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Sehr geehrte Frau Justizministerin,
Warum gibt es immer noch keine gesetzliche Grund-Vorgabe mit Gutachterüberwachung incl. Dokumentation belegt mit Fotos und Filmen zum Schutz von Käufern, Bauherren und auch Banken/SPK?
Warum nicht in allen Verträgen – Bezahlung Zug um Zug?
D.h. erbrachte Leistung bezahlen – und nicht alles,oder nicht komplett kontrolliert und abgenommen.
Alle – bis auf betrügerischen Bauträger und/oder Verkäufer hätten Vorteile
durch solche Vorgaben.
Tausende von Prozessen pro Jahr an den Gerichten würde es nicht geben,
Vorschriften und Gesetze zum Wohle der Bürger das regeln würden.
Bitte erzählen Sie mir nicht etwas von freier Vertragsgestaltung.
Jeder normale Bürger ist damit überfordert.
Sie als Anwältin hatten und haben ja persönliches und berufliches Interesse
an Prozessen – verdienen und leben davon.
Justiz ist ja überlastet – ich denke gewollt überlastet, durch Gesetzgeber,
Lobby der Anwälte/innen und Gerichte.
Man sollte nicht die viele Zeit vergessen, die die Opfer mit den Betrügern
vor Gerichten verbringen müssen, die menschlichen Tragödien in den
verzweifelten Familien.
Fordere – Gesetzliche Grund-Vorgabe zum Schutz der Bauherren, Käufer und
Bank / SPK beauftragen Bauüberwachung,
Zahlung Zug um Zug - in Abhängigkeit vom Baufortschritt
D.h. Sichere Verträge zum Schutz der Käufer, Bauherren und Bank/SPK vor
dubiosen und kriminellen Bauträgern.
Vorgaben von Gutachten, die Käufer vor überhöhten Zahlungen an Banken und Bauträger bzw. Verkäufer schützen.
Niemand kennt und kann sich mit allen Gewerken auskennen.
D.h. Profis müssen die Bauüberwachung und Dokumentation mit Fotos,
Plänen und statischen Berechnungen, Kontrolle Bodenpressung, …. übernehmen.
Freiwillig werden Anwälte, Banken und Bauträger keine guten Verträge zu Gunsten
der Käufer und Bauherren vorlegen. Sie verdienen ja alle so viel mehr, als mit
korrekten gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Käufern und Bauherren.
Mit freundlichen Grüßen
