Sehr geehrter Herr

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herzlichen Dank für diese interessante Frage, deren Beantwortung ich als der für das Thema "extreme Rechte" zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter von Herrn Gerster gerne übernehme.
Das von Ihnen angeführte Bahr-Interview wird von interessierter Seite gegenwärtig immer wieder als vermeintlicher Beleg für die Existenz der so genannten "Kanzlerakte" angeführt. Dabei soll es sich um ein Schriftstück handeln, das angeblich Teil eines geheimen Staatsvertrages zwischen der BRD und den Alliierten ist, in welchem unter anderem eine "Medienhoheit" der Alliierten bis ins Jahre 2099 festgeschrieben worden sein soll. Obgleich das einzige Schreiben, das die Existenz einer solchen Akte belegen soll, seit langem als Fälschung entlarvt ist, wird immer wieder versucht, diesen Mythos als vermeintlichen Beleg für eine angeblich eingeschränkte Handlungssouveränität der Deutschen Bundesregierungen anzuführen.
Lange Zeit mussten sich die Verfechter dieser Verschwörungstheorien auf Ausführungen des ehemaligen Chefs des Militärischen Abschirmdienstes, Gerd-Helmut Komossa, berufen, der in einem seiner Bücher in unkritischster Weise auf die erwähnte Fälschung, ein angeblich aus BND-Kreisen stammendes Schreiben eines frei erfundenen Staatsministers Dr. Rickermann, rekurriert.
Seit kurzem muss nun der ZEIT-Artikel Egon Bahrs als Beleg für die Existenz der Akte herhalten, dessen Beitrag allerdings eine ganze Reihe inhaltlicher Ungenauigkeiten aufweist, die starke Zweifel an der Authentizität der geschilderten Abläufe aufkommen lassen.
Grundsätzlich ist zunächst einzuwenden, dass es sich bei der entsprechenden Akte um ein einzelnes Dokument und nicht um drei Briefe handeln soll, die überdies gänzlich anderen Inhalts als die besagten Teile des obskuren "geheimen Staatsvertrags" gewesen sein sollen. Auch dass Brandt die Briefe erst nach Antritt seiner Kanzlerschaft abgezeichnet haben soll, widerspricht der gängigen "Kanzlerakten-Legende".
Aber auch wenn es sich nicht um die namhafte Akte gehandelt haben sollte, lassen mich weitere Punkte an Bahrs Schilderungen zweifeln. So behauptet Bahr, mit dem zu unterzeichnenden Schreiben habe Brandt – wie alle seine Vorgänger – den Vorbehalten der Alliierten aus ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz (
www.verfassungen.de ) zustimmen sollen. In diesem Zusammenhang erklärt er, diese hätten in ihrem Genehmigungsschreiben bestimmte Grundgesetzartikel "suspendiert" und erwähnt hierbei insbesondere den Artikel 146 GG (Geltungsdauer des Grundgesetzes). So weit ich es nachvollziehe, finden sich in dem entsprechenden Dokument jedoch weder ein Verweis auf diesen Artikel noch auf die von ihm angeführte "Außerkraftsetzung".
Dass die angeblich in "ihrer Eigenschaft als Alliierte Hochkommissare" angeschriebenen Botschafter diese Funktion zu diesem Zeitpunkt nicht mehr innehatten – die Alliierte Hochkommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare wurden mit dem "Deutschland-Vertrag" (Art. 1 I) vom 05.05.1955 aufgelöst – erhärtet die vorhandenen Zweifel an der Korrektheit von Bahrs Erinnerungen.
Mir persönlich erscheint es auch unglaubwürdig, dass ein interessanterweise nicht näher benannter "hoher Beamter" Brandt über die Briefe informiert haben soll, sich aber bis auf Bahr bislang niemand aus der Entourage der früheren Kanzler zu diesen geäußert hat.
Detaillierter können Sie die von mir angesprochenen Punkte auf der in früheren Antworten mehrfach erwähnten Seite
www.krr-faq.net nachvollziehen, die ich auch in diesem Zusammenhang sehr empfehlen kann.
Zusammengefasst halte ich die Ausführungen von Herrn Bahr für zu ungenau und widersprüchlich, um dem Mythos "Kanzlerakte" glaubhaft Nahrung zu liefern. Entscheidend ist jedoch, dass auch er nicht an der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik zweifelt. "Durch die Kapitulation am 8.Mai 1945 ging die Souveränität des Reiches auf die Sieger über. Deutschland erhielt sie erst mit der Wirksamkeit des friedensvertraglichen Zwei-plus-Vier-Abkommens am 15. März 1991 zurück."
Was Ihre zweite Frage angeht, bin ich gar nicht sicher, ob sich die "Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung/ Konservatives Forum" die in der von Ihnen zitierten Passage geäußerten Auffassungen zu eigen macht. Ich hoffe es jedoch nicht und bin sicher, dass solche Positionen selbst innerhalb der CDU rechtskonservative Minderheitenmeinungen darstellen.
Ob die Argumentation, auf die hier angespielt wird, inhaltlich identisch mit der von Herrn Dr. Haug ist, möchte ich gar nicht beurteilen. Es würde ja auch nichts besser machen. Etwas flapsig gesagt: Zwei Randgruppen, die gefährlichen Unsinn verbreiten, wären nicht besser als eine einzelne. Am besten Sie fragen hierzu einen Vertreter der Essener CDU, z.B.
www.abgeordnetenwatch.de oder
www.abgeordnetenwatch.de .
Die SPD steht jedenfalls zur Anerkennung der Oder/Neiße Grenze und kann auf revisionistische Bestrebungen jeglicher Art verzichten. Zu den diesbezüglichen Haltungen der KRRs – speziell im Falle Haug – auch hier ein Link:
www.krr-faq.net .
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben und würde mich freuen, Sie in der kritischen Auseinandersetzung mit den entsprechenden Gruppierungen unterstützen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Geisler