Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin, Bundesjustizministerin a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Starnberg
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Ich bin daher der Auffassung, dass zum traditionellen Festzelt, mit Bier und Gesang, auch die Möglichkeit gehören muss, rauchen zu dürfen. Bei größeren Volksfesten muss allerdings mindestens ein Nichtraucher-Zelt vorhanden sein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
07.04.2009
Von:

Es würde mich sehr interessieren, warum auf die frage von Herrn W. vom 23.02.2009 noch keine Antwort vorliegt bzw. bis wann mit einer zu rechnen wäre.
Zu speziell? Zu brisant? Zu aktuell möglicherweise? Da GWG-Techniken stark um sich greifen und zu einer Industrialisierung der Vorgehensweise bez. Sorgerechts-u. Umgangsstreitigkeiten führen. wäre eine baldige Antwort m.E. von großem öffentlichen Interesse.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.04.2009
Von:

Sehr geehrte Leutheusser-Schnarrenberger,

Was halten Sie von dem aktuellen Arbeitsentwurf der Bundesregierung zum "Access Blocking" Kinderpornographischer Inhalte, speziell davon, dass die Service-Provider die sog. Stopp-Seiten selber hosten und auch die Verbindungsdaten der Zugriffe speichern und auf Wunsch an das BKA weitergeben dürfen und sollen?
Was halten Sie ferner davon, dass die Sperrungen nun nicht mehr auf außereuropäische Websites beschränkt bleiben sollen und dass offenbar ebenso Websites gesperrt werden sollen, die die geheimen (!) Sperrlisten veröffentlichen?
(Quelle: www.heise.de )

Gerade in diesem Punkt sehe ich die Befürchtungen vieler Kritiker bestätigt, dass diese sperren auch mehr oder weniger beabsichtigt auf kritische Weblogs und Websites wie Wikileaks.org ausgeweitet werden können.

Es ist völlig unstrittig, dass man gegen Kinderpornographie vorgehen muss, doch halte ich persönlich solche Maßnahmen für völlig ungeeignet.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
15Empfehlungen
27.04.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 21.4.2009.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch, den 18. März 2009, einen Bericht der Bundesregierung zu den Verhandlungen der Bundesregierung mit den Internet-Providern über einen Vertrag, mit dem sich die Internetwirtschaft zu Sperrungen kinderpornographischer Seiten verpflichten soll, angefordert. Die FDP-Fraktion kritisierte, dass die Bundesregierung für einen erheblichen Grundrechtseingriff erst einen Weg wählte, der mit dem Wesentlichkeitsgrundsatz nicht zu vereinbaren ist. Grundrechtseinschränkungen bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage. Dies durch Verträge zwischen BKA und Providern umgehen zu wollen, war rechtsstaatlich höchst fragwürdig.

Mittlerweile hat die Bundesregierung ein Einsehen gehabt und im Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Vereinbarungen mit dem Internetbetreibern auf eine gesetzliche Grundlage stellen soll.

Die FDP-Fraktion unterstützt die Bundesregierung darin, Kinderpornographie entschieden zu bekämpfen. Sofern die Bundesregierung an ihrem Vorhaben, gegen Seiten mit kinderpornographischem Inhalt mit Internetsperren vorzugehen, festhält, muss über Fur und Wider sachlich und besonnen beraten werden. Eine Instrumentalisierung in die eine oder andere Richtung verbietet sich bei diesem Thema.

Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass legale Angebote betroffen sein können. Zugleich erwartet die Bundesregierung, dass der Zugriff durch die Regelung nicht verhindert, sondern allenfalls erschwert werde.

Angesichts der Tatsache, dass jede Sperre im Netz umgangen werden kann, muss die Bundesregierung sich die Frage gefallen lassen, ob sie zur Bekämpfung von Kinderpornografie den richtigen Weg wählt. Sinnvoller ist meines Erachtens, sowohl die nationale wie auch die internationale Zusammenarbeit so zu stärken, dass die Anbieter von Kinderpornografie verstärkt ausfindig und zur Rechenschaft gezogen werden. Ansatz aller Bemühungen muss sein, dass die Produktion und der Vertrieb von Kinderpornografie verstärkt bekämpft werden.


Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

hier eine Meldung von Herrn Müntering: Zitat: Abweichler? Die gibt es nicht, sagt SPD-Chef Müntefering und verspricht: Alle SPD-Wahlleute werden in der Bundesversammlung Schwan wählen – bis zum Sieg. Zitat Ende: Quelle: www.focus.de

Was ist das für ein Demokratieverständnis? Kann ein Abgeordneter nicht nach seinem Gewissen abstimmen? Ist der Fraktionszwang höher zu werten als die persönliche Meinung eines Abgeordneten?

Ich bin sehr auf Ihre Meinung gespannt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
1Empfehlung
12.05.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Email vom 5. Mai 2009.

Natürlich steht, zumindest meiner Meinung nach, das persönliche Gewissen über dem sogenannten "Fraktionszwang". Da es sich um eine freie und geheime Wahl handelt, können Sie sicher sein, dass die Mitglieder der Bundesversammlung während der Wahl des Bundespräsidenten nicht zu einer bestimmten Entscheidung gezwungen sind. Was die SPD intern für Druck ausübt, entzieht sich meiner Kenntnis. Leider hat es wohl schon früher in der SPD Druck in Sachfragen auf die Abgeordneten gegeben, zum Beispiel hat der Fraktionsvorsitzende gedroht, die Aufstellung eines Abgeordneten zu verhindern. Ich halte das für indiskutabel.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger, nach meinen eigenen Beobachtungen machen Menschen in unserem Lande vorrrangig Karriere, die in ihrer Stellung sehr loyal zur Marktwirtschaft und zur amerikanischen Kriegspolitik sind.

Der Arbeitsplatzabbau im produktiven Sektor hat in unserem Lande zu einer Situation geführt, daß Strategien entstanden , die an der Aufspaltung von Lebensläufen ihr Geld verdienen.
Die Familie, ehemals eine wichtige Säule des Staates ,ist inzwischen eine lukrative Abschöpfungseinrichtung nicht nur für Gutachter und Juristen geworden. Gendermainstream, Patchwork
und Scheidungsprozesse sind offenbar zum Wirtschaftsfaktor dieser Gesellschaft geworden.
Wer steht hinter dieser Entwicklung???

Warum nimmt die Politik dies nicht zur Kenntnis?
Warum befördert unsere Politik diese Art Spaltungsprozesse, obwohl wir doch in einer Wirtschaftskrise sind ?

Ich erinnere Sie an das Buch der norwegischen Politikerin Janne Matlary VERUNTREUTE MENSCHENRECHTE und bitte Sie um die Antwort auch auf die Fragen des Herrn Wilfried Meißner vom 23.2.2009.Freundliche Grüße aus Thüringen von
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
1Empfehlung
13.05.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Mai 2009.

Den von Ihnen beschriebenen Spaltungsprozess von Lebensläufen sehe ich nicht und kann daher Ihren Ausführungen hierzu nicht folgen.

Mit Ihrer Auffassung bezüglich deutscher Karrierewege stimme ich nicht überein. Ich bin davon überzeugt, dass man in Deutschland einen erfolgreichen Berufsweg vorrangig durch engagierte Arbeit, Leistung, Freude und Fleiß befördert und dies völlig unabhängig von amerikanischer Kriegspolitik oder Loyalität zur Marktwirtschaft.


Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Umwelt
10.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,


ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie zur CCS-Technologie, also der CO2-Abscheidung und -Lagerung im Untergrund und zur Energiewende im allgemeinen stehen.

1. Halten Sie CCS auch für eine bloße Übergangstechnologie, die derzeit noch nicht erprobt und ausgereift ist und die selbst bei positiven Ergebnissen lediglich eine vorübergehende Lösung bilden könnte?

2. Sind Sie auch der Meinung, dass das für diese Technologie aufgewendete Kapital nicht schneller und besser wirksam gleich in die Errichtung Regenerativer Energie- und Energieeinspar-Projekte sowie die Weiterentwicklung insbesondere der Geothermie, Biomasse, Sonne, Wasser und Wind u.a gesteckt werden sollte?

3. Sind Sie dafür, dass Gebiete, in denen CCS geplant ist, für andere ökologische Projekte gesperrt sind, nicht jedoch umgekehrt? Wäre es nicht besser und für den Klimaschutz zielführender, der Geothermie und damit den erneuerbaren Energien sowie ggf. der Druckluftspeicherung von regenerativer Überschussenergie grundsätzlich Vorrang einzuräumen?

4. Halten Sie es für richtig, dass bei einer notwendigerweise so langfristig angelegten "Endlagerung" des CO2 die Konzerne, die die Einnahmen aus der Stromerzeugung erzielen, nur 30 Jahre für die Überwachung und Sicherung sowie für finanzielle und rechtliche Risiken aufkommen bzw. haften müssen, danach aber das Risiko und die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt werden?

5. Wie stehen Sie generell zur notwendigen 100%-Energiewende? Welchen Zeitraum halten Sie dafür für erforderlich und angemessen?

Vielen Dank für Ihre baldige und ausführliche Antwort.

Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zu CCS in der aktuell vorliegenden Fassung nicht zu befürworten.


Mit freundlichen Grüßen

83607 Holzkirchen
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
bisher keineEmpfehlungen
26.05.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Schreibens vom 10. Mai 2009.

Gerne nehme ich zu den von Ihnen gestellten Fragen Stellung:

1. Halten Sie CCS auch für eine bloße Übergangstechnologie, die derzeit noch nicht erprobt und ausgereift ist und die selbst bei positiven Ergebnissen lediglich eine vorübergehende Lösung bilden könnte?

Schon allein aufgrund der limitierten Speicherkapazitäten wird die CCS-Technologie nicht ewig zur Verfügung stehen. Doch solange Speicherkapazitäten vorhanden sind und wir unseren Energiebedarf auch mit Kohle decken, wäre es aus Sicht der FDP klima- und energiepolitisch fahrlässig, CCS nicht als Klimaschutztechnologie in Betracht zu ziehen. Schließlich spricht vieles dafür, dass man mit CCS den CO2-Ausstoß der Kohlekraftwerke um bis zu 85 % senken kann.

2. Sind Sie auch der Meinung, dass das für diese Technologie aufgewendete Kapital nicht schneller und besser wirksam gleich in die Errichtung Regenerativer Energie- und Energieeinspar-Projekte sowie die Weiterentwicklung insbesondere der Geothermie, Biomasse, Sonne, Wasser und Wind u.a gesteckt werden sollte?

Die FDP ist der Meinung, erneuerbare Energien und CCS sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Deutschland braucht einen breiten Energiemix. Natürlich ist der Ausbau von erneuerbaren Energien wichtig. Aber, egal ob wir uns das wünschen oder nicht, im Gegensatz zur Kohle sind die erneuerbaren Energien im Moment einfach noch nicht grundlastfähig. Von heute auf morgen auf die Kohle zu verzichten, funktioniert also nicht. Umso wichtiger ist es, die Kohle mittels CCS klimafreundlich zu machen.

3. Sind Sie dafür, dass Gebiete, in denen CCS geplant ist, für andere ökologische Projekte gesperrt sind, nicht jedoch umgekehrt? Wäre es nicht besser und für den Klimaschutz zielführender, der Geothermie und damit den erneuerbaren Energien sowie ggf. der Druckluftspeicherung von regenerativer Überschussenergie grundsätzlich Vorrang einzuräumen?

Regelungen hinsichtlich der Nutzungskonkurrenzen dürfen nicht dazu führen, dass Flächen schon einfach deshalb für CCS blockiert werden, weil sie vielleicht früher oder später für die CO2-Speicherung interessant werden könnten. Bis jetzt ist der Gesetzesentwurf an dieser Stelle tatsächlich relativ schwammig formuliert. Vor allem eine konkrete Frist, wie lange alternative Nutzungen wie die Geothermie außen vorbleiben müssen, gibt es nicht. Auch wir Liberale sehen hier unter Umständen noch Verbesserungsbedarf.

4. Halten Sie es für richtig, dass bei einer notwendigerweise so langfristig angelegten "Endlagerung" des CO2 die Konzerne, die die Einnahmen aus der Stromerzeugung erzielen, nur 30 Jahre für die Überwachung und Sicherung sowie für finanzielle und rechtliche Risiken aufkommen bzw. haften müssen, danach aber das Risiko und die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt werden?

Auch wenn die Verantwortung nach dem Gesetzesentwurf 30 Jahre nach der Schließung des CO2-Speichers von den Betreibern auf den Staat übergehen kann, hört die finanzielle Einstandspflicht der Betreiber zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig auf. Vielmehr können die Betreiber für weitere 30 Jahre für voraussehbare Aufwendungen der Überwachung (sog. Nachsorge) in Regress genommen werden und auch hierfür müssen die Betreiber finanzielle Vorkehrungen treffen. Geht man also davon aus, dass ein Speicher ca. 40 bis 50 Jahre betrieben wird, die Betreiber mindestens weitere 30 Jahre voll in der Verantwortung stehen und weitere 30 Jahre zur Nachsorge herangezogen werden können, ergibt sich ein Verantwortungszeitraum der Betreiber von ca. 100 Jahren.

5. Wie stehen Sie generell zur notwendigen 100%-Energiewende? Welchen Zeitraum halten Sie dafür für erforderlich und angemessen?

Langfristig ist eine solche Energiewende sinnvoll. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings die Grundlastfähigkeit der erneuerbaren Energien. Doch vor allem die Speichertechnologie, die hierfür notwendig ist, steckt momentan erst in den Kinderschuhen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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