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Guten Tag Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unverheirateten Vätern in Deutschland den Rücken gestärkt, wie auch im Focus, vom 03.12.09, online zu lesen war.
Sie sollen erklärt haben, "dass der Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe."
Klar betrachtet der EU-Gerichtshof für Menschenrecht den Einzelfall.
ABER, der Tenor ist; das Männer in diesem Falle diskriminiert sind, und dies wurde unserem Land unmißverständlich mitgeteilt.
Ich befürchte aber, dass hier in Deutschland die Rechte der Väter nur durch eine Klage durchsetzbar sind.
Sagen Sie mir bitte, wieso man sich hier so schwer tut, um ein Sorgerecht für ALLE Väter durchzusetzen.
Es dürfte doch ein leichtes sein, wenn ein unehelicher Vater die Vaterschaft anerkennt, dass dieser dann auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht bekommt.
Es kann doch nicht sein, dass in der heutigen Zeit, Männer diskriminiert werden, und keine Rechte aber Pflichten haben.
Es wundert mich sowieso, dass es dies nicht bei uns gibt, obwohl es in anderen EU-Ländern gang und gebe ist.
So abstrakt sehe ich das übrigens nicht.
Also,
für welche Position setzen Sie sich ein ?
Viele Grüße

S. ... alleinerziehender Vater, dem alle Väter (und besonders die Kinder) leid tun, die kein GSR haben