Rolf Kramer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Rolf Kramer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieur (FH), Berufsschullehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Diepholz - Nienburg I
Landeslistenplatz
24, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Bei der Höhe der Abgeordnetenentschädigung ist vor allem die Frage zu beantworten, was ist angemessen. Was ist angemessen für einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete, die die Interessen von ca. 250.000 Bürgerinnen und Bürgern vertreten? (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

Stadtwerke EVB Huntetal GmbH, Diepholz, Vorsitzender des Aufsichtsrates (bis 8.12.2006)

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Diepholz, Diepholz, Mitglied des Stadtrates (bis 31.8.2007)

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsch-Algerische Gesellschaft e.V., Bonn, Präsident, ehrenamtlich (bis Dezember 2007)

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Rolf Kramer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.05.2009
Von:

Sehr geehrter Rolf Kramer,

ich hoffe, ich bin mit meiner Frage bei Ihnen richtig. Ich wüsste gerne, ob es dem Wähler bei Wahlen (z.B. aktuell bei der Europawahl) möglich ist, einen leeren Wahlzettel abzugeben, aber dennoch als Wähler gezählt zu werden. Sprich für keine Partei zu votieren, aber in die Gesamtprozentzahl der Wähler miteinberechnet zu werden, um so z. B. kleinen Parteien ein höheres Ergebnis zu erschweren.

Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
K.
Antwort von Rolf Kramer
bisher keineEmpfehlungen
04.06.2009
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Mai 2009. Hier ist meine Antwort:

Sie haben derzeit die Möglichkeit sich bei Wahlen zu "enthalten", indem Sie Ihren Stimmzettel als ungültig versehen. Eine Stimmenthaltung und die Abgabe einer ungültigen Stimme haben beide keinerlei Einfluss auf das Wahlergebnis. Nur in einem Ausnahmefall - der Abgeordnetenhauswahl in Berlin- gilt für die Berechnung der 5 %-Hürde die Zahl der abgegebenen statt der gültigen Stimmen und könnte so einen marginalen Einfluss haben.

In der amtlichen Wahlstatistik werden ungültige Stimmen explizit aufgeführt, ohne jedoch den Grund oder die Ausführung der ungültigen Abgabe näher zu begründen. Über die Jahre kann jedoch anhand von statistischen Erhebungen sehr detailliert ausgewertet werden, ob die Anzahl der ungültigen Stimmen über ein mittleres Maß deutlich abweicht und es sich somit um Enthaltungen handelt.

Ich möchte Sie abschließend ermuntern, trotzdem zur Wahl zu gehen und von Ihrem Wahlrecht aktiv Gebrauch zu nehmen. Ihre Frage über abgeordnetenwatch zeigt mir, dass Sie ein deutliches Interesse an Politik und demokratischer Partizipation besitzen. Ihre Wahlenthaltung würde lediglich- wie von Ihnen in der Frage angesprochen- den kleinen Parteien außerhalb des demokratischen Spektrums nützen.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
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Frage zum Thema Gesundheitsreform
07.06.2009
Von:

Habe keine Wahlkarte von der Gemeinde Stuhr geschickt bekommen. Kann ich auch ohne Wahlkarte wählen gehen?
Antwort von Rolf Kramer
2Empfehlungen
11.06.2009
Rolf Kramer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7.Juni 2009. Hier ist meine Antwort:

Leider ist mir Ihre Frage erst am heutigen Tage seitens der Moderatoren von abgeordnetenwatch zur Beantwortung freigeschaltet worden. Ich hoffe, dass Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Stuhr eingetragen waren und somit auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung die Möglichkeit wahrnehmen konnten, ihre Stimme zur Wahl des Europäischen Parlaments abzugeben.

Generell ist festzuhalten, dass ein Bürger der keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, trotzdem an der Europawahl teilnehmen kann - vorausgesetzt er ist im Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wählerverzeichnisse zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Gemeinde Stuhr waren durch öffentliche Bekanntgabe in der Zeit von Montag, 18. Mai 2009, bis Freitag, 22. Mai 2009, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 108, Blockener Straße 6 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Auch im Falle, dass der Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann er auch ohne diese wählen gehen, vorausgesetzt es liegt der Eintrag im Wählerverzeichnis vor. Zur Identifizierung muss im Wahllokal aber der Personalausweis vorgelegt werden, um die Unterlagen ausgehändigt zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
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Frage zum Thema Soziales
02.07.2009
Von:

Sehr geehrter herr Kramer,

Frage: Warum müssen Arbeitslose und Hartz IV Empfänger teure 0180 iger Nummern wählen wenn man die Agentur für Arbeit sprechen will?
Was soll dieser Abzug durch die Behörden??
Wer verdient daran?
Wer kam auf diese gloreiche Idee?
Finden Sie das gerechtfertigt??
Mfg
Antwort von Rolf Kramer
bisher keineEmpfehlungen
16.07.2009
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Juli 2009.

Die Arbeitsagentur verwendet als Servicenummer eine 1801-Nummer. Hier beträgt der Preis aus dem Festnetz 3,9ct/min (Mobilfunk abweichend). Diese Gebühr entspricht in etwa dem normalen City-Tarif und steht der Telekom zu, wobei für Anrufe - außer aus dem City-Bereich - die Arbeitsagentur zwischen 2,9ct. und 5,9ct. pro Minute an die Telekom zuzahlen muss. Aus meiner Sicht kann von einer teuren Rufnummer nicht die Rede sein. Insbesondere für Anrufer, die nicht im City-Bereich der zuständigen Arbeitsagentur wohnen, ist diese Möglichkeit des Anrufes sogar kostengünstiger. Außerdem besteht immer die Möglichkeit eines Rückrufes durch den Sachbarbeiter/ die Sachbearbeiterin.
Die kommunalen ARGEn als Träger der ALG II-Leistungen sind in der Regel, so in den Kreisen Nienburg und Diepholz, über ihre normalen Telefonnummern (keine Service-Nummern) erreichbar.
Die Einführung einer gebührenfreien Servicenummer könnte ich mir zwar vorstellen. Doch weder der Deutsche Bundestag noch die Bundesregierung können die Bundesagentur für Arbeit anweisen, eine Gebührenfreiheit einzuführen. Darüber hat in erster Linie die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit zu befinden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Kramer
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
07.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kramer,

wie stehen Sie zu der Bezahlung der Lehrkräfte In Integrationskursen?

Zur Info: das Mindesthonorar des Bamf von 15 € entspricht 7,367 € brutto ohne Krankheitsfall. Im Durchschnitt erhalten genannte Lehrkräfte 16,90 € Honorar, was netto ca. 5,40 € ergibt.

Warum wurden die Haushaltsmittel für Integrationskurse von 208 Millionen auf 174 Millionen gekürzt, statt uns ein der geforderten Qualifikation (abgeschlossenes Studium, etc.) und Engagement entsprechendes Angestelltenverhältnis (weisungsgebunden per IntV) zu ermöglichen?

Die Meisten von uns erhalten bei einer Vollzeitstelle ein Einkommen in Höhe von Hartz IV!

Mit freundlichen Grüßen

Roswith
Antwort von Rolf Kramer
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16.09.2009
Rolf Kramer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. September zur Bezahlung von Lehrkräften in Integrationskursen.

Für mich steht außer Frage, soweit die Honorartätigkeit auch in diesem Bereich nicht als echte Nebentätigkeit erfolgt, müssen die Betroffenen von ihrer Arbeit leben können. Dies ist hier erkennbar nicht der Fall. Aus meiner Sicht darf eine Honorarkraft wirtschaftlich und sozial nicht schlechter gestellt werden als eine festangestellte Beschäftigte. Die zuständigen Arbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion, Arbeit und Soziales sowie Bildung und Forschung, haben deshalb in einem Manifest "Gute Arbeit - Gute Weiterbildung" vom 30. Juni 2009 folgende Forderungen aufgestellt, die ich unterstütze:

- Anhebung der Stundensätze auf ein Niveau, das eine vergleichbare Vergütung mit der von festangestellten Beschäftigten ermöglicht
- Erhöhung der Stundensätze um die abzuführende Mehrwertsteuer bei Auftraägen, die nicht umsatzsteuerbefreit sind
- Prüfung, inwieweit die Krankenkassenbeiträge gerechter erhoben werden können und eine Weiterzahlung im Krankheitsfall gesichert werden kann
- Verbesserung der sozialen Absicherung der Honorarkräfte insgesamt, etwa durch freiwillige Sozialversicherungsaufschläge des Auftraggebers nach dem Prinzip des "Berliner Modells"
- freie Entscheidungsmöglichkeit der Honorarkraft bei einer existierenden Abhängigkeit von einem Auftraggeber, ob sie die Tätigkeit weiter als Honorarkraft oder in Form einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erbringen will
- Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse auf Scheinselbstständigkeit, wo dies sinnvoll erscheint.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
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Frage zum Thema Finanzen
17.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kramer,

die Bundesregierung hat ein Rettungspaket in Höhe von ca 500 Milliarden Euro für Banken und Firmen zur Verfügung gestellt. Das soll der Steuerzahler aufbringen?
Frage: Wann zahlen die Institutionen das Geld zurück?
Oder ist gar keine Rückzahlung vorgesehen?

Mit freundlichem Gruß
O.

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