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Sehr geehrter Herr Bleser,
in der Presse wird über die Burschenschaften in Eisenach berichtet. Wie es aussieht, wird auf den rassistischen "Ariernachweis" verzichtet. Diese sehr nationalistisch, möglicherweise sogar rechtsradikal eingestellten Mitglieder, die bekanntlich die anderen, demokratisch gesinnten Burschenschaftler vertrieben haben, stehen m.E. nicht auf der berühmt-berüchtigten FDGO (Freiheitlich-Demokratische-Gesellschafts-Ordnung), die auch Bestandteil des damaligen Radikalenerlasses war. Da diese Gruppen bekannt sind, dürfte es kein großes Problem sein, nachzuprüfen, ob es sich hier um steuerbegünstigte Vereine handelt. Gemeinnützigkeit, auch im steuerlichen Sinne, setzt die Anerkennung des Grundgesetzes voraus. Daran fehlt es nach meiner Ansicht, insb., wenn ich an die ersten Artikel des GG denke.
Sind diese Burschenschaften steuerlich als gemeinnützig anerkannte Vereine? Wird, wenn ja, ein Verfahren eingeleitet, denen diese staatliche Förderung zu entziehen? Bekommen diese Burschenschaften überhaupt staatliche und/oder kommunale Zuwendungen?
Diese Fragen und Ihre Antwort dürften sicherlich nicht nur mich interessieren.
Mit freundlichen Gruß
KC
PS: Kommentar im Spiegel
www.spiegel.de