Nancy Faeser (SPD)
Abgeordnete Landtag Hessen

Grunddaten
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion
Wohnort
-
Wahlkreis
Main-Taunus I
Ergebnis
20,0%
Landeslistenplatz
9, über Liste eingezogen
weitere Profile
(...) Zu Ihren weiteren Fragen teile ich Ihnen mit, dass mich seit Eröffnung der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen eine Vielzahl an Anfragen und Statements erreicht haben (vornehmlich telefonisch, per Post oder auch in größerem Umfang über meine Homepage www.nancy-faeser.de ). (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
25.04.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Faeser,

seit dem 10.3.2011 werden große Teile von Wiesbaden und des Rheingaus regelrecht durch Fluglärm überzogen.
Warum werden die Betroffenen nicht beteiligt?
Warum werden die Betroffenen noch nicht einmal informiert?
Glauben Sie ernsthaft, dass Lärm und Zerstörung der Lebensgrundlage 1,5 Arbeitsplätze der Fraport rechtfertigen?
Warum werden die Vorschläge der Bundesvereinigung gegen Fluglärm missachtet?
Warum wird nicht wie in anderen europäischen Städten auch, mehr auf Lärmvermeidung geachtet?

Gerne erwarte ich Ihre Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Nancy Faeser
bisher keineEmpfehlungen
07.12.2012
Nancy Faeser
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie erst jetzt eine Antwort erhalten. Auf Grund einer erneuten Anfrage über dieses Portal ist diese Unannehmlichkeit aufgefallen.

Herr , ich kann Ihren Unmut und Ihre Verärgerung sehr gut nachvollziehen. Die Lebenssituation für die Menschen in der Region um den Flughafen, aber insbesondere in meinem Heimatkreis Main-Taunus hat sich seit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 21. Oktober 2011 stark verschlimmert. Aus Sicht einer Landespolitikerin, die seit den frühen 1990er Jahren auch im Kreistag kommunalpolitisch aktiv ist, kann ich Ihnen versichern, dass - über alle Partei- bzw. Fraktionsgrenzen hinweg - der Kreistag des Main-Taunus-Kreises den Ausbau des Flughafens sehr kritisch verfolgt hat und stets im Bewusstsein über mögliche Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner die neue Landebahn abgelehnt hat. Gegenüber der Landesregierung und dem Flughafen hat der Main-Taunus-Kreis in den letzten Jahren klar Stellung bezogen und ein Nachtflugverbot sowie ein solides Konzept zur Lärmminderung für die Mainschiene gefordert.

Der Weg als SPD-Landtagsfraktion mit dieser neuen und belastenden Situation umzugehen war es, einen neuen Anti-Lärm-Pakt im Hessischen Landtag zu vereinbaren. Leider wurde unsere Initiative von der CDU-FDP-Mehrheit im Landtag abgelehnt.

Gerne bin ich für Sie jederzeit ansprechbar und werde im Hessischen Landtag meinen Beitrag leisten, um Ihnen und den betroffenen Menschen in der Region helfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Nancy Faeser
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Faser,

ab 2013 fordert die GEZ einen Beitrag von 17,98 Euro monatlich ungeachtet dessen, ob man einen Fernseher, Radio, PC oder sonstiges hat.

Zur Zeit bezahle ich nur für meinen PC drei-monatlich 17,98 Euro. Hinzu kommen ja noch 25,00 Euro von meinem Anbieter. Ein Radio oder einen Fernseher besitze ich nicht.

Also werde ich für den PC ab Januar 2013 dann insgesamt ca. 43,00 Euro monatlich zahlen müssen, um mich informieren zu können. Ist das mit unserem Grundgesetz vereinbar?

Dazu muss ich sagen, dass ich Geringverdienerin bin und dies für mich eine Härte darstellen würde, sowie für viele andere Bürger auch. Es gibt keine Befreiung von diesem "Beitrag", also gehe ich davon aus, dass es sich hier um Steuern handelt, oder etwa nicht?

Wie lässt sich dieser hohe Betrag monatlich nur für einen PC denn rechtfertigen? Hat die SPD im Landesparlament vor, diese Änderung abzusegnen? Wenn ja, mit welcher Begründung würde sie für ein Ja stimmen?

Niemand hat etwas gegen Gebühren, nur geht es hier nicht um faire Beiträge, sondern ich fühle mich hier ausgebeutet, weil dieser Beitrag in keinem Verhältnis steht.

Es wäre fein, wenn ich diesbezüglich Antwort von Ihnen erhalten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Nancy Faeser
1Empfehlung
23.11.2012
Nancy Faeser
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. November.

Vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 1. November. Bitte haben Sie Verständnis, dass es ein paar Tage gedauert hat, bis ich Ihnen antworten konnte, aber in dieser Thematik bin ich als Innenpolitische Sprecherin nicht so involviert, so dass ich mich mit dem Thema erst intensiver beschäftigt habe, bevor ich Ihnen antworten konnte.

Rundfunk - öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk - hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine essentielle Funktion für unsere demokratische Ordnung. Was die grundsätzliche Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland anbelangt, so steht aus Sicht der hessischen SPD-Landtagsfraktion außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Informations- und Meinungsbildung unverzichtbar ist. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten haben den Auftrag, ihren Beitrag für Qualitätsjournalismus, pluralistische Meinungsbildung und die Vielfalt unseres demokratischen Gemeinwesens zu leisten. Dafür müssen ihnen auch die materiellen Grundlagen zur Verfügung stehen.

Die deutsche Rundfunkordnung ist maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichte zur Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geprägt. Ihre gesetzliche Ausgestaltung fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Die Regierungschefs der Länder haben sich im Dezember 2010 mit der Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf eine Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Diese sieht im Kern einen Wechsel vom bisherigen Modell der geräteabhängigen Gebühr hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag vor, der für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte ab dem Jahr 2013 erhoben wird. Ziel der Umstellung ist, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf eine in finanzieller und verfassungsrechtlicher Hinsicht dauerhaft tragfähige Grundlage zu stellen. Außerdem soll das neue Beitragsmodell zu mehr Transparenz, größerer Gerechtigkeit, weniger Bürokratie als auch größtmögliche Akzeptanz führen.

Der Hessische Landtag hat am 25. Mai 2011 im Hauptausschuss im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag befasst. Die SPD-Fraktion hat die Anregungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten zum Anlass genommen, den Systemwechsel für mehr Datenschutz zu nutzen und zwei Punkte für den begleitenden Entschließungsantrag zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drucksache 18/3887) formuliert:

Erstens: Der Hessische Landtag vertritt die Auffassung, dass der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit dem Wechsel vom Geräte- zum Haushaltsmodell die Option eröffnet, die datenschutzrechtlich relevanten Befugnisse der GEZ auf das erforderliche Maß zu begrenzen und den Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung bei der Beitragserhebung umzusetzen. Die Datenverarbeitung für den Gebühreneinzug der Rundfunkgebühr wird deshalb auf das Maß beschränkt, das für den Zweck der Rundfunkfinanzierung unerlässlich ist.

Zweitens: Der Hessische Landtag hält im Vollzug des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages unter Beachtung der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Normenklarheit und Datensparsamkeit bei Befreiungsanträgen von Wohnungsinhabern aus sozialen Gründen eine sogenannte "Drittbescheinigung" für ausreichend. Die Nachweispflicht beschränkt sich nur auf den Leistungsgrund und den Leistungszeitraum. Auch bei denjenigen Kommunen, die bisher noch nicht mit Drittbescheinigungen arbeiten, sollte verstärkt für deren Einsatz geworben werden, um einen Nachweis durch Sozialbescheid verzichtbar zu machen.

Grundsätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gemäß § 4 RBStV von der Beitragspflicht befreien lassen oder haben zumindest einen Anspruch auf Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrages. Diese Befreiungstatbestände sind überwiegend im sozialen Bereich begründet. Nach der vorgesehenen Regelung wären die Rundfunkanstalten befugt, sich zum Nachweis der Berechtigung eine Bescheinigung oder die Originalbescheide bzw. beglaubigte Kopien dieser Bescheide vorlegen zu lassen und diese zu speichern. Damit würde die GEZ über eine Vielzahl sensibler persönlicher Daten, wie Gesundheits- und Sozialdaten, die für die Entscheidung zur Beitragsbefreiung der in der Regel kommunalen Träger notwendig, für die GEZ jedoch nicht erforderlich sind, verfügen. Die Verarbeitung von nicht erforderlichen Daten widerspricht jedoch den Grundsätzen unserer Datenschutzordnung und dem Grundsatz der Datensparsamkeit, der über Art. 6, Absatz 1 Ziffer c der Europäischen Datenschutzrichtlinie Eingang in unsere Rechtsordnung gefunden hat.

Da das neue Rundfunkfinanzierungsmodell zu einer Verringerung des Aufwandes bei der Erlangung und Pflege der erforderlichen Daten der Teilnehmerkonten sowie bei der Sachverhaltsklärung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) führen wird, entfällt zukünftig auch die örtliche Aufsuchung von Haushalten durch die von den Landesrundfunkanstalten beauftragten Personen. Darüber hinaus fordert der Hessische Landtag die GEZ auf, eine signifikante Reduktion der zurzeit 1148 Beschäftigten zu bewirken. Zwar wird kurzfristig in der Umstellungsphase ein erhöhter Personalbedarf erforderlich sein, dennoch muss die GEZ durch ein Absenken der Aufwendungen für den Gebühreneinzug (im Jahr 2010: 160,5 Mio. Euro) zur Stabilität der Gebühren beitragen.

Mit den im begleitenden Entschließungsantrag festgeschriebenen Punkten waren für die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag die Voraussetzungen gegeben, dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - der die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine zeitgemäße und zukunftsgerechte Grundlage stellt, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich reduziert und die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer schont - in der Plenarsitzung Ende August 2011 zuzustimmen.

Allerdings kritisiert die SPD Landtagsfraktion die geplante neuen Veranstaltungstarife der GEMA und hat dazu im August 2012 einen Antrag eingebracht, der diese Tarife ablehnt. Wir haben Ihnen zu Ihrer Information den Wortlaut des Antrags beigefügt:
Antrag der Fraktion der SPD
betreffend GEMA darf Kulturveranstaltungen nicht in Frage stellen

Der Hessische Landtag möge beschließen:
Der Hessische Landtag lehnt die geplanten neuen Veranstaltungstarife der GEMA ab.
Er fordert die Landesregierung auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die GEMA Tarife, insbesondere rein kulturelle Veranstaltungen und von ehrenamtlichen organisierte Veranstaltungen, nicht zusätzlich belasten.
Dabei ist sicherzustellen, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und der Veranstalter von Kulturveranstaltungen hergestellt wird.
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts darauf hinzuweisen, dass die Interessen der Beteiligten ausreichend gewichtet werden. Die wirtschaftliche Betätigung von Musikveranstaltern soll nicht beeinträchtigt werden.

Begründung:
Mit den neuen GEMA Tarifen werden kleine und nicht-kommerzielle Veranstaltungen teilweise deutlich höher belastet, als dies unter den alten Tarifen der Fall war. Insbesondere große Volksfeste wie der " Zissel" werden unter den neuen GEMA Tarifbedingungen in Frage gestellt.

Die neuen Tarife bilden die Realität von Veranstaltungen schlechter ab, als dies die Gesamtheit der vorherigen Tarife vermochte. Die bisherige Ausdifferenzierung nach elf verschiedenen Tarifen trug der Vielschichtigkeit von Veranstaltungsarten Rechnung, der neue Tarif kann Besonderheiten nicht berücksichtigen und führt im Ergebnis zu überwiegend extremen Gebührensteigerungen.

Es ist darüber hinaus festzustellen, dass mangelnde Transparenz und eine unzureichende Information der GEMA für viele kulturellen Veranstaltungen von Blasmusik-, Karnevals-, Sport- und Kulturverbänden, Kunstschaffenden, Tanzschulen und Clubbetreibern kritisiert wird.
Dies trifft insbesondere Veranstaltungen, bei denen eine große Fläche bespielt wird (z.B. Stadtfeste). Deutlich benachteiligt werden längere Veranstaltungen.

Nach Modellrechnungen von Clubs in Hessen ist mit Erhöhungen der Gebühren von teilweise um 1500% zu rechnen.

Viele Kleinunternehmer konnten in der Vergangenheit Jahrespauschalverträge abschließen. In Zukunft muss jeder einzelne Veranstaltungstag nachgewiesen werden, was einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand bedeutet.

Mit freundlichen Grüßen

Nancy Faeser
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Faeser!

Auf die von Frau am 1.11.2012 gestellte Frage antworten Sie am 23.11.2012:

"Vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 1. November. Bitte haben Sie Verständnis, dass es ein paar Tage gedauert hat, bis ich Ihnen antworten konnte, aber in dieser Thematik bin ich als Innenpolitische Sprecherin nicht so involviert, so dass ich mich mit dem Thema erst intensiver beschäftigt habe, bevor ich Ihnen antworten konnte."

www.abgeordnetenwatch.de

Während Sie Frau um Verständnis dafür bitten, dass Sie knapp 3 Wochen für Ihre Antwort auf deren Frage benötigt haben (ein m.E. akzeptabler Wert), haben Sie nach rund anderthalb Jahren (!) die von Herrn am 25.04.2011 gestellte Frage immer noch nicht beantwortet, in welche sich mit der durch den Frankfurter Flughafen verursachten Lärmbelästigung beschäftigt.

www.abgeordnetenwatch.de

Frage 1:

Wie erklären Sie diese Diskrepanz?

Frage 2:

Ist Ihr Verhalten gegenüber dem betroffenen Fragesteller und allen weiteren von der Flüglärmproblematik betroffenen Menschen nicht sehr unfair, wenn Sie im Gegensatz zur umfangreichen Antwort auf die Frage von Frau beim Thema Fluglärm einen "Blackout" beweisen?

Frage 3:

Sind Sie als Innenpolitische Sprecherin in die Thematik des Flüglärms ebenfalls nicht so involviert, so dass Sie sich erst mit diesem Thema intensiver beschäftigen müssten, um Herrn antworten zu können?

Frage 4:

Sollten Sie sich für eine diesbezügliche Antwort als noch nicht ausreichend kompetent erachten (was ich angesichts der in der Öffentlichkeit vieldiskutierten Flüglärmptoblematik für eine hessische Landtagsabgeordnete als prekär empfinden müsste), werden Sie sich kundig machen?

Frage 5:

Werden Sie etwas gegen die durch den Flugverkehr am Frankfurter Flughaben bedingte Lärmbelästigung unternehmen - wenn ja was?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Nancy Faeser
bisher keineEmpfehlungen
17.01.2013
Nancy Faeser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Lassen Sie mich Ihnen vorweg mitteilen, dass ich es sehr bedauere, dass die Frage von Herrn Schnabel keine Antwort erhalten hat. Ich habe zwischenzeitlich Herrn Schnabel geantwortet und mich für diese Unannehmlichkeit entschuldigt.

Zu Ihren weiteren Fragen teile ich Ihnen mit, dass mich seit Eröffnung der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen eine Vielzahl an Anfragen und Statements erreicht haben (vornehmlich telefonisch, per Post oder auch in größerem Umfang über meine Homepage www.nancy-faeser.de ).

Mein Heimatkreis, der Main-Taunus-Kreis, ist - insbesondere Flörsheim und Hochheim - durch die gestiegene Lärmverschmutzung auf Grund der Erweiterung des Flughafens besonders betroffen. Seither habe ich dazu außerhalb meiner Arbeit im Hessischen Landtag verschiedene Bürgerinitiativen, aber auch Bürgerinnen und Bürger zu Hause besucht. Ich stehe nach wie vor in engem Kontakt mit diesen.

Herr , als Kreistagsabgeordnete, die ich seit 1993 im Main-Taunus-Kreis bin, kann ich Ihnen versichern, dass große Einigkeit herrscht, dass die neue Landebahn negative Auswirkungen für die Menschen auch im Main-Taunus-Kreis hat. Ein Nachtflugverbot, sowie ein solides Konzept zur Lärmminderung für die Mainschiene sind von allen Fraktionen und Wählergruppen getragene Positionen im Kreistag.

Meine Fraktion, die SPD-Landtagsfraktion im Hessischen Landtag, hatte im vergangenen Jahr eine Sondersitzung des Landtags zum Thema Fluglärm beantragt. Auf dieser Sondersitzung wurde ein Antrag eingebracht, der nicht nur das Nachtflugverbot festsetzen, sondern auch einen neuen Anti-Lärm-Pakt für die Region bewirken sollte. Zu meinem tiefen Bedauern haben die Regierungsfraktionen CDU und FDP, diese Chance für die Region strikt abgelehnt.

Gerne bin ich für Sie jederzeit ansprechbar (meine E-Mail-Adresse finden Sie unter www.nancy-faeser.de ) und werde im Hessischen Landtag meinen Beitrag leisten, um den betroffenen Menschen in der Region helfen zu können. Leider verfügen wir als Sozialdemokraten - zumindest bis zum Ende der Wahlperiode - nicht über die notwendige Mehrheit im Landtag.

Mit freundlichen Grüßen,

Nancy Faeser MdL
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