Prof. Dr. Martin Neumann (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Prof. Dr. Martin Neumann
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
27.01.1956
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Vetschau
Wahlkreis
Cottbus - Spree-Neiße
Ergebnis
8,8%
Landeslistenplatz
2, Brandenburg
weitere Profile
(...) Langfristig steht natürlich das Ziel des Schuldenabbaus. Doch zunächst müssen wir einen ausgeglichenen Haushalt schaffen, dafür sind wir die ersten Schritte gegangen und dann können wir damit beginnen Schulden abzubauen. Ich versichere Ihnen, die FDP wird dranbleiben.


zu Frage 6.)
Die Brennelementesteuer ist der Beitrag der Energieversorgungsunternehmen (EVU) zur Haushaltssanierung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Prof. Dr. Martin Neumann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

auf der Seite von focus.de/politik/ …./gruene-wollen ….. werden Sie im letzten Absatz als forschungspolitischer Sprecher der Liberalen vorgestellt. Sie bezeichnen darin die Forderung von Krista Sager, den Doktortitel im Ausweis zu streichen, als "Sommertheater" und als "Witz. Hoppla, das soll wohl ein Witz sein?

Schon vor vier Jahren wollte Wolfgang Schäuble, damals Innenminister, im Sinne von Frau Sagers "witziger" Forderung die urteilswidrige Eintragung des Doktorgrades in Pass und Ausweis abschaffen. War Schäuble ein Witzbold? Sein Ministerium hatte umfangreiche Änderungen von Gesetzen und Bestimmungen erarbeitet. Haben Sie damals Schäubles Vorstoß auch öffentlich als Witz bezeichnet?

Der bayrische Traditionsguru Günther Beckstein zog damals im Bundesrat die Traditionskeule aus dem Hut und Schäubles Vorschlag war nur noch Makulatur. Eitelkeit besiegte die Vernunft und im Ausland lachte man weiter über den Titelzirkus in Deutschland.

Kennen auch Sie nicht die Urteile von BVG (1957) BverwGE, Bd. 5, 1957/58, S. 291 - 293 und BGH (1962) IV ZB 282/62 www.sprache-werner.info auf die sich Sagers Forderung stützt? Dort wird rechtsverbindlich festgestellt, dass der Dr.-Grad kein Bestandteil des Namens oder der Berufbezeichnung ist.

Sollten dann wenn schon aus der der bisherigen ständigen Übung heraus nicht, wie es die Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden vom 14. Januar 1958 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 11 vom 17. Januar 1958) für das Eintragen akademischer Grade in verschiedenen Bestimmungen vorsieht, alle akademischen Grade, also nicht nur der "Dr" berücksichtigt werden?

Was halten Sie von der Geichberechtigung - Eintrag aller akademsichen Grade im Ausweis oder keiner?
Antwort von Prof. Dr. Martin Neumann
2Empfehlungen
09.08.2011
Prof. Dr. Martin Neumann
Sehr geehrter Herr ,

es ist richtig, dass der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in der Großen Koalition eine Änderung des Gesetzes über den Personalausweis und den elektronischen Identitätsausweis initiiert hatte. Ebenfalls zutreffend ist es, dass damals diskutiert wurde, ob der Doktorgrad im Personalausweis weiterhin eingetragen werden sollte oder nicht. Allerdings ist Ihre Vermutung nicht zutreffend, dass dies aufgrund der von Ihnen zitierten Urteile von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof erfolgen sollte. Die Initiative ging vielmehr darauf zurück, dass Verfahrensvereinfachungen bei der Beantragung des Personalausweises angestrebt wurden und die Eintragung des Doktortitels als eine mögliche Vereinfachungsmaßnahme zur Disposition stand. Insofern wurden die damaligen Überlegungen selbstverständlich zu keiner Zeit "als Witz bezeichnet".

Im Übrigen sind mir die von Ihnen benannten Gerichtsurteile sehr wohl bekannt. Auch die Feststellung, dass der Doktorgrad kein Bestandteil des Namens und auch keine Berufsbezeichnung ist, ist korrekt. Sie behaupten jedoch irrtümlicherweise, dass meine Kollegin Krista Sager sich auf diese Urteile berufen habe, um klarzustellen, dass der Doktorgrad kein Namensbestandteil ist. Dieser Feststellung bedurfte es nicht, da diese Urteile sowohl anerkannt als auch beachtet werden. Richtig ist vielmehr, dass Frau Sager aus sachfremden Erwägungen heraus - es ging um Möglichkeiten, Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten zu verhindern - einen Vorschlag unterbreitet hat, der weder in der Sache hilfreich ist noch ernsthaft als mögliche Maßnahme gegen das Plagiieren wissenschaftlicher Arbeiten herangezogen werden kann. Nur aus diesem Grunde wurde ich mit der Aussage im FOCUS richtigerweise zitiert, dass ich einen solchen Vorstoß als nicht hilfreich erachte und entsprechend dem berühmten Ausfüllen des "Sommerlochs" zuschreibe.

Ihre persönliche Einschätzung nämlich, dass die Eintragung des Doktorgrades im Personalausweis urteilswidrig sei, ist nicht zutreffend. Sie irren, wenn Sie annehmen, dass der Gesetzgeber daran gehindert sei, objektiv-rechtlich festzulegen, dass der Doktorgrad in bestimmte Dokumente aufgenommen werden kann oder soll. Der Personalausweis dient der Identifizierung von Personen und enthält infolgedessen eben nicht nur den Namen einer Person (der ja auch häufig nicht einmalig ist), sondern auch andere Merkmale, die zur Identifizierung einer Person beitragen (wie Größe, Augenfarbe - und wenn vorhanden auch der Doktortitel). Der Doktorgrad steht daher in einem engen Zusammenhang zum Namen, auch wenn er nicht Bestandteil des Namens ist. Er ist geeignet, einen Beitrag zur Identifizierung von Personen zu leisten.

Aus meiner Sicht - und das ist auch die Auffassung meiner Fraktion - sehe ich weder den Bedarf an einer Gesetzesänderung zur Streichung des Doktorgrades aus den Angaben des Personalausweises noch zu einer Ergänzung um - wie Sie es vorschlagen - alle akademischen Grade.

Mit besten Grüßen aus Berlin

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Forschungspolitik
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
26.08.2011
Von:

Herr Prof. Dr. Neumann,

was halten Sie von dem Millionen-Rückbau der Bahnhofstraße in Cottbus?
hier werden für die angebliche Reduzrierung von 3,5 microgramm Feinstaub je m³ in der Differenz von der Hintergrundmessstation Gartenstraße zur Verkehrsmessstation W.-Külz-Str. 8 Mio € ausgegeben.

G.
Antwort von Prof. Dr. Martin Neumann
bisher keineEmpfehlungen
05.09.2011
Prof. Dr. Martin Neumann
Sehr geehrter Herr ,

zunächst sei angemerkt, dass Entscheidungen zum Straßenausbau in Cottbus natürlich nicht der Bundestagsabgeordnete fällt, deshalb möchte ich hier nur meine persönliche Meinung mitteilen.

Die Bahnhofstr. in Cottbus ist eine Hauptverkehrsader in Richtung Süd - Nord und vielen Umweltfreunden und Anrainern ein Ärgernis wegen der erhöhten Feinstaubbelastung. Der geplante Umbau soll in mehrerlei Hinsicht die gegenwärtige Situation verändern.
Das ist zum einen die Neuordnung des Verkehrs und die Verringerung der Feinstaub- und Lärmbelästigung, zum anderen die Erhöhung der Attraktivität als Einkaufs- und Geschäftsstraße und damit auch Verbesserung des Stadtbildes. Die nicht unerheblichen finanziellen Mittel kommen überwiegend aus zweckgebundenen Fördergeld und nur zu einem geringen Teil aus dem kommunalen Haushalt. Das ist Ihnen sicher auch bekannt. Die Beantwortung Ihrer Frage möchte ich mit der Gegenfrage versuchen, wie sollte eine bessere Alternative aussehen?. Alles so lassen wie es ist ? Das wäre doch sicherlich nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und schon gar nicht der Händler und Gewerbetreibenden. Das würde den großen Leerstand in dieser Straße manifestieren und für die Folgejahre zur weiteren Verödung dieses zentralen Verkehrsweges führen.
Das Gebot der Stunde muss meiner Meinung nach heißen, klug mit den Mitteln umgehen. Gestaltungsoptionen mit den BürgerInnen beraten, Händler und Gewerbetreibende einbeziehen und aus diesem Verkehrsweg ein Schmuckstück machen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Neumann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
09.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Neumann,

wenn auch meine Antwort vom 08.09.11 auf Ihren Beitrag eswas länger ausgefallen ist, würde mich doch Ihre Meinung dazu interessieren.
Im Jahr 2011 hat die Hintergrundmessstation in der Gartenstraße 52 x m einen gleichen bzw. höheren wert ausgewiesen als die W.-Külz-Straße. Das zeigt also, dass die Meteorologie, wie von vielen Fachleuten bewiesen, einen größeren Einfluss als der Straßenverkehr hat. Die Überschreitung der zul. Werte ist in beiden Straßen mit 24 x aufgezeigt.

mit freundlichen Grüßen

G.

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 2 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
23.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Neumann,

warum bekomme ich zur Frage der Bahnhofstraße keine Antwort. Seit einigen sind bei beiden Messstationen - Gartenstr. u. W.Külz-Str. - die zulässigen Werte von 35 x zul Überschreitung ereicht bzw. überschritten. Was wird nun mit den beiden Straßen?

MfG,
G.
Antwort von Prof. Dr. Martin Neumann
bisher keineEmpfehlungen
13.12.2011
Prof. Dr. Martin Neumann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Ihnen ist sicher bekannt, dass die gegenwärtigen Baumaßnahmen in der Bahnhofstrasse Einfluss auf die Lenkung des Verkehrs über die Umleitungsstrecken haben. In diesem Zusammenhang sehe ich auch die von Ihnen genannten Messwerte. Um ein genaues Bild künftiger Belastungen in den von Ihnen genannten Straßen zu erhalten, muss m.E. das Ende der Baumaßnahmen in der Bahnhofstr. abgewartet werden. Diese Baumaßnahmen zielen ja gerade auch auf eine deutliche Reduzierung der Feinstaubbelastung in diesem Stadtteil.

Sicher gibt es zu dieser Problematik auch Berechnungen und Dokumentationen aus dem Vorfeld der städtebaulichen Planungen in Bezug auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen, die Verkehrslenkung und zu erwartende Belastungen. Ich empfehle Ihnen sachkundige Expertise über die zuständige Beigeordnete für Bauwesen Cottbus, Frau Marietta Tzschoppe, einzuholen, in deren Zuständigkeitsbereich die Inhalte Ihrer Anfragen liegen.


Mit besten Grüßen aus Berlin


Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Forschungspolitik
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Prof. Dr. Martin Neumann
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.