Norbert Hense (Piratenpartei)
Kandidat Landtagswahl Baden-Württemberg 2011
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Norbert Hense
Geburtstag
20.02.1990
Berufliche Qualifikation
Technischer Assistent, Fachhochschulreife
Ausgeübte Tätigkeit
Student
Wohnort
Kehl
Wahlkreis
Kehl , Stimmen (Wahlkreis): 1.307
(...) Auch kann ich die Gegner verstehen, dass sie diese nicht akzeptieren wollen. Wer keinen teuren Bahnhof will, will erst recht keinen noch teureren Bahnhof. Diesen bekommen die Stuttgarter jetzt aber womöglich vorgesetzt. (...)
 
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Frage zum Thema Verkehr und Mobilität
31.01.2011
Von:

Hallo Herr Hense,

wie stehen Sie zu Stuttgart 21, und würden Sie sich als Abgeordneter für einen Volksentscheid zu S21 einsetzen? Falls ja, würden Sie dies auch vor der Umsetzung von anderen Großprojekten befürworten?

Danke im voraus für Ihre Antwort.

Schöne Grüße

Antwort von Norbert Hense
7Empfehlungen
01.02.2011
Norbert Hense
Sehr geehrter Herr ,

ich persönlich würde Stuttgart 21 ablehnen. Vor allem aus Kostensicht ist das Projekt völlig aus dem Ruder gelaufen. Dennoch halte ich den Karren für so fest in den Dreck gefahren, dass Parteipolitik ihn nicht mehr herausziehen kann.

Aus diesem Grunde möchte ich als Abgeordneter nur ungern selbst darüber bestimmen und setze mich deshalb dafür ein, dass Sie, die Bürger, bestimmen können.

Bei zukünftigen Großprojekten müssen die Bürger frühzeitig in die Planungen eingebunden werden. Je nach Verlauf dieser Planungen und der ersten Konzepte ist ein Volksentscheid (auf kommunaler Ebene der Bürgerentscheid) sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense
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Frage zum Thema Verkehr und Mobilität
01.02.2011
Von:

Hallo Norbert,

ich möchte an die letzte Frage anknüpfen. Denkst Du, dass ein Bürgerentscheid zu S21 nach der Wahl (bzw. jetzt auch nach der "Schlichtung") noch einen Sinn hat? Oder ist "der Zug bereits abgefahren"? :-)

Viele Grüße aus Thüringen,
Antwort von Norbert Hense
3Empfehlungen
03.02.2011
Norbert Hense
Hallo ,

selbstverständlich halte ich auch nach der Wahl für sinnvoll. Doch hier kommt es auf die CDU an. Diese will leider immer weiter Fakten schaffen. Ein Volksentscheid könnte rechtlich immer unwahrscheinlicher werden.

Auch gerade in Anbetracht der Schlichtung halte ich einen Volksentscheid weiterhin für sinnvoll.
Seien wir doch mal ehrlich: Die Schlichtung war eine Farce und Medieninszenierung von Herrn Geißler, der wohl mal wieder ins Fernsehen wollte. Vor allem war der Ausgang klar: Der Bahnhof wird gebaut. Eine Schlichtung hingegen muss ergebnissoffen sein. Das war sie nicht.

Auch kann ich die Gegner verstehen, dass sie diese nicht akzeptieren wollen. Wer keinen teuren Bahnhof will, will erst recht keinen noch teureren Bahnhof. Diesen bekommen die Stuttgarter jetzt aber womöglich vorgesetzt. Das ist kein Kompromiss, das ist Veräppeln.

Ob der Zug abgefahren ist, kommt wie schon erwähnt ganz auf die CDU an. Will sie endlich Vernunft annehmen und den Weg für einen Volksentscheid frei machen oder weiter einen Keil in die Gesellschaft treiben? Bisher hat sie sich wohl für Letzteres entschieden. Schade.

Viele Grüße
Norbert Hense
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Frage zum Thema Gesundheit
06.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Hense,
1. würden Sie sich im Landtag dafür einsetzen, dass a) in Schulen und Kindergärten keine WLAN-Netze, sondern kabelgebundene Internet- und Kommunikationsverbindungen zur Anwendung kommen, b) dass diese Maßgabe auch für öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Rathäuser und andere Verwaltungsgebäude gelten soll, c) dass eine umfangreiche und industrieunabhängige Information der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken der Mobilfunktechnologie stattfindet, d) dass diese Infoermation vor allem auch an Schulen und Kindergärten geleistet wird, um damit Kinder und Jugendliche vor einem sorglosen Umgang mit dem Handy und WLAN zu schützen und e) dass die deutschen Grenzwerte für hochfrequente und niederfrequente elektromagnetische Abstrahlungen erheblich gesenkt werden?
2. Finden Sie es vertretbar, dass es Bürgern per Gesetz praktisch unmöglich gemacht wird, sich gegen eine dauerhafte Zwangsbestrahlung durch Mobilfunkanwendungen zur Wehr zu setzen? Dies gilt sowohl für Funkanwendungen des Nachbarn, als auch für die Mobilfunksendeanlagen der Betreiber. Inwieweit entspricht dies Ihrer Vorstellung des deutschen Grundgesetzes, welches einerseits die Vorsorgepflicht beinhaltet, zun anderen das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und den Schutz innerhalb der eigenen vier Wände für jeden Bürger garantiert?
3. Fachleute wie Dr. Schorpp (Physiker in Karlsruhe) fordern die Ausweisung von strahlungsfreien Lebensräumen für elektrosensible Menschen einzurichten. Dies könnte nach seiner Auffassung auch der vergleichenden Forschung dienen. Nehmen Sie dazu bitte Stellung.
4. Was halten Sie von einem Mobilfunkkonzept unter Beteiligung von Fachleuten wie z.B. Baubiologen, Ärzten, Biologen u.a. und der betroffenen Bevölkerung, um dem Wildwuchs von Funkmasten (Verspargelung der Landschaft) Einhalt zu gebieten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Norbert Hense
4Empfehlungen
07.03.2011
Norbert Hense
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich werde ihre Fragen der Reihe nach beantworten.

1.
a) In Anbetracht des technischen Fortschritts ist es unattraktiv sich dafür einzusetzen. Das Klassenzimmer der Zukunft könnte prall gefüllt mit Laptops sein. In einem solchen Umfeld Kabel legen zu lassen ist nicht nur aus Kostengründen abzulehnen, sondern auch, weil dann die Räume nicht mehr flexibel genutzt werden können.

b) Bibliotheken und Museen können mit WLAN zusätzliche Services anbieten und die Weiterbildung, gerade junger Menschen, verbessern und attraktiver gestalten. Diese Möglichkeiten mit Gesetzen auf Verdacht auszuschließen halte ich für fatal. Auch Rathäuser und andere Verwaltungsgebäude müssen sich dem technischen Fortschritt anpassen. Hier wiegt das Argument der Verkabelung gleich mehrfach, weil eine Ausstattung solcher Gebäude sehr kostenintensiv ist. Aus Rücksicht auf unser aller Steuergeld ist hier besondere Vorsicht geboten.

c) Dafür sehe ich akuell keinen Bedarf. Zunächst gibt es meines Wissens keine (seriösen) Studien, die beweisen, dass Mobilfunknetze und andere Netze Krankheiten auslösen.

d) Wie gesagt, geht laut aktuellem Wissenstand keine Gefahr von Mobilfunkanlagen aus. Ich sehe keinen Handlungsbedarf Kinder und Jugendliche vor etwas zu schützen, was keine Risiken birgt. Panikhysterie sollte nicht die Maßgabe von Politik sein. Genausowenig wie ein "Hätte, würde, könnte".

e) Ich muss zugeben, dass ich die Grenzwerte solcher Strahlungen nicht kenne. Ich weiß auch nicht wieviel Spielraum da ist, diese zu senken, da die Versorgung von Handynetzen gewährleistet sein muss. Allerdings wurde mir gesagt, dass die Grenzwerte im Bereich des Mobilfunks und WLAN nicht annähernd erreicht werden würden, weshalb eine Senkung der Grenzwerte für ihre Interessen wirkungslos wäre.

2.
Ja. Als Abgeordneter habe ich das Gemeinwohl im Blick. Die Mehrheit der Bevölkerung ist für einen Ausbau dieser Technologien. Minderheitenschutz aufgrund wissenschaftlich unzureichender Unterlagen kann ich als Abgeordneter nicht gewähren. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist gewährleistet. Jedem Bürger steht es allerdings frei sein Haus oder seine Wohnung abzuschirmen.

3.
Da ich, wie bereits mehrfach erwähnt, keine Studien kenne, die beweisen, dass Strahlung Krankheiten hervorruft, sehe ich keinen Bedarf strahlungsfreie Lebensräume zu schaffen. Von elektrosensiblen Menschen habe ich auch noch nie etwas gehört. Ich für meinen Teil spüre nichts und neben mir liegen 2 Handys und es läuft ein Fernseher. Unter mir läuft gerade ein Computer auf dem ich diese Zeilen tippe und hinter mir dröhnt aus einem Soundsystem Musik (andere würden es Krach nennen). Für Forschungszwecke muss Herr Dr. Schorpp selbst Räumlichkeiten innerhalb von Forschungseinrichtungen schaffen. Dies ist nicht Aufgabe des Landtages. Auch kann ich als Abgeordneter nicht Flächen ausweisen in denen keine Strahlung gegeben sein darf, wenn dies öffentlicher Raum ist und ich deshalb die Lebensqualität zahlreicher Menschen einschränke (evtl. sogar ihre Job gefährde). Desweiteren kann es keine strahlungsfreie Lebensräume gebenn, da es auch Strahlungen natürlicher Herkunft gibt.

4.
Gerne sollen sich Menschen an solchen Projekten beteiligen und ihre Meinung einbringen. In der Politik ist es essenziell die Bürger zu Wort kommen zu lassen. Wichtig ist es jedoch mit Fakten zu argumentieren. Der Beruf "Baubiologe" ist übrigens kein staatlich anerkannter Beruf, weshalb sich jeder - auch ohne besondere Qualifikation - so nennen darf.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Wenn nicht scheuen Sie sich nicht nochmals nachzuhaken.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense
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