Olaf Scholz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Olaf Scholz
© DBT/Avila
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Bundesminister für Arbeit und Soziales, MdB
Wahlkreis
Hamburg-Altona
Landeslistenplatz
3, Hamburg
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(...) Wir wollen die Rahmenbedingungen für diejenigen Versicherten verbessern, für die sich das heutige System nachteilig auswirkt. Deshalb leisten jetzt auch die privaten Krankenversicherungen einen Solidaritätsbeitrag. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.12.2006
Von:
von

Sehr geehrter Herr Scholz,

wie stehen Sie zu der unsinnigen Idee so genannte "Killerspiele" wie z.B. Counterstrike zu verbieten?
Beziehungsweise wie kann man Ihrer Meinung nach Amokläufe wie jetzt in Emsstedten verhindern?

Gruß

von
Antwort von Olaf Scholz
3Empfehlungen
19.01.2007
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr von ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Amokläufe wie den in Emsdetten wird man leider durch kein Gesetz jemals gänzlich verhindern können.

Bereits heute kann man Computerspiele, die grausame Gewalttätigkeiten verherrlichend darstellen, verbieten. Dies ist in § 131 Strafgesetzbuch geregelt. Vieles ist daher schon verboten. Die SPD Bundestagsfraktion prüft momentan, ob es Gesetzeslücken gibt. Denn offensichtlich besteht Verbesserungsbedarf.

Um Amokläufe wie den in Emsdetten zu verhindern, bedarf es aber nicht nur gesetzlicher Anstrengungen. Hier müssen die Schule, die Familie und Freunde helfen.

"Killerspiele" sind nicht alleine ursächlich für einen solchen Amoklauf, sie können aber die Hemmschwelle, selbst Gewalt anzuwenden, senken. Deshalb sollte genau geprüft werden, ob und ggf. welche Gesetzesänderungen notwendig sein könnten. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit allen Medien (Fernsehen, Kino, Computerspiele) muss auch durch den Staat überwacht und reglementiert werden.

Beachtet werden sollte allerdings auch, dass Amokläufe häufig von Menschen verübt werden, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Hier sind schnelle Hilfe und schnelles Handeln notwendig. Die Computerspiele können die Lage dieser Menschen verschlimmern. Leider scheinen bei einigen Personen die Grenzen zwischen Phantasie und Realität zu verschwimmen. Gerade für Heranwachsende sollte daher die Altersbeschränkung dieser Spiele streng beachtet und die Einhaltung überwacht werden. Der Staat ist allerdings alleine mit der Überwachung dieser bereits bestehenden Regeln überfordert. Hier bedarf es der Mithilfe von Eltern, Lehrern und Mitschülern, um so im Vorfeld Gewaltausbrüche zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Frage zum Thema Internationales
10.12.2006
Von:

Warum tritt die SPD für den Beitritt der Türkei zur EU ein. Dieses Land erkennt ein EU-Mitglied nicht an (Zypern). Das müsste reichen, um denen klar zu sagen, dann gibt es auch keinen Beitritt ! Als SPD-Mitglied (seit 1969) lehne ich den Beitritt der Türkei ab. Gruß
Antwort von Olaf Scholz
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19.12.2006
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU haben eine bereits vierzig jährige Geschichte. Schon 1963 hatte die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit Unterstützung der bundesdeutschen Regierung ein Assoziierungsabkommen mit der Türkei geschlossen, das die Option einer späteren Mitgliedschaft ausdrücklich einschloss; 1996 folgte die Zollunion zwischen der EU und der Türkei. Dieser Kontinuität folgend wurde 1999 auf dem Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs in Helsinki beschlossen, dass die Türkei auf Grundlage der Kopenhagener Kriterien Beitrittsverhandlungen mit der EU aufnehmen könne. Diese Kriterien umfassen institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtstaatliche Ordnung, Wahrung von Menschenrechten, Schutz von Minderheiten, eine funktionierende Marktwirtschaft, die den Marktkräften innerhalb der Union standhält sowie die Übernahme des rechtlichen Besitzstandes der Union. Zusätzlich ist der Abbau der Sonderstellung des Militärs im Staat erforderlich. Die in den letzten Jahren durchgeführten gesetzgeberischen Reformen in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheiten und die positive Wirtschaftsentwicklung zeugen vom Willen der Türkei sich zu reformieren.

Am 17. Dezember 2004 beschloss der Europäische Rat, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 aufzunehmen. Deutschland hat diese Entscheidung unterstützt. Ziel der Beitrittsverhandlungen ist die Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU.

Dass es während der Beitrittsverhandlungen immer wieder zu Problemen und Verzögerungen kommen würde, war allen beteiligten Personen klar. Der Prozess wird daher sicherlich zehn bis fünfzehn Jahre dauern.

Zypern sollte vor seinem Beitritt zur EU wiedervereinigt sein. Die Wiedervereinigung Zyperns sollte auf Grundlage eines UN-Abkommens erfolgen. Die Türkei hatte diese Vorgehensweise und das UN Abkommen zur Wiedervereinigung akzeptiert. Die türkischen Bewohner Nordzyperns haben in einem Referendum auch mehrheitlich für die Widervereinigung gestimmt, die Bewohner der völkerrechtlich anerkannten Republik Zypern (das mehrheitlich von Griechen bewohnte Südzypern) haben die Wiedervereinigung mehrheitlich abgelehnt. Trotzdem konnte Zypern 2004 der EU beitreten. Diesen Beitritt Zyperns ohne den nördlichen Teil haben viele türkischstämmige Zyprioten im Norden und auch viele Menschen in der Türkei als Vertrauensbruch aufgefasst. Dies soll in keinem Fall die aktuelle Politik der Türkei entschuldigen, sie macht aber die aktuellen Schwierigkeiten verständlicher.

Klar bleibt in den Beitrittsverhandlungen, dass das Gelingen der Beitrittsverhandlungen im Wesentlichen vom politischen Willen der Türkei abhängt. Am Ende der Verhandlungen muss die türkische Gesellschaft alle europäischen Werte und Prinzipien übernommen haben und sich auch in der Zypernfrage bewegen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.12.2006
Von:

Hallo, und einen schönen guten Tag Herr Scholz!

Ich hätte gerne Ihre Meinung zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und zusätzlicher Bezüge von Abgeordneten in Deutschen Parlamenten und Bürgerschaften gewusst. Ein gutes Beispiel für Transparenz findet man ja bei den Linken (www.linksfraktion.de) Da ist für jeden Abgeordneten eine Liste der Bezüge, Nebentätigkeiten und Spenden einsehbar.

Für Abgeordnete der SPD gibt es so eine Übersicht für den Bundestag oder Landtage/Bürgerschaft nicht? Ich bin nicht grundsätzlich gegen Nebentätigkeiten. Vielleicht sind sie sogar Sinnvoll. Auch Mandatsträger bleiben so "im normalen Leben" Aber ich muss Wissen was mein Abgeordneter nebenher macht und wieviel er dafür bekommt!

Mein Grund:
Ich wähle Menschen. Diese Menschen verabschieden Gesetze. Dies kann unmitttelbar Einfluß haben auf mein Leben in dieser Gesellschaft. Ich habe also einigen Personen temporär Macht über mich verliehen. Diese Menschen möchte ich deshalb sehr genau kennen. Eigentlich muss ich sie sogar besser kennen als meinen besten Freund! Weil, im Zweifel, bei Streit, hat mein Freund keine (gesetzgeberische) Macht über mich, ich geh ihm vielleicht einfach aus dem Weg. Gesetzen kann ich nicht so einfach ausweichen. Abgeordnete können per Gesetz die Grundlage schaffen, mir gegenüber nötigenfalls Gewalt anzuwenden (Wenn ich mich dem Gesetz nicht fügen möchte). Da muss ich einfach diese Transparenz haben, die ich im normalen Privatleben nicht brauche!

Unabhängig von dem laufenden Verfahren einiger Abgeordneter vor dem Bundesverfassungsgericht zu dem Thema, ist es für mich zwingend Notwendig das mir alle (SPD) Abgeordnete in allen Parlamenten transparente Einsicht in Ihre Nebentätigkeiten und Bezüge gewähren.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird doch nicht eine vorab-Veröffentlichung transparenter Informationen illegal machen.
Es gibt also keinen Grund auf ein Urteil zu warten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Olaf Scholz
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19.12.2006
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Diskussion über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten finde ich sehr berechtigt. Ich wundere mich auch über manche Nebentätigkeiten. Wichtig finde ich, dass vollständige Transparenz herrscht und man sich über die politischen und beruflichen Aktivitäten der Abgeordneten stets genau informieren kann. Da bin ich sehr wohl für noch mehr Transparenz. Deshalb hatte ich mich in der letzten Legislaturperiode an der Erarbeitung eines Gesetzes von SPD und Grünen beteiligt, das die Offenlegung der Nebentätigkeiten und der Einkünfte ermöglicht. Viele meiner Vorschläge wurden für dieses Gesetz aufgegriffen. Das Gesetz, das inzwischen auch in Kraft ist, beinhaltet u.a. folgende Punkte:

  • Die Wahrnehmung des Mandats steht im Mittelpunkt der Abgeordnetentätigkeit, andere berufliche Tätigkeiten sind möglich.

  • Nebeneinkünfte ohne Gegenleistung sind verboten.

  • Alle Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen sind dem Bundestagspräsidenten zu melden.

Es wird eine Veröffentlichung der Nebentätigkeiten geben, die Nebeneinkünfte werden innerhalb mehrerer Stufen veröffentlicht (von 1.000 Euro bis 3.500 Euro/monatlich, bis 7.000 Euro/monatlich und über 7.000 Euro/monatlich).

Erstmals führt der Bundestag für den Fall von Verstößen ein Sanktionssystem ein, das bis zur Rückzahlung von unzulässig erhaltenen Einkünften und zu hohen Ordnungsgeldern führen kann.


Leider haben einige Abgeordnete gegen diese seit Beginn dieser Legislaturperiode endlich geltende Neuregelung geklagt. Deshalb hat der Präsident des Bundestages die aktuellen Tätigkeiten der Abgeordneten und ihre Nebeneinkünfte noch nicht veröffentlicht. Er will damit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage warten. Allerdings haben die meisten Abgeordneten – wie ich auch - ihre Angaben gegenüber dem Präsidenten gemacht. Meine können sogar auf meiner Homepage unter www.olafscholz.de direkt nachgelesen werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich auch weiterhin für größtmögliche Transparenz einsetzen.

Verbieten sollte man es allerdings nicht, dass Abgeordnete auch anderen Aufgaben nachgehen. Viele solcher Aufgaben sind nämlich auch im Sinne des Mandates sinnvoll und bedeuten oft, dass der Abgeordnete viel mehr Einfluss für die Interessen der Wählerinnen und Wähler, der Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises oder unseres ganzes Landes nehmen kann. Die meisten Ministerinnen und Minister in den Bundesländern und im Bund sind zugleich Abgeordnete. Das macht sie unabhängiger. Und die Wählerinnen und Wähler beschweren sich bestimmt nicht über die Handlungsmöglichkeiten eines solchen Abgeordneten. Ähnliches gilt übrigens auch für Führungsfunktionen in Parteien oder die Mitarbeit in den Vorständen vieler gemeinnütziger und idealistischer Organisationen im In- und Ausland, wie zum Beispiel dem Roten Kreuz, dem Arbeitersamariterbund, der Arbeiterwohlfahrt, der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Adenauer-Stiftung und so weiter. Diese Vernetzung der Abgeordneten führt zu einer größeren Verbundenheit der Volksvertreter mit den Problemen der Menschen in unserem Land und trägt dazu bei, dass die Arbeit des Parlaments besser, informierter und sachkundiger wird.


Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Frage zum Thema Gesundheit
19.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Scholz,

In anderen EU-Ländern wie z.B. Spanien und Österreich gibt es ein Gesetz, nach dem Unfallopfer automatisch Organspender sind, solange sie nicht ausdrücklich durch einen Ausweis von der Organspende Abstand nehmen. Somit gibt es humane Wartezeiten für Organempfänger.
In Deutschland ist es genau umgekehrt, da jeder seine ausdrückliche Erlaubnis zur Organspende bekunden muß. Das Ergebnis ist, dass kaum jemand einen derartigen Spenderausweis besitzt, dass die Liste der Menschen, die auf ein Organ warten eher steigt als fällt und dass damit erhebliche Kosten für die Krankenkassen anfallen, die durch etwaige Transplantationen erheblich entlastet würden.
Das Essentielle an einer derartigen Gesetzesmodifikation sollte es aber sein, das Leid der auf Spenderorgane Wartenden und ihrer Angehörigen zu mindern und potentiellen Organempfängern wieder eine ganz neue Lebensqualität zu schenken. Ich denke, dass derartiges in einem der reichsten und am weitesten entwickelsten Länder der Welt wie Deutschland möglich sein sollte.
Dieses Thema wird leider viel zu selten in der Öffentlichkeit behandelt, Tausende in Deutschland leiden jedoch unter diesem strikten Organgestzt und seinen Folgen, die auf einfachste Art und Weise zu minimieren wären.
Ich würde gerne von Ihnen wissen, wieso es zu diesem Thema keine Gesetztesinitiative der SPD gibt?
In Vorfreude auf Ihre Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Olaf Scholz
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24.01.2007
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19.12.2006.

Das Thema Organspende ist sicherlich ein schwieriges Thema. Schließlich geht es um eine ganz persönliche Frage. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden können, ob er für oder gegen eine Organspende ist. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass vielen Menschen die Vorstellung unangenehm ist, dass man ihnen nach dem Tod ein Organ entnimmt. Hier gibt es in der Bevölkerung viele Ängste und Sorgen, die wir Abgeordnete bei unserer Entscheidung berücksichtigen müssen. Bei der Entscheidung zum Transplantationsgesetz vom 5.11.1997 sind die Argumente, die Sie dargestellt haben, bereits ausführlich erörtert worden. Damals ist - nach sehr offen und intensiv geführten Diskussionen - die heute gültige Regelung verabschiedet worden. Die Regelung setzt für eine Organspende die Zustimmung des Spenders voraus. Weiterhin beinhaltet die Regelung eine Trennung der Verantwortlichkeit in Bezug auf die Organentnahme einerseits sowie Organvermittlung andererseits. Diese Regelung dient dem Ziel, die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung zu fördern, da häufig die Befürchtung existiert, dass es zu einem "Handel" mit Organen kommen könnte.

Die Bundesregierung wirbt seit dem Transplantationsgesetz mit Hilfe von gezielten PR-Kampagnen für die Organspende. Das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung machen dies auch auf Ihrer Website deutlich. Dort findet man auch alle Formulare zur Beantragung eines Organspendeausweises.

Da die Entscheidung für oder gegen die Organspende eine sehr persönliche Entscheidung bleibt, sehe ich momentan keine gesellschaftliche Akzeptanz an der Zustimmungsregel im Transplantationsgesetz von 1997 etwas zu ändern. Im Übrigen sieht man an den Diskussionen über das Gewebegesetz, das momentan beraten wird, dass hier ethische Fragen berührt werden, die keine einfachen Lösungen erlauben. Eine Gesetzesänderung mit der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung könnte ich mir daher nur vorstellen, wenn es eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Organspende geben würde. Dies kann ich momentan aber nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Frage zum Thema Gesundheit
04.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Scholz,

ich als Kassenpatientin, chronisch Kranke und eigentlich SPD Wählerin fühle ich mich von der Politik mit der geplanten Gesundheitsreform im Stich gelassen. Wenn man sich den Gesetzesentwurf einmal durchliest, kann ich die angekündigten Verbesserungen für chronisch Kranke nicht finden. Nur weitere Verschlechterungen.
Wie werden Sie abstimmen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Olaf Scholz
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16.01.2007
Olaf Scholz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Gesundheitsreform (das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) beinhaltet viele Verbesserungen für die Versicherten und damit auch für die chronisch Kranken.

Dies ist die erste Gesundheitsreform seit vielen Jahren, durch die keine Zuzahlungen erhöht werden oder Leistungsbereiche ausgeschlossen werden.

Mit dieser Gesundheitsreform werden sogar einige Leistungen zielgenau ausgebaut, wo es notwendig ist:

• Menschen, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden und eine
spezialisierte Versorgung benötigen (zum Beispiel Aids- oder
Krebspatienten), sollen eine bestmögliche Behandlung erhalten. Deshalb
werden die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung dieser
Patientinnen und Patienten geöffnet.

• Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können
und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen. Deshalb werden wir für
ihre Versorgung so genannte Palliativ Care Teams aus ärztlichem und
pflegerischen Personal zulassen. Insbesondere wird die Versorgung
schwerstkranker und sterbender Kinder in Kinderhospizen verbessert.
Unter anderem werden stationäre Kinderhospize finanziell entlastet,
indem der Kostenanteil, den sie bisher z. B. durch Spenden aufbringen
mussten, von zehn auf fünf Prozent gesenkt wird.

• Ältere Menschen sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit weiter
nach ihren eigenen Vorstellungen den Alltag gestalten können und nicht
in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen. Deshalb wird es für
diese Menschen zukünftig einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation geben.

•Die (zumeist älteren) Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen
neuen Wohnformen leben, erhalten einen Rechtsanspruch auf häusliche
Krankenpflege und werden dadurch den Patienten in normalen
Privathaushalten gleichgestellt.

• Zukünftig kann jeder Versicherte - egal ob gesetzlich oder privat -
direkten Zugang zu den besten Ärzten des Landes erhalten. Entsprechende
Tarife werden zukünftig auch von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten.

• Empfohlene Impfungen sowie notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren müssen
zukünftig von den Krankenkassen bezahlt werden.

Nicht verschweigen möchte ich aber eine neue Regelung bzgl. der Zuzahlungsmodalitäten für chronisch Kranke.

Zur Förderung der gesundheitlichen Vorsorge sollen künftig stärkere Anreize zur Wahrnehmung der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen gesetzt werden. Deshalb ist vorgesehen, dass die reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent für chronisch Kranke nicht greifen soll, wenn die Patientin oder der Patient entsprechende Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch genommen hat. Vorbild war das seit vielen Jahren praktizierte Verfahren bei der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung.

Nach derzeit geltendem Recht ist die von Patientinnen und Patienten zu leistende Zuzahlung (Praxisgebühr, Zuzahlung zu Arzneimitteln usw.) auf zwei Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt. Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent (sogenannte Chronikerregelung). Künftig soll nun die reduzierte Belastungsgrenze an die Wahrnehmung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen geknüpft sein. Die Krankenkassen werden gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten über die für sie maßgeblichen Untersuchungen zu informieren. Die Belastungsgrenze bleibt ebenfalls bei zwei Prozent, wenn sich die Patientin oder der Patient nicht therapiegerecht verhält, indem er oder sie sich beispielsweise nicht in ein bestehendes strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) einschreibt.

Ziel der vorgesehenen Regelung ist, durch finanzielle Anreize die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen. Durch das frühzeitige Erkennen einer Krankheit oder ihr zugrunde liegender Risikofaktoren können durch einen frühzeitigen Therapiebeginn oder entsprechende präventive Maßnahmen Folgeerkrankungen vermieden bzw. der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden. Die Inanspruchnahme geeigneter Vorsorgeuntersuchungen ist deshalb nicht nur im Interesse des Versicherten, sondern auch der Versichertengemeinschaft, um erhöhte Folgekosten zu vermeiden.

Menschen, die bereits chronisch krank sind oder die Vorsorgeuntersuchungen aufgrund ihres Alters bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr in Anspruch nehmen können, sind davon nicht betroffen. Der Gesetzentwurf sieht Altersgrenzen vor, um eine rückwirkende Sanktion für die Nichtanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen in der Vergangenheit auszuschließen. Die neue Regelung gilt so nur für Versicherte, die bei Inkrafttreten des Gesetzes erstmals die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können.

Diese Regelung dürfte daher auch bei Ihnen greifen.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz
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