Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Geburtstag
26.07.1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesjustizministerin
Wohnort
Feldafing
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
14,6%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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Die Parteien des Koalitionsvertrages haben unter anderem vereinbart, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit zu beschränken. Dem wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - das Bundeskriminalamt untersteht dem Bundesministerium des Innern - aufrgrund einer Absprache zwischen der Generalbundesanwältin und dem Bundesministerium der Justiz Rechnung getragen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Leuthäuser - Schnarrenberger,

gelegentlich trauen sich öffentlich rechtliche Fernsehanstalten über das Versagen der Justiz zu berichten, wie z. B. über den Schauspieler Rainer Kaufmann , zuletzt über "Ulvi" das ZDF am Mi 18.07. 12 und im BR - Fernsehen am selben Tag. Fehlurteile in Zivilprozessen sollen schon fast zur Regel gehören. Und zwar in Deutschland, nicht in China oder Usbekistan. Dem Grunde nach, kann jedem x- beliebigen Bürger etwas "angehängt" werden, dass er überhaupt nicht getan hat.
  • sind Sie der Meinung, dass dieses oberflächliche Verhalten der Justiz + Gutachter jeden x- beliebigen Bürger treffen kann ?
  • welche Regelungen gibt es, Fehlurteile zu erkennen und zu revidieren ?
  • ist es nicht angebracht, Richter-/innen die nachweislich Fehlurteile ausgesprochen haben, aus dem Richteramt zu entlassen ? Oder andersherum
  • warum werden Richter-/innen die fehlgeurteilt haben nicht aus dem Richteramt entfernt ?

Viele Grüsse
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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23.07.2012
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.07.2012
Von:

Sehr verehrte Bundesministerin der Justiz,

ich darf Sie bitten, mir doch noch auf meine Fragen vom 18. Juli zu antworten und bei dieser Gelegenheit auch gleich noch zu den Schwierigkeiten Rechtsuchender Stellung zu nehmen, die im Gerichtsprotokollen oft etwas anderes finden, als sich bei der mündlichen Verhandlung abgespielt hat. Richter müssen alles Wesentliche ins Protokoll aufnehmen, und weil vor Gericht nichts Unwesentliches passiert, müßte alles drin stehen, auch Inaussichtstellung langer beschwerlicher Rechtswege, nach denen sie gerne einem Vergleich zustimmen.

Ich vergaß, Ihnen mitzuteilen, daß ich Sie als Rechtsjournalist kontaktiere. Die Pressegesetze erlauben auch eine öffentliche schriftliche Befragung auf diesem Wege. Meine Identiät und meine journalistischen Bemühungen lassen sich schnell über Internetrecherchen erfassen, sodaß hinsichtlich eine anonymen Auseinandersetzung keine Bedenken bestehen, zumal ich Sie ja auch schon mehrmals direkt per FAX kontaktiert habe zu den hier angesprochenen brisanten rechtspolitischen Problemen.

Besten Dank und schöne Grüße!

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Leuthäuser-Schnarrenberger,

Bundeskanzlerin Merkel ließ zum Urteil des BVerfG, dass das Wahlrecht verfassungswidrig sei, ihre Vize-Regierungssprecher Streiter verlautbaren: "Das Wahlrecht liegt traditionell in der Hoheit des Parlaments", und äußerte sich nicht zur Sache an sich (Quelle: www.n-tv.de ).

Dabei ist Frau Merkel zugleich Bundestagsabgeordnete.

Für einen Bürger ist es nicht nachvollziehbar, dass sich eine Bundestagsabgeordnete nicht zu einem Vorgang äußert, für den sie als Abgeordnete zuständig ist, und zwar mit der Begründung, sie sei nicht zuständig. Damit macht sie aus meiner Sicht ihren Job als Abgeordnete nicht.

Es wird für mich offensichtlich, dass ein Regierungsamt (Exekutive) nicht mit dem Amt eines Abgeordneten (Legislative) verträglich ist.

In den USA gibt es eine echte Gewaltenteilung. US-Regierungsmitglieder sind nicht zugleich Abgeordnete. Hier in Deutschland haben wir die sogenannte Gewaltenverschränkung.

Anläßlich der Erforderlichkeit eines neuen Wahlgesetzes, weil das bisherige verfasssungswidrig ist, wäre es zu überlegen, ob man künftig nur Kandidaten für die Wahl zum Bundestag zulassen sollte, die nicht zugleich ein Regierungsamt (Kanzler oder Bundesminister) inne haben.

Was ist Ihre Meinung zu meiner Überlegung?
Würden Sie sie unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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26.07.2012
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Justizministerin,

Warum gibt es immer noch keine gesetzliche Grund-Vorgabe mit Gutachterüberwachung incl. Dokumentation belegt mit Fotos und Filmen zum Schutz von Käufern, Bauherren und auch Banken/SPK?
Warum nicht in allen Verträgen – Bezahlung Zug um Zug?
D.h. erbrachte Leistung bezahlen – und nicht alles,oder nicht komplett kontrolliert und abgenommen.
Alle – bis auf betrügerischen Bauträger und/oder Verkäufer hätten Vorteile
durch solche Vorgaben.
Tausende von Prozessen pro Jahr an den Gerichten würde es nicht geben,
Vorschriften und Gesetze zum Wohle der Bürger das regeln würden.

Bitte erzählen Sie mir nicht etwas von freier Vertragsgestaltung.
Jeder normale Bürger ist damit überfordert.
Sie als Anwältin hatten und haben ja persönliches und berufliches Interesse
an Prozessen – verdienen und leben davon.

Justiz ist ja überlastet – ich denke gewollt überlastet, durch Gesetzgeber,
Lobby der Anwälte/innen und Gerichte.

Man sollte nicht die viele Zeit vergessen, die die Opfer mit den Betrügern
vor Gerichten verbringen müssen, die menschlichen Tragödien in den
verzweifelten Familien.

Fordere – Gesetzliche Grund-Vorgabe zum Schutz der Bauherren, Käufer und
Bank / SPK beauftragen Bauüberwachung,
Zahlung Zug um Zug - in Abhängigkeit vom Baufortschritt
D.h. Sichere Verträge zum Schutz der Käufer, Bauherren und Bank/SPK vor
dubiosen und kriminellen Bauträgern.

Vorgaben von Gutachten, die Käufer vor überhöhten Zahlungen an Banken und Bauträger bzw. Verkäufer schützen.

Niemand kennt und kann sich mit allen Gewerken auskennen.
D.h. Profis müssen die Bauüberwachung und Dokumentation mit Fotos,
Plänen und statischen Berechnungen, Kontrolle Bodenpressung, …. übernehmen.

Freiwillig werden Anwälte, Banken und Bauträger keine guten Verträge zu Gunsten
der Käufer und Bauherren vorlegen. Sie verdienen ja alle so viel mehr, als mit
korrekten gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Käufern und Bauherren.

Mit freundlichen Grüßen

Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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10.08.2012
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Familie
12.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Leitheusser-Schnarrenberger,

Sie haben das Ehegattensplitting auch für Homo Ehen gefordert. Die Kosten hierfür belaufen sich laut Bundesfinanzministerium auf ca. 30 Millionen Euro pro Jahr. Heute schon sind Alleinerziehende und Geschiedene mit Kindern gegenüber Ehepaaren ohne Kindern steuerlich benachteiligt und das obwohl sie neben ihrer Erwerbstätigkeit noch Kinder erziehen.
Zur Überprüfung meiner Angaben nehmen Sie einfach mal ihr Gehalt und geben Sie es mit Steuerklasse 1 (geschieden 1 Kind) Steuerklasse 2 (anerkannt alleinerziehend 1 Kind) Steuerklasse 3 (verheiratet mit einem Einkommen kein Kind) in dem nachfolgenden Abgabenrechner ein.
www.abgabenrechner.de
Alle diese Menschen übernehmen Verantwortung für andere Menschen. Sie werden aber steuerlich unterschiedlich behandelt und jetzt fordern Sie, dass dieses Ungleichgewicht weiter ausgebaut wird?
Warum bitte schafft man nicht das alte Ehegattensplitting zu Gunsten von Menschen die Kinder erziehen ab, statt weiterhin Besserverdienende zu fördern?
Damit hätten wir auch eine Gleichstellung, würden gleichzeitig mehr soziale Gerechtigkeit schaffen und die unterstützen, welche in unsere Zukunft investieren.
Eine derartige Änderung würde dann auch homosexuellen Paaren zu Gute kommen, welche ein Kind erziehen.
Ich möchte audrücklich darauf hinweisen, dass ich nichts gegen Homosexuelle und deren Gleichstellung habe. Angesichts der aktuellen Probleme in Europa und der ungelösten Aufgaben in Deutschland, sollte aber verantwortungsvoller mit unseren Steuereinnahmen umgegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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13.08.2012
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrte Frau ,

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Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB
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