Olaf Scholz (SPD)
Abgeordneter Bundestag (ausgeschieden)

Grunddaten
Olaf Scholz
© Romeo Deischl
Geburtstag
14.06.1958
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Altona
Ergebnis
36,1%
Landeslistenplatz
1, Hamburg
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(...) Beide Systeme sollen deshalb ihre Angebote fortführen und weiterhin existieren. Mit Hilfe des Elternwahlrechts sollen die Eltern auch künftig selbst entscheiden, welches System für ihr Kind am besten geeignet ist. Gleichzeitig müssen beide Angebote verbessert werden mit dem Ziel, die Qualität des Bildungsangebotes einerseits und die Dauer der Betreuung andererseits zu erhöhen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Olaf Scholz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.12.2009
Von:

Sehr geehter Herr Abgeordneter,

im Zusammenhang mit den Fragen meiner Vorschreiber in gleicher Sache möchte ich einen Schritt weitergehen und bitte um Beantwortung dieser Fragen:

1. Unabhängig von der Meinung Ihrer Partei zum Zeitpunkt der Abstimmung und der jetzigen, durch Sie veröffentlichten ist es doch einigermassen merkwürdig, wenn sich auch die persönliche Meinung eines erfahrenen Abgeordneten innerhalb weniger Wochen um 180 ° dreht. Können sie - so Sie denn darüber einmal nachdenken - immer noch geradeaus in den Spiegel schauen ?

2. Glauben Sie nicht, daß sich der gemeine Wähler nach Kenntnisnahme eines solchen plötzlichen Sinneswandels einer (zumindest ehemals) grossen Volkspartei an den Kopf fasst und sich fragt ob *die da oben* noch alle bei Verstand sind ?
Oder glauben sie womöglich ernsthaft, das könnte irgend jemand wirklich nachvollziehen ?
Können Sie nachvollziehen, wenn ein *normaler Mensch* das ganze als ziemlich erbärmlich bezeichnet ?

3. Sind Sie froh, daß es bis zu den nächsten Wahlen noch eine ganze Weile hin ist und vertrauen Sie darauf, daß man das ganze bis dahin wieder vergessen hat ?

Ihren Antworten harrend, mit besten Wünschen für ein friedvolles Weihnachtsfest

H.
Antwort von Olaf Scholz
bisher keineEmpfehlungen
25.01.2010
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Beantwortung möchte ich auf meine Antwort an Herrn Matschuk vom 21. Januar 2010 verweisen:

www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Frage zum Thema Soziales
14.01.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Scholz,

ist die gesetzliche Regelung zur Rentengarantie überhaupt notwendig gewesen?Ich stelle als Bürger in Abrede,dass eine Kürzung einer festgelegten Rente überhaupt rechtlich in Ordnung gewesen wäre,und vor dem Bundesverfassungsgericht bestand gehabt hätte.Fakt ist doch,dass die Höhe der Rente ein Resultat lebenslanger persönlicher Einzahlungen ist.D.h. es besteht ein Anspruch auf diese errechnete Rente aufgrund der geleisteten Einzahlungen.? Können denn politische Parteien die einmal erworbenen rechtlichen Rentenansprüche zusammenstreichen und die lebenslange Zukunftsplanung der Bürger zunichte machen?Das kann doch nicht sein!Ich bin kein Rentenexperte ,sondern nur ein Rentenbeitragszahler, der so langsam den Glauben an die Verlässlichkeit in unserem Sozial - und Rechtsstaat Stück für Stück verliert.Private Rentenversicherungen garantieren doch auch die Ansrüche auf eine festgelegte Mindestrente entsprechend der Einzahlungen , p l u s einer schwankenden Zusatzrendite.

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg
-
Antwort von Olaf Scholz
1Empfehlung
10.02.2010
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie sicher wissen, finanzieren sich die Leistungen der Rentenversicherung im Umlageverfahren, d. h. die Renten werden aus den aktuellen Einnahmen der Beitragszahler und einem Zuschuss aus Steuermitteln bestritten. Wie die Rentner in ihrem Arbeitsleben für die Renten ihrer Elterngeneration aufkamen, werden somit ihre Renten von den heute Erwerbstätigen finanziert. So sind Alt und Jung im Generationenvertrag verbunden. Die Beiträge werden also nicht für den Einzelnen als Rücklage gesammelt, sondern sofort wieder als Renten ausgegeben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Renten mit der Entwicklung der Löhne Schritt halten. Wer im Berufsleben ein durchschnittliches Einkommen hatte, wird auch eine etwa durchschnittliche Rente erhalten, unabhängig von der Höhe der tatsächlich eingezahlten Beträge. Beispielsweise wurde 1950 auf ein Durchschnittseinkommen ein Rentenbeitrag von 316 DM pro Jahr gezahlt. Das war damals viel Geld, würde aber heute nicht mehr zur Sicherung des Lebensstandards reichen. Für die Rentnerinnen und Rentner bedeutet die Koppelung der Rentenhöhe an die aktuellen - nicht die damaligen – Löhne also mehr Sicherheit. Daher sehe ich auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der Mechanismus der Lohnkopplung hätte bei einem Rückgang der durchschnittlichen Höhe der Bruttolöhne auch zu einer Absenkung der Renten führen müssen. Angesichts der großen Verunsicherung, die Spekulationen in den Medien über Rentenkürzungen hervorgerufen hatten, war es notwendig geworden, mit einer gesetzlichen Regelung die schon bestehende Schutzklausel bei der Rentenanpassung so zu erweitern, dass auch negative Entwicklungen der Löhne der Beschäftigten nicht zu Rentenminderungen führen können. Ob die Rentengarantie wirklich greifen muss, werden wir erst Ende März wissen, wenn die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter für das Jahr 2009 statistisch ermittelt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Frage zum Thema Umwelt
04.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Scholz,

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und Analysten warnen eindringlich vor einer zu schnellen Absenkung der Solarstromförderung. Eine zusätzliche Reduktion der Fördersätze für Photovoltaikanlagen im zweistelligen Prozentbereich noch in diesem Jahr würden große Teile der deutschen Solarwirtschaft nicht überleben.

Der Umsatz der Solarfirmen ergibt sich aus den verkauften Stückzahlen multipliziert mit dem Stückpreis. Wenn beide zurückgehen, ergibt sich für viele dieser Firmen ein verheerender Umsatzrückgang. Die vorgesehene Planung nimmt also den Niedergang vieler Solarfirmen mit in Kauf. Zu diesen Firmen gehören außer einigen Modulherstellern hauptsächlich deutsche Firmen, die z.B. mit der Montage und der Herstellung von Wechselrichtern und sonstigem Zubehör befasst sind. Das führt zu unnötigen Entlassungen und Arbeitslosigkeit sogar bei dieser Zukunftstechnik. Rund 50.000 Arbeitsplätze stünden für diesen Fall in Deutschland auf dem Spiel. Bereits am 1. Januar 2010 war die Förderung für neue Solarstromanlagen turnusgemäß um rund zehn Prozent reduziert worden. Nach unbestätigten Medienberichten plant das Bundesumweltministerium, die Förderung im Sommer 2010 und zum Jahreswechsel 2011 nochmals um jeweils rund 15 Prozent zu senken.

Diese Firmen sind in der Vergangenheit mit Kapital aufgebaut worden, das aus der Umlage auf den Strompreis zugunsten der Erneuerbaren Energien stammt. Sollte die Befolgung der bisher bekannten Planung des Umweltministeriums durch die bereits vollzogene sowie durch die weiter vorgesehene erhöhte Absenkung der Einspeisevergütung erzwungen werden, bedeutete das die Vernichtung von Kapital, das von den Stromkunden in der Vergangenheit für die Erneuerbaren Energien eingezahlt und angesammelt wurde.

Der dringend benötigte Ausbau der alternativen Energieträger darf nicht leichtfertig verlangsamt werden, sondern muss beschleunigt werden.
Wie sehen Sie das ?

Mit freundl. Grüßen
Antwort von Olaf Scholz
bisher keineEmpfehlungen
03.03.2010
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die geplanten Kürzungen erscheinen überstürzt, selbst wenn man davon ausgehen muss, dass derzeit eine Überförderung existiert und die Branche inzwischen für einen stärkeren Wettbewerb gerüstet ist. Die Bundesregierung sollte die Proteste der Solarbranche zum Anlass nehmen, ihre Pläne eines Kahlschlags bei der Vergütung von Solarstrom zurückzunehmen. Sie gefährden ohne Not eine ganze Zukunftsbranche. Nicht nur der erreichte Technologievorsprung der heimischen Solarindustrie ist gefährdet, sondern vor allem tausende Arbeitsplätze.

Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Anlagenbetreiber sich auf stabile Rahmenbedingungen verlassen können. Dazu gehört auch, dass die Fördersystematik des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die auf einer längerfristig angelegten, berechenbaren Degression der Vergütungssätze beruht, nicht durch Hauruck-Aktionen in Frage gestellt werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Frage zum Thema Internationales
20.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Scholz,

können sie mir bitte erläutern, warum Sie das erfreuliche Ableben von Mahmud al-Mabhuh (für das die Welt augenscheinlich dem Mossad dankbar sein kann) so sehr interessiert, dass Sie sich genötigt sehen "auf Aufklärung durch die zuständigen (deutschen!) Stellen" zu dringen.
Haben sie oder hat die SPD jetzt auch noch die Terroristen der Hamas ins Herz geschlossen, oder wissen Sie einfach nur nicht, dass Mahmud al-Mabhuh ein führendes Mitglied der Hamas war?
Und seit wann geht es überhaupt Deutschland etwas an, wenn Israel die Welt von terroristischem Abschaum befreit?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Olaf Scholz
2Empfehlungen
03.03.2010
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr ,

mal abgesehen von allem anderen: Bei dem Attentat in Dubai wurde offenbar ein deutscher Pass verwendet. Das ist nicht in Ordnung. Und dieser Sachverhalt muss von deutschen Behörden aufgeklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Frage zum Thema Integration
30.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Scholz,

ich beziehe mich auf einen Artikel aus:
WeltOnline 30.03.10

Thema: SPD und Grüne geißeln Merkels Türkei-Politik.

Ihr Zitat:
Scholz forderte, die Integration durch bessere Schulen zu fördern. "Junge Migranten müssen spätestens in der Schule – möglichst schon im Kindergarten – Deutsch lernen", sagte der SPD-Politiker. "Und die Schulen müssen es schaffen, dass alle auch einen Schulabschluss erreichen."

Meine Frage an Sie:

Warum haben sie denn als "Rot –Grüne Bundesregierung" während Ihrer Regierungszeit wo ihnen alle Möglichkeiten offen standen nichts dafür unternommen ?
Zeit genug dafür war ja.


Mit freundlichen Grüßen

Baumgartner
Antwort von Olaf Scholz
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31.05.2010
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr Baumgärtner,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie wissen, liegt die Bildungspolitik im Verantwortungsbereich der Länder. Der Bund hat in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Maßnahmen versucht, die Länder bei ihren Bemühungen zu unterstützen. So hat die SPD etwa den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag durchgesetzt. Beim Bildungsgipfel in Dresden haben wir mit den Ländern vereinbart, dass es der Sprachstand vor der Einschulung flächendeckend geprüft werden soll. Der Bund hat zudem insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um das Ganztagsschulangebot in Deutschland auszubauen. Letztlich werden wir aber die Bundesländer nicht aus ihrer Verantwortung entlassen können, für eine gute Bildung zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
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Ihre Frage an Olaf Scholz
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