Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Geburtstag
-
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
-
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
14,6%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist dieser Rechtsrahmen allerdings zu eng. Es existieren viele seriöse Anbieter etwa von Sportwetten, die aus diesem Grund aus Deutschland heraus oder in die Illegalität getrieben werden. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
Fragen an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Wirtschaft
11.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Wie stellen Sie bzw. wie stellt die FDP sich zum Thema Kartellrecht und Monopolkontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Medien auf? Hintergund sind hier die hohe Konzentration von Marktmacht bei den Mediaagenturen (GroupM ca 40%) sowie die bereits kartellrechtlich bewerteten Übernahmeversuche der ProSIebenSat.1 Media AG durch die Axel-Springer AG. Hier denke ich gibt es ein Dilemma, weil einerseits eine hohe Marktkonzentration nicht Mittelstands-gerecht ist und insofern dem Programm der FDP zuwiderläuft, es andererseits im Interesse der FDP liegen sollte, starkte deutsche Medienhäuser mit eher strategischen denn finanziell orientierten Investoren zu haben. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Beste Grüße,
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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23.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11.09.09.

Gerne erläutere ich Ihnen die Position der FDP zu diesem Thema: Wir halten an der spezifischen Konzentrationskontrolle fest. Es ist sinnvoll, neben der wirtschaftlichen Macht auch die Konzentration von Meinungsmacht zu beobachten. Die entsprechenden Mechanismen - in erster Linie also Kontrolle durch das Bundeskartellamt sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) - funktionieren akzeptabel. Insofern bleibt es auch die prioritäre Aufgabe der genannten Institutionen, Entwicklungen von Marktmacht zu beobachten, nicht die der Politik.

Dabei ist stets über Anpassungen des Rechtsrahmens, z.B. an technologische Entwicklungen, nachzudenken. So wäre es unter Umständen sinnvoll, mit Blick auf die Bedeutung des Internet die Instrumente der Messung von Markt- und Meinungsmacht zu modernisieren.

Das von Ihnen aufgezeigte Dilemma sehe ich nicht so sehr. Liegt ein Fall von zu hoher Konzentration bzw. Missbrauch von Marktmacht vor, werden die entsprechenden Mechanismen einsetzen. Ich sehe auch keine Gründe dafür, warum ausländische Investoren schlechtere Gesellschafter sein sollten als inländische.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Finanzpolitik
15.09.2009
Von:
J.

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Scharrenberger,

Ihr Parteivorsitzender Herr Dr. Westerwelle hat sehr deutlich geäußert nach der Bundestagswahl eine Koalition mit der CDU/CSU eingehen zu wollen (wenn die Stimmen dafür reichen).

Die FDP tritt ganz energisch für die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ("Homo-Ehe") ein. Diese Thematik ist mir aus persönlichen Gründen sehr wichtig und könnte für mich durchaus wahlentscheidend sein. Mir stellt sich immer wieder die Frage ob die FDP die Gleichstellung nicht zugunsten anderer Zugeständnisse des Koalitionspartners fallen lässt und sich in dieser Sache in der kommenden Legislaturperiode nichts tut. Wie glauben Sie können Sie eine Gleichstellung vor allem im Steuerrecht in einer solchen Koalition zu erreichen und wie sicher kann ich mir sein, dass sich die Gleichstellung im Steuerrecht auch im Koalitionsvertrag wiederfindet?

Vielleicht finden Sie noch vor der Wahl die Möglichkeit zu antworten.

Herzlichen Dank und viele Grüße
J.
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Gerne erläutere ich Ihnen unsere Position:

Die FDP setzt sich für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ein. Das geltende Recht legt gleichgeschlechtlichen Paaren insgesamt weitgehende Verpflichtungen auf, ohne ihnen andererseits entsprechende Rechte zu gewähren. So finden beispielsweise die Unterhaltsverpflichtungen der Lebenspartner untereinander einkommenssteuerrechtlich keinerlei Entsprechung. Im Fall von sozialer Bedürftigkeit sind die Lebenspartner zur gegenseitigen Fürsorge verpflichtet. Sie bilden damit eine Einstandsgemeinschaft und entlasten Staat und Gesellschaft. Die rechtlichen Benachteiligungen von Lebenspartnern insbesondere im Steuerrecht und im Beamtenrecht müssen daher beseitigt werden. In der 16. Wahlperiode hatte die FDP bereits in einem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag die Gleichstellung bei der Erbschaftsteuer auch hinsichtlich der Steuersätze beantragt. Mit der sog. Maruko-Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof den Mitgliedstaaten Vorgaben zur Gleichstellung gemacht, die dringend der Beachtung im nationalen Recht bedürfen. Alle Lebensgemeinschaften, in denen die Partner füreinander Verantwortung übernehmen, sind wertvoll und müssen von Staat und der Gesellschaft unterstützt werden. Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte.

Wir fordern auch ein gemeinsames Adoptionsrecht für Lebenspartner. Ausschlaggebend für eine Adoption muss allein das Wohl des Kindes sein. Die Stiefkindadoption ist eine nur halbherzige Lösung und wird dem Kindeswohl nicht gerecht. Ein Kind hat gute Entwicklungschancen in einer stabilen und gefestigten Beziehung, wie sie auch eingetragene Lebenspartnerschaften bieten. Insbesondere bei der Annahme des leiblichen Kindes des Partners oder bei der gemeinschaftlichen Adoption von bereits in der Partnerschaft lebender Pflegekinder wird eine Adoption im Regelfall dem Kindeswohl entsprechen. Eine Adoption, bei der zwei Partner ein Kind adoptieren und beide Partner Verantwortung übernehmen ist gerade im Interesse des Kindeswohls. Ein nur beschränktes Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner in Form der Stiefkindadoption trägt zudem dazu bei, Vorurteile gegen homosexuelle Frauen und Männer in Bezug auf ihre Erziehungskompetenz zu verstärken. Bei Stiefkindadoptionen soll es bei einvernehmlichem Wunsch von Mutter, Vater und adoptionswilligem Stiefelternteil mit notarieller Beurkundung unwiderruflich ermöglicht werden, dass wie bei der Erwachsenen-Adoption das Verwandtschaftsverhältnis zu beiden leiblichen Elternteilen erhalten bleibt.

Die FDP fordert bundesgesetzlich klarzustellen, dass alle in Deutschland zulässigen reproduktionsmedizinischen Angebote allen Menschen unabhängig von ihrem Familienstand rechtlich offenstehen sollen, also insbesondere auch nicht verheirateten Frauen mit Kinderwunsch. Das geltende Recht verkennt, dass auch immer mehr lesbische Paare den legitimen Wunsch nach eigenen Kindern äußern. Nur eine bundesgesetzliche Regelung ist geeignet, verbindliche Standards und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Die FDP tritt mit aller Entschiedenheit für den Abbau von Diskriminierungen ein. Wir wollen Benachteiligungen beseitigen und die Rechte von Minderheiten stärken. Wir wollen die gleichen Rechte und auch die gleichen Chancen für alle Bürger, und das unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität. Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht und wesentliches Element einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Gerade in der europäischen Wertegemeinschaft müssen Benachteiligungen beseitigt und die Rechte von Minderheiten gestärkt werden. Die FDP will mehr als Antidiskriminierungsgesetzgebung. Die FDP setzt auch beim Schutz vor Diskriminierung auf Eigenverantwortung statt auf staatliche Bevormundung und Bürokratie. Wir müssen eine Kultur des Miteinanders entwickeln, in der Diskriminierung und Vorurteile geächtet und Unterschiedlichkeit nicht nur akzeptiert, sondern als Bereicherung empfunden werden. Wir wollen eine neue Kultur der Vielfalt in der Gesellschaft. Vielfalt wert zu schätzen heißt allerdings nicht, alle Menschen einfach gleich zu behandeln. Gleichmacherei wird den unterschiedlichen Talenten und Bedürfnissen der Individuen in keiner Weise gerecht, sondern verhindert die gezielte bedarfsgenaue Förderung.

Freiheitsrechte und Menschenrechte sind unteilbar. Sie gelten für alle Menschen, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung. Das Bemühen um die Verwirklichung von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechten darf nicht als Rechtfertigung für die Einschränkung der bürgerlichen und politischen Freiheitsrechte missbraucht werden. Die universale Geltung der Menschenrechte kann nicht mit dem Hinweis auf kulturelle Traditionen eingeschränkt werden. Das Verbot von Folter, politischer, rassischer und religiöser Verfolgung oder Verfolgung auf Grund der sexuellen Identität ist nicht verhandelbar. Dennoch werden die Menschenrechte von Schwulen und Lesben in vielen Ländern der Welt verletzt und missachtet. Um gegen diese Menschenrechtsverletzungen entschlossen vorzugehen, muss sich Deutschland stärker mit seinen Partnern auf internationaler Ebene abstimmen. Durch die Globalisierung rücken Menschenrechte auch in anderen Regionen der Welt stärker ins Bewusstsein. Dies erhöht die Chancen Menschenrechtsanliegen aktiv in anderen Ländern anzusprechen. Alle Staaten müssen ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachkommen, UN-Überwachungsmechanismen zulassen und mit den Sonderberichterstattern zusammenarbeiten. Versuchen einzelner Staaten, die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen einzuschränken, muss eine strikte Absage erteilt werden. Die Achtung der Menschenrechte ist das Fundament für die demokratische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung jedes Landes. Körperliche und geistige Unversehrtheit, Gedanken- und Meinungsfreiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind unveräußerliche Prinzipien liberaler Menschenrechtspolitik. In unserer Menschenrechtspolitik wenden wir uns gegen Verfolgung und Ausgrenzung auf Grund der Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder sexuelle Orientierung. Deshalb setzt sich die FDP für Gleichberechtigung und Toleranz ein und richtet ihre politischen Maßnahmen im In- und im Ausland an menschenrechtlichen Leitlinien aus. Die FDP setzt sich auch für eine verstärkte Einbeziehung der globalen Zivilgesellschaft in die Arbeit der Vereinten Nationen ein. Selbstverständlich müssen auch schwul-lesbische Organisationen, die eine aktive Menschenrechtsarbeit betreiben, im offiziellen Akkreditierungsverfahren der UN berücksichtigt werden. Die Glaubwürdigkeit Deutschlands steht in direktem Zusammenhang mit dem konsequenten Eintreten für die Menschenrechte. Die Yogyakarta-Prinzipien leisten hier einen wertvollen Beitrag, da sie die Rechte von Minderheiten stärker im Bewusstsein der Völkergemeinschaft verankern. Sie sind eine wichtige Leitschnur für die Menschenrechtspolitik. Deutschland muss daher die Yogyakarta-Prinzipien in der auswärtigen Politik berücksichtigen und sich für ihre internationale Anerkennung einsetzen. Auch die Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Ländern muss sich stärker an der Einhaltung von Menschenrechten von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgendern ausrichten.

Für die FDP gehört auch der Opferschutz in den Mittelpunkt der Rechtspolitik. Alle Opfer müssen gleich behandelt werden, egal welchem Geschlecht, welcher Rasse, welcher Religion oder welcher sexueller Orientierung sie angehören. Wir müssen hinsehen, wenn Menschen in unserem Land diskriminiert, erniedrigt und angegriffen werden. Wir dürfen vor rechtsextremer und homophober Gewalt nicht die Augen verschließen. Kein Täter soll sich darauf berufen können, er habe sich einer stillschweigenden Billigung seiner Taten durch die Bevölkerung sicher sein können. Alle Menschen, die Opfer von rechtsextremer und homophober Gewalt geworden sind, müssen die Solidarität der Gesellschaft erfahren. Sie müssen wissen, dass sie nicht allein gelassen werden.

An erster Stelle muss eine gezielte Präventionsstrategie stehen. Eine solche Strategie darf sich aber nicht in Appellen erschöpfen. Prävention bedeutet vor allem, die vielfältigen Ursachen von Kriminalität - wie Perspektivlosigkeit, Verlust allgemein akzeptierter Wertvorstellungen, Nachlassen der Erziehungsfähigkeit von Familien, Integrationsprobleme - entschlossen anzugehen. Programme zur Gewaltprävention an Schulen und in der Jugendarbeit werden von der FDP unterstützt. Hier muss über die unterschiedlichen Opfergruppen aufgeklärt werden, Bewusstsein für unterschiedliche Lebensentwürfe geschaffen und versucht werden, Vorurteile abzubauen. Diese Programme müssen auf eine stabile finanzielle Grundlage gestellt werden. Insbesondere in den Kommunen haben sich die sog. Konfliktpräventionsräte bewährt. Die Bekämpfung von links- und rechtsextremistischer Gewalt ist vor allem dort aussichtsreich, wo Einflussnahme noch möglich ist, nämlich bei besonders jungen Menschen. Die FDP fordert, dass Programme zur Bekämpfung von Gewaltbereitschaft, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus, besonders bei Jugendlichen, verstärkt werden. Dazu schlagen wir eine Drei-Säulen-Initiative vor: Eine Intensivierung der Programme für den Ausstieg gewaltbereiter und gefährdeter Jugendlicher; Angebote für jugendliche Aussteiger aus der rechten Szene hinsichtlich schulischer und beruflicher Qualifizierung; Gewaltpräventionsprogramme an Schulen und in der Jugendarbeit.

Erziehung, die zu einem eigenverantwortlichen, selbstständigen und sozialverträglichen Leben befähigen soll, kann nur auf gegenseitiger Akzeptanz, Vertrauen und Partnerschaft gründen. Rücksichtnahme auf andere, Respekt vor der Andersartigkeit anderer, Mitgefühl für Schwache, Toleranz gegenüber Minderheiten: das sind Erziehungsziele die oftmals in Vergessenheit geraten sind.

Die FDP fordert konkrete Schritte für eine Verstärkung der politischen Bildung. Gefördert werden müssen vor allem Projekte der kommunalen Jugendarbeit, soziales Engagement und kulturelle Arbeit in nichtstaatlichen Organisationen. Die erfolgreichsten Kampagnen der Polizei zur Prävention antischwuler Gewalt müssen fortgesetzt werden.

Ich hoffe, dass Sie ich Ihnen mit dieser Antwort einen Überblick über unsere Gleichstellungspolitik geben konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
20.09.2009
Von:
Jay

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

vor einer Woche ist ein Mitbürger in München zu Tode gekommen, weil er mehrere Kinder verteidigt hat. Auch ich respektiere und achte den Verstorbenen sehr. Das aber die CSU, insbesondere Frau Merk und Herr Herrmann, forderten, dass die Gesetze für Jugendliche verschärft werden soll, die Strafen verschärft werden soll und auch gleich nach Videoüberwachung in der S-Bahn riefen, finde ich unerträglich. Wie Sie vermutlich wissen, hätte keines dieser Vorschläge etwas gegen die Verhinderung der Straftat gebracht und die Videoüberwachung war zur Tätermitteilung nicht notwendig.

Daher meine Frage unterstützen Sie die Meinung von Herr Westerwelle vom 20.09.09, dass kein Gesetzesdefizit besteht, sondern ein Vollzugsdefizit?
Teilen Sie die Auffassung, dass in der Schule und im Bildungsbereich mehr auf die Erziehung von Werte, Respekt vor den Mitbürgern geachtet werden?
Welche wirklichen Ideen haben Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
2Empfehlungen
24.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Nach dem Amoklauf in Ansbach und dem S-Bahn-Überfall in München ist die Diskussion um höhere Strafmaße wieder neu entbrannt. Die CSU fordert drakonische Maßnahmen. So sollen Killerspiele verboten, junge Mehrfachtäter in Erziehungsheime eingewiesen und die Höchstrafen im Jugendstrafrecht von zehn auf 15 Jahren angehoben werden.

Die FDP lehnt eine Verschärfung des Strafmaßes entschieden ab. Ein Strafrahmen im Gesetzbuch hat keine abschreckende Wirkung. Vielmehr setzen wir uns für mehr Stellen für Sozialarbeiter und Jugendpsychologen an Schulen ein. Ein frühzeitiges Einwirken auf Kinder und Jugendliche ist essentiell, um Gewalttaten vielleicht zu verhindern. Dazu wird eine, von der bayerischen Staatsregierung eingerichtete Arbeitsgruppe in den nächsten Wochen einen konkreten Zeitplan vorlegen.

So können konkrete Zahlen über nötige Stellen und deren Finanzierung erarbeitet werden. In diesem Bereich darf nicht gespart werden. Man muss versuchen, frühzeitig auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken, denn nur so besteht die Chance, so manche Lebensläufe nicht in dieser Gewaltspirale enden zu lassen.

Nötig sei zudem eine zügig arbeitende Justiz, mehr Polizei und eine bessere Prävention. Seit in Bayern die FDP mitregiert, sind 1000 neue Polizeistellen entstanden. Das Motto der FDP lautet auch hier: Sicherheit entsteht durch mehr Polizei und Ordnungskräfte, nicht durch schärfere Gesetze.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
23.09.2009
Von:
von

Sehr verehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

als die Nr. 1 der Landesliste und Vertreterin der FDP, die behauptet, sich für die Bürgerrechte einzusetzen, bitte ich Sie um eine Stellungnahme, warum die bayerische FDP zu dem Vorgang vom 30. April dieses Jahres in Regensburg, bei dem auf den Studenten Tennessee Eisenberg wegen eines Streits in einer Wohngemeinschaft von der Polizei 16 Schüsse abgefeuert wurden, wovon ihn 12 trafen und davon angeblich 7 in den Rücken, keine Presseerklärung herausgegeben und keine Stellungnahme angefordert hat und auch sonst keine Reaktion oder Bemühen erkennen lies, diesen ungeheuerlichen Vorgang restlos aufzuklären.

In Erwartung einer baldigen Stellungnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

von

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Frage zum Thema Energieversorgung
25.09.2009
Von:
Erb

Sehr geehrter Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

sollten die Kernkraftwerke abgeschalten werden, woher soll die Bundesregierung den gesamten Energiebedarf beziehen?

Mit freundichen Grüßen
Erb

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