Sehr geehrter Herr

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wie aus Ihrer Fragestellung unschwer zu erkennen ist, scheint Tagespolitik nicht nur Ihr Hobby so nebenbei zu sein. Da ich annehme, daß Sie die genannte Argumentationshilfe und auch andere NPD-Publikationen gelesen haben, muß ich Ihnen wohl nichts über das Wollen der NPD zu diesem Thema sagen.
Ihre darüber hinausgehende spezielle Frage werde ich nicht beantworten, da ich nicht den Rest meiner Lebensjahre hinter Gittern verbringen möchte, obwohl im Grundgesetz für die BRD im Artikel 5 u.a. steht: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ...". Wie Sie sicher wissen, gibt es in der BRD den Gummiparagraphen § 130 StGB, mit dessen Hilfe jeder Richter jeden Deutschen (ich betone Deutschen) ins Gefängnis bringen kann, wenn nur die richtige Person einen Strafantrag stellt. Ich nehme an, Sie wissen auch, daß es jährlich Tausende von Strafverfahren in der BRD wegen nicht korrekter Meinungsäußerungen gibt, die nicht immer nur mit einer Geldstrafe enden wie z.B. bei dem Münchener Stadtrat Karl Richter von der "Bürgerinitiative Ausländerstopp": Dieser wurde durch Amtsrichter Thomas Müller zu einer Geldstrafe von Euro 5.600,00 verurteilt, weil der jüdische CSU-Stadtrat und Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde München, Marian Offmann, bei der Vereidigung im Münchener Rathaus gesehen haben will, daß Karl Richter die Hand nicht zum Schwur, sondern den Hitlergruß gezeigt hätte. Karl Richter hatte diese Behauptung mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an Hohmann, Eva Herman u.v.a.m., die wegen einer Meinungsäußerung ihren Beruf verloren haben und Möllemann möglicherweise sogar das Leben. Andere wiederum landeten wegen einer Meinungsäußerung im Gefängnis, wie beispielsweise Günter Deckert, der dafür volle 5 Jahre, bis auf den letzten Tag, hinter Gittern war.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Haese