Mechthild Rawert (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Rawert
© spdfraktion.de
Geburtstag
03.11.1957
Berufliche Qualifikation
Diplom-Pädagogin, Diplom-Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Tempelhof - Schöneberg
Ergebnis
22,6%
Landeslistenplatz
4, Berlin
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(...) Und zwar nachdem ich wie viele andere Menschen auch die Vorabdrucke, die die Deutsche Verlags-Anstalt zumindest dem "Spiegel" und der "Bild" zur Verfügung gestellt hatte und die häppchenweise über Tage in den Onlineausgaben platziert wurden, gelesen hatte. Auf die Idee, das Buch dürfe nicht veröffentlicht werden, bin ich nicht gekommen. Im Übrigen habe ich mir das Buch am Sonnabend vor der Protestkundgebung in der Steglitzer Schlossstraße für € 22,99 gekauft und es bis zur Kundgebung auch gelesen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
27.11.2009
Von:

Da durch die Einflussnahme der CDU die Unabhängig des ZDF wohl nicht mehr gewährleistet ist, stellt sich mir die Frage, warum ein ParteiSender durch allgemein zu erhebende Rundfunk und Fernseh Gebühren finanziert werden sollte.
Wie werden Sie und Ihre Fraktion auf diese Einflussnahme reagieren und wie kann man gegen solch eine Einflussnahme in Zukunft vorgehen ?
Antwort von Mechthild Rawert
3Empfehlungen
14.12.2009
Mechthild Rawert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage in der Sie die Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates vom 27. November 2009, den Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender entgegen eines Vorschlages des ZDF-Intendanten nicht zu verlängern, hinterfragen.

Ich teile Ihre Auffassung, dass es sich hierbei um einen gravierenden Vorgang handelt, der einen schweren Schaden für den unabhängigen Journalismus und die Rundfunkfreiheit bedeutet. Nach weitgehend übereinstimmender Einschätzung in den Medien hat die unionsorientierte Seite des Verwaltungsrates, organisiert vom Ministerpräsidenten Roland Koch, die erforderliche qualifizierte Mehrheit aus rein parteipolitischen Gründen verweigert. Die SPD hatte den Vorschlag für die erneute Berufung von Nikolaus Brender unabhängig von dessen politischer Zuordnung unterstützt und eindringlich an die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrat appelliert, sich nicht für eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit zur Verfügung zu stellen. Diesem Appell sind die unionsorientierten Mitglieder des Verwaltungsrates mehrheitlich leider nicht gefolgt, was in der Folge nicht nur das ZDF beschädigt hat, sondern den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in eine schwierige Lage bringt.

Dieser Vorgang muss Konsequenzen haben und es muss hierüber sorgfältig beraten werden, auch mit den Betroffenen aus den Ländern und dem ZDF. Dabei kommen sowohl rechtliche Schritte als auch Änderungen im ZDF-Staatsvertrag in Betracht. Mit ihrer Initiative vom 04. Dezember 2009 haben Kurt Beck und vier weitere SPD-Länderchefs konkrete Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag vorgelegt. Diese Vorschläge werden von der SPD und mir unterstützt und in den Medien sowie seitens zahlreicher Staats- und Verfassungsrechtler begrüßt.

Vom Verfahren her ist es - nicht zuletzt auch mit Blick auf das ZDF und die dort tätigen Journalistinnen und Journalisten - richtig, zunächst den Weg einer Änderung des Staatsvertrages zu gehen. Ziel muss es sein, durch Änderungen an der Zusammensetzung des Fernsehrates sowie des Verwaltungsrates die Staatsferne des ZDF zu gewährleisten und zugleich sicher zu stellen, dass ein Personalvorschlag des Intendanten nicht aus sachfremden Erwägungen heraus abgelehnt werden kann. Beide Gesichtspunkte werden durch die von Kurt Beck vorgeschlagenen Änderungen aufgegriffen.

Vor diesem Hintergrund die Finanzierung des ZDF aus den Rundfunkgebühren in Zweifel zu ziehen ist aus meiner Sicht aber nicht angebracht. Damit würde man allen MitarbeiterInnen, RedakteurInnen und JournalistInnen des ZDF, inklusive des neuen Chefredakteurs, die persönliche Unabhängigkeit und Integrität absprechen.

Mit freundlichem Gruß

Mechthild Rawert
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
06.01.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

was sich in Berlin mit der S-Bahn ereignet finde ich für eine europäische Metropole desaströs. Ich habe bisher noch keine Meinung darüber von unserem ersten Bürger, dem Herrn Wowereit, gehört. Als Bürgermeister dieser weltoffenen Stadt sollte er doch öffentlich und medienwirksam dazu Stellung beziehen und Mittel und Wege finden um hier kurzfristig befriedigenden Ersatz zu bieten. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Mechthild Rawert
1Empfehlung
18.01.2010
Mechthild Rawert
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben Recht, der S-Bahnverkehr in Berlin ist derzeit katastrophal und die BerlinerInnen haben die Nase voll, wenn sie mal wieder - bei eisiger Kälte - auf dem Bahnsteig stehen und warten. Dies ist das Ergebnis einer verfehlten Unternehmenspolitik. Das Verkehrsangebot der S-Bahn bei Unterzeichnung des S-Bahn-Vertrages im Jahre 2004 war qualitativ hochwertig und verlässlich. Die BerlinerInnen erleben nun hautnah, was passiert, wenn Unternehmen der Daseinsvorsorge sich zu sehr als "privatwirtschaftliches Unternehmen" mit Richtung Börsengang verstehen. Die Deutsche Bahn AG als Mutterkonzern der S-Bahn Berlin GmbH hat ihr Tochterunternehmen finanziell ausgequetscht wie eine Zitrone. In einem Gewinnabführungsvertrag wurde die S-Bahn Berlin verpflichtet Millionengewinne an den Mutterkonzern abzuführen. So konnte die DB AG allein im Jahr 2008 56,3 Mio. Euro in ihrer Bilanz verbuchen, die sie der S-Bahn an Gewinn zuvor abgenommen hat. Heute wissen wir, dass dies nicht aufgrund des wirtschaftlichen Umgehens mit den Ressourcen zustande gekommen ist, sondern offenbar mit Einsparungen bei Wartung, Personal und Investitionen in Schienen und Fahrzeuge ermöglicht. Den Berliner Senat beschäftigt der desaströse Zustand der Berliner S-Bahn bereits seit Monaten. Immer wieder hat der Senat von der Berliner S-Bahn aber auch von der DB AG Klarheit und Wahrheit über die tatsächlichen Ausmaße die hausgemachten Probleme der S-Bahn gefordert. Immer wieder haben die Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer und der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit Bahnchef Gruber zum Handeln aufgefordert. Und auch immer wieder mussten sie neue Katastrophen, wie jetzt die kältebedingten Motorausfälle der Baureihe 481, zur Kenntnis nehmen.

Der Berliner Senat fordert aber auch den Bund als Eigentümer der DB AG zum Handeln auf. Der Bund muss sich seiner Rolle bewusst werden. Er muss verkehrspolitische Zielsetzungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes definieren. Dazu gehört es den öffentlichen Verkehr als Teil der Daseinsvorsorge anzuerkennen. Der Traum vom Börsengang der DB AG muss endlich ausgeträumt sein.

Da die S-Bahn GmbH gezeigt hat, dass sie nicht in der Lage ist einen verlässlichen S-Bahnverkehr zu garantieren, prüft der Senat wie die S-Bahn, die für die Stadt unverzichtbar ist, wieder "in die Spur" kommt. Dabei werden alle Optionen durchgeprüft. Ob nun die BVG ggf. im Rahmen einer Beauftragung Teile des S-Bahnnetzes betreiben soll oder das Land Berlin die gesamte S-Bahn GmbH erwirbt - jede Überlegung ist gut, die der DB AG zeigt, dass auch andere Möglichkeiten existieren. Herr , ich kann nicht finden, dass der Regierende Bürgermeister in der Frage untätig ist.
Untätig sind die Manager der S-Bahn GmbH und der Deutschen Bahn AG, die anscheinend versuchen das Problem auszusitzen und Beruhigungsankündigungen auszuarbeiten, statt tragbare Lösungen der Misswirtschaft anzubieten.

Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit hinreichend beantwortet und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.02.2010
Von:
Utz

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption; UNCAC) vom 31. Oktober 2003 ist der erste weltweite völkerrechtliche Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Es verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. Am 14. Dezember 2005 trat die Konvention nach der dreißigsten Ratifizierung in Kraft. Zurzeit haben 143 Staaten die UNCAC ratifiziert ( www.unodc.org ). Deutschland hat die UNCAC am 9. Dezember 2003 unterzeichnet; der Deutsche Bundestag jedoch hat sie bislang, also nach mehr als sechs Jahren, noch immer nicht ratifiziert. Haben Sie eine Erklärung dafür?
Antwort von Mechthild Rawert
2Empfehlungen
09.03.2010
Mechthild Rawert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Stand der Ratifizierung der Anti-Korrupitions-Konvention der UN durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Konvention wurde am 31. Oktober 2003 durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, auch Deutschland hatte in 2003 unterschrieben. Dies war ein bedeutendes Signal für die Korruptionsbekämpfung. In Katar findet demnächst die inzwischen dritte Vertragsstaatenkonferenz statt.
Deutschland kann an der UNCAC-Vertragsstaatenkonferenz (wieder) nur als Beobachter teilnehmen. Obwohl die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) bereits am 9. Dezember 2003 durch Deutschland unterzeichnet wurde, wurde sie bislang nicht umgesetzt, weil der unzureichend geregelte Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§108e, StGB) noch nicht geändert wurde. Erst nach seiner Verschärfung kann Deutschland die UNCAC ratifizieren.
Bisher wird im Abgeordentengesetz nur der "Stimmenkauf" unter Strafe gestellt - andere Einflussnahme auf politische Arbeit ist nicht erfasst. Das allein ist aber zu wenig, diese Regelung muss ausgeweitet werden. Dabei ist allerdings in der Tat darauf zu achten, dass Abgeordnete nicht in der Freiheit des ihnen auf Zeit verliehenen politischen Mandats eingeschränkt werden: Sie sind auf Kontakte zu vielen einzelnen Wählerinnen und Wählern ihres Wahlkreises ebenso angewiesen wie auf Kontakte zu Interessengruppen, Verbänden, Gewerkschaften usw.; sie wollen vielleicht die Interessen von Arbeitnehmern gegenüber anderen berechtigten Interessen vertreten. Das muss auch weiterhin möglich sein. Trotzdem wird zu Recht wird kritisiert, dass die Bundesrepublik Deutschland immer noch nicht so weit ist.
Ich persönlich nehme keine Spenden von Verbänden und Lobbygruppen an und bin auch nicht durch Einnahmen aus Funktionen für Lobbygruppen und Verbänden gebunden. Meine Wunsch wäre eine vollständige Offenlegung der Einkünfte der Abgeordneten, wie es in anderen Ländern praktiziert wird. Die SPD-Bundestagfraktion hat bereits vor einiger Zeit einen Regelungsvorschlag erarbeitet, der den Überlegungen zur Freiheit des Abgeordneten bei seiner Mandatsausübung ausreichend Rechnung trägt. Er wurde in Zeiten der großen Koalition von der Union abgelehnt, wir konnten uns also mit unserer Absicht der zügigen Ratifizierung nicht durchsetzen.
Diese Frage endlich einvernehmlich zu regeln, bekäme dem Ruf der Bundesrepublik gut und wäre ein Beispiel für jene Staaten, die sich einer Ratifizierung bisher auch mit Verweis auf Deutschland verweigern. Deshalb ist es gut, dass internationale Organisationen wie Transparency International die Ratifizierung weiter von der Bundesregierung einfordern. Ich bin bereit, den notwendigen Gesetzesänderungen zuzustimmen, wenn die CDU/CSU endlich den Bedingungen der UN-Konvention gegen Korruption zustimmen und zuarbeiten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert
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Frage zum Thema Gesundheit
05.03.2010
Von:

Werte Frau Rawert,

ich habe gesehen, Sie sind Mitglied des Gesundheitsausschuss. Dazu habe ich eine Frage, das "Drogenproblem" betreffend.

Einem Kurzbericht der Bundesregierung / Bundesgesundheitsministerium zufolge (REITOX 2009, tinyurl.com ) werden nur 1,4 Mrd. Euro, z.b. für Therapien von den Sozialversicherungsträgern bezahlt, während 3,6 bis 4,5 Mrd. Euro werden für "die Minderung der Folgen des Drogenproblems, insbesondere in Form von Interventions- und Repressionsmaßnahmen, in geringerem Maße auch für Prävention” ausgegeben werden. Das macht pro Sekunde 146,30 Euro für die Repressionsmaßnahmen.

Da Cannabis die am meisten genutzte Droge in den westlichen Gesellschaften ist, dürfte ein großteil der Kosten dafür aufgewendet werden, bei einer gleichzeitigen "Entkriminalisierung" der sog. "Geringen Menge".

Dazu meine Frage: Warum besteht diese krasse Ungleichverteilung?

Warum wird immernoch Geld für die Strafverfolgung von der "geringen Menge" ausgegeben?
Antwort von Mechthild Rawert
1Empfehlung
19.03.2010
Mechthild Rawert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de. Sie sprechen in der Tat ein gesellschaftlich sehr wichtiges Thema an.
Im von Ihnen erwähnten Kurzbericht - ausgearbeitet vom Institut für Therapieforschung (ITF), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen - wird bestätigt, "dass die Strategie des Aktionsplans Drogen und Sucht und deren Umsetzung sich, wie aktuelle epidemiologische Daten eindrucksvoll belegen, als sehr erfolgreich erweist. Die Erfolge sind - vor allem im Bereich der Tabakprävention - auf eine erfolgreiche Verknüpfung verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen zurückzuführen. Der Tabak- und auch der Cannabiskonsum sind deutlich reduziert worden."

Der in diesem Kurzbericht ebenfalls erwähnte "Drogen- und Suchtrat" (DSR) kommt im Arbeitsbericht für 2008 zu der Ansicht, dass die Ziele im Bereich der Cannabisprävention in der Lebenszeitprävalenz trotz zeitlichem Verzögerungseffekt fast erfüllt und bei regelmäßigen Konsum deutlich erreicht wurden.

Schwerpunkte nationaler Politik im Bereich illegaler Substanzen im Berichtsjahr waren nach wie vor die Verbesserung der Hilfeangebote für Personen mit Cannabisproblemen, die Erforschung der Auswirkungen missbräuchlichen Cannabiskonsums sowie die Initiierung weiterer Forschung zu den langfristigen Ergebnissen der Substitutionsbehandlung.

Auch die rot-grüne Bundesregierung hat die Wichtigkeit der Aufklärung und Prävention bereits 1998 erkannt und das Amt des Drogenbeauftragten der Bundesregierung im selben Jahr beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt. Die Drogenbeauftragte koordiniert die "Drogen- und Suchtpolitik" der Bundesregierung. Basis sind vier "Säulen", die ich hier nennen möchte, weil ich Ihre Einschätzung nicht teile, dass ein Missverhältnis zwischen Interventions- und Repressionsmaßnahmen sowie präventiven Leistungen besteht:
• Prävention des Suchtmittelkonsums
• Beratung und Behandlung von Konsumenten
• Überlebenshilfen und Schadensreduzierung
• Repression und Reduzierung des Angebots

Angestrebt wurde und wird hierbei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Maßnahmen zur Angebots- und Nachfragereduzierung. Die Suchtpolitik schließt legale psychotrope Substanzen und ihre Risiken ein und berücksichtigt die europäische Entwicklung.

Ich möchte in diese m Zusammenhang daran erinnern, dass die SPD-Bundestagsfraktion die gesellschaftliche Bedeutung einer verbesserten Prävention anerkennt und sich seit vielen Jahren unermüdlich für die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes einsetzt. Kernpunkt dieses Konzepts ist es, die Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung auszubauen, wobei insbesondere die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und die Qualität bei Präventionsmaßnahmen verbessert werden sollen. Bisher sind alle Anstrengungen zur Umsetzung am Widerstand der CDU/CSU gescheitert - dies wird wohl leider auch in der 17. Legislaturperiode so sein. Der in dieser Woche verabschiedete Etat des Bundesgesundheitsministeriums sieht beispielsweise Kürzungen bei Präventionskampagnen auf der einen und Steigerungen der Verwaltungsausgaben auf der anderen Seite vor.
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Frage zum Thema Gesundheit
03.04.2010
Von:

Werte Frau Rawert,

vielen Dank für die Beantwortung meiner vorherigen Frage. Ich finde es auch sehr gut, dass die SPD-Bundestagsfraktion die gesellschaftliche Bedeutung einer verbesserten Prävention anerkennt und sich seit vielen Jahren für die Verabschiedung eines eigenen Präventionsgesetzes, so dass es eine eigene Säule der Drogenpolitik werden kann, stark macht.

So hat die deutsche Delegation auf dem Suchtstoffkommissionstreffen 2010 auch für die Prävention und der damit verbundenen Schadensminderung stark gemacht.

Allerdings habe ich noch ein Verständnisproblem: Würden Sie mir darlegen, warum 1,4 Mrd. Euro für Therapien kein Ungleichgewicht gegenüber 3,6 bis 4,5 Mrd. Euro für Repressionsmaßnahmen sind - das ist ja fast das 3 bis 4-fache?!

mfg,
Antwort von Mechthild Rawert
1Empfehlung
14.04.2010
Mechthild Rawert
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer Nachfrage zum REITOX-Bericht des Bundesgesundheitsministeriums und zu meiner Antwort auf Ihre erste Frage vom 05. März 2010 darf ich auf die Ausführungen auf Seite 47 des erwähnten Berichts verweisen. Hier ist, bezogen auf die öffentlichen Gesamtausgaben im Bereich der illegalen Drogen davon die Rede, dass die identifizierten und errechneten Ausgaben sich für das Referenzjahr 2006 in einem Intervall zwischen 5,2 und 6,1 Mrd.EUR bewegen. Diese teilen sich nach dem REITOX-Bericht der Bundesregierung folgendermaßen auf:

Der Anteil der Deutschen Rentenversicherung in Form von Ausgaben für medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie Renten wegen Erwerbsminderung betrug etwa 172 Mio. EUR. Die Hochrechnung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Medikation, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationen usw. belief sich auf 1,4 Mrd. EUR. Auf Ebene der Gebietskörperschaften konnte ein Betrag zwischen 3,6 und 4,5 Mrd. EUR ermittelt werden, der für die Prävention und Minderung der Folgen des Drogenproblems in Form von Präventions-, Interventions- und Repressionsmaßnahmen ausgegeben wurde.

Der Betrag von 3,6 bis 4,5 Mrd. bezieht sich also insgesamt auf die Ausgaben aller Gebietskörperschaften. Man kann die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen von ca. 1,4 Mrd. Euro mit den Gesamtausgaben aller Körperschaften des Bundes, der Länder und der Gemeinden von 3,6 – 4,5 Mrd. Euro nicht miteinander ins Verhältnis setzen, weil es sich um unterschiedliche Finanzierungstöpfe handelt.

Insgesamt ist im Bericht auch festgehalten, dass "aufgrund fehlender Daten und methodischer Limitationen das Gesamtergebnis als konservative Schätzung betrachtet werde müsse. Vor allem im Bereich der Länder beruhen die ermittelten Ausgabenbeträge auf sehr groben Schätzverfahren und aus den Kommunen liegen keinerlei repräsentative Daten vor." Weitere Hinweise zur Auflistung der Ausgaben finden Sie auch auf der Website der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht.

Es ist auf jeden Fall als positiv zu konstatieren, dass es - trotz der teilweisen Schätzverfahren - nun eine erste Übersicht darüber gibt, wie hoch die von der öffentlichen Hand für den Gesamtbereich " illegale Drogen " aufgewendeten Ausgaben in Deutschland im Jahr 2006 in etwa waren.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert
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