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Jörg Bode
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Frage von Gerjet H. •

Frage an Jörg Bode von Gerjet H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Bode!

Vielen Dank für
Ihre Antwort auf meine Frage betr. der auseinander gerissenen Familie Siala-Salame. Ich begrüße sehr, dass auch Sie die derzeitige Bleiberechts-Regelung als dringend überarbeitungswürdig ansehen.

Da Sie mich in Ihrer Nachricht ausdrücklich ermutigen, bei weiteren Fragen mich an Sie zu wenden, möchte ich Sie um ein paar Informationen im Zusammenhang der Bleiberechts-Problematik bitten, und zwar konkret zu Ihrer Bemerkung: "Derzeit laufen in diesem Zusammenhang auch niedersächsische Initiativen." Was ist darunter konkret zu verstehen?

Es grüßt Sie sehr freundlich
Gerjet Harms.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Harms,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Nachfrage. Insbesondere die FDP-Fraktion hat sich immer wieder dafür stark gemacht, dass von Niedersachsen aus Gesetzesinitiativen für ein liberaleres Ausländerrecht ausgehen. Bereits im Zuge der letzten Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist auf Initiative von Niedersachsen mit der Schaffung des § 25a AufenthG ein eigenständiges, vom Aufenthaltsrecht der Eltern unabhängiges Bleiberecht für in Deutschland geborene oder aufgewachsene ausländische Jugendliche und Heranwachsende aufgenommen worden. Die Gesetzesänderung enthält auch eine Regelung zugunsten der sorgeberechtigten Eltern sowie der jüngeren Geschwister von begünstigten minderjährigen Jugendlichen.

Dies soll nun ergänzt werden durch ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht bei nachhaltiger Integration. Niedersachsen hat hierzu einen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Danach soll ausreisepflichtigen Ausländern, die sich gut integriert haben, eine neue Möglichkeit eröffnet werden, ein Bleiberecht zu erhalten. Hierfür sind Änderungen der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes erforderlich, die Niedersachsen als Bundesratsinitiative am 15 Juni unter der Drucksachennummer 333/12 eingebracht hat [s. unten: Anm.d.Red.].

Ziel dieser Regelungen soll es sein, Ausländern mit besonderen Integrationsbemühungen (Sprache und Lebensunterhaltssicherung) eine Perspektive aufzuzeigen und sie aus der Illegalität der Identitätsverschleierung herauszuholen.

Diesem Personenkreis soll für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Abschiebeschutz garantiert werden, wenn sie ihre Identität offenlegen und zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung mit dem Ziel der Teilnahme an einem Integrationskurs sowie der Verbesserung der Deutschkenntnisse bereit sind.

Im Anschluss an diese Duldungsphase mit Abschiebeschutz kann eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst ein Jahr erteilt werden. Diese würde voraussetzen, dass die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs insbesondere im Hinblick auf die Sprachkompetenz nachgewiesen wird, während dieser Zeit mindestens ein Jahr der Lebensunterhalt vollständig gesichert wurde und die Gewähr dafür geboten wird, dies auch zukünftig zu tun. Nach den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen kann dieses Aufenthaltsrecht verlängert werden. Mit dieser neuen Regelung könnte das Problem der sogenannten Kettenduldungen entscheidend verringert und eine Lücke im Bleiberecht geschlossen werden, die in der Vergangenheit immer wieder zu ungerechten Ergebnissen geführt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Bode MdL