Ralf Göbel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. (ausgeschieden)

Grunddaten
Ralf Göbel
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Südpfalz
Landeslistenplatz
11, Rheinland-Pfalz
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(...) Ich verweise erneut auf die zahlreichen Antworten in diesem Forum zum Waffengesetz -- insbesondere auf die letzte Antwort an Herrn Padberg. Die Notwendigkeit im Interesse der Sicherheit und Reduzierung der Jugendkriminalität das Waffengesetz anzupassen, habe ich mehrfach dargestellt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
04.01.2007
Von:

In Rheinland-Pfalz fahren überdurchschnittlich viele Berufstätige weite Strecken mit dem Auto zu Arbeit.
Die Menschen in Rheinland-Pfalz trifft die drastische Kürzung der Pendlerpauschale hart.
Wieso hat die CDU die Kürzung der Pendlerpauschale nicht verhindert?
Antwort von Ralf Göbel
1Empfehlung
15.01.2007
Ralf Göbel
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Änderung der Pendlerpauschale.

Ohne Zweifel hat diese Änderung Auswirkungen auf Millionen von Arbeitnehmern – in Rheinland-Pfalz sowie im gesamten Bundesgebiet. Ziel der Steuerreform war die Sanierung des Bundeshaushaltes, durch die erfolgte Änderung in Form von neun Einzelmaßnahmen werden in diesem Jahr rund 2 Milliarden Euro jährlich eingespart. In den Folgejahren werden es an die 4 Milliarden Euro sein.

In der großen Koalition wurden verschiedene Modelle diskutiert: zum Teil wurden 15 Cent pro Kilometer empfohlen, zum Teil sollte die Arbeitnehmerpauschale angetastet werden. Dies hätte allerdings indirekte Steuererhöhungen für jeden und einen sehr viel höheren Bürokratieaufwand zur Folge gehabt.

Im Kompromisswege hat die große Koalition schließlich eine Entscheidung treffen müssen. Die höchsten Belastungen haben diejenigen zu tragen, die von ihrem Arbeitsplatz besonders weit entfernt wohnen. Deshalb sollen die knappen Mittel den Fernpendlern zugute kommen; sie erhalten weiterhin 30 Cent pro Kilometer.

Freundliche Grüße

Ralf Göbel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.08.2007
Von:

Hallo, sehr geehrter Herr Göbel,
mich würde doch mal brennend interessieren, warum andere Europäische Länder ihre Steuern senken können, damit der "Normalbürger" etwas mehr in seinem Geldbeutel hat. Wohin fließen denn die ganzen Gelder / Steuereinnahmen. Es ärgert mich jeden Monat maßlos, was ich als Arbeitnehmerin vom Staat abgezogen bekomme, und für was??? Überall werde ich doch noch zur Kasse gebeten, egal Zuzahlung im Gesundheitsbereich, Zahlungen an das Finanzamt,Kinderbetreuung muss ich selbst organisieren und bezahlen!!! UND SIE!!!!
Sie sprechen nur und sprechen und nichts passiert und wenn etwas passiert, dann auf Kosten der Familien und Otto Normalbürgern !!! Und wann wird die Soli - Steuer wieder abgeschafft???? Ich höre es noch in meinen Ohren, "nicht länger als 10 Jahre werden wir Arbeitnehmer damit belastet, und jetzt????
Antwort von Ralf Göbel
1Empfehlung
04.09.2007
Ralf Göbel
Sehr geehrte Frau ,

zum Thema Kinderbetreuung möchte ich sagen, dass gerade Frau Bundesministerin von der Leyen hierzu eine Initiative gestartet hat, die zur Folge haben soll, dass möglichst bald ausreichend Kindergrippenplätze zur Verfügung gestellt werden. Hier müssen allerdings auch Steuergelder aufgewandt werden.

Nun zu Ihren finanziellen Belastungen:

In dieser Legislaturperiode haben wir die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erreicht. Wir haben die Möglichkeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs verbessert. Der Aufschwung schafft Arbeitsplätze, wodurch die staatlichen Aufgaben und finanziellen Belastungen von einer größeren Anzahl Bürgrinnen und Bürgern geschultert werden. Das entlastet den Einzelnen mittelfristig.

In dem gefundenen Kompromiss in Gestalt der Gesundheitsreform besteht für jeden Einzelnen die Möglichkeit der Senkung der Beiträge durch besondere Tarife. Es wird außerdem keine Zuzahlungserhöhungen geben. Des Weiteren wird der gesetzliche Leistungskatalog erweitert.

Zum Thema Solidaritätszuschlag:

Gerade von der Seite der CDU ist hierzu der Vorstoß gemacht worden, den sog. Soli zu senken. Wir werden dieses Thema auch weiter verfolgen. In all unseren Bemühungen einen möglichst gerechten Ausgleich zu finden, müssen wir stets die Sanierung des Bundeshaushaltes im Auge zu behalten, um auch in der Zukunft die politischen Gestaltungsmöglichkeiten für die nächste Generation zu behalten.

Freundliche Grüße
Ralf Göbel
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
02.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Göbel,

ich verstehe nicht, warum Sie "Dr." Schürholt als Oberbürgermeisterkandidaten in Landau empfohlen haben. Können Sie das bitte erklären?

Noch weniger Verständnis habe ich aber dafür, dass Herr Schürholt trotz Hochstapelei mehr Prozent als die FDP-Kandidatin erhalten hat. Das lässt tief blicken, meinen Sie nicht?

Schöne Grüße

Antwort von Ralf Göbel
4Empfehlungen
19.09.2007
Ralf Göbel
Sehr geehrter Herr ,

Herr Schürholt hatte hervorragende Empfehlungen von seinen vorherigen Arbeitgebern. Er war einer von mehreren Kandidatinnen und Kandidaten, die ich in meiner damaligen Funktion als Parteivorsitzender der CDU Landau der Findungskommission vorgestellt habe. Die vorbereitenden Gremien der Partei haben Herrn Schürholt einstimmig der Mitgliederversammlung vorgeschlagen.

Nachdem der Betrug durch Herrn Schürholt bekannt wurde, wurde der Wahlkampf eingestellt. Warum er dennoch von vielen Landauerinnen und Landauern gewählt wurde, wäre reine Spekulation.

Freundliche Grüße

Ralf Göbel
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Frage zum Thema Wirtschaft
11.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Göbel,

weshalb ist Ihre Fraktion gegen ein Mindestlohn bei Arbeitern?? Warum werden aber die Reeder mit einer Minimalsteuer (1Cent pro Tonnage) bei der Besteuerung von Containern subventioniert, obwohl die meisten Schiffe ausgeflaggt wurden. (Auch von Ihrer Fraktion) Dies ist wohl der Lobby der Reeder zu verdanken, die entgegen der Arbeiter mehr Einfluss und Gewicht hat. Die Arbeiter werden in der Politik nur als Podenzial bei den Wahlen benötigt, hierbei verspricht man Wahlgeschenke, die hinterher nicht gehalten werden oder ins Gegenteil gewendet werden.
Wie ist Ihre Meinung hierzu.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Ralf Göbel
2Empfehlungen
05.11.2007
Ralf Göbel
Sehr geehrter Herr ,

jeder sollte von seiner Arbeit leben können. Dies stellt auch die CDU/CSU-Fraktion nicht in Frage.

Gesetzliche Mindestlöhne wirken sich aber für den Arbeitsmarkt nicht positiv aus, im Gegenteil: sie können Arbeitsplätze gefährden. Will man auf dem Gebiet des Arbeitsmarktes verantwortungsvoll handeln, darf man die Realität nicht verschleiern und den Menschen suggerieren, sie erhielten durch gesetzliche Mindestlöhne größeren sozialen Wohlstand, während in Wahrheit ihre Arbeitsplätze gefährdet sind. Lohnpolitik ist nicht Sache des Staates, sondern einen Sache der Gewerkschaften und der Arbeitgeber. Wie Sie richtig bemerken, hätte eine Politisierung dieses Bereiches zur Folge, dass die Parteien sich bei ihren Entscheidungen zu sehr von wahlkampftaktischen Erwägungen leiten ließen.

Zudem gilt in land die Vertragsfreiheit. Ein gesetzlicher Mindestlohn hätte zur Folge, dass Verträge zu einem geringeren Lohn nicht geschlossen werden dürften, auch wenn die Vertragsparteien dies wollten.

Gegen einen gesetzlichen Mindestlohn zu sein ist also nicht gleichbedeutend damit, für geringe Bezahlung zu sein. Es wäre wünschenswert, wenn jeder Arbeiter für seine Tätigkeit auch einen angemessenen Lohn erhielte. Dies muss jedoch der Arbeitsmarkt selbst regeln. Im Grundsatz gelten auch hier die Regeln von Angebot und Nachfrage: steigt die Beschäftigung und gibt es somit weniger Arbeitslose, so können Arbeitnehmer auch höhere Löhne verlangen. Dies trifft zur Zeit in unserem Land nicht zu, denn noch immer ist die Arbeitslosenquote deutlich zu hoch. Dennoch muss niemand in diesem Land in Armut leben. Wer durch seine Arbeit nicht genug verdient, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, der erhält eine staatliche Unterstützung. Und das soll auch in Zukunft so bleiben.

Freundliche Grüße

Ralf Göbel
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Göbel,

bei der Bundespolizei wurde für die Polizeibeamten des mittleren Dienstes ab dem 45. Lebensjahr und anderer Voraussetzungen die Möglichkeit des "begrenzten Praxisaufstieg" in den gehobenen Dienst eröffnet. Beim "begrenzten Praxisaufstieg" muss ein sechsmonatiger Lehrgang mit Prüfungen absolviert werden.

Nur der Bund leistet sich den Luxus seine Polizeibeamten sechs Monate aus dem normalen Dienstbetrieb zu nehmen. Diese Polizeibeamten fehlen an anderer Stelle.
Nach dem sechmonatigen Lehrgang kehren die Bundespolizisten wieder an ihre alte Dienststelle zurück und nehmen ihre ursprüngliche Tätigkeit auf. Führungspositionen werden durch Beamte mit uneingeschränkter Laufbahnenbefähigung bis zur Besoldungsstufe A 13 besetzt. Da stellt sich für mich die Frage, warum während des sechmonatigen begrenzten Praxisaufstiegs Führungslehre unterrichtet wird.

Bei der Landespolizei erfolgt ein prüfungs-/lehrgangsfreier Übergang/Aufstieg in den gehobenen Dienst bis zur Besoldungsgruppe A 11.
Schon in den 90-er Jahren hat die Unternehmensberatung Kienbaum für die Polizei eine zweigeteilte Laufbahn mit gehobenen und höheren Dienst gefordert, da die Tätigkeit der Polizei so anspruchsvoll ist.

Das Bundesland Hessen hat die zweigeteilte Laufbahn bereits seit Jahren eingeführt.

Bei einer Einführung des lehrgangs-/prüfungsfreien Praxisaufstieg bei der Bundespolizei, analog der Landespolizei, würde sofort Personal (Lehrgangsteilnehmer und Polizeibeamte die als Lehrpersonal eingesetzt sind) freigesetzt und viel Geld gespart.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ralf Göbel
bisher keineEmpfehlungen
05.12.2007
Ralf Göbel
Sehr geehrter Herr ,

es ist richtig, dass für den begrenzten Praxisaufstieg ein sechsmonatiger Lehrgang mit Prüfungen absolviert werden muss. Nicht richtig ist hingegen, dass die entsprechenden Polizeibeamten an anderer Stelle fehlen. Die Einführung in die Aufgaben des gehobenen Polizeivollzugsdienstes erfolgt in erster Linie durch Wahrnehmung der Aufgaben der nächsthöheren Laufbahn. Hinzu kommen Lehrgänge mit einer Dauer von 8 Wochen, die erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Sicherlich muss diese Zeit in der Dienststelle kompensiert werden. Die Dauer hält sich jedoch in vertretbaren Grenzen.

Soweit Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte bereits vor erfolgreichem Abschluss des Aufstiegsverfahrens einen Dienstposten einer höheren Laufbahn wahrnehmen, werden sie in der Regel auch auf diesem Dienstposten weiter verwendet.

Ein prüfungs- und lehrgangsfreier Aufstieg erfolgt nicht in allen Ländern. Die einzelnen Regelungen der Länder und die Auswirkung auf die dienstliche Qualifikation der entsprechenden Beamten kann ich daher nicht bewerten.

Bei der Bundespolizei ist die Einführung eines prüfungsfreien Aufstiegs nicht beabsichtigt. In jeder Laufbahngruppe müssen anforderungsgerecht ausgebildete Polizisten beschäftigt werde. Tätigkeiten einer höheren Laufbahn erfordern eine entsprechende Qualifikation, die nachgewiesen werden muss.

Freundliche Grüße
Ralf Göbel
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