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Sehr geehrter Herr Scholz,
ich bin 17 Jahre alt, habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und wohne gegenwärtig noch bei meiner Mutter.
Um mein Taschengeld aufzubessern, wünsche ich mir schon seit Jahren einen Nebenjob. Gerade seitdem ich meine Schulausbildung abgeschlossen habe, bietet sich mir dafür auch ausreichend Zeit.
Nur die Tatsache, dass meine Mutter zusätzlich zu ihrem Gehalt auf ALG II angewiesen ist, hindert mich daran.
Zwar verbietet mir niemand, trotzdem zu arbeiten. Da ich mit meiner Mutter aber eine Bedarfsgemeinschaft bilde, dürfte ich von meinem Lohn, liegt dieser unter 400 Euro, jeden Monat nur 20% behalten. Der Rest wird meiner Mutter von der ARGE abgezogen, ich müsste diese Abzüge ausgleichen.
Eigentlich hätte ich Anspruch auf einen Freibetrag von 100 Euro, zuzüglich 20% dessen, was ich darüber hinaus verdiene. Der Freibetrag ist aber schon durch das Kindergeld abgedeckt, das als mein Einkommen angerechnet wird. Dabei ist es eigentlich Einkommen der Eltern, die damit die Grundversorgung ihres Kindes gewährleisten sollen.
Wir haben uns mehrfach bei der ARGE um Auskunft bemüht und bekamen von mehreren Beamten bestätigt, dass mir nur 20% blieben.
Während meine Kollegen also vielleicht fünf Euro in der Stunde verdienten, käme ich auf gerade mal einen Euro. Für dieses Geld bin ich nicht bereit zu arbeiten.
Ich bitte Sie, sich darum zu bemühen, die entsprechende Regelung abzuändern, so dass das Kindergeld entweder nicht dem Kind angerechnet wird oder sich der Freibetrag entsprechend erhöht.
Diese Bitte entspringt nicht nur meinem Eigeninteresse, sondern auch dem Bewusstsein, dass kaum Jugendliche dazu bereit wären, 80% ihres Lohnes dem Staat zu schenken.
Das heißt: Der Staat spart hier nicht einmal, weil niemand ihm den Gefallen tut einer angemeldeten Beschäftigung nachzugehen.
Stattdessen gewöhnen sich "Hartz IV-Kinder" schon früh daran nicht bzw. schwarz zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Zum Thema:
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