Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.07.1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesjustizministerin
Wohnort
Feldafing
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
14,6%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir uns bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen für ein hohes Datenschutzniveau, also strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten, und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen wollen wir ausschließen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
03.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Sabine Leutheuser - Schnarrenberger,

herzlichen Glückwunsch zur Bundes-Justiz-Ministerin, Gesundheit, Glück und Erfolg!
Eine besinnliche Adventszeit und Frohes Fest für Sie und ihren.

Meine Fragen an Sie;
1. Was werden Sie tun um das Sozialrecht im 20. Jahr nach Mauerfall bis zum 20. Jahrestag der Deutschen Einheit herzustellen?
2. Was ist die Deutsche Einheit ohne soziale Einheit wert?
3. Halten Sie die Ostrentenangleichung an den Westpunktewert für erreichbar?
4. Warum gilt das Grundgesetz in Fragen der Würde, der Gleichbehandlung und der Justiz
für Ostdeutsche nur sehr eingeschränkt?

Meine Klage am Sozialgericht im Land Brandenburg ist nur " abgeschmettert " und in der Begründung nicht zutreffend, eine Revision nicht zugelassen und eine Beschwerde würde allein nach Aussage meines beratenden Anwalts ca. 1000,00 Euro Kosten.
Es gibt in Brandenburg keine Ostdeutschen Unternehmen von Bedeutung. Es sind alle direkte abhängige von Altbundesdeutschen und somit wirtschaftlich direkt abhängig.
Die Kostenangleichung ist erfolgt, Die Lebensleistung wird aber nicht anerkannt.
Die Ostrente wird als ein Almosen behandelt.

Wie lange soll dieses Unrecht noch als Sozialrecht gelten?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. H.
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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21.12.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder Sie, als den Fragenden, noch mich, als die Antwortende, vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,

ich habe fünf Fragen an Sie.

Mich interessiert zunächst, ob die von Herrn Max Glogger erwähnte These vom "Ende der Solidarität" (1) nach Ihrer Auffassung einem Befund entspricht oder einem von wem auch immer (von Ihnen vielleicht auch?) und warum auch immer erstrebten Desiderat.
Desweiteren wüßte ich gern, was Sie an der Beantwortung der Fragen hindert, welche Ihnen der Vorsitzende der Männerpartei Anfang September stellte (2).
Drittens möchte ich wissen, wie Sie in Bezug auf die "Drittgeheimniskontroverse" denken. Sollte der "Anvertrauende" neuerdings allein verfügungsberechtigt sein (SCHÜNEMANN- Variante, z.B. von Frau ZYPRIES (SPD) und anderen MdB vertreten (3)) oder doch eher nicht ohne den Dritten, wie dies mir als Arzt vertraut ist und offenbar auch von Herrn MdB GEIS (CSU) vertreten wird (4).
Was ist, wenn der Anvertrauende ein bloßes Gerücht über den Dritten "anvertraut" und dem Berufsgeheimnisträger die Erlaubnis erteilt, dieses zu verbreiten?
Muß nicht unbedingt rasch eine Klarstellung im Gesetz erfolgen, wenn offenbar nicht mehr klar ist, was strafbar sein bzw. bleiben soll?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Psychiater, Psychotherapeut & Anatom
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland


(1) www.abgeordnetenwatch.de
(2) www.abgeordnetenwatch.de
(3) www.abgeordnetenwatch.de
(4) www.abgeordnetenwatch.de
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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21.12.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder Sie, als den Fragenden, noch mich, als die Antwortende, vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Familie
04.12.2009
Von:

Guten Tag Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unverheirateten Vätern in Deutschland den Rücken gestärkt, wie auch im Focus, vom 03.12.09, online zu lesen war.
Sie sollen erklärt haben, "dass der Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe."
Klar betrachtet der EU-Gerichtshof für Menschenrecht den Einzelfall.
ABER, der Tenor ist; das Männer in diesem Falle diskriminiert sind, und dies wurde unserem Land unmißverständlich mitgeteilt.
Ich befürchte aber, dass hier in Deutschland die Rechte der Väter nur durch eine Klage durchsetzbar sind.
Sagen Sie mir bitte, wieso man sich hier so schwer tut, um ein Sorgerecht für ALLE Väter durchzusetzen.
Es dürfte doch ein leichtes sein, wenn ein unehelicher Vater die Vaterschaft anerkennt, dass dieser dann auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht bekommt.
Es kann doch nicht sein, dass in der heutigen Zeit, Männer diskriminiert werden, und keine Rechte aber Pflichten haben.
Es wundert mich sowieso, dass es dies nicht bei uns gibt, obwohl es in anderen EU-Ländern gang und gebe ist.
So abstrakt sehe ich das übrigens nicht.
Also,
für welche Position setzen Sie sich ein ?

Viele Grüße
S. ... alleinerziehender Vater, dem alle Väter (und besonders die Kinder) leid tun, die kein GSR haben
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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21.12.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

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Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Familie
04.12.2009
Von:
Tim

Sehr geehrte Frau Leitheusser-Schnarrenberger,

nachdem nun der Europäische Gerichtshof Ihre Regierung dazu ermahnt hat und eine Wegweisung in Sachen Sorgerecht nicht verheirateter Väter in unserem Lande gegeben hat.

Beharren Sie nach Ihrer Aussage darauf noch das Prüfungsergebnis abzuwarten, obwohl die Frage sich doch Wohl unlängst geklärt hat und in unseren Europäischen Nachbarländern schon in der Realität praktiziert wird.

Was gibt es Ihrer Meinung nach denn bitte noch zu prüfen, was in sechs Jahren nach Auftrag des Verfassungsgerichtes noch nicht erforscht ist?

Denken Sie nicht es wäre nun unmittelbar an der Zeit diese Hinhaltungstaktik endlich mal zu beenden und im Sinne der Kinder und auch den vernachlässigten Elternteilen endlich mal denen das Recht zukommen zu lassen?

Mfg Tim
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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21.12.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Familie
04.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

das EGMR-Urteil zum Sorgerecht des Herren Zaunegger muss von deutschen Gerichten umgesetzt werden. Es ist aus dem Fall Görgülü bekannt, dass sich das OLG Naumburg an einem EGMR-Urteil nicht gehalten hat. Selbst von der Staatsanwaltschaft erhobene Klagen wegen Rechtbeugung wurden nicht bearbeitet.

Wie werden Sie vorgehen, wenn sich die Gerichte erneut nicht am EGMR-Urteil halten würden?

Sie müssen zugeben, dass dieses Urteil mehr Gleichberechtigung bringt. Wenn sich beide Partner in ihren Pflichten und in ihren Rechten auf gleicher Augenhöhe treffen, sowohl bei der Erziehung und Pflege der Kinder, als auch bei der Pflicht, Verantwortung für ihr Leben zu tragen - also zu arbeiten, solange man nicht behindert ist - würden viele der strittigen Fälle gar nicht entstehen, da die Eltern zusammenarbeiten müssen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf das 7. Protokoll der EMRK, das im Artikel 5 die vollkommene Gleichberechtigung der Ehepartner vorsieht.

Deutschland hat bis heute dieses Protokoll nicht ratifiziert.( conventions.coe.int )

Da viele Verbände hierzulande die "patriarchalischen" Machtstrukturen in den Familien beklagen (z. B. der Deutsche Juristinnenbund), meinen Sie nicht, dass es höchste Zeit wäre, dieses Protokoll zu ratifizieren? Das wäre doch die Gelegenheit für mehr Gleichheit in den Familien zu sorgen!

Wenn dieses Protokoll ratifiziert würde, wie würden Sie dann dafür Sorge tragen, dass die Gerichte zuerst nach §1569, BGB prüfen, ob jemand "außerstande" ist, selbst für sein Unterhalt zu sorgen und erst danach die darauf folgenden Paragrafen bemühen?

Die z. Zt. gültige Rechtsprechung scheint den Wortlaut des §1569, BGB, nicht zu würdigen (BGH, Az. XII ZB 158/05, Mutter muss nicht arbeiten, selbst wenn sie die Kinder ganztags in die KiTa steckt). Korrigieren Sie uns bitte, wenn wir falsch liegen sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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21.12.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr Balneanu,

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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