränität der BRD alle möglichen geheimdienstverwicklungen betrachtet werden und nicht nur spezifisch linksgerichtete, bzw die welche in der BRD nach allgemeinem tenor unerwünscht waren bzw aufgrund legaler Beschlüsse verfolgt wurden. Was waren die Ziele der ausl. Geheimdienste und gibt es da welche die nicht im Interesse ihres herkunftslandes arbeiten ? Wie ist da z B. ie Rolle der legalen Bilderberg Konferenz zu sehen?
Wer nach BBC der angeblicher Gründer der NPD gewesen sein soll kann ich hier nicht posten da mir als Bürger natürlich der Nachweis fehlt und das ist auch das Problem: Richtet sich der Staat nun etwa selbst? Wohl kaum! Es geht es hier nur um wahlkampfrelevante Kampagnen z.B. gegen eine drohende Zuwendung der Deutschen zur Partei der LInken und um eine juristische Vorgangsmöglichkeit und damit ist wohl auch keine objektive Nachfoschung und Aufarbeitung dessen zu erwarten , was doch gerade in der BRD so entscheidend war sondern allenfalls eine selektive opportunistische Kampagne gegenüber unerwünschten Parlamentariern
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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14.07.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Offensichtlich verkennen Sie das Anliegen unseres Antrags. Der Fall Kurras hat jedenfalls der FDP deutlich gemacht, welche Brisanz in den Akten der damaligen Staatssicherheit noch schlummert.

Wir wollen nichts anderes als eine fundierte und wissenschaftliche Klärung, in welchem Ausmaß politische Entscheidungen beeinflusst wurden. Schließlich hatte die DDR ein vitales Interesse daran gehabt, bestimmte politische Kräfte im Bundestag zu fördern. Wollen Sie etwa, dass ehemalige "West-IM´s" noch heute an sensiblen Stellen eines Bundesministeriums arbeiten? Wir jedenfalls nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schnarrenberger,

ich hoffe das ich das Thema in die Richtige Kategorie poste. Wie stehen "Sie" zu dem Thema verbot von Killerspielen ??? Ich meine wohl das dies sicherlich nicht die Ursache gewesen ist ! Kommischerweise wird immer wieder auf dem selben Spiel herrumgehackt. Hauptsache man hat den schuldigen gefunden. Ich denke das der Auslöser für die wirklich Grauenhafte Tat aber ein ganz anderer war, der eher im Sozialen Umfeld angesiedelt ist. Wieso sollen jetzt alle bestraft werden nur weil er grade "Counterstrike" auf dem Rechner hatte, wenn das überhaupt stimmt? Möchte eine Ehrliche Meinung von Ihnen haben. Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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14.07.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Verbot von sogenannten Killerspielen ist der falsche Weg. Selbstverständlich ist Gewaltprävention notwendig. Insbesondere müssen gesamtgesellschaftliche Möglichkeiten genutzt werden, damit gerade Jugendliche nicht zu Gewalt angestachelt werden, aber nicht mit einem Verbot von sogenannten Killerspielen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher bereits mehrfach kritisch zu den auch in der Vergangenheit vielfach geäußerten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze im Bereich von Computerspielen ausgesprochen.
Notwendig ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Strategie, um Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Ein Verbot von sogenannten Killerspielen setzt am falschen Ende an. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Spiele ebenso wie der Konsum von Gewaltvideos eine etwaige ohnehin vorhandene Gewaltneigung negativ beeinflussen können, indem die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt herabgesetzt wird, kann ein Verbot derartiger Spiele die Ursachen nicht bekämpfen. Vielmehr muss gegen die eigentlich Ursache von Gewalt vorgegangen werden. Der Aktionismus der Innenminister, die in einem Beschluss am 5. Juni 2009 den Deutschen Bundestag aufgefordert haben, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Killerspiele zu ermöglichen, ist nicht hilfreich.
Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot nicht geeignet ist, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Es ist aber völlig unverhältnismäßig, allen Menschen Computerspiele zu verbieten. Schreckliche Einzeltaten, die nie monokausal auf Computerspiele zurückzuführen sind, können leider nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie können aber nicht rechtfertigen, dass den zahlreichen Menschen, die verantwortlich mit Computerspielen umgehen, ihre Freizeitbeschäftigung verboten wird. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. Verschärfungen über die geltenden Bestimmungen hinaus sind mithin nicht erforderlich.
Effektiver Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Eltern, Schulen und Politik ebenso wahrgenommen werden muss wie auch von Herstellern bzw. Vertreibern von Computerspielen. Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Vorgaben sind ausreichend und müssen konsequent angewandt werden. So ist dafür Sorge zu tragen, dass der Vollzug des Jugendschutzrechts im Handel wie auch im Internet verbessert wird, so dass z.B. tatsächlich nur entsprechend der USK-Freigaben Spiele an Jugendliche abgegeben werden. Ein besonderer Schwerpunkt muss zudem auf die Stärkung der Medienkompetenz bei Jugendlichen selbst, aber auch bei den verantwortlichen Erwachsenen wie Eltern, Lehrern und Erziehern gelegt werden. Eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben hilft jedoch nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Soziales
11.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger!

Ich habe da mal eine juristische Frage zum Thema Contergan: müsste man nicht angesichts der Entwicklung seit 1974 bei den Entschädigungen in Deutschland die Conterganrente neu betrachten?

Heute (11. juni 2009) wurde im Fernsehen von einer Frau berichtet, die nach einer Hirnschädigung in Folge eines Autounfalles 7,5 Millionen Euro von der Versicherung will. Dabei ist diese Summe nicht interessant, sondern die Tatsache, dass sie bereits 4000 Euro Unfallrente bezieht. Die Frau ist Mutter und ein 24-Stunden-Pflegefall. Das kann man mit einer vierfach Contergangeschädigten Mutter vergleichen, die aber mit 1090 Euro im Monat zurecht kommen muss.

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1976 hat man die Entschädigung der Conterganopfer aus dem Privatrecht herausgenommen. Muss man nicht annehmen, dass dieser Umstand deshalb erwähnt wurde, weil man bei Entschädigungen damals wesentliche Änderungen erwartete, die eine Erhöhung der Conterganrente zur Folge hätten haben müssen?

Für die Betroffenen war es wie ein Schlag in die Magengrube, wie man in den 80`iger Jahren auf die Feststellunge reagierte, dass diese Familie und (gesunde!) Kinder haben. Es hieß damals, es mache einen Unterschied, ob man als Kind oder als Erwachsener geschädigt wurde. Überspitzt gesagt, hieß das ja, Conterganopfer dürfen von Seiten der Entschädugung weder heiraten, noch Kinder kriegen. Das traf uns damals doppelt, den man hatte ja unter anderem früher behauptet, wir seien steril, impotent oder würden nur verkrüppelte Kinder zeugen können.

Ich denke, auch vor dem Hintergrund der neuen UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, dass hier ein Unrecht geschehen ist. Ich denke, dass dieses Unrecht auf selbsternannte Experten in Sachen Contergan zurückzuführen ist und beseitigt werden muss.

Mit freundlchen Grüßen,
G.
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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14.07.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Die FDP hat es sehr begrüßt, dass die Bundesregierung nicht nur die vorgesehene Rentenanpassung von 5% durchgeführt hat, sondern die Conterganrenten mit Zustimmung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages zum 01. Juli 2008 verdoppelt wurden. Dieser Schritt wird den steigenden Belastungen der Betroffenen aufgrund ihrer Behinderung gerecht.

Darüber hinaus halten wir es auch für wünschenswert, dass die Fraktionen sich gemeinsam über das weitere politische Vorgehen verständigen, da es eindeutig Verbesserungsbedarf gibt. Die FDP hat daher auch bei der ersten Lesung des Gesetzes zur Verdoppelung der Conterganrenten angeregt, dass der Bundestag sich in einem gemeinsamen Antrag auf das weitere Vorgehen bei der Hilfe für Contergangeschädigte einigt.

Am 22. Januar 2009 hat der Deutsche Bundestag einem Antrag der Fraktionen der Regierung und der FDP zur Sicherstellung einer angemessenen und zukunftsorientierten Unterstützung der contergangeschädigten Menschen zugestimmt (BT-Drucksache 16/11223). Wir haben in der Debatte aber auch betont, dass einige Forderungen der FDP über den gemeinsam mit der Koalition beschlossenen Antrag hinaus gehen, d. h. wir sahen in einigen Punkten keinen Prüfbedarf mehr, sondern hielten sie für umsetzungsreif.
Diese Punke waren die Dynamisierung des Rentenanspruchs und die Streichung des Fristausschlusses. Ich begrüße es daher grundsätzlich, dass sich die Koalition dieser Forderung sehr weitgehend im neuen Conterganstiftungsgesetz angeschlossen hat, dessen Anhörung am 4. Mai 2009 stattfand. Allerdings sehen wir noch immer Änderungsbedarf.

o Dynamisierung des Rentenanspruchs

Vor der Erhöhung der Conterganrenten zum 1. Juli 2008 erfolgte die letzte Rentenerhöhung für Contergan-Opfer zum 1. Juli 2004. Diese Zeiträume sind unbefriedigend, da die Inflation die Rentenerhöhung aushöhlt. Die prozentuale jährliche Anpassung der Altersbezüge auf die Conterganrenten zu übertragen, ist ein guter und unbürokratischer Weg der Dynamisierung. Gleichzeitig sollte die Rente aber in geeigneten Zeiträumen (z. B. 5 Jahre) grundlegend überprüft werden, da mit fortschreitendem Alter der Contergangeschädigten auch der Hilfebedarf weiter zunehmen dürfte. Hier hätte die FDP gerne eine Klarstellung im Gesetz. Desweiteren haben wir in der Anhörung auch darauf hingewiesen, dass durch die positive und gewollte Dynamisierung der Conterganrente anhand des Dynamisierungsfaktors der Altersrente, es bei sinkenden Altersrenten zu sinkenden Conterganrenten kommen könnte. Die FDP tritt für eine definitive Klarstellung im Gesetz ein, dass ein Sinken der Conterganrenten ausgeschlossen ist.

o Fristausschluß

Bis zum 31.12.1983 mussten Ansprüche bei der "Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder" (2005 in "Contergan-Stiftung für behinderte Menschen" umbenannt) geltend gemacht werden, um einen Anspruch auf Zahlungen zu erhalten. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass diese Frist ausreichend ist. Wir wissen nunmehr, dass diese Annahme falsch war. Aus diesem Grund lehnt die FDP es ab, dass nun diese alte Frist durch eine neue Frist bis zum 31.12.2010 ersetzt wird. Die FDP hält den Zeitraum für zu kurz, da auch heute noch Betroffene des Conterganskandals "entdeckt" werden, die also die Frist schon deshalb nicht wahrnehmen können, weil sie von ihrer eigenen Betroffenheit nichts wissen. Sinn der durch Gesetz vom 17.12.1971 errichteten Stiftung des öffentlichen Rechts ist es, Individualleistungen für Behinderte, deren Fehlbildungen durch Thalidomid (Contergan®) hervorgerufen wurden, zu erbringen. Wer eindeutig zu dieser Gruppe gehört, muss auch Leistungen nach diesem Gesetz erhalten können. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Conterganstiftungsgesetz geht davon aus, dass 60% aller noch zu erwartenden Anträge auf Leistung noch dem Gesetz den Rentenhöchstsatz beziehen werden. Dies zeigt deutlich, wie eindeutig falsch die Frist war und eine neue Frist sein wird. Egal, ob es sich um 100 oder 500 Personen handelt, die aufgrund ihrer Conterganschädigung noch einen Leistungsanspruch hätten, und egal in welchem Umfang es gegebenenfalls Nachzahlungen geben wird. Die FDP ist für die sofortige Streichung der Frist, sowohl der alten wie der neuen. Es ist der einzige vernünftige Weg.

Der Contergan-Hersteller Grünenthal hat eine stärkere Unterstützung von Geschädigten in Aussicht gestellt und sich freiwillig im Mai 2008 verpflichtet, nochmals 50 Mio. Euro in die Conterganstiftung einzuzahlen. Dieser Betrag wird mit Inkrafttreten des demnächst zu verabschiedenden neuen Conterganstiftungsgesetzes fällig.

Die von der Grünenthal GmbH eingebrachte Spende von 50 Mio. Euro in die Conterganstiftung ermöglicht es, eine jährliche Sonderzahlung für den besonderen Bedarf der contergangeschädigten Personen auszuschütten. Darüber hinaus werden nochmals 50 Mio. Euro aus dem Stammvermögen der Stiftung unmittelbar an die leistungsberechtigten Personen ausgezahlt werden. Der Kapitalstock der Stiftung wird bis auf einen Restbetrag von rund 7 Millionen Euro nach und nach aufgezehrt. Durch diese langfristige Kapitalisierung des Stiftungsvermögens fließt dieses somit dem Personenkreis zu, der einen Anspruch darauf hat. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro nebst Erträgen für diese jährlichen Sonderzahlungen zur Verfügung, die je nach Schwere ihrer Behinderung gestaffelt werden. Die FDP hält den hier aufgezeigten Weg für gut und wird ihn unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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