Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin, Bundesjustizministerin a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Starnberg
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Schließlich hatte die DDR ein vitales Interesse daran gehabt, bestimmte politische Kräfte im Bundestag zu fördern. Wollen Sie etwa, dass ehemalige "West-IM´s" noch heute an sensiblen Stellen eines Bundesministeriums arbeiten? Wir jedenfalls nicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Sie gelten als eine der wenigen VertreterInnen der klassischen sozial-liberalen Strömungen, inmitten oder genauer am linken Rand der (neo)wirtschaftsliberalen FDP.

Nun lese ich in der Zeit diesen Artikel:
Der Geist des Obrigkeitsstaates
www.zeit.de

und zitiere daraus
"Das Gesetz atmet den Geist des Obrigkeitsstaates", erklärte damals die FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – und klagte mit anderen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Inzwischen sitzt ihre Partei in München jedoch mit in der Regierung, gegen die sie klagt. Immerhin konnte die FDP im Koalitionsvertrag einige Punkte mildern. Welche genau, das will sie allerdings nicht sagen. Man habe mit der CSU Verschwiegenheit vereinbart, heißt es.


Da stellt sich mir nun spontan die Frage, inwieweit es sich mit Ihrem Verständnis von Demokratie vereinbaren lässt, wenn solche elementaren Prozesse der Gesetzgebung der Geheimhaltung unterliegen.

Das gleiche Spiel läuft derzeit auch bei den Geheimverhandlungen der EU-Komission über Anti-Piraterieabkommen (siehe z.B. www.heise.de ).

Ich würde mich über eine Stellungnahme zu dieser Art von "Geheimpolitik" freuen.

Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf,
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
1Empfehlung
15.12.2008
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.11.2008.

Ich bin durchaus bereit dazu, die Punkte des Versammlungsgesetzes, die zu mildern sind, offen zu nennen.
In den Koalitionsverhandlungen hat die FDP-Bayern mit der CSU vereinbart, dass das Versammlungsgesetz in der jetzigen Version überarbeitet und entschärft wird. So soll die Anmeldung von Polizeibeamten bei Versammlungen in geschlossenen Räumen neu geregelt werden und das Militanzverbot in Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG) mit dem Ziel einer größeren Normklarheit überarbeitet werden. Übersichtsaufnahmen gemäß Art. 9 Abs. 2 BayVersG soll auf Versammlungen unter freiem Himmel beschränkt werden und die Speicherfrist in Art. 9 Abs. 4 Satz 3 BayVersG soll auf ein halbes Jahr begrenzt werden.
Wir haben auch vereinbart, dass die Anzeigefrist von 72 Stunden auf zwei Werktage (nicht Samstag, Sonn- und Feiertage) verkürzt werden soll und dass die, für die Ordner bestehende Ablehnungsmöglichkeit der Behörde wegen Ungeeignetheit nach Art. 13 Abs. 6 Nr. 1 BayVersG, aufgehoben werden soll.
Wie Sie sehen können, möchte ich den Gesetzgebungsprozess keineswegs geheim halten, sondern sorge mich stets um Tranzparenz und bessere Nachvollziehbarkeit der einzelnen Schritte bis hin zur Verabschiedung des Gesetzes.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Gesundheit
14.11.2008
Von:

Sehr geehrte Fr. Leutheusser-Schnarrenberger,

  • Warum wurden die Beiträge zur gestzl. Krankenkassen auf 15,5 bzw. 15,8 % erhöht?
  • Wo bleibt der Wettbewerb?
  • Finanzieren wir Bürger/Wähler mit diesen Beiträgen weiterhin die Prunkbauten der Karnkenkassen?
  • Warum brauchen wir in Deutschland 360 verschiedene Krankenkassen?
  • Warum nehmen Sie sich nicht andere europäische Länder wie z.B. Schweden, Belgien o. dergl. als Beispiel?
  • Sind Kranke, alte Menschen, Rentner, Familien, Behinderte, Hatz IV Empfänger und die Unterschicht bzw. untere Mittelschicht u. dergl. nicht schon genug mit der Mwst. Erhöhung, den gest. Lebenserhaltungs- kosten, den immens hohen Energiepreisen usw. gestraft?
  • Muß die Solidaritätssteuer immer noch Aufrecht erhalten werden?

Wir sind das Volk - die Politiker sollen unsere Interessen vertreten?
Wir sind die Wähler? Was haben wir noch zu melden?

Ich glaube in Deutschland läuft seit Jahren viel verkehrt.

MfG D
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
bisher keineEmpfehlungen
27.11.2008
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr Weinbruch,

vielen Dank für Ihre Email vom 15. November 2008. Ich kann verstehen, dass Sie mit der jetzigen Politik unzufrieden sind.

Die von Ihnen kritisierte Politik wird aber nicht von der FDP gemacht, sondern allein von der Schwarz-Roten Koalition.

Den Gesundheitsfonds haben wir strikt abgelehnt. Die Mehrwertsteuererhöhung hat auch nicht unsere Zustimmung gefunden und wurde ebenfalls von uns abgelehnt.


Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Gesundheit
17.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

die FDP möchte Bayern ein Stück liberaler machen.

Können Sie mir bitte erklären was eine Lockerung des Rauchverbotes damit zu tun hat?

Warum funktioniert ein generelles Rauchverbot in Ländern wie Frankreich und Italien ohne Probleme und in Deutschland gibt es Ausnahme um Ausnahme??

Gastwirte hatten Jahrzehnte lang die Wahl ein Raucher- oder Nichtraucherlokal zu eröffnen. Die Nichtraucher hatten nie eine Lobby und durften ihre Gesundheit weiter aufs Spiel setzen.

Ich bin nicht für Zensur oder dafür, dass einem der Staat alles vorschreibt. Aber dieses hin und her ist nicht mehr mit anzuschauen.

Wird das Rauchverbot tatsächlich wieder gelockert, wird meine (und sicher auch einige mehr) Stimme in Zukunft weder bei Schwarz, noch Gelb landen.

Auch wenn einige Politiker das wohl nicht wahr haben wollen, doch ein Großteil der Bürger befürwortet nicht mehr gezwungen zu werden passiv mitzurauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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19.01.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.November 2008.

Die Gesetzeslage in Bayern gewährleistete den Schutz von Nichtrauchern vor den Folgen des Passivrauchens nur auf dem Papier. Tatsächlich wurden die formal strengen Regelungen tagtäglich tausendfach unterlaufen (Stichwort "Raucherclubs") da diese Bestimmungen unpraktikabel, bürokratisch und quasi unkontrollierbar sind. Ein echter Gesundheitsschutz existierte nicht.

Die bayerische FDP hat deshalb in den Koalitionsverhandlungen einen praktikablen und bürgernahen Nichtraucherschutz eingefordert. Überdies muss das Vertrauen in die Rechtsordnung wiederhergestellt werden, indem der Gesetzgeber Regelungen beschließt, die auch mit den vorhandenen Mitteln vollziehbar sind.

Konkret will die FDP folgende Eckpunkte festschreiben, die das Prinzip der Selbstverantwortung eines Jeden stärken und über die bereits bei den Koalitionsvereinbarungen mit der CSU Einvernehmen erzielt wurde:

  • Umfassender Nichtraucherschutz im Öffentlichen Bereich, also klare Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.

  • Wirte von Einraumgaststätten sollen künftig entscheiden dürfen, ob sie eine Nichtraucher- oder Rauchergaststätte betreiben wollen. Dies muss dann an der Gasthaustüre deklariert werden. Um den Jugendschutz zu gewährleisten, ist der Zugang zu Rauchergaststätten erst ab 18 Jahren gestattet. Detailregelungen zu Einraumkneipen werden im Gesetzgebungsverfahren festgelegt.

  • Wirte von Gaststätten mit mehreren Räumen sollen das Recht bekommen, einen separat abgetrennten Raucherraum einzurichten. Auch hier gilt der Jugendschutz.

  • Volks- und Festzelte, die für vorübergehende Veranstaltungen aufgebaut werden, sollen vom Rauchverbot ausgenommen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Juli 2008 eine solche Lösung bestätigt. Die bayerische FDP bleibt damit bei ihrer Zusage, die sie öffentlich vor der Landtagswahl ausgesprochen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Finanzen
26.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

ich habe zwei Fragen: Würden Sie sich dazu bereit erklären, im Rahmen einer schnellen steuerlichen Entlastung von uns Bürgern für eine Abschaffung des Solidaritätsbeitrags zu stimmen?

Zweitens: Wie und vor allen Dingen wann soll Ihrer Meinung nach der horrende Schuldenberg des Bundes abgebaut werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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03.12.2008
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 26.November 2008.

Ich möchte Ihnen bezüglich Ihrer Frage, ob ich mich bereit erklären würde, im Rahmen einer schnellen steuerlichen Entlastung für die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags zu stimmen, folgendes antworten: Die FDP will eine langfristig angelegte Steuerreform. Wir sind nicht für eine Einmalsteuersenkung, sondern wollen eine strukturelle Antwort. Es ist endlich Zeit, ein einfaches, niedrigeres und gerechtes Steuersystem zu beschließen.

Auf die Frage, wie und wann die Schulden des Bundes abgebaut werden sollen, setzt die FDP auf eine Ausgabendisziplin, einhergehend mit einer Überprüfung der staatlichen Aufgaben. Vorrangiges Ziel muss es sein, von einer Neuverschuldung wegzukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Schnarrenberger

Im Bezug auf die Strafverschärfung von Steuerhinterziehung stellt sich mir die Frage: Ist Steuerverschwendung nicht auch eine Art der Steuerhinterziehung die auch Rechtlich zum Schutze des Staates als Strafbare Handlung definiert werden müsste? In der gleichen Härte?
Allein die durch die jährliche Rüge des Bundesrechnungshofes wären die Verschwender bekannt.Der Staat, würde damit zeigen das es Ihm ernst ist, nicht jedes Jahr , seit Jahrzenten an Milliarden an Steuereinahmen durch Verschwendung zu verlieren, und diese durch immer neue Steuern wieder reinzuholen.

Mit freundlichem Gruß
Kressbronn
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
1Empfehlung
15.12.2008
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Dezember 2008.

Die von Ihnen angesprochene Problematik der Steuerverschwendung und Ihr Vorschlag zur Strafverschärfung ist ein schwieriges Thema, besonders was die tatbestandliche Ausformulierung angeht.

Die Durchsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes müssen allerdings deutlich verbessert werden!

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Ihre Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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