Martin Gerster (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Martin Gerster
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Hörfunkredakteur, Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Biberach
Landeslistenplatz
20, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Liegt eine besondere Härte vor, dann ist der Verweis auf einen vorgezogenen Rentenbezug nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die als sogenannte "Aufstocker" zu ihrem Arbeitseinkommen ergänzend Arbeitslosengeld II bekommen. Es wäre meiner Meinung nach falsch, die Menschen für einen niedrigen Lohn in Haftung zu nehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Martin Gerster
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
15.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster,

vor kurzem warb Ihre Kollegin Frau Mattheis um Widerstand zum Entwurf des
"Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung", wobei es mir nach meinem Eindruck weniger um Veränderungen daran sondern eher um Verhinderung überhaupt ging.

Sie sprach davon, dass mehr Abgeordnete dieses Gesetz ablehnen, als es bislang nach außen dringe.

Wie stehen Sie dazu, Herr Gerster?
Wie werden Sie vermutlich abstimmen?
Antwort von Martin Gerster
bisher keineEmpfehlungen
26.01.2007
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

ich gehe bei der Beantwortung Ihrer Frage davon aus, dass es sich bei Ihnen um Dr. med. aus Isny handelt, der u.a. für die Redaktion des "gesundheitspolitischen Informationsportals Buschtelefon" mitverantwortlich ist ( web10.1666-1.1st-housing.de ).

Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich mich hier täuschen sollte. Sofern ich aber richtig liege, wäre es Ihrerseits statthaft, bei solchen Anfragen Ihre Position als Interessenvertreter auch für andere Leser dieses Portals kenntlich zu machen.

Zu Ihrem Anliegen: Frau Mattheis spricht in dieser Frage nicht für die Mehrheit unserer Fraktion. Ich persönlich halte die Reform zwar auch nicht für einen großen Wurf, bin aber bereit, den gefundenen Kompromiss trotz gewisser Zweifel mitzutragen. Dementsprechend werde ich auch abstimmen, ggf. verbunden mit einer persönlichen Erklärung nach § 30 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Wie ich auch bei meiner Antwort zu Ihrer zweiten Frage vom 10. Januar ausgeführt habe, bin ich gerne bereit, Sie in meinem Wahlkreisbüro willkommen zu heißen und über die Details der Reform und meine gesundheitspolitischen Positionen zu sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
10.01.2007
Von:

Wie beschäftigt sind Sie als Abgeordneter, dass Sie einen Dialog hier nicht führen können?
Wäre natürlich nur eine "rhetorische Frage" - zugegeben :-))

MgG
W.
Antwort von Martin Gerster
1Empfehlung
26.01.2007
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr (Dr.?) ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich ebenfalls gerne beantworte, auch wenn Sie wohl eher süffisant gemeint war. Als Abgeordneter habe ich eine 70-bis-80-Stunden-Woche. Reisezeiten, in denen ich mich auf Termine vorbereite, sind hierbei noch nicht eingerechnet. Zu unterscheiden ist zwischen Sitzungswochen in Berlin und Nichtsitzungswochen, die ich im Wahlkreis verbringe.

Sitzungswochen folgen einer festen Struktur: Montags und Dienstags treffen sich die unterschiedlichen Arbeitsgruppen der SPD-Fraktion, Dienstags besprechen die Mitglieder der Fraktion gemeinsam die aktuelle politische Tagesordnung. Der Mittwoch steht im Zeichen der Fachausschüsse, in meinem Fall dem Innen- und dem Sportausschuss. Donnerstags und Freitags tagt das Parlament im Plenum, daneben treffen sich weitere Unterausschüsse und verschiedene AGs, wie zum Beispiel die AG Rechtsextremismus, deren stellvertretender Sprecher ich bin. Neben diesen Sitzungen beantworte ich Briefe und E-Mails, führe Telefonate, lese mich in Themen und anstehende Termine ein und treffe mich mit Besuchergruppen, Interessenverbänden, Fachgremien usw.

Im Wahlkreis gilt es - neben meinen Bürgersprechstunden und diversen Parteiveranstaltungen - zahlreiche Vor-Ort-Termine wahrzunehmen, um den Kontakt mit den Menschen vor Ort zu halten. Nur so kann ich ihre Sorgen und Wünsche aus erster Hand kennen lernen und den unverzichtbaren "kurzen Draht" mit Kommunalpolitikern, Vereinen und Medienvertretern pflegen. In einem Flächenwahlkreis wie Biberach ist man da auch viel mit dem Auto unterwegs, was eine Menge Zeit kostet.

Oft geht mit der Frage nach meinen Arbeitszeiten auch die Frage nach meinem Einkommen einher. Die Diäten eines Bundestagsabgeordneten belaufen sich derzeit auf 7009 Euro monatlich (brutto), hinzu kommt eine Kostenpauschale von 3.720 Euro zur Deckung von Reisekosten und anderen berufsbedingten Ausgaben, die mit einem Abgeordnetenmandat einhergehen. Darüber hinaus stehen jedem Abgeordneten Pauschalen für die Beschäftigung von Mitarbeitern und den Unterhalt seiner Büros in Berlin und in Wahlkreis zu.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften einen besseren Einblick in meine Tätigkeit vermittelt zu haben und lade Sie herzlich ein, einfach einmal in meine Bürgersprechstunde zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
27.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster,

vielen Dank für Ihre Antwort und hier gleich eine weitere Frage (ein anderer Brief ging an Ihre Abgeordnetenadresse, da dieses Forum hierzu nicht geschaffen).

Die Interessen des Buschtelefons richten sich auf die "Rettung der ambulanten medizinischen Versorgung in Deutschland". Ich habe verstanden, dass Sie "die Reform zwar nicht für einen großen Wurf halten, aber den gefundenen Kompromiss trotz gewisser Zweifel mittragen."

Retten Sie als Mitglied des deutschen Bundestages lieber einen Kompromiss aus machtpolitischen Überlegungen heraus oder machen Sie sich wie wir – die protestierenden Ärzte - Gedanken darum, unter welchen Bedingungen die Bevölkerung medizinisch zu versorgen ist und dass dafür die Ärzte, die das gewährleisten, auch angemessen zu honorieren sind ?

PS.: Sie haben wahrscheinlich mitbekommen, dass vor einigen Tagen Berliner Arztpraxen geschlossen waren und sich einige Kollegen über Arbeitsmöglichkeiten in England informiert haben.

MfG
W.B.
Antwort von Martin Gerster
1Empfehlung
26.02.2007
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr Dr. ,

die Entscheidung über die Gesundheitsreform ist gefallen. Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt. Eine ergänzende Erklärung habe ich unterlassen, da ich glaube, dass das Gesetz – trotz aller Mängel – einen Fortschritt darstellt, auf dem sich in Zukunft aufbauen lässt.

So wurden einige grundlegende Weichenstellungen getroffen, die ich in gesundheitspolitischer Sicht für sinnvoll und notwendig halte. Zunächst einmal war es mir wichtig, das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Zukunft zu bewahren. Auch ist es uns gelungen, eine allgemeine Versicherungspflicht durchsetzen, die ab 1.1.2009 in Kraft tritt. Zudem ist ein Einstieg in die steuerfinanzierte Krankenversicherung vollzogen, den wir nach 2009 ausbauen und fortführen wollen.

Insgesamt erhalten die Versicherten mehr Leistungen, mehr Wahlmöglichkeiten und eine bessere Versorgung. In der PKV wird durch die Möglichkeit der Mitnahme der Alterungsrückstellungen (Portabilität) erstmals Wettbewerb realisiert. Dabei halte ich es auch für einen Forschritt, dass sich die Private Krankenversicherung sich ihre Versicherten nicht mehr aussuchen kann. Sie darf im neuen Basistarif ohne Risikoprüfung niemanden mehr ablehnen. Dies scheint mir ein notwendiger Schritt zur Sicherung der Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger zu sein.

Natürlich weiß ich um die Sorgen der Ärzteschaft und nehme diese ernst – speziell wenn es um die Situation von Hausärzten in ländlichen Gebieten und der Krankenhausärzte geht. Ich halte die mit der Gesundheitsreform einhergehen Belastungen allerdings nicht für unverhältnismäßig. Insofern halte ich die ambulante Versorgung – bei allen berechtigten Sorgen – nicht für akut gefährdet und sehe der Entscheidung Ihrer auswanderungswilligen Kolleginnen und Kollegen eher gelassen entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
16.02.2007
Von:

Mit großer Sorge lese ich jede Woche neue Zeitungsartikel über den grassierenden Überwachungswahn hier in Deutschland.
Angefangen von Biometrischen Daten in Ausweisdokumente, Bundestrojaner, Finanzamtabfragen von Bankkonten, verschärfung des Urheberrechts. Lauschangriff, Mautdaten für Strafverfolger, Verknüpfte Datenbanken, Passagierdaten an die USA, Vorratsdatenspeicherung, SWIFT Bankdatentransvers in die USA, Echtzeitgesichtserkennung bei Fußballstadien und was weiß ich nicht alles, was angeblich zum Schutz gegen den angeblichen Terror als Vorwand beschlossen oder geplant sein soll.
Meine frage an Martin Gerster lautet daher, was haben Sie bisher und gedenken in Zukunft zu unternehmen, das Deutschland nicht zum totalitären Überwachungsstaat wird? Immerhin sind wir auf den besten Weg dort hin... Schritt für Schritt
Antwort von Martin Gerster
2Empfehlungen
23.03.2007
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen, muss jedoch gleich vorwegschicken, dass eine detaillierte Antwort auf die von Ihnen angesprochenen Fragen den Rahmen einer Plattform wie "Abgeordnetenwatch" sprengen würde. Allein über das Für und Wider einer erweiterten Vorratsratsdatenspeicherung ließen sich sicherlich wissenschaftliche Aufsätze schreiben.

Obwohl ich Ihre Bedenken überaus ernst nehme, teile ich die Prämissen Ihrer Frage nicht. So halte ich Ihre Diagnose eines "grassierenden Überwachungswahns" für wenig objektiv und in der Sache übertrieben. Auch Ihre Befürchtung, wir steuerten auf einen "totalitären Überwachungsstaat" zu, erscheint mir unnötig dramatisiert. Wenn ich Ihre Frage richtig interpretiere, stellen Sie die Existenz einer terroristischen Bedrohung für unser Land implizit in Frage und unterstellen, diese diene nur als Vorwand für willkürliche Gesetzesverschärfungen. Beides ist falsch.

Spätestens das gescheiterte Kofferbombenattentat am Kölner Hauptbahnhof hat gezeigt, dass auch für die Bundesrepublik das Risiko islamitisch motivierter Anschläge durchaus real ist. Zudem verkennen Sie, dass sich viele der von Ihnen kritisierten Maßnahmen auch gegen die organisierte Kriminalität richten, deren Bekämpfung in einer enger vernetzten Welt stetig an Bedeutung gewinnt.

Als gelernter Journalist versichere ich Ihnen, dass mir an einem sensiblen Umgang mit Quellen- und Datenschutz gelegen ist. Einschränkungen von Bürgerrechten und demokratischen Freiheiten sind empfindliche Eingriffe in unser demokratisches Gemeinwesen. Sie dürfen nicht leichtfertig vorgenommen werden und sind deshalb in besonderem Maße begründungspflichtig, was eine offensive Informationspolitik gegenüber der betroffenen Öffentlichkeit einschließt.

Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung, die zunächst der Umsetzung
von EU-Richtlinien in deutsches Rechts dienen, sollten zunächst einmal in ihrer Reichweite nicht überbewertet werden. Bereits heute sieht das deutsche Recht vor, dass die zuständigen Behörden bei Vorliegen einer Straftat von "erheblicher Bedeutung" – wie zum Beispiel Verbreiten von Kinderpornographie im Internet – und eines richterlichen Beschlusses Auskunft erhalten können, sofern spezifischer Verfahrensvorschriften eingehalten werden. Unter Beibehalt dieser Voraussetzungen halte ich in eine verbindliche Ausweitung der bislang üblichen Speicherzeiten aus Gründen der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung für hinnehmbar.

Diese beiden Punkte – der konkrete Verdachtsfall und die vorliegende richterliche Entscheidung – sind für mich ausreichende Hürden, um überwachungsstaatlicher Willkür vorzubeugen. Als conditiones sine qua non müssen sie Grundlage der sicherheitspolitischen Gesetzgebung in sämtlichen von Ihnen angesprochenen Bereichen sein, z.B. bei der Nutzung von biometrischen Daten zur Strafverfolgung oder der Überwachung des elektronischen Datenverkehrs. Schließlich müssen sich auch deutsche Sicherheitsbehörden der Tatsache stellen, dass Terroristen, Extremisten und nicht politisch motivierte Kriminelle das Internet als schnelle, kostengünstige und effiziente Kommunikationsplattform entdeckt haben.

Ähnlich bewerte ich die Möglichkeiten der Finanzämter, Informationen über Bankkonten einzuholen. Sie tragen einer gesellschaftlichen Modernisierung Rechnung, die sich auch in einer modernisierten Kriminalität niederschlägt. Sofern also ermittlungstechnische Befugnisse der Herstellung von Steuerehrlichkeit und der Verfolgung krimineller Finanzströme dienen, kann ich daran nichts Verwerfliches finden.

Natürlich sind die von Ihnen angesprochenen Projekte differenziert zu betrachten und zu diskutieren. Zum von Ihnen angesprochenen Gemeinsame-Dateien-Gesetz hat Ihnen ja meine Kollegin Gabriele Fograscher bereits geantwortet. Zu den anderen Punkten hier ein paar kurze Anmerkungen. Beim Austausch von Fluggastdaten mit den USA strebt die Bundesregierung eine Umstellung vom "pull" auf das "push"-Verfahren an. Das heißt, dass Daten nicht einfach von den amerikanischen Behörden abgerufen werden, sondern auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Verwendung biometrischer Daten zur Erkennung von Gefahren in Fußballsstadien sind zwar prinzipiell technisch möglich, sind aber nicht Bestandteil der bundespolitischen Agenda im Bereich der Sicherheitspolitik. Auch die Verschärfung des Urheberrechts vermag ich nicht in den Kontext der Diskussion um Bürgerrechte und Terrorismusbekämpfung einzuordnen. Hier sind wir im Bereich des privaten Datenschutzes, in dem ich einige Defizite sehe, die Sie in Ihrem Schreiben kaum thematisieren. Viel zu selten wird öffentlich problematisiert, wie schwer wiegend die Verwendung öffentlich verfügbarer Daten durch die freie Wirtschaft für die Bürgerinnen und Bürger ist. Wer sich intensiver mit von Banken bei der Kreditvergabe angewendeten Scoring-Systeme auseinandersetzt, wird rasch auf die Tragweite der Entwicklung aufmerksam. Hier ist zu fragen, wie das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung besser geschützt werden kann.

Was also werde ich tun? Ich werde auch weiterhin die sicherheitspolitischen Notwendigkeiten mit Augenmaß und Verantwortungsgefühl berücksichtigen und mich für eine Stärkung unseres demokratischen Rechtsstaates innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens einsetzen.
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Umwelt
13.03.2007
Von:

Weshalb wird der Verbrauch vonRein- Bio-Diesel und Pflanzenöl durch das Energiesteuergesetz totbesteuert. Was ist wichtiger die paar € Mineralölsteuer oder die Umwelt?
Antwort von Martin Gerster
2Empfehlungen
05.04.2007
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr Zahler,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung von Biokraftstoffen, zu der ich gerne Stellung nehme. Den pauschalen Vorwurf, wir würden Reinbiodiesel und Pflanzenöl "totbesteuern" muss ich zurückweisen. Die von Ihnen hergestellten Zusammenhänge zwischen Kraftstoff-Besteuerung und Umweltgedanken stellen sich für mich etwas differenzierter dar, was ich Ihnen im Folgenden erläutern möchte.

Auch ich befürworte einen Ausbau des Marktanteils von Biokraftstoffen, da wir langfristige Alternativen zu den schwindenden fossilen Energieressourcen brauchen. Allerdings darf dabei das Ziel einer Verminderung von CO2-Emisionen, wie sie auch beim Verbrauch von Biokraftstoffen entstehen, hierbei nicht aus dem Blick geraten. Insofern gibt es auch umweltpolitische Gründe, den Verbrauch solcher Kraftstoffe steuerlich nicht dauerhaft zu unterstützen. Auch handelt es sich bei der von Ihnen kritisierten Entscheidung also nicht um eine zusätzliche Besteuerung, sondern um einen allmählichen Abbau von Steuervergünstigungen.

So wird die steuerliche Förderung von klassischen Biokraftstoffen wie Biodiesel und Pflanzenöl erst nach 2011 beendet. Bis dahin wird ab dem 1. August 2007 eine Eingangsbesteuerung von 9 Cent je Liter für Biodiesel eingeführt. Pflanzenöle bleiben in diesem Zeitraum steuerbefreit, soweit sie in der Landwirtschaft als Treibstoff eingesetzt werden. Bioethanol und modernere synthetische Biokraftstoffe der "zweiten Generation" (Sunfuel, Synfuel) bleiben bis 2015 steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2009 wird der Steuersatz für Biodiesel und für Pflanzenöl jährlich in Schritten von 6. bzw. 8 Cent pro Liter erhöht, so dass ab dem 1.1.2012 der zu Diesel vergleichbare Regelsteuersatz von 45 Cent je Liter gilt.

Bei der steuerlichen Begünstigung der Biokraftstoffe ging es darum, die bislang höheren Herstellungskosten auszugleichen, damit sie sich als Alternative zu herkömmlichen fossilen Treibstoffen etablieren können. Eine weitere Begünstigung lässt das EU-Recht, das auf eine Regelung durch den Markt abzielt, derzeit nicht zu. Durch die langfristige und schrittweise Erhöhung der Besteuerung erhält der Biokraftstoff-Markt die Möglichkeit, durch Kostensenkungen in der Herstellung an die Schwelle der Wettbewerbsfähigkeit zu kommen. Hinter dieser Philosophie steht die Erfahrung, dass marktunabhängige Subventionierung die Produzenten in den entsprechenden Bereichen hemmt, vorhandene Innovationspotentiale auszuschöpfen. Diesem Gedanken trägt auch die verlängerte Steuerbegünstigung von Bioethanol und der erwähnten Biokraftstoffe der zweiten Generation Rechnung. Schließlich wird hier die notwendige Marktdurchdringung noch auf sich warten lassen, was eine Förderung begünstigt.

Zweifellos wäre mehr möglich, um den Marktanteil reiner Biokraftstoffe weiter auszubauen. Ich halte dies sogar für zwingend erforderlich und setze mich dafür auf allen Ebenen ein. In der gegenwärtig gegebenen politischen Konstellation ist eine weitergehende Entlastung jedoch nicht mehrheitsfähig. Den Ausstieg aus der Steuerbegünstigung halte ich jedoch und im Grundsatz für richtig.

Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und stehe Ihnen für weitere Auskünfte gerne auch persönlich zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen

Martin Gerster
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Martin Gerster
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.