Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.07.1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesjustizministerin
Wohnort
Feldafing
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
14,6%
Landeslistenplatz
1, Bayern
weitere Profile
Die Parteien des Koalitionsvertrages haben unter anderem vereinbart, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit zu beschränken. Dem wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - das Bundeskriminalamt untersteht dem Bundesministerium des Innern - aufrgrund einer Absprache zwischen der Generalbundesanwältin und dem Bundesministerium der Justiz Rechnung getragen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

im Rahmen der gegenwärtigen Debatte um religiös motivierte Zirkumzision stieß ich auf folgenden Bericht:
www.spiegel.de ,
den ich auszugsweise zitiere:

"Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vollzog am Freitag eine Kehrtwende und zieht jetzt auch gesetzliche Maßnahmen in Betracht, um die rituellen Beschneidungen straffrei zu stellen (...) Zu Wochenbeginn hatte die Ministerin noch dafür plädiert, die Frage nach Strafen für Beschneidungen vom Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich klären zu lassen."

Meines Wissens nach hat das BVerfG zuletzt die Meinung vertreten, dass die Glaubensfreiheit nach Art. 4 I, II GG nur durch kollidierendes Verfassungsrecht einschränkbar ist; so gesehen könnte sie inzuge praktischer Konkordanz das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 II 1 GG zurückdrängen. Wie Sie als Juristin wissen, entfalten aber Rechtsauffassungen des BVerfGG nur im konkreten Einzelfall Bindungswirkung und ändern sich gelegentlich. Der Gesetzgeber kann auch der Gegenmeinung der Literatur folgen, wonach sich aus Art. 140 GG ein Gesetzesvorbekalt hinsichtlich der Glaubensfreiheit ergibt, er ist also in seiner Gesetzgebung hierzu frei.

Insofern verstehe ich nicht, warum Sie sich als FDP-Bürgerrechtlerin auf die Seite der Beschneidungsbefürworter stellen. Aus gutem Grund schützen alle übrigen Freiheitsgrundrechte des GG nur die private Selbstentfaltung ohne Beeinträchtigung Dritter; so verpflichtet auch das Erziehungsrecht nach Art. 6 II 1 GG die Eltern auf die Sorge um das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes.

Ich bitte um Auskunft:
  • erstens, warum dies für die religiöse Selbstentfalltung, und zwar nur für diese, anders sein sollte
  • zweitens, welches die genauen Gründe für Ihren besagten Sinneswandel waren

Mit freundlichen Grüßen

Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
bisher keineEmpfehlungen
18.07.2012
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.07.2012
Von:
Max

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

sie haben mich bisher immer beeindruckt, wie sie unseren Rechtstaat verteidigt haben, selbst gegen Widerstände in ihrer eigenen Partei. Dass sie aber jetzt in Sachen kindlicher Zwangsbeschneidung anscheinend ein Körperverletzungs-Legitimerungs-Spezialgesetz verfassen wollen schockiert mich.
Es ist doch Tatsache, dass es Männer gibt, die unter dem an ihnen ohne ihr Einverständnis vorgenommen Eingriff später leiden. Das alleine sollte doch Grund genug sein, um zu sagen: erst im selbstbestimmten Alter.
Alle Kinder haben doch lt. BGB ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Auch Jungen. Das muss doch auch für religiöse Erziehung gelten. Wie kann eine blutige, immer mit Schmerzen (auch bei Betäubung, dann kommen die Schmerzen später) verbundene OP etwas anderes sein als Gewalt? Wenn schon eine Ohrfeige Gewalt ist! Und eine Ohrfeige bewirkt keinen irreversiblen Verlust eines Körperteils, schon gar nicht einer erogenen Zone.
Klarer als bei der Zwangsbeschneidung kann eine objektiv-rational-medizinisch nicht gerechtfertigte Körperverletzung gar nicht sein.
Die Gesellschaft ist doch nicht mehr auf dem Stand vor 4000 Jahren, sie hat sich weiterentwickelt, die Rechte von Kindern und der Schutz von Kindern werden heute ernst genommen. Man muss bei der Haltung einiger PolitikerInnen fast den Eindruck haben: es geht doch "nur" um Jungen. Es geht ja nicht um Frauenrechte.
Warum sollten Männer kein Recht haben, über die Integrität ihrer Genitalien selbst zu entscheiden?
Ist es entscheidend, dass sich viele Opfer hinterher nicht als Opfer fühlen und selbst wieder zu Tätern werden? Das ist bei der Mädchenbeschneidung auch die Regel. Wie kann es sein, dass Jungen schlechter gestellt werden, wenn vergleichbare oder sogar geringfügigere Beschneidungsformen bei Mädchen schwer bestraft werden? Muss nicht die Amputation von erogenen Zonen bei Kindern generell und ohne Ausnahme bestraft werden?

Mit freundlichen Grüßen,

Max
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
bisher keineEmpfehlungen
18.07.2012
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.07.2012
Von:

Sehr verehrte Bundesministerin der Justiz!

Ich möchte gerne wissen, warum der § 93d BVerfGG noch nicht längst aufgehoben ist. Sie sind seit längerem darüber informiert, daß dieses Gesetz den Grundrechtsgaranten in Karlsruhe erlaubt, Bürger ohne Begründung abzuweisen, die Grundrechtsverletzungen beklagen nach Kontakten mit der Justiz. Der § 93d BVerfGG verletzt unser Selbstbestimmungsrecht, legitimiert auch kriminelles Verhalten von Juristen und stärkt rechtswidrige Interessen, die sich über Gerichtsvergleiche Vorteile verschaffen aufkosten vieler Bürger.

Die Zermürbung von Opfern unserer Wohlstandsgesellschaft nach schuldlos erlittenen Schicksalsschlägen ist eine Folge davon. Sie wird zwar immerwieder angeprangert, doch gibt es bis heute keine Erhebungen. Dabei müßte man nur prüfen, inwieweit Betroffene durch Kenntnis der relevanten Gesetze überhaupt in der Lage waren, Anwälten, Gutachtern und Richtern unseres "Antragsstaates" abzuverlangen, was eine der besten Rechtsordnungen der Welt ermöglicht. Z. B. Beweiskostenvorschüsse.

Diese WICHTIGSTE, ENTLASTENDE WEICHENSTELLUNG FÜR BÜRGER, DIE RECHTSVERLETZUNGEN BEKLAGEN, ist durch Anwendung vorhandener Gesetze möglich und würde Regulierungsschäden unterbinden. Schrittweises Vorgehen empfiehlt sich überall! Mehr als 100.000 Menschen jährlich in der BRD erhalten schlußendlich so wenig Schadensersatz, daß man nicht von einer Entschädigung sprechen kann. Dauergeschädigte fallen häufig dem Steuerzahler zu Last. Immense volkswirtschaftliche Ressourcen werden vernichtet.

Leider fehlt es bislang völlig am Interesse unseres Rechtssystems. Bemühungen aufgeklärter Betroffener werden sogar torpediert. Juristen und unterstützende Journalisten sind der Meinung, wer nicht im Recht sei, müsse irgendwann gestoppt werden, weil Fahnenstangen nicht bis in den Himmel reichen können. Doch die meisten "Rechtsunfälle" beruhen nachweislich auf Verletzungen des rechtlichen Gehörs durch Juristen!

Danke für Ihre Antwort und schöne Grüße!
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
bisher keineEmpfehlungen
19.07.2012
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr Jacobi,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.


Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kinder und Jugend
19.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

ich würde gerne wissen, da Sie ja auch für den Kinder- und Jugendschutz und die Kinderrechte eintreten, ob Sie sich vorstellen könnten, dass die jetzt in Bayern in den Ärzteleitfaden aufgenommene Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) als besondere Form des seelischen Missbrauchs auch grundlegend in das SGB VIII und in den § 1666 aufgenommen werden könnte? Seelischer Missbrauch wird von vielen Experten neben den körperlichen Missbrauch gleichgestellt. Wie sehen Sie das?

Mit freundlichen Grüßen
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
bisher keineEmpfehlungen
20.07.2012
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

ich weiß, dass Sie Fragen hier nicht beantworten, glaube aber, dass Sie über die Eingänge hier informiert werden:

Das Urteil des LG Köln hat abgewogen zwischen den Rechten der Eltern und den Rechten des Kindes in der Frage der Beschneidung. Die Richter kamen zu der Auffassung, dass die Beschneidung in der jüdischen Religion und bei den Muslimen nicht zwingend ist.
Im Gegensatz dazu wurde nach dem Urteils erklärt, dass ohne die Beschneidung von Jungen, jüdisches und moslemisches Leben in Deutschland nicht möglich sei.

Im Koran gibt es keine einzige Stelle, die die Beschneidung vorschreibt. Und selbst bei Juden stellt sich in der Praxis heraus, dass unbeschnittene Jungen keine Nachteile erleiden:
www.fr-online.de

www.fr-online.de

Viele Eltern lehnen die Beschneidung ihrer Kinder ab, stimmen aber unter dem Druck von Eltern und Verwandten und Geistlichen dann doch zu. Diesen Druck haben Sie gerade auch zu spüren bekommen.
Ein Gesetz gegen Beschneidungen würde diese Betroffenen schützen. Es wäre ein Schutzrecht der Kinder, deren Eltern sich dem Druck nicht widersetzen können. Dieser Schutz ist gerechtfertigt, denn es kommt bei jeder 5. Beschneidung zu Problemen. Von Narbenbildung bis zur teilweisen Amputation des Penis ist dort die Rede, erwachsene Männer klagen über weniger sexuelle Stimulationsfährigkeit, Sex und Masturbation ist oft nur mit Gleitmitteln möglich.
Dies ist ein massiver Eingriff in deren freie Sexualität. Das ist sexuelle Gewalt. Ein Gesetz gegen Beschneidung würde sie schützen.
Wieso halten Sie die Beschneidung für gerechtfertigt, obwohl unbeschnittene jüdische und moslemische Jungen in der Realität keine Einschränkungen erleben, beschnittene Jungen aber bis hin zur Ausübung ihrer Sexualität irreversibel beeinträchtigt werden können?
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
bisher keineEmpfehlungen
23.07.2012
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.