Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Mail. Ich werde ihre Fragen der Reihe nach beantworten.
1.
a) In Anbetracht des technischen Fortschritts ist es unattraktiv sich dafür einzusetzen. Das Klassenzimmer der Zukunft könnte prall gefüllt mit Laptops sein. In einem solchen Umfeld Kabel legen zu lassen ist nicht nur aus Kostengründen abzulehnen, sondern auch, weil dann die Räume nicht mehr flexibel genutzt werden können.
b) Bibliotheken und Museen können mit WLAN zusätzliche Services anbieten und die Weiterbildung, gerade junger Menschen, verbessern und attraktiver gestalten. Diese Möglichkeiten mit Gesetzen auf Verdacht auszuschließen halte ich für fatal. Auch Rathäuser und andere Verwaltungsgebäude müssen sich dem technischen Fortschritt anpassen. Hier wiegt das Argument der Verkabelung gleich mehrfach, weil eine Ausstattung solcher Gebäude sehr kostenintensiv ist. Aus Rücksicht auf unser aller Steuergeld ist hier besondere Vorsicht geboten.
c) Dafür sehe ich akuell keinen Bedarf. Zunächst gibt es meines Wissens keine (seriösen) Studien, die beweisen, dass Mobilfunknetze und andere Netze Krankheiten auslösen.
d) Wie gesagt, geht laut aktuellem Wissenstand keine Gefahr von Mobilfunkanlagen aus. Ich sehe keinen Handlungsbedarf Kinder und Jugendliche vor etwas zu schützen, was keine Risiken birgt. Panikhysterie sollte nicht die Maßgabe von Politik sein. Genausowenig wie ein "Hätte, würde, könnte".
e) Ich muss zugeben, dass ich die Grenzwerte solcher Strahlungen nicht kenne. Ich weiß auch nicht wieviel Spielraum da ist, diese zu senken, da die Versorgung von Handynetzen gewährleistet sein muss. Allerdings wurde mir gesagt, dass die Grenzwerte im Bereich des Mobilfunks und WLAN nicht annähernd erreicht werden würden, weshalb eine Senkung der Grenzwerte für ihre Interessen wirkungslos wäre.
2.
Ja. Als Abgeordneter habe ich das Gemeinwohl im Blick. Die Mehrheit der Bevölkerung ist für einen Ausbau dieser Technologien. Minderheitenschutz aufgrund wissenschaftlich unzureichender Unterlagen kann ich als Abgeordneter nicht gewähren. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist gewährleistet. Jedem Bürger steht es allerdings frei sein Haus oder seine Wohnung abzuschirmen.
3.
Da ich, wie bereits mehrfach erwähnt, keine Studien kenne, die beweisen, dass Strahlung Krankheiten hervorruft, sehe ich keinen Bedarf strahlungsfreie Lebensräume zu schaffen. Von elektrosensiblen Menschen habe ich auch noch nie etwas gehört. Ich für meinen Teil spüre nichts und neben mir liegen 2 Handys und es läuft ein Fernseher. Unter mir läuft gerade ein Computer auf dem ich diese Zeilen tippe und hinter mir dröhnt aus einem Soundsystem Musik (andere würden es Krach nennen). Für Forschungszwecke muss Herr Dr. Schorpp selbst Räumlichkeiten innerhalb von Forschungseinrichtungen schaffen. Dies ist nicht Aufgabe des Landtages. Auch kann ich als Abgeordneter nicht Flächen ausweisen in denen keine Strahlung gegeben sein darf, wenn dies öffentlicher Raum ist und ich deshalb die Lebensqualität zahlreicher Menschen einschränke (evtl. sogar ihre Job gefährde). Desweiteren kann es keine strahlungsfreie Lebensräume gebenn, da es auch Strahlungen natürlicher Herkunft gibt.
4.
Gerne sollen sich Menschen an solchen Projekten beteiligen und ihre Meinung einbringen. In der Politik ist es essenziell die Bürger zu Wort kommen zu lassen. Wichtig ist es jedoch mit Fakten zu argumentieren. Der Beruf "Baubiologe" ist übrigens kein staatlich anerkannter Beruf, weshalb sich jeder - auch ohne besondere Qualifikation - so nennen darf.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Wenn nicht scheuen Sie sich nicht nochmals nachzuhaken.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense