Peter Bleser (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Peter Bleser
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Landwirtschaftsmeister
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mosel / Rhein - Hunsrück
Landeslistenplatz
4, Rheinland-Pfalz
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(...) Denn für die Unionsfraktion steht immer noch das Leitbild des informierten, eigenverantwortlich handelnden Verbrauchers und Konsumenten und nicht die Interessen der Lebensmittelindustrie im Vordergrund. Daher lehne ich eine stigmatisierende, irreführende Ampelkennzeichnung ab. In den Prozess der Meinungsbildung sind auch die Erkenntnisse von Studien und Untersuchungen mit eingeflossen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
01.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bleser,

jetzt ist der Anbau des GenMais MON 810 der US-Firma Monsanto bereits erlaubt.
Wurde inzwischen der von BVL angeforderte "Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen" vorgelegt?

Vielen Dank für die Antwort.
Antwort von Peter Bleser
2Empfehlungen
04.02.2008
Peter Bleser
Sehr geehrte Frau ,

gerne beantworte ich Ihre Frage vom 01. Februar 2008 wegen MON 810.

Kurz zur Vorgeschichte: Ein Beobachtungsplan (Monitoring) ist EG-rechtlich seit 2003 für Neuzulassungen vorgeschrieben, gilt aber nicht für Altgenehmigungen wie MON 810.

Die Firma Monsanto hat als Reaktion auf den Bescheid des Bundes­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 27. April 2007 einen Monitoring-Plan beim BVL und einen Plan zu dessen Durchführung in Deutschland vorgelegt. Aufgrund der Nach­forderung des BVL wurde der Plan insbesondere um die Einbezie­hung nationaler Umweltbeobachtungsnetzwerke ergänzt. Auf Anre­gung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hat Monsanto den vor­gelegten Plan um die Einbeziehung von Rohdaten und Bodenbeo­bachtungsnetzwerken ergänzt. Gleichzeitig wird das BVL im Rahmen der allgemeinen Überwachung die Auswirkungen von Bt-Toxinen auf den Boden, aquatische Ökosysteme und Nicht-Ziel-Schmetterlinge prüfen lassen.

Aus Sicht des BVL sind damit die Anforderungen des Bescheids an ein Monitoring durch Monsanto erfüllt, sodass MON 810-Saatgut wieder vermarktet werden kann. Monsanto erhielt am 5. Dezember 2007 einen entsprechenden schriftlichen Bescheid. Die Bundesre­gierung hat die Vorgehensweise der Beteiligten begrüßt.

Noch ein Hinweis: Unter der Internetadresse www.biosicherheit.de können Sie unter dem Stichwort "MON 810" alle einschlägigen Un­tersuchungen zu diesem Thema nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Bleser, MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
07.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bleser,

leider sieht die Realität nicht so schön aus, wie auf www.biosicherheit.de etc.

Was sollen denn die Imker-Bauer machen, wie können die einen Genfreien Honig garantieren, wenn genmanipulierte Pflanzen ausgesäht werden?

Und andere kritische Punkte z.B.:

Slow-Food berichtet über Erfahrungen mit der grünen Gentechnik in anderen Ländern:
Amerikanische und kanadische Bauern, die über eine 10jährige Erfahrung mit genveränderten Pflanzen verfügen, berichten, dass - entgegen ursprünglichen Versprechen - die Ernte-Ausbeute gesunken, der Pestizidbedarf dagegen eher gestiegen und die Nährstoffdichte der Produkte geringer geworden sei. Des Weiteren zeigten mehrere Befunde der letzten Jahre, dass bei gentechnisch verändertem Mais, Reis oder Erbsen gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden könnten. Darüber hinaus habe die FAO die Legende zerstört, dass mit genmanipulierten Organismen (GMO) die Welternährungsproblematik gelöst werden könne. (Quelle: genfood.wordpress.com ) .

Die Methoden von Monsanto sind auch nicht gerade für den Schutz der Umwelt entwickelt, sondern für den Profit.
Es gibt genug kritische Bauernstimmen aus anderen Ländern, wo Monsanto bereits länger am Ball ist.

Der Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung bei den Vereinten Nationen, Jean Ziegler, gratulierte Percy Schmeiser zu seiner Tour durch Deutschland und lobte, dass dieser seit langem die Patentierung von Saatgut als "Angriff auf das Leben” geißle. (Quelle: percy-schmeiser-on-tour.org)

Also aus welchen Gründen bauen wir jetzt in Deutschland den Genmais an?
Antwort von Peter Bleser
2Empfehlungen
12.02.2008
Peter Bleser
Sehr geehrte Frau ,

offensichtlich wissen Sie bezüglich der grünen Gentechnik besser Bescheid als die Wissenschaftler, die unter www.biosicherheit.de zitiert sind. Da Sie aber trotzdem noch Fragen haben, will ich darauf eingehen.

1. Pollen in Honig hat seine Lebensfähigkeit verloren, damit ist er weder vermährungsfähig noch in der Lage, Erbmaterialen an andere Organismen weiterzugeben. Pollen aus gentechnisch verändertem Mais ist im Lebensmittelhonig somit kein gentechnisch veränderter Organismus. Der Honig muss folglich nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Hinzukommt, dass Bienen Blütennektar sammeln, der dann im Honigmagen der Biene mit Hilfe körpereigener Enzyme zu Honig umgewandelt wird. Maisblüten bilden aber keinen Nektar und sind für Bienen daher nicht besonders attraktiv. Es kann aber doch sein, dass Bienen gelegentlich zur Aufzucht von Larven und Jungbienen Pollen von Mais sammeln. In allen Untersuchungen ist der gefundene Anteil von Pollen aus gentechnisch verändertem Mais weit unter der Kennzeichnungspflicht (ebenfalls nachzulesen bei www.biosicherheit.de , unter dem Stichwort "Bienen").

In Deutschland werden jährlich 100.000 Tonnen Honig verbraucht, in Deutschland aber nur 15 bis 20.000 Tonnen Honig erzeugt. Demnach werden große Mengen aus dem Ausland importiert. Der größte Exporteur ist dabei Argentinien, dort werden aber 18 Mio. ha mit gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Auch von Kanada kommt Honig zu uns, dort wird im großen Maße gentechnisch veränderter Raps angebaut. Von einem "genfreiem" Honig kann man ohnehin nicht sprechen, da natürlich auch im Honig Gensequenzen enthalten sind, allerdings – wie gesagt – nicht lebensfähig.

2. In Deutschland wurden im Jahr 2007 2685 ha GVO-Mais angebaut, das ist ein Anteil von 0,07 % der gesamten Maisanbaufläche. Die Landwirte tun dies deshalb, weil sie durch den GVO-Mais den Maiszünsler ohne den Einsatz von Insektiziden bekämpfen können und eine hervorragende Futterqualität erzielen. Mais, der vom Maiszünsler geschädigt ist, wird von Pilzen befallen, die wiederum Pilzgifte ausscheiden. Wird dieser Mais dann zu Futter verarbeitet, hat man eine schlechte Futterqualität, eine hohe Keimzahl in der Milch (= schlechte Milchqualität) und die Tiere sind gesundheitlich beeinträchtigt. Wiederum unter der Adresse: www.biosicherheit.de können Sie unter dem Stichwort "Bt-Mais und die Belastung der Mais-Produkte mit Mykotoxinen" ein Interview mit Prof. Andreas Schier von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen nachlesen. Dort wird das Problem der Mykotoxine ausführlich besprochen.


Mit freundlichen Grüßen



Peter Bleser, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
12.02.2008
Von:

würden Sie als CDU Kandidat raten, die Steuersätze weiterhin zu senken in der ESt, KSt und Gewerbesteuer?

Soll die Industrie weiterhin mit Subventionen gefördert werden, und dies EU-weit gerade die Großunternehmen?

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Subventions-, und Steuersenkungsorgie keine neuen Arbeitsplätze geschaffen hat, oder wie sehen Sie das?

Als in Berlin die Steuersubvention abgeschafft wurde, sind innerhalb von fünf Jahren diese Firmen verschwunden.Was denken Sie , soll man Grounternehmen durch Subventionen halten? Schafft dies dauerhaft Arbeitsplätze? Das Gegenteil scheint der Fall zu sein, siehe Nokia in Bochum.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Peter Bleser
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14.02.2008
Peter Bleser
Sehr geehrter Herr ,

sie fragen mich, was ich von einer Senkung der Steuersätze halte. Von einer pauschalen Senkung halte ich nichts. Zunächst müssen wir einen ausgeglichenen Haushalt anstreben und die Verschuldung auf Null setzen. Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, befürworte ich auch Steuersenkungen. Insgesamt trete ich allerdings dafür ein, dass die Leistungen des Staates zurückgefahren und die Eigenverantwortung der Bürger gestärkt wird.

Sie sprechen weiterhin die staatlichen Subventionen für Industrieunternehmen an. Grundsätzlich führen Subventionen zu Wettbewerbsverzerrungen. Allerdings halte ich sie für sinnvoll, wenn damit Unternehmen an weniger attraktive Standorte gelockt werden. So unterstütze ich z.B. Investitionshilfen im ländlichen Raum, um damit Nachteile gegenüber Ballungszentren auszugleichen und wohnortnah Arbeitsplätze zu schaffen.

Ein gutes Beispiel für sinnvolle Subventionen gibt es in meinem Wahlkreis: Seit den 60er Jahren wurden zahlreiche Unternehmen mit Investitionszuschüssen in Kaisersesch, Simmern und am bzw. auf dem Flugplatz Hahn angesiedelt. Alle diese Firmen sind heute noch am Markt und sichern den Menschen vor Ort Arbeitsplätze und damit ein Auskommen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
10.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bleser,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort zum "Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen" für den Anbau vom GenMais MON 810 der US-FirmaMonsanto.

Wie stehen Sie zu denn nun zur Erkenntnis, daß Monsanto versucht hat die Behörden zu hintergehen, um an die Genehmigung für den Anbau von GenMais MON 810 zu gelangen. Keines der von Monsanto aufgeführten Monitoring-Programme wurde je von der Firma direkt kontaktiert und wahrscheinlich sind die meisten, wenn nicht sogar alle der genannten Monitoring-Programme, gar nicht für eine derartige Studie geeignet. Die Probeflächen der Monitoringprogramme liegen doch nicht zwangsläufig in der Nähe von MON 810-Flächen. (siehe www.ufz.de und DDA-Meldung vom 11.3.2008: www.dda-web.de und www.gruene-gentechnik.de und www.spdfraktion.de und
"Hamburger Jäger" Nr. 4/2008 S. 26/27)

Mir erscheint das Vorgehen von Monsanto in diesem Fall doch sehr fragwürdig und es wirft ebenfalls kein gutes Licht auf die beteiligten Zuslassungsbehörden, die anscheinend ungeprüft den Angaben von Monsanto Glauben geschenkt haben. Egal wie man zur Debatte um GVO steht, dieser Vorgang macht deutlich, daß es Monsanto vor allen Dingen um Profite geht und die Bedenken gegen den Einsatz nicht ernst genommen werden. Monsanto verlässt sich auf Lobbyisten und politische Macht um seine Ziele zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Bleser
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14.04.2008
Peter Bleser
Sehr geehrter Herr ,

gerne beantworte ich Ihre Frage vom 10. April 2008 wegen MON 810.

Kurz zur Vorgeschichte: Ein Beobachtungsplan (Monitoring) ist EG-rechtlich seit 2003 für Neuzulassungen vorgeschrieben, gilt aber nicht für Altgenehmigungen wie MON 810.

Die Firma Monsanto hat als Reaktion auf den Bescheid des Bundes­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 27. April 2007 einen Monitoring-Plan beim BVL und einen Plan zu dessen Durchführung in Deutschland vorgelegt. Aufgrund der Nach­forderung des BVL wurde der Plan insbesondere um die Einbezie­hung nationaler Umweltbeobachtungsnetzwerke ergänzt. Auf Anre­gung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hat Monsanto den vor­gelegten Plan um die Einbeziehung von Rohdaten und Bodenbeo­bachtungsnetzwerken ergänzt. Gleichzeitig wird das BVL im Rahmen der allgemeinen Überwachung die Auswirkungen von Bt-Toxinen auf den Boden, aquatische Ökosysteme und Nicht-Ziel-Schmetterlinge prüfen lassen.

Aus Sicht des BVL sind damit die Anforderungen des Bescheids an ein Monitoring durch Monsanto erfüllt, sodass MON 810-Saatgut wieder vermarktet werden kann. Monsanto erhielt am 5. Dezember 2007 einen entsprechenden schriftlichen Bescheid. Die Bundesre­gierung hat die Vorgehensweise der Beteiligten begrüßt.

Noch ein Hinweis: Unter der Internetadresse www.biosicherheit.de können Sie unter dem Stichwort "MON 810" alle einschlägigen Un­tersuchungen zu diesem Thema nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
08.05.2008
Von:

Hallo Herr Bleser,

wie ich vernommen habe, haben Sie der neuerlich nochmaligen Erhöhung der Diäten zugestimmt.
Als Rentner mit einer anstehenden Supererhöhung von 1,1 % sehe ich Ihre anstehende massvolle Diätenerhöhung und auch die damit verbundene Steigerung Ihrer zukünftigen Altersversorgung, für die Sie ja keine Beiträge leisten müssen, mit Sorge an.

Wie können Sie es verantworten, daß Rentner, gebeutelte Mittelständler und permanent belastete steuerzahlende Arbeitnehmer dies wahrscheinlich mit einer Wahlquittung bedenken werden und somit Ihrer Partei und dem augenblicklichen Koalitonär bei anstehenden Wahlen empfindliche Einbußen bescheren werden?

Sehen Sie hier nicht für unser demokratisches System erhebliche Gefahren, resultierend aus einer zunehmenden Politikverdrossenheit??

MfG H.
Antwort von Peter Bleser
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09.05.2008
Peter Bleser
Sehr geehrter Herr ,

trotz Ihres Ärgers danke ich Ihnen für Ihre Anmerkungen und nehme die Gelegenheit wahr, Sie über die beabsichtigte Anhebung der Abgeordnetenentschädigung zu informieren.

In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.

Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst rückwirkend zum 1. Januar 2008 und dann erneut zum 1. Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter- und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Um jede Debatte um eine angemessene Erhöhung auszuschließen, haben wir eine 1-zu-1 Übertragung entsprechend der Tarifvereinbarung beschlossen. Nichts anderes geschieht jetzt, so dass die Abgeordnetenentschädigung vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278 Euro (3,63 %) und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 %) angehoben werden. Zudem wird die Umsetzung der Tarifvereinbarung auf Bundestagsabgeordnete ein Jahr später stattfinden. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro.

Auch wenn ich Ihren Unmut vermutlich nicht verringern konnte, hoffe ich, dass Sie das Vertrauen in die Politik nicht verlieren und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB
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