Mechthild Rawert (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Mechthild Rawert
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialpädagogin, Diplom Pädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Tempelhof-Schöneberg
Landeslistenplatz
4, Berlin
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(...) Ja, ich halte die Aussagen der SoldatInnen für glaubwürdig. Ich habe in meinem Leben nicht sehr viel mit der Bundeswehr zu tun gehabt, muss aber sagen, dass ich nun sehr fest davon überzeugt bin, dass das Konzept "BürgerIn in Uniform" in der Bundeswehr tatsächlich greift. Ich habe keinerlei Duckmäusertum feststellen können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
29.05.2009
Von:
und

Sehr geehrte Frau Rawert,

seit fünf Jahren verfolge ich bereits die politischen Bemühungen um ein Patientenverfügungsgesetz. Es gab dabei viele Verzögerungen, Durststrecken, aber auch interessante Ansätze. Nun scheint das Vorhaben zu scheitern - und das an politischen Eitelkeiten. Das will ich nicht hinnehmen!
Bei diesem Thema geht es um mein Leben und um mein Sterben und darum, beides zu gestalten. Es muss endlich Sicherheit geben. Ich möchte ein Dokument verfassen können, das dann verbindlich ist, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann. Im Augenblick versinken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Denn es hängt vom Richter und damit vom Zufall ab, wie Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen ausfallen. Bitte denken Sie an die mehr als neun Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben! Ich bin mir sicher: Weit mehr hätten gern ein solches Dokument, bezweifeln aber, dass sich Ärzte im Ernstfall daran halten würden. Das sind unhaltbare Zustände, die nur durch ein Gesetz geändert werden können. Jeder der in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe bedeutet eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Praxis.
Nehmen Sie Autonomie und Fürsorge am Lebensende ernst, und entscheiden Sie jetzt! Es ist Ihre Pflicht, sich dafür einzusetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Patientenverfügungsgesetz verabschiedet wird!

Bitte informieren Sie mich über Ihre Position zu diesem Thema - und wie Sie weiter vorgehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
und
Antwort von Mechthild Rawert
10Empfehlungen
10.06.2009
Mechthild Rawert
Sehr geehrte Frau , sehr geehrter Herr ,

ich danke für Ihre Fragen und Anregungen vom 29. Mai 2009 zur aktuellen Gesetzesberatung für die Regelung von Patientenverfügungen. Sie erwarten zu Recht noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zu diesem eminent wichtigen Thema. Wie Sie sicher wissen, gibt es aktuell vier fraktionsübergreifende Anträge bzw. Gesetzesentwürfe. Ich unterstütze den sogenannten "Stünker-Entwurf", weil ich hier die größtmögliche Klarheit und Umsetzung des selbstbestimmten PatientInnenwillens verwirklicht sehe.

Kernpunkt dieses Gesetzesantrages ist eine Patientenverfügung ohne Reichweitenbegrenzung, also unabhängig von Art und Phase der Krankheit.

Weiterhin haben wir den sogenannten "dialogischen Prozess" zwischen Arzt/Ärztin und BetreuerIn explizit im Gesetzentwurf integriert. Mit dieser Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt/Ärztin und BetreuerIn verdeutlicht werden. Zunächst prüft der Arzt/ die Ärztin, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten/der Patientin indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt/Ärztin und BetreuerIn erörtert werden. Explizit aufgenommen wurde weiter die Formulierung, dass niemand zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden kann und die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden kann.

Überraschenderweise ist der sogenannte Zöller-Entwurf kurzfristig dahingehend geändert worden, dass vor der Errichtung einer Patientenverfügung künftig eine ärztliche Beratung erfolgen solle. Eine solche Soll-Regelung ist rechtlich keineswegs unverbindlich. Sie würde nach unserer Ansicht eine Fülle von neuen Problemen aufwerfen und bei PatientInnen und ÄrztInnen zu neuer Rechtsunsicherheit führen: Insbesondere folgende Fragen stellen sich mir dabei: In welchen Fällen ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung an eine vorherige ärztliche Beratung geknüpft und wann kann auf sie verzichtet werden?
Nicht beantwortet ist zudem die Frage, warum die Beratung nur von ÄrztInnen erbracht werden soll, wo doch SeelsorgerInnen, PsychologInnen, SozialarbeiterInnen oder caritative Einrichtungen ebenfalls wichtige Beiträge zur Beratung leisten. Vor allem aber würde eine solche Regelung die Wirksamkeit von Millionen bereits vorliegenden Patientenverfügungen in Frage stellen; Sie haben diesen Punkt explizit in Ihrem Schreiben genannt.

Leider ist es in der letzten Sitzungswoche im Mai auch aufgrund dieser unverantwortlichen Hinhaltetaktik nicht gelungen, die drei vorliegenden Entwürfe für ein Patientenverfügungsgesetz im Plenum zur namentlichen Abstimmung zu stellen.

Ich bin darüber sehr verärgert und enttäuscht, dass wir damit noch immer keine rechtliche Klarheit haben. Ich werde bei meinen Kolleginnen und Kollegen in den nächsten zwei Wochen weiter intensiv für den "Stünker-Entwurf" werben und hoffentlich mitbewirken können, dass wir – spätestens bis Anfang Juli – die jahrelangen Diskussionen zu einem klaren und verbindlichen Ende führen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Ihre Mechthild Rawert
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Rawert,

als potentielle Wählerin, die sie nun wohl endgültig verloren haben würde ich mich über eine Stellungnahme von Ihnen zu Ihrem Abstimmungsverhalten in der Internetsperrungs-Abstimmung freuen:
1) Weshalb haben Sie mit "Ja" gestimmt?
2) Waren Sie bei der vorherigen Debatte anwesend?
3) Wie sehr hatten Sie sich im Vorfeld mit der Thematik befasst?
4) Kannten Sie die Expertenmeinungen? (Keiner erwartet von Abgeordneten, in allen Punkten perfekt eingearbeitet zu sein, deswegen gibt es ja Expertenräte.)
5) Wie gut kennen Sie sich mit dem Internet aus?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Mechthild Rawert
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20.07.2009
Mechthild Rawert
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gab und gibt teils starke Kritik darüber, inwieweit das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen in die Freiheit der Internetnutzung eingreift. Ich habe mir deshalb auch in dieser Frage meine Entscheidung für den Gesetzentwurf nicht leicht gemacht. Ich habe die – auch in der SPD- Bundestagsfraktion – vorgebrachten und begründeten Kritikpunkte sehr ernst genommen und bin trotzdem der Meinung, mit meiner Entscheidung, die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Zudem ist die öffentliche Kritik der Internet-Community nicht wirkungslos geblieben, sondern hat die allgemeine Sensibilität für dieses Thema erhöht und letztlich der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen den Rücken dafür gestärkt, noch sehr wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen. Hierzu zählen: Das Prinzip Löschen vor Sperren, die Kontrolle der Kontrolleure, die Ausgestaltung als Präventionsgesetz und die Befristung des Gesetzes bis zum 31.12.2012. Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich diesbezüglich auf meine Antwort vom 02.07.2009 auf die Anfrage von Benjamin Braatz vom 13.05.2009, vorletzter Absatz.

An der vor der Verabschiedung des Gesetzes abgehaltenen Plenardebatte habe ich teilgenommen und diese aufmerksam verfolgt. Hier wurden auch noch mal alle Argumente für und wider das Gesetz vorgetragen. Zusammen mit den mir bekannten Expertenmeinungen und den Informationen aus der öffentlichen Debatte lag meiner Entscheidung daher ein umfassendes Bild des Streitstandes zu Grunde.

Meine Arbeit als Abgeordnete bringt es mit sich, dass ich moderne Kommunikationsmittel, so auch das Internet, sehr viel nutze. Ich selber bin Userin, sicherlich keine Expertin im Programmieren etc., aber das ist auch nicht mein Beruf. Ich lerne auch immer wieder neues dazu. Durch die häufige Nutzung bin ich aber auf jeden Fall mit den wichtigsten Funktionen im Internet vertraut.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert
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Frage zum Thema Gesundheit
26.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Rawert,

mich würde im Bezug auf die Schweinegrippe interessieren... da sollen im Herbst ja Impfungen stattfinden. Werden die freiwillig sein? Oder werden es zwangsimpfungen werden?

Mit freundlichen grüßen


Antwort von Mechthild Rawert
bisher keineEmpfehlungen
18.08.2009
Mechthild Rawert
Sehr geehrte Frau ,

Zwangsimpfungen bedürfen in Deutschland einer rechtlichen Grundlage. Nach § 20 Infektionsschutzgesetz kann das Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrates anordnen, dass von einer Infektion bedrohte Bevölkerungsteile an einer Schutzimpfung teilzunehmen haben.

Bisher hat es diesen Fall in Deutschland aber noch nie gegeben. Es ist auch nicht zu erwarten, dass das Gesundheitsministerium eine solche Anordnung für die aktuelle Grippe plant. Auch dort steht man auf dem Standpunkt, dass Schutzimpfungen grundsätzlich freiwillig sein sollen.

Eine eventuelle Zwangsimpfung würde aber wahrscheinlich auch nicht die gesamte Bevölkerung betreffen, sondern lediglich besonders gefährdete. Hierunter fallen sowohl medizinisches Personal, das für die Aufrechterhaltung der Krankenversorgung als auch Polizisten und Feuerwehrleute, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind. Aber auch ältere oder chronisch kranke Menschen und Kinder würden bevorzugt geimpft werden. Denn sie sind genau wie Schwangere besonders gefährdet.

Weitere Informationen finden Sie in meinem Newsletter Mechthild Rawert KOMPAKT auf meiner Homepage www.mechthild-rawert.de.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert
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Frage zum Thema Arbeit
03.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Rawert,

ich habe eine kaufmännische Ausbildung und ein Studium absolviert und bin momentan auf Stellensuche. Wie kann es sein, wenn ich die Stellenangebote des Arbeitsamtes anschaue, dass fast ausschließlich Leiharbeitsverhältnisse angeboten werden? Wie Sie wissen dienen Leiharbeitsverhältnisse vorrangig dazu, dass Gehälter und Löhne enorm gedrückt werden. Ich selbst habe festgestellt, dass ich heutzutage in meinem Job nicht einmal mehr das verdiene, was ich vor 15 Jahren locker bekommen habe. Das ist eine soziale Rückwärtsentwicklung und leider von CDU/CSU/FDP/Grüne und SPD gewollt.
Wie stehen Sie zur Leiharbeit und ist seitens der SPD in Aussicht gestellt, dass Leiharbeit und ähnliche prekäre Arbeitsverhältnisse verboten werden?

Freundliche Grüße
Antwort von Mechthild Rawert
1Empfehlung
18.09.2009
Mechthild Rawert
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihre Verärgerung über den aktuellen Stellenmarkt angesichts Ihrer persönlichen Arbeitsplatzsuche gut verstehen. Leider haben Sie ihre konkrete Branche nicht benannt, ansonsten könnte ich Ihnen aufgrund des Tarifspiegels eine wirklich konkrete Antwort auf die Entwicklung geben. Auch kenne ich Ihren Wohnort nicht, da in vielen Branchen die Höhe der Gehälter regional sehr verschieden ist. Aber auch ich sehe, dass die Löhne langfristig nur relativ moderat gestiegen sind und dass die zumeist schlechter bezahlte Leiharbeit stark zugenommen hat.

Sie sprechen eine Politik über die vergangenen 15 Jahre an. Ich verstehe, dass Sie die CDU/CSU und FDP in einem Atemzug benennen. Schließlich war die rot-grüne Regierung von 1998 bis 2005 erfolgreich im Amt. Ich halte Ihre Zuschreibung hinsichtlich des politischen Wollens für falsch. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben eine Lohnabwärtsentwicklung zu keinem Zeitpunkt gewollt - ganz im Gegenteil. Es ist nach wie vor Ziel der SPD, die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen, sie nicht weiter auseinander gehen zu lassen.

Es war die SPD mit Bundesarbeitsminister Scholz, die im Januar 2008 Mindestlöhne in einigen Branchen eingeführt hat und das Gesetz schrittweise auf weitere Branchen ausgedehnt hat. Sehr wichtig war uns, Mindestlöhne auch in der Zeitarbeitsbranche einzuführen. Es ist uns sogar gelungen, die Union im Kabinett in dieser Sache zum Einlenken zu bewegen - leider nicht mehr rechtzeitig, um das Gesetz noch vor der Bundestagswahl am 27. September einzubringen. Nach der Wahl wollen wir dies umso zügiger umsetzen. Ihnen ist unser Kampf um den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn bekannt. Bitte unterstützen Sie auch die Absicht des Landes Berlin, neue Regularien für die Leiharbeit einzuführen

Die wenig dynamische Lohnentwicklung, die Sie ansprechen, ist meiner Meinung nach viel eher auf die Globalisierung der Weltwirtschaft zurückzuführen. Dieser Entwicklung können wir uns nicht entziehen, wir können aber Antworten darauf geben: Deutschland ist ein eindeutiger Gewinner der Globalisierung. Das Ziel der SPD ist es, den Arbeitsmarkt so zu gestalten, dass alle von dieser Entwicklung profitieren und es nicht nur einige wenige Gewinner gibt.

Wie will die SPD dies erreichen?

Dazu haben wir in unserem Regierungsprogramm für die Zeit nach 2009 konkrete Maßnahmen festgelegt: Wir wollen kein Verbot der Leiharbeit, wir werden aber sicherstellen, dass diese Arbeitsverhältnisse fairer gestaltet werden und nicht einseitig zulasten der ArbeitnehmerInnen gehen.

Wir wollen Leiharbeitsverhältnisse rechtlich besser absichern. Neben einer Lohnuntergrenze gehört dazu auch die Stärkung des Prinzips "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit". Nach einer angemessenen Einarbeitungszeit im gleichen Unternehmen soll der Grundsatz "equal pay" uneingeschränkt gelten. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Zeitpunkt nach einem halben Jahr erreicht ist. Die konzerninterne Verleihung wollen wir begrenzen.

Über die Leiharbeit hinaus wollen wir faire Arbeitsbedingungen in allen Bereichen. Prekäre Arbeitsverhältnisse müssen aufhören! Praktikantinnen und Praktikanten dürfen nicht länger als billige oder kostenlose Arbeitskräfte ausgenutzt werden! Deshalb wollen wir Praktika rechtlich besser absichern. Ich empfinde es darüber hinaus als Skandal, dass es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, die Vollzeit arbeiten und dennoch nicht von ihrem Lohn ohne staatliche Zuschüsse leben können. Das wollen wir ändern! Deshalb will die SPD eine ausreichende und faire Bezahlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellen.

Mit freundlichem Gruß

Mechthild Rawert
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Frage zum Thema Gesundheit
19.09.2009
Von:

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

wir wohnen direkt am S-Bahnhof Friedenau. Der Flugverkehr ist, durch die Stillegung des Flughafens Tempelhof kein Thema mehr, war aber hier aber auch nie störend. Der S-Bahnverkehr stört ebenfalls nicht oder nur in geringem Maße. Ein großes Problem war und ist der PKW- und LKW-Verkehr auf der Westtangente. Durch den Lückenschluss zum Stadtring und dessen Weiterbau Richtung Schönefeld, hat der Auto- und LKW-Verkehr seit längerer Zeit erheblich zugenommen. Die Lärmbelastung ist nachgewiesen gesundheitsschädlich.

Wenn man die Senatsverwaltung Berlin um Abhilfe bittet, wird man darauf hingewiesen, dass leider niemand etwas machen könne, weil Bestandsschutz besteht. Ca. 1970, als die Westtangente gebaut wurde, seien alle Vorschriften zum Lärmschutz erfüllt worden, deshalb könne jetzt nichts veranlasst werden; außerdem gäbe es keine verbindlichen, d.h. einklagbaren, Lärmhöchstwerte.

Seit fast 40 Jahren hat sich die Verkehrsbelastung hier erheblich gesteigert und soll, durch die beabsichtigte Verengung der Schloßstraße und die Umleitung des größten Teiles des dortigen Verkehrs auf die Westtangente, noch weiter gesteigert werden. Eine Berücksichtigung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Westtangente, z. B. m Bereich des S-Bahnhofes Friedenau, ist nicht geplant oder beabsichtigt, obwohl die Lärmemissionen, nachgewiesen durch die im Lärmplan Berlin dokumentierten Werte, bereits seit Jahren die Gesundheit der hier wohnenden Menschen gefährden.

Was werden Sie zum Schutz der hiesigen Anwohnerinnen und Anwohner der Westtangente im Bereich des S-Bahnhofes Friedenau vor dem nachgewiesenen, bereits seit Jahren vorhandenen, gesundheitsgefährdenden Verkehrslärm der Fahrzeuge auf der Westtangente unternehmen, wenn Sie in den Bundestag gewählt werden?

Mit freundlichen Grüßen
N.
Antwort von Mechthild Rawert
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29.10.2009
Mechthild Rawert
Sehr geehrter Herr ,

ich bitte meine verspätete Antwort zu Ihren Fragen bezüglich des Lärmaufkommens an der Westtangente in Friedenau durch den PKW- und LKW-Verkehr zu entschuldigen.

In der Tat stellt Lärm für viele Bürgerinnen und Bürger in Großstädten, nicht nur in Berlin, ein immer größeres Problem dar. Geeignete Maßnahmen zur Lärmvermeidung- und Lärmminderung werden deshalb auch immer wichtiger, da andauernder Lärm gesundheitsschädlich wirken kann. Jedoch sind die Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes hier begrenzt.

Die Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner dieses Teils von Friedenau sind, so meine Informationen, bei der zuständigen Senatsverwaltung bekannt. Zuständig für die Umsetzung von Maßnahmen zum Lärmschutz ist in der Regel der Straßenbaulastträger, diese Aufgabe wird bei der innerstädtischen Autobahn durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftragsverwaltung für den Bund wahrgenommen.

Von der Sache her ist es zunächst richtig, dass es für bestehende Straßen keine verbindlich einzuhaltenden Lärmgrenzwerte gibt. Für Autobahnen und Bundesfernstraßen besteht aber seit Jahren die Möglichkeit zur sogenannten Lärmsanierung entsprechend der Verkehrslärmschutzrichtlinie. Hier wurde mit Bundesmitteln auf freiwilliger Basis der Einbau von Lärmschutzfenstern gefördert, sofern hohe Lärmbelastungen - im Wohngebiet z. B. oberhalb von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht - nachgewiesen wurden. Meines Wissens wurde diese Förderung Ende der 80er Jahre auch für die Hauseigentümer der BAB 103 angeboten; es gibt aber durchaus Schwierigkeiten jetzt noch Umfang und Inanspruchnahme nachzuvollziehen.

Mit dem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket hat der Bundesverkehrsminister 2008 die Sanierungsrichtlinie so geändert, dass nunmehr dem aktiven Schallschutz z. B. Lärmschutzwände, Fahrbahnbelag) Vorrang gegenüber dem passiven Maßnahmen (Fenster) eingeräumt wird.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz versucht derzeit, so die Auskunft auf Anfrage, zu klären, welche Möglichkeiten sich daraus tatsächlich ergeben - diese Problematik soll bei der aktuell beginnenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgegriffen werden.

Dabei seihen aber eine Reihe von Problemen zu berücksichtigen:

  • Lärmschutzwände seien nicht nur aus Kostengründen problematisch, sondern es seien auch städtebauliche Belange zu berücksichtigen. Zudem ist in dem konkreten Fall zu klären, ob das vorhandene Bauwerk unter baulichen, insbesondere statischen Aspekten überhaupt dafür geeignet wäre.

  • Der Einsatz von sogenanntem Flüsterasphalt wäre als Maßnahme denkbar und aus akustischer Sicht auch sinnvoll, wurde aber bisher vom Straßenbaulastträger mit Hinweis auf die hohen Kosten und die hohe Wartungsintensität abgelehnt.

  • Eine Geschwindigkeitsreduzierung könnte eine geringe Entlastung bewirken, laut Verwaltung gibt es bisher aber keine entsprechenden Prüfanträge - zudem wäre eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung (derzeit gilt 80 km/h) sicherlich auch eine verkehrspolitische Entscheidung. Zu beachten ist dabei, dass weitere BAB-Abschnitte (BAB 100 zwischen Innsbrucker Platz und Spandauer Damm) noch höhere Lärmbelastungen aufweisen.

Die Problematik der innerstädtischen Autobahnen soll, laut Senatsverwaltung, bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgegriffen werden. Es würde derzeit versucht, mit dem Straßenbaulastträger konstruktive Ansätze zu entwickeln. Derzeit ist aber noch nicht abschätzbar, ob und wie schnell dieser Weg Erfolge zeigen wird und wie sich das im konkreten Fall der BAB 103 entwickelt.

Ich verbleibe bis hierher

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert
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