Frage von Fabian G. • 29.05.2024
Antwort ausstehend von Lisa Badum Bündnis 90/Die Grünen
Für private Anlagenbetreiber rechnet sich eine PV-Anlage vor allem durch die eingesparten Stromkosten, da der selbst erzeugte Solarstrom günstiger ist als der vom Energieversorger bezogene
Die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung für PV-Bestandsanlagen über 7 kWp ist nicht mehr zwingend erforderlich
Obwohl die Grundgebühr die Wirtschaftlichkeit mindert, überwiegen die Vorteile einer PV-Anlage dennoch. So sparen Nutzer*innen zum Beispiel Kosten durch Eigenverbrauch.
Alle Unterlagen zeigen, dass über mögliche Nutzen, Chancen, Risiken und Hürden einer grundsätzlichen Verlängerung und ihre Umsetzung offen, kritisch und fundiert sowohl innerhalb der Häuser, innerhalb der Bundesregierung und mit den AKW-Betreibern diskutiert wurde