Prof. Dr. Martin Neumann (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Prof. Dr. Martin Neumann
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
27.01.1956
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Vetschau
Wahlkreis
Cottbus - Spree-Neiße
Ergebnis
8,8%
Landeslistenplatz
2, Brandenburg
weitere Profile
(...) Um ein genaues Bild künftiger Belastungen in den von Ihnen genannten Straßen zu erhalten, muss m.E. das Ende der Baumaßnahmen in der Bahnhofstr. abgewartet werden. Diese Baumaßnahmen zielen ja gerade auch auf eine deutliche Reduzierung der Feinstaubbelastung in diesem Stadtteil. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Prof. Dr. Martin Neumann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Arbeit
12.07.2010
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Professor Neumann,


Welchen Standpunkt vertreten Sie (die FDP) zu folgenden Fragen:

1. Erklären Sie mir bitte, wann ich (die Rentner), die ja eine der größten Wählergruppe überhaupt sind, endlich mal auch wieder mit einer echten Netto-Erhöhung der Rente rechnen kann und wie sich die FDP dafür einsetzt um dem Slogan im letzten Bundeswahlkampf "Mehr Netto vom Brutto" auch Taten folgen zu lassen?

2. Erklären Sie mir bitte, was für die Ausbildungsförderung der Jugend getan wird? Die Jugendlichen werden in ihrer Ausbildung (Stichwort: Studiengebühren, Lebenshaltungskosten, Miete, Betriebskosten) immer höheren finanzellen Belastungen ausgesetzt und das bei gleichbleibenden Bafög-Sätzen. Diese Gruppe der Jugendlichen startet nach dem Studium in das Berufsleben (Praktikum, zeitlich befristete Stellen,) mit einer Verschuldung. Was bitte schön wird denn hier gefördert?

3. Wenn es mal, entsprechend des Willens der FDP, eine Kopfpauschale im Gesundheitswesen gibt, wie erfolgt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Gesundheitskosten?. Gibt es eine einheitliche Deckelung der Kosten (Solidarprinzip) für Arbeitgeber / Unternehmer und den Arbeitnehmern?

4. Wie ist der Stand zur Einführung der PkW-Maut und zur Kfz-Steuer?

5. Wie soll der Schuldenabbau der Bundesregierung, ich meine nicht die Reduzierung der Neuverschuldung (Schuldenbremse), finanziert werden?

6. Deckt die "Brennelementesteuer" auch alle weiteren Kosten für Entsorgung, Aufbereitung, Endlagerung des anfallenden Atom-Mülls? Wie wird sichergestellt, das sich die Energiepreise nicht weiter auf Grund der "Brennelementesteuer" für den Verbraucher erhöhen?

Sollten Sie, sehr geehrter Herr Professor Neumann, nicht alle obigen Fragen direkt beantworten können, so würde ich Sie bitten, diese Fragen von kompetenten Mitarbeiter/innen ihrer (FDP-) Fraktion beantworten zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

Uwe
Antwort von Prof. Dr. Martin Neumann
2Empfehlungen
10.11.2010
Prof. Dr. Martin Neumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewendet haben. Ich bitte Sie zu entschuldigen, dass eine solche Anzahl an Fragen zu verschiedensten Themen einige Zeit zur Beantwortung braucht.

zu Frage 1.)
Deutschland ist seit 2008 von den heftigen Auswirkungen einer weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen. Dank der erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung fällt die Zahl der Arbeitslosen mit aktuell 2,95 Millionen erheblich geringer aus als noch im wirtschaftlich starken Jahr 2006 mit über 5 Millionen Arbeitslosen. Damit ist Deutschland das einzige Land in der Europäischen Union, in dem es trotz Krise zu einem Abbau der Arbeitslosigkeit gekommen ist. Gleichwohl sind die Gehälter der Beschäftigten im Jahr 2009 krisenbedingt gesunken. Da die Renten der Gehaltsentwicklung folgen, hätten die Renten zum 1. Juli ebenfalls um 2,10 % in Westen und 0,54 % im Osten gekürzt werden müssen. Stattdessen werden die Renten weiterhin in gleicher Höhe wie im Vorjahr ausgezahlt. Das ist sicherlich im Einzelfall für jede Rentnerin und jeden Rentner bedauerlich. Eine Anhebung der Renten in diesem Jahr wäre jedoch im Hinblick auf die negative Einkommensentwicklung der Erwerbstätigen nicht zu rechtfertigen. Sie würde zudem die Rentenkasse belasten und zu höheren Beitragssätzen für die jungen Generationen führen. Davon würden gerade die Kinder und Kindeskinder der Rentnerinnen und Rentner getroffen. Dies ist nicht im Sinne einer generationsgerechten Rentenpolitik. Umso erfreulicher ist es, dass die Wirtschaft derzeit wieder an Fahrt gewinnt. Wirtschaftliche Stabilität ist die beste Voraussetzung für Beschäftigung, steigende Gehälter und damit positive Rentenanpassungen. Seien Sie gewiss, dass die FDP-Bundestagsfraktion an ihrem Kurs für Wachstum festhält. Wachstum ist die unabdingbare Grundlage für ein faires Sozialsystem.


zu Frage 2.)
Nachdem die BAföG-Fördersätze und Freibeträge letztmalig zum August 2008 substantiell angehoben wurden hat der Bundestag noch vor der Sommerpause beschlossen, die Fördersätze und Freibeträge erneut zu steigern. Gleichzeitig werden die Förderrichtlinien so angepasst, dass das System der Studienfinanzierung den neuen Erfordernissen (Bologna-Reform) entspricht. Alleine die sich daraus ergebenden Mehrausgaben für das BAföG beziffern sich für das Jahr 2011 auf zusätzliche 364.600.000 Euro. Damit steigen die bundesseitigen Ausgaben für das BAföG von derzeit 1,38 Milliarden Euro auf ca. 1,54 Milliarden Euro. Zudem unterstützt der Bund die Begabtenförderung im Bereich der Beruflichen Bildung mit 44 Millionen Euro und im Hochschulbereich über die Begabtenförderwerke mit 136 Millionen Euro. Hinzu kommt das jüngst ins Leben gerufene Nationale Stipendienprogramm, von dem gerade auch BAföG-Empfänger profitieren.
Die OECD beziffert den Einkommensvorsprung von deutschen Akademikern im Schnitt mit 180.000 Euro gegenüber Nicht-Akademikern. Diese sind mit 3 % deutlich unterdurchschnittlich häufig arbeitslos, vergleichsweise selten von geringem Haushaltseinkommen oder gar Armut betroffen. Die Höhe der BAföG-Rückzahlung ist dagegen bei 10.000 Euro gedeckelt. Die Höhe der zu zahlenden Studienbeiträge beläuft sich kumuliert auf ca. 3.000 Euro. Gleichzeitig finden sich finanzielle Stützmaßnahmen der Bundesländer, um soziale Härten abzufedern. Diese werden jedoch vergleichsweise selten in Anspruch genommen.


zu Frage 3.)
Wir haben ein Gesundheitssystem, um das uns andere Länder beneiden: Die Patienten genießen eine sehr gute medizinische Versorgung, bei im internationalen Vergleich moderaten Ausgaben. Mit dem demografischen Wandel und dem medizinisch-technischen Fortschritt steht dieses Gesundheitswesen jedoch vor großen Herausforderungen. Jedem muss klar sein, dass dadurch die Kosten eher steigen als sinken werden. Das Gesundheitswesen braucht eine solide Basis, um für diese Herausforderungen – ohne irgendwann zu Abstrichen bei Leistungen und Qualität gezwungen zu sein – gewappnet zu sein. Die Antwort der FDP auf diese drängenden Probleme ist aber nicht die Kopfpauschale. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat hierzu mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz, GKV-FinG)" die richtigen Weichen gestellt. Der Gesetzentwurf ist ein guter Kompromiss für ein zukunftsfestes und leistungsstarkes Gesundheitssystem.

Mit dem Gesetzentwurf verbinden wir eine strukturelle Neuordnung des Gesundheitswesens mit fairen und gleichmäßig verteilten Ausgabenbegrenzungen. Dabei wird die Qualität der Versorgung nicht gefährdet oder Leistungen beschränkt. Zugleich führen wir den einkommensabhängigen Kassenbeitrag auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise zurück. Die Absenkung des einkommensabhängigen Beitrages auf Pump ist nun nicht mehr erforderlich.
Es ist uns gelungen, die Finanzierung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten abzukoppeln und damit auf eine stabile und verlässliche Grundlage zu stellen: Künftig sollen Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge finanziert werden. Eine schlechtere konjunkturelle Entwicklung und eine hiermit verbundene höhere Arbeitslosigkeit haben nicht mehr zwangsläufig Einnahmeausfälle für die gesetzliche Krankenversicherung zur Folge. Der Arbeitgeberanteil wird darüber hinaus nun bei 7,3 Beitragssatzpunkten festgeschrieben. Beschäftigungschancen werden damit nicht mehr durch steigende Krankenversicherungsbeiträge gefährdet.

Jede Krankenkasse entscheidet künftig selbst, in welcher Höhe sie von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge als festen Euro-Betrag erhebt. Er ist von allen Mitgliedern in gleicher Höhe direkt an die jeweilige Krankenkasse zu zahlen. Mit diesem einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag erhalten die gesetzlichen Krankenkassen wieder mehr Beitragsautonomie und damit größere Spielräume im Sinne ihrer Versicherten und Patienten. Es wird für diese künftig leichter, Preis und Leistung ihrer Krankenversicherung miteinander zu vergleichen. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um eine gute und kostengünstige Versorgung wird gestärkt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat immer hervorgehoben, dass ein stärker einkommensunabhängig finanziertes Krankenversicherungssystem mit einem sozialen Ausgleich verbunden werden muss. Insbesondere die Bezieher geringer Einkommen müssen wirksam vor Überforderung geschützt werden. Aktuell kann ein pauschaler Zusatzbeitrag von acht Euro ohne irgendeine Form des Ausgleiches erhoben werden. Dies belastet gering verdienende Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung überproportional. Wir haben deshalb nun vereinbart, dass von Anfang an geprüft werden soll, ob das Mitglied durch einen Zusatzbeitrag überfordert wird: Übersteigt der durch das Bundesversicherungsamt (BVA) jährlich berechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen beitragspflichtigen Einkommens, wird er sozial ausgeglichen. Dieser gerechtere Ausgleich wird unbürokratisch umgesetzt und findet direkt bei den Arbeitgebern und den Rentenversicherungsträgern statt, indem der einkommensabhängige Beitrag des Mitglieds entsprechend reduziert wird. Beim Mitglied wirkt sich der soziale Ausgleich damit als höheres Netto-Entgelt aus. Der soziale Ausgleich orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag und nicht am jeweiligen Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse. Die Mitglieder haben damit den Anreiz, sich für eine günstige oder eine etwas teurere Krankenkasse mit z.B. besserem Service zu entscheiden. Finanziert wird der soziale Ausgleich aus Steuermitteln. Steuererhöhungen sind dafür nicht erforderlich.

Die momentane Deckelung des Zusatzbeitrages stellt darüber hinaus Krankenkassen mit vielen gering verdienenden Mitgliedern vor ein erhebliches Problem: Ihrer Finanzierung über Zusatzbeiträge sind Grenzen gesetzt. Sie befürchten, die notwendigen Finanzmittel zur Finanzierung ihrer Leistungsausgaben nicht erheben zu können. Diese, teilweise bereits Existenz bedrohende Schieflage wird durch das Ersetzen der Deckelung durch die oben geschilderte Belastungsgrenze gelöst. Weitere, von der FDP-Bundestagsfraktion seit Langem geforderte strukturelle Maßnahmen wie eine Reform der ärztlichen Vergütung und einer Ausweitung der Kostenerstattung werden wir nun zügig angehen. Ziel der FDP-Bundestagsfraktion ist ein wettbewerbliches Gesundheitssystem, das Wahlfreiheit ermöglicht und eine stabile Basis für künftige Herausforderungen gewährleistet.


zu Frage 4.)
Die Einführung einer PKW-Maut ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen und steht daher nicht auf der Tagesordnung. Mehrbelastungen für Autofahrer kommen für die FDP nicht in Frage. Das haben wir vor der Wahl gesagt und dabei bleiben wir.


zu Frage 5.)
Für die FDP ist die Generationengerechtigkeit ein Leitbild unserer Politik. Die horrende Staatsverschuldung belastet kommende Generationen und die Handlungsfähigkeit zukünftiger Politik. Mit dem Sparpaket der christlich-liberalen Koalition erfolgt eine Weichenstellung für eine strukturelle und dauerhafte Konsolidierung des Bundeshaushalts. Das Sparvolumen von 13,2 Mrd. Euro in 2011 wächst bis 2014 auf 26,6 Mrd. Euro an. Damit umfasst das Sparpaket in den nächsten vier Jahren ein Gesamtvolumen von über 80 Mrd. Euro. Trotzdem ist auch dann die Neuverschuldung noch nicht bei null angelangt, von einem Abbau der Staatsverschuldung ganz zu schweigen. Langfristig steht natürlich das Ziel des Schuldenabbaus. Doch zunächst müssen wir einen ausgeglichenen Haushalt schaffen, dafür sind wir die ersten Schritte gegangen und dann können wir damit beginnen Schulden abzubauen. Ich versichere Ihnen, die FDP wird dranbleiben.


zu Frage 6.)
Die Brennelementesteuer ist der Beitrag der Energieversorgungsunternehmen (EVU) zur Haushaltssanierung. Die Kosten der Zwischenlagerung und Endlagerung von Atommüll sind durch Gebühren, die die Kernkraft-Betreiber an den Bund zahlen müssen, refinanziert. Die Brennelementesteuer ist nicht preissteigernd, da Kernkraftwerke außer bei Direktlieferverträgen mit der Industrie nicht preisbildend sind. Der Börsenpreis orientiert sich immer an den Kosten der sog. Grenzkraftwerke, also derjenigen Kraftwerke, die die letzte Kilowattstunde ins Netz liefern. Das sind fast nie die Kernkraftwerke. Die Steuer schöpft somit die Gewinne der EVUs ab, ohne die Verbraucher zu belasten. Allein im Bereich der Industriekunden könnte es zu Preissteigerungen kommen.


Mit besten Grüßen aus Berlin


Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
19.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

da Alkohol als die gefährlichste der legalen Drogen angesehen werden muss, was Abhängigkeit und Langzeitschäden anbelangt, würde es mich interessieren:
Warum wird nicht auf Flaschen mit alkoholischem Inhalt ein Aufdruck oder Banderole angebracht, welche vor Schäden und Folgen warnt, ähnlich denen auf Tabakprodukten?

Und nebenbei:
Wann möchte sich der Bundestag mit dem Verfassungsurteil zur Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung von Cannabis und Alkohol beschäftigen?

vielen Dank im vorraus
Antwort von Prof. Dr. Martin Neumann
1Empfehlung
21.10.2010
Prof. Dr. Martin Neumann
Sehr geehrter Herr ,

ich stimme Ihnen zu, dass Alkohol durch seine gesellschaftliche Legitimation zu einer der gefährlichsten Suchtmittel unseres Kulturkreises geworden ist. Der unkritische Umgang mit Alkohol ist unsere Gesellschaft weit verbreitet, da dieser zu verschiedenen Anlässen, wie Geburtstagsfeiern und Partys oder auch zur Entspannung konsumiert wird. Für viele Menschen gehört Alkohol zum Leben und Genießen dazu. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, denn Alkohol ist, in geringen Mengen genossen, für gesunde Erwachsene nicht schädlich.

Und genau da liegt das Problem. Wo verläuft die Grenze zwischen dem nicht gesundheitsschädlichen Alkoholkonsum, zum riskanten, problematischen oder gar abhängigen Alkoholkonsum?

Die Politik übernimmt an dieser Stelle durch gesetzliche Beschränkungen und Aufklärungsprogramme die Verantwortung.

Die Forderung, einen Warnhinweis an der Flaschenetikettierung anzubringen wurde diesem Rahmen breit diskutiert. Es ist jedoch fraglich, ob sich der verantwortungsbewusste Konsum von alkoholhaltigen Getränken durch solche Banderolen oder Piktogramme vermitteln lässt. Das Bewusstsein und der vernünftige Umgang mit Alkohol kann nur durch langfristige, frühzeitige Aufklärung und Präventionsarbeit erreicht werden.
www.kenn-dein-limit.info

Der Warnhinweis auf alkoholhaltigen Produkten stempeln sie grundsätzlich als gefährlich ab und wird nicht diejenigen erreichen, die Alkohol wider besseres Wissen ohnehin konsumieren.

Eine repräsentative Studie des Meinungsforschungsinstituts IPSOS aus dem Jahr 2008 hat eindeutig bewiesen, dass z.B. Frauen grundsätzlich wissen, dass kein Alkohol in der Schwangerschaft getrunken werden sollte. Ein Großteil der befragten Frauen wünscht sich aber dennoch eine stärkere Aufklärung durch Frauenärzte und Gynäkologen, einige wenige sagten, dass TV-Aufklärung sinnvoll wäre.

Eine Expertenkommission hat sich mit dem Thema beschäftigt und anhand zahlreicher medizinischer und soziologischer Studien gezeigt, dass Warnhinweise leider nicht den gewünschten Effekt haben, missbräuchlichen Alkoholkonsum zu verhindern. Sehr viel zielführender sind Interventionsprogramme, wie eine Intensivierung der Beratung schwangerer Frauen, die sich direkt auf missbräuchlichen Alkoholkonsum richten.
Auch jahrelange Erfahrungen in den USA zeigen: Warnhinweise sind zur Verhaltensänderung ungeeignet.

Dass der Konsum alkoholhaltiger Getränke z.B. mit dem Führen eines KFZ unvereinbar und in der Schwangerschaft tabu ist, ist Allgemeinwissen. Wenn Menschen sich dennoch über derartiges Allgemeinwissen hinwegsetzen, werden sie sich leider nicht durch weitere Warnhinweise beeindrucken lassen.

Zur Ihrer zweiten Frage: Wann möchte sich der Bundestag mit dem Verfassungsurteil zur Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung von Cannabis und Alkohol beschäftigen?

Das Verfassungsgericht hatte festgestellt, dass das Betäubungsmittelgesetz verfassungsgemäß ist, da es in Verbindung mit den Prozessordnungen den Behörden bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Gesetz erlaubt, von einer Verfolgung bzw. Bestrafung von vornherein abzusehen. Gegenwärtig ist keine Initiative geplant.

Mit freundlichen Grüßen Prof. Martin Neumann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
23.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Neumann,

in Ihrer Antwort an Herrn Philipp schreiben Sie:
"Das Verfassungsgericht hatte festgestellt, dass das Betäubungsmittelgesetz verfassungsgemäß ist, da es in Verbindung mit den Prozessordnungen den Behörden bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Gesetz erlaubt, von einer Verfolgung bzw. Bestrafung von vornherein abzusehen."

In der Studie "Drogen und Strafverfolgung" weisen die Autoren Carsten Schäfer und Letizia Paoli u. a. darauf hin, dass lediglich bei einer "Idealkostellation", welche nur in 20% der Fälle bis 6 g Cannabis auftritt, von einer Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtMG ausgegangen werden kann. (vgl. tinyurl.com )

Warum ist es mit der Auffassung der Verfassungsrichter, wonach eine Bestrafung des Besitzes geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch gegen das Übermaßverbot verstößt, vereinbar, dass in 80% der Fälle mit geringer Menge überhaupt nicht von einer Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtMG ausgegangen werden kann?

Ist es nun, vier Jahre nach Veröffentlichung der Untersuchung von Schäfer und Paoli, wahrscheinlicher, dass es bei Delikten mit geringer Menge Cannabis zu einer Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG kommt?

Sie selbst äußerten die Auffassung, ebenfalls in Ihrer Antwort an Herrn Philipp, dass gegen den Konsum von Alkohol - also gegen Drogengebrauch - nichts einzuwenden sei.
Weshalb ist dann etwas gegen den Konsum von Cannabis einzuwenden?
Wissenschaftliche Vergleiche zeigen schließlich immer wieder, dass das Gefahrenpotential des Alkoholkonsums in jeder Hinsicht größer ist, als das des Cannabisgebrauchs. (vgl. tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com )

Können Sie als Mitglied einer angeblich liberalen Partei tatsächlich ein Gesinnungsstrafrecht vertreten, welches den Umgang mit einer weniger gefährlichen Alternative zu Alkohol verhindern soll?

Freundliche Grüße
Antwort von Prof. Dr. Martin Neumann
1Empfehlung
24.02.2011
Prof. Dr. Martin Neumann
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben Recht, der übermäßige Konsum von legalen Substanzen wie Alkohol ist auch schädlich. Doch im Vergleich zieht der individuelle Konsum von illegalen Drogen wie Heroin einen erheblich höheren (gesellschaftlichen) Schaden nach sich. So ist statistisch betrachtet die Beschaffungskriminalität oder Zwangsprostitution im Kontext illegalen Drogenkonsums und massiver Abhängigkeit signifikant höher als beispielsweise die Zahl von Straftaten unter Alkoholeinfluss.

Jeder Fall ist natürlich einer zu viel, egal ob unter Einfluss von legalen oder illegalen Substanzen. Doch die überwiegende Mehrheit der Menschen konsumiert Alkohol auf verantwortungsvolle Weise. Ein anfänglich verantwortungsvoller Konsum illegaler Drogen gerät jedoch schnell – und im Vergleich zu Alkohol – unverhältnismäßig schneller und intensiver zu einem von massiver Abhängigkeit geprägten Konsum. Die Spirale der Abhängigkeit und der damit verbundenen Kriminalität sowie den damit verbundenen gesundheitlichen Folgen schaden der Gesellschaft nicht zuletzt im volkswirtschaftlichen Sinne. Ein Verbot bestimmter Drogen halte ich daher auch nach Abwägung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend für sinnvoll.

Zu Ihrer das Verbot von Cannabis betreffenden Anmerkung bleibt Folgendes zu sagen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat keine genaue Definition festgelegt, was eine geringfügige Menge ist. Das Gesetz unterscheidet nur zwischen der "geringen Menge", der "Normalmenge" und der "nicht geringen Menge", gibt dafür jedoch lediglich Anhaltspunkte. So kann eine Menge von bis zu 10 Gramm Haschisch als gering betrachtet werden. Ein Urteil des BVG vom Dezember 1995 legt allerdings fest, dass ab einer Menge von 7,5 Gramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) eine "nicht geringe" Menge vorliegt. Der THC-Gehalt von Haschisch, also dem zu Blöcken gepressten Harz der Cannabispflanze, hängt von der Qualität ab. Als Richtlinie wird davon ausgegangen, dass sich 7,5 Gramm THC etwa in 100 Gramm Haschisch guter Qualität oder in 250 Gramm Haschisch schlechter Qualität finden.

Der Konsum von Cannabisprodukten war schon immer erlaubt, nur der Besitz nicht. Und es gilt weiterhin: Wer Cannabisprodukte "anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft", so hält der Paragraph 29 des Betäubungsmittelgesetzes es fest, macht sich strafbar. Inwieweit der Besitz straffrei bleibt, liegt aber im Ermessen der jeweiligen Bundesländer.

Das Urteil des BVG sollte vor allem dazu beitragen, Erst- oder Geringkonsumenten zu entkriminalisieren, so dass von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann, begründet unter anderem durch das verfassungsrechtliche Verbot übermäßigen Strafens.

Schwerpunkt der Argumentation ist der Eigenbedarf. Dadurch wird deutlich, dass mit dem mitgeführten Betäubungsmittel kein Handel betrieben werden soll. Je höher die Grammzahl jedoch ist, desto mehr kann man aus der mitgeführten Menge ableiten, dass andere Konsumenten an dem Stoff teilhaben sollen und mit ihm gedealt werden könnte.

Ich halte den Weg, den Gelegenheitskonsum von Cannabis zu entkriminalisieren, für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten.

Gleichwohl gebe ich zu bedenken, dass die in der Öffentlichkeit oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Experten warnen insbesondere, dass Cannabis immer stärker und immer giftiger wird und nicht mehr vergleichbar ist mit der Substanz der so genannten Hippie-Droge der 1970er Jahre. Der THC–Gehalt ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Beispielsweise weisen Experten auf die Gefahr von schizophrenen Psychosen hin. Insofern sind Ihre Anmerkungen nicht vollkommen unberechtigt. Aber meinen Ausführungen werden Sie auch entnehmen können, dass gerade auch die rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang äußerst diffizil sind und ein klassisches Schwarz-Weiß-Zeichnen dieser Thematik nicht im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Mit besten Grüßen aus Berlin

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Forschungspolitik
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
26.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Neumann,

ich danke Ihnen für Ihre Reaktion auf meine Anfrage, möchte aber die Gelegenheit nutzen, Unklarheiten zu beseitigen.

Warum stellen Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen Cannabis und Heroin auf eine Stufe.
Ist Ihnen nicht bewusst, dass Cannabis und Heroin nicht miteinander vergleichbar sind?
Heroin ist wie Alkohol eine harte Droge, Cannabis hingegen lediglich eine weiche, die mit bedeutend geringeren Risiken verbunden ist (vgl. tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com ).

Im letzten Absatz schreiben Sie: "Gleichwohl gebe ich zu bedenken, dass die in der Öffentlichkeit oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Experten warnen insbesondere, dass Cannabis immer stärker und immer giftiger wird und nicht mehr vergleichbar ist mit der Substanz der so genannten Hippie-Droge der 1970er Jahre. Der THC–Gehalt ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Beispielsweise weisen Experten auf die Gefahr von schizophrenen Psychosen hin."

Diese Passage wird nahezu wörtlich von den meisten Abgeordneten der FDP angeführt, die zum Thema Cannabis befragt werden. Woher stammt dieser Textbaustein und auf welche wissenschaftlichen Arbeiten stützt sich seine Aussage?

Wie erklären Sie, dass kein bekannter Todesfall auf eine Vergiftung durch Tetrahydrocannabinol (THC), den Hauptwirkstoff der Hanfpflanze, zurückzuführen ist, und eine letale Dosis für den Menschen niemals ermittelt wurde, weil sie so hoch liegen soll, dass eine Überdosierung so gut wie ausgeschlossen ist? (vgl. tinyurl.com )

Warum zeigte eine britische Langzeitstudie, dass Cannabiskonsum offenbar keine signifikanten Auswirkungen auf die Entwicklung von Schizophrenien und anderen Psychosen ausübt, wenn Ihre Ausführungen zutreffen? (vgl. tinyurl.com )

Freundliche Grüße
Antwort von Prof. Dr. Martin Neumann
1Empfehlung
08.08.2011
Prof. Dr. Martin Neumann
Sehr geehrter Herr ,

falls sich Ihnen der Eindruck aufgedrängt hat, dass in meinen Ausführungen die Wirkung von Heroin und Cannabis auf eine Stufe gestellt ist, so stelle ich hiermit klar, dass dies keinesfalls Ziel meiner Argumentation war. Weder möchte ich direkt noch indirekt die Folgen von Heroin und Cannabis miteinander vergleichen. Vielmehr war mir daran gelegen auf Ihr Schreiben bezugnehmend die Folgen des Konsums von illegalen Drogen und Alkohol aus der Verhältnismäßigkeit herauszulösen und Ihnen zu erklären, warum ich mich für ein Fortbestehen des Verbotes von Cannabis ausspreche.

Und auch wenn Sie die Gesundheitsgefahren die von Cannabis ausgehen hinter der nicht vorhandenen direkten Letalität von Cannabiskonsum verstecken, so behält die Aussage in dem zitierten Absatz doch ihre Gültigkeit. Das heutige Cannabis birgt anders als in den 1970er Jahren erhebliche Gesundheitsgefahren. So hält der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung vom Mai 2009 fest, dass den Kräutermischungen synthetische Cannabinoide zielgerichtet zugesetzt werden. Diese synthetischen Cannabinoide, wie "JWH-018" welches durch das Frankfurt Institut THC Pharm entdeckt wurde oder "CP-47,497", haben eine vielfach stärkere Wirkung als das THC der Cannabispflanze. Der aktuelle Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung 2011 nennt zwei weitere synthetisch Cannabinoide ("JWH-019" und "JWH-073") und klassifiziert diese mit Suchtpotential.

Welche Gefahren und Folgen nun konkret von den synthetischen Cannabinoiden ausgehen, zeigt der neuseeländische Wissenschaftler Every-Palmer auf. In seiner Studie widmete er sich dem synthetischen Cannabinoid "JHW-018", welches seiner Untersuchung nach das Risiko für Psychosen eindeutig erhöht (Every-Palmer: Synthetic cannabinoid JWH-018 and psychosis: An explorative study. Drug Alcohol Depend. 2011.). Andere Studien aus den USA, Kanada oder den Niederlanden kommen zu ähnlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. So weist die 10-Jahres-Langzeitstudie eines niederländisch-deutschen Forscherteams nach, dass auch schon Cannabiskonsum eine Ursache von Psychosen sein kann und bei anhaltendem Konsum sogar die psychotischen Symptome verfestigt. Dass Cannabis nicht die alleinige Ursache, sondern vielmehr ein Faktor im Geflecht dieses komplexen Krankheitsbildes ist, steht meiner Meinung nach in der Wissenschaft außer Frage. Welche weiteren Folgen Cannabiskonsum hat, ist in einzelnen Berichten zu Studien und wissenschaftlichen Erkenntnisse auf der Internetseite www.drugcom.de nachzulesen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Forschung
07.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Neumann,

warum ist das sog. Homeschooling ("Schule zu Hause") in Deutschland nicht oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen legal? Prof. Volker Ladenthin von der Uni Bonn hat auf verschiedene Umstände aufmerksam gemacht, unter denen eine Verpflichtung der Kinder, Bildung allein in Form einer staatlichen Schulpflicht wahrzunehmen, in zahlreichen Fällen zu Problemen führen, z.B. bei Kindern, die Schwierigkeiten im sozialen Bereich o.ä. haben. (vgl. z.B. "Homeschooling", Bonn 2010)

Warum kann den betreffenden Eltern nicht ermöglicht werden, die Schulbildung selbst in die Hand zu nehmen? Länder wie Österreich, Spanien, Schweiz, Großbritannien, Italien Irland, Belgien, Schweden, Portugal, USA sehen jedenfalls keinen Bedarf, Eltern staatlich zu bevormunden, sondern haben vielmehr Modelle entwickelt, welche die Bildungspflicht auch für Kinder, die keine Schule besuchen, in einem hilfreichen Rahmen sicherstellen können.

Mir sind ferner keine belastbaren Daten bekannt, die dafür sprechen, dass eine sinnvolle Regelung von Homeschooling die entsprechenden Kinder sozial benachteiligt.

Wie lautet Ihre Position bzw. die Position Ihrer Partei zu diesem Thema? Was werden Sie politisch für diejenigen Eltern unternehmen, die sich durch die staatliche Schulpflicht heute in ihrer Erziehungsaufgabe eingeschränkt fühlen, bzw. deren Kinder darunter leiden?

mit freundlichen Grüßen,

.
Antwort von Prof. Dr. Martin Neumann
3Empfehlungen
08.08.2011
Prof. Dr. Martin Neumann
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen vielmals für Ihre Anfrage zum Thema Homeschooling, zu welchem ich Ihnen gerne meine Position darlegen werde.
Jedes Kind ist anders und braucht eine individuelle Form der Betreuung und Bildung. In diesem grundsätzlichen Punkt teile ich die Auffassung der Befürworter von Homeschooling. Jedoch bin ich der Meinung, dass sich der Blick der Befürworter von Homeschooling zu sehr auf die reine Wissensvermittlung beschränkt. Denn oftmals wird vergessen, dass die gemeinsame Bildung in der Schule auch eine elementare Vorbereitung auf das Miteinander in Beruf und Gesellschaft ist. Soziale Kompetenzen werden meines Erachtens auch in Schulen herausgebildet, wo sich Kinder tagtäglich begegnen und bei der eigenen charakterlichen sowie sozialen Entfaltung gemeinsam begleiten. Wie wichtig die Schule als Instrument für die individuelle und gesellschaftliche Entwicklung ist, zeigen die aktuellen Diskussionen entlang der sozialen Herausforderungen und der Inklusion von Kindern mit Migrationshintergrund oder Behinderung.

Ein weiterer Nachteil von Homeschooling ist aus meiner Sicht die fehlende oder nur mangelnde pädagogische Betreuung. Zwar sind die Argumente der Befürworter, dass festgelegte Lehrpläne und die häuslich-familiäre Umgebung ebenso in der Lage ist den Kindern Wissen zu vermitteln wie die Schule, in ihrem gesetzten Rahmen richtig. Jedoch übernehmen Lehrer eine weitergehende Funktion als nur Wissen anzubieten. Pädagogen verstehen es, die Kinder rechtzeitig vor Fehleinschätzungen des eigenen Leistungsvermögens zu bewahren. Sie verstehen es, die Streitkultur maßvoll zu fördern. Sie wissen, wo Grenzen und wo Freiräume zu setzen sind und sie sind beispielsweise in der Pubertät ein neutraler Partner. Diese Beispiele können weiter ergänzt werden, verdeutlichen aber bereits stark die herausgehobene Bedeutung der Lehrer in der Bildung. Insofern sollte aus meiner Sicht Homeschooling nicht über die gegenwärtigen Regelungen hinaus ausgeweitet oder gar generalisiert werden. Jedoch sollte jedes Bundesland prüfen, inwieweit vertretbare Ausnahmen von der Schulpflicht durch das geltende Recht gedeckt werden können.

Das Thema Homeschooling wird sicherlich aktuell bleiben und uns als FDP und konkret die Fachpolitiker fordern, zukünftig eine klare und differenzierte Position zu erarbeiten und einzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Prof. Dr. Martin Neumann
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.