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Sehr geehrter Herr Stephan,
beim Lesen Ihrer Äußerungen gegenüber d. Bürstädter Zeitung habe ich mich gefragt, ob Sie einfach dreist sind, dermaßen zu lügen u. die Tatsachen zu verdrehen/zu ignorieren od. ob Sie es wirklich nicht besser wissen?!
Meine Fragen an Sie: (Anmerkung: MTB = Mountainbike)
Zu ".. gerechten Ausgleich d. Nutzungsinteressen in Hessens Wäldern.."
Wieso beeinträchtigt es d. Interessen d. Waldbesitzer mehr, wenn MTBer Wege u. Pfade benutzen statt Wanderer, Jogger, Nordic Walker?
Zu "..dichtes Netz an ausgezeichneten Wegen f. MTB-Sportler.."
Bisher konnte KEIN hess.Politiker darüber Auskunft geben, WO das sein soll? Haben alle aktiven Sportler was übersehen/verpasst?
Zu "..sondern um eine Klarstellung d. bisherigen Rechtslage.."
Das Radfahren ist auf Wegen erlaubt - unabhängig von d. Wegbreite! Das könnten selbst Sie feststellen, wenn Sie das tun würden, was Sie den Lesern d. Bürstädter Zeitung empfehlen: sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen (BWaldG § 14 (1), ForstG Hessen § 24 (4), 2. DVO zu §24 HForstG).
Zu "..Den Belangen d. Forstwirtschaft, d. Naturschutzes u. den übrigen Waldbesuchern gilt es Rechnung zu tragen.."
- Wo wird die Forstwirtschaft beeinträchtigt, wenn Waldbesucher Wege nutzen?
- Halten Sie d. den BUND u. d. NABU in Sachen Naturschutz nicht für kompetent, die Auswirkungen v. MTBen auf die Natur zu beurteilen?
- Wo sind derzeit die Belange d. übrigen Waldbesucher beeinträchtigt?
Der mehr als offensichtlich v. Lobbyismus u. wirtschaftl. Interessen geprägte Gesetzesentwurf beschneidet d. Rechte d. Waldbesucher (groteskerweise sogar die d. Rollstuhlfahrer) in einem Maße, was nicht hinnehmbar ist. Das Ganze dann noch m. fadenscheiningen, nicht belegbaren, also eindeutig vorgeschobenen Argumenten!
Warum hören Sie nicht endlich auf, mündige, gut informierte Bürger f. dumm u. die geplanten Änderungen als Verbesserungen zu verkaufen?
Mit freundlichen Grüßen
P.