Von:


Sehr geehrter Herr Stübgen,
Wie sie ja mit Sicherheit wissen, findet morgen die Abstimmung über die Bestandsdatenauskunft.
Ich bitte Sie, Ihre Meinung unbedingt zu überdenken! Ich bin Mitglied bei den Jungen Piraten und wir haben uns sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt.
Leider ist die Auslegung viel zu schwammig formuliert, sodass jegliche Grundrechte bedenklich angegriffen werden.
Insbesondere sollten Sie beachten:
Insbesondere IP-Adressen sollen ohne Richtervorbehalt und bereits bei Bagatelldelikten herausgerückt werden müssen. Und das auch noch ohne Richtervorbehalt. Dabei sind IP-Adressen gerade in Zeiten von IPv6 besonders schutzwürdig, da es in Zukunft vielleicht nicht mehr um veränderbare (dynamische) IP-Adressen geht sondern auch um eindeutige Nummern die Nutzer und Gerät dauerhaft identifizierbar machen.
Um sich wenigstens nicht permanent beobachtet zu fühlen, da sie ja nicht wissen, wann und was alles beobachtet wird, werden die meisten Nutzer zu Anonymsierungsdiensten (VPN, Proxy) greifen, was eigentlich extrem Contra-Produktiv ist. Falls dies geschehen sollte, werden sich mehrere Nutzer ein und die selbe IP benutzen, was eine Strafverfolgung nahezu unmöglich ist, je nach Anbieter.
Bitte überdenken Sie unbedingt ihre Entscheidung. Ich bitte von der Zustimmung zu einem eindeutig verfassungswidrigen und die Grundrechte der Bürger einschränkenden Überwachungsgesetz abzusehen.
Ich bitte sie, mir mitzuteilen, wie Sie morgen im Deutschen Bundestag abzustimmen gedenken.
Mit freundlichen Grüßen,
