Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.07.1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesjustizministerin
Wohnort
Feldafing
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
14,6%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir uns bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen für ein hohes Datenschutzniveau, also strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten, und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen wollen wir ausschließen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Familie
05.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

herzlichen Glückwunsch zu ihrem neuen, alten Amt.

im Koalitionsvertrag steht: "Diese Koalition will gleiche Chancen für Frauen und Männer im Beruf wie im Familienleben verwirklichen. Immer mehr Männer wünschen sich neben dem Beruf mehr Zeit für die Familie." und "Eltern tragen vor allen anderen die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder. Sie zu stärken ist unser Ziel; denn starke Kinder brauchen starke Eltern."

Wie verträgt sich der Ausschluss nichtehelicher Väter vom Sorgerecht mit dem Ziel gleicher Chancen im Familienleben und der Stärkung der Erziehungsverantwortung?

Mittlerweile nimmt der Anteil der Eltern, die auf eine Ehe verzichten immer mehr zu, und somit wächst der Anteil der Väter, denen das natürliche Recht zur elterlichen Sorge vorenthalten wird.
Gleichzeitig wird der gesellschaftlich und politische Ruf, die Bereitschaft und vor Allem der Wunsch der Väter, Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder zu übernehmen, immer lauter.

Wer wollen soll, muss aber auch dürfen können!

Was planen Sie um das Recht aller Kinder auf beide Eltern, sowie das Recht der Väter auf Anteil am Leben ihrer Kinder durchzusetzen?

Werden Sie den Auftrag des BVerfG zum §1612b mit mehr Nachdruck bearbeiten, als ihre Vorgängerin, die diesen in mehr als 6 Jahren nicht zu einem Ergebnis gebracht hat?

Werden sie den §1612a konsequenterweise abschaffen, wenn die überfällige Untersuchung dieses nahe legt?


mfg
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
3Empfehlungen
21.12.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder Sie, als den Fragenden, noch mich, als die Antwortende, vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

leider ist ohne große öffentliche Aufregung das "Service-Center TKÜ” beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingerichtet worden. Schon bald sollen dort Polizei und Verfassungsschutz die bereitgestellte Technik zur noch umfangreicheren Überwachung der Bürger nutzen.

Dabei gebietet unser Grundgesetz nach Auslegung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 2 BvF 3/92 vom 28.1.1998) bereits die Trennung von Polizei- und Geheimdienstarbeit. Nicht zuletzt nach den grausamen Gestapo-Erfahrungen im dritten Reich.

Darüber hinaus fehlt für die Einrichtung einer solchen Abhörzentrale auch darüber hinaus jede gesetzliche Grundlage (TAZ vom 23.08.2009: Schäubles Abhörzentrale). Einer höchstrichterlichen Prüfung dürfte die Arbeit der Abhörzentrale keinesfalls standhalten.


(Was) Werden Sie (etwas) tun um diese und weitere Einrichtungen dieser Art zu verhindern?


Es gilt unbedingt, diesen gewaltigen Schritt in Richtung Überwachungsstaat zu verhindern! Oder, um es mit Erich Kästners Worten zu sagen: Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird.


Ich habe mir diese Frage aus einem Artikel der Jungen Piraten zusammengesetzt. Der Artikel ist verfügbar unter:
www.junge-piraten.de

mfg

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Frage zum Thema Familie
08.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheuser-Schnarrenberger,

zunächst einmal möchte ich Sie zu Ihrem Amt als Justizministerin beglückwünschen und für die sicher in den kommenden Jahren ziemlich unbequeme Aufgabe ein gesundes Augenmaß wünschen.

Leider mußte ich erfahren, dass in der Rechtspraxis in Deutschland nach wie vor die Auslegung des Umgangsrechtes von AmtsrichterInnen (in meinem Fall Kreis Pinneberg) an SozialarbeiterInnen im Jugendamt und PsychologInnen vergeben werden, die die Wahrheit über das, was in Trennungsprozessen wirklich passiert (in USA und Frankreich längst mit Strafverfahren geahndet), nämlich die Programmierung von Kindern gegen den Umgangsberechtigten, gezielt aus Opportunismus gegenüber den Betreuenden VERSCHWEIGEN.

Werden Sie sich konsequent dafür einsetzen, dass Umgangsrecht in Zukunft in erster Linie im Interesse des Kindes (und nicht des betreuenden Elternteiles) umgesetzt wird, und welche konkreten Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen?

Werden Sie sich, anders als Ihre Vorgängerin Frau Zypris, nicht damit zufrieden geben, dass das "rechtsstaatliche Gesicht" nach außen gewahrt bleibt?

Wenn Umgangsberechtigte immer wieder erfahren müssen, dass Kinder in erster Linie darunter leiden, dass Betreuende, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, von SozialarbeiterInnen und RichterInnen durch Untätigkeit geschützt werden, dann tun sie sich schwer, zu glauben, dass die Politik sich ernsthaft um eine gerechtere und fairere Gesellschaft bemüht.

Meinen Sie nicht, dass Sie genau noch EINE Legislaturperiode Zeit haben, um die Sünden der 70er-Jahre zu beseitigen?

Mit freundlichem Gruß,

Seiß

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

ich habe mich gefreut, Sie heute vormittag wieder einmal als Gast beim Stammtisch im BR zu sehen. Eine Ihrer Aussagen dort führt aber in eine sehr gefährliche Richtung:

Auf die Frage, ob muslimische Bundeswehrsolsdaten auch zum Einsatz nach Afghanistan geschickt werden können, sagten Sie sinngemäss: "wenn in einem Gespräch mit dem Vorgesetzten der muslimische Bundeswehrsoldat sagt, dass er nicht auf Glaubensgenossen schiessen kann, dann sollte er nicht dort, sondern weiter in der Heimat eingesetzt werden."

Nun, wer es mit seinem Gewissen generell nicht vereinbaren kann, auf Menschen zu schiessen, sollte nicht zur Bundeswehr gehen. Dass muslimische Soldaten aber auf Christen zu schiessen bereit sind, nicht aber auf Moslems, ist mit der Rolle als deutscher Soldat wohl nicht zu vereinbaren. Akzeptieren Sie denn auch christliche deutsche Soldaten, die auf Moslems zu schiessen bereit sind, nicht aber auf Christen?

Ich denke, Ihre Aussage war einerseits nicht durchdacht, andererseits zeigt sie aber, dass die Zugehörigkeit zu muslimischen "Umma" von Ihnen impulsiv höher gewertet wird als die Zugerörigkeit zu Deutschland, womit Sie sich einen islamischen Standpunkt zu eigen gemacht haben.

Aus diesem Grund frage ich Sie, ob Sie tatsächlich bei Ihrer Aussage bleiben?

Mit freundlichem Gruss

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Frage zum Thema Familie
09.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

ich habe eine Frage zur gemeinsamen elterlichen Sorge Unverheirateter, derzeit durch § 1626a BGB geregelt.

Gemäß Ihrer Antwort an Herrn Stiefel

www.abgeordnetenwatch.de

haben Sie "im Koalitionsvertrag keine Änderung der Gesetzeslage vereinbart. Die elterliche Sorge richtet sich somit nach den Vorgaben des § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches."

Das ist eine klare Ansage. Was hunderttausende Väter davon halten, die vollständig abhängig sind von Entscheidungen der Mütter, die in vielen Fällen mit Kindeswohl rein gar nichts mehr zu tun haben, lassen wir dahingestellt.

Ich frage mich nun, ob Sie vielleicht doch noch über den Koaltionsvertrag hinweggehen werden, wenn die von Ihrer Vorgängerin in Auftrag gegebene Studie zu § 1626a BGB zu dem Ergebnis kommt, dass allenfalls im kleinen Prozentbereich eine automatische Alleinsorge der Mütter gerechtfertigt ist?

Oder verstehe ich die Aussage, es sei nichts geplant, falsch, und diese bedeutet tatsächlich, dass bereits ein sicheres Fortbestehen der Regelung in der Koaltion vereinbart ist? Eben nur nicht schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen


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