Martin Gerster (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Martin Gerster
Geburtstag
30.08.1971
Berufliche Qualifikation
Redakteur, Politikwissenschaftler, Parlamentarischer Berater im Landtag
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Biberach an der Riß
Wahlkreis
Biberach
Ergebnis
23,0%
Landeslistenplatz
12, Baden-Württemberg
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(...) Ich habe dem ESM zugestimmt, obwohl ich mir der aus verschiedenen Richtungen geäußerten Kritik an den beschlossenen Maßnahmen bewusst bin. (...) So sind die von Ihnen aufgeworfenen Fragen der demokratischen Kontrolle in der Tat von zentraler Bedeutung, weshalb die SPD sich im Zuge der Debatte um den ESM stets konsequent für eine möglichst weitgehende parlamentarischer Beteiligung eingesetzt hat (vgl. (...) Ein zentraler Punkt, um den die Debatte kreist, ist die Frage, inwieweit ESM und Fiskalpakt als Angelegenheiten der europäischen Union einzustufen sind. (...) Die Bundesregierung bestreitet, dass der ESM-Vertrag eine europäische Angelegenheit ist und verortet ihn gänzlich im Völkerrecht, wodurch eine Ratifikation mit einfacher Mehrheit nach Art. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
04.12.2009
Von:

Barack Obama will 30.000 weitere Truppen nach Afghanistan schicken. Halten Sie das für eine gute Sache? Und wie würden Sie einer Mutter, deren Bundeswehrsohn tot an die Riß aus Afghanistan zurückehrt, erklären, wofür er gestorben ist.
Antwort von Martin Gerster
2Empfehlungen
11.12.2009
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Soldaten in gefährliche Krisengebiete zu entsenden ist - unabhängig vom Sinn oder Unsinn entsprechender Einsätze - niemals eine einhundertprozentig "gute Sache" und ich fürchte, dass sich solche plakativen Vereinfachungen nicht eignen, um über das Für und Wider entsprechender Missionen vernünftig zu diskutieren. Was für Afghanistan oder die geostrategische Lage der BRD "gut" sein mag, kostet Menschen auf allen Seiten das Leben - auch Unschuldige. Die zivilen Opfer des auch unter Minister zu Guttenberg noch unzureichend aufgeklärten Luftangriffes haben das gezeigt und mir missfällt es, diese Tatsache hinter politischer Rhetorik zu verschleiern. Strategisch mag der amerikanische Plan sinnvoll sein, aber als deutscher Abgeordneter habe ich nicht genug Einblick in die entsprechenden Hintergründe der transatlantischen Überlegungen.

An der Abstimmung über die Verlängerung des ISAF-Einsatzes konnte ich nicht teilnehmen - meine Fraktion hat dem Entschluss jedoch mehrheitlich zugestimmt. Auch ich denke, dass ein übereilter Rückzug binnen Jahresfrist - gerade vor dem Hintergrund der Konsequenzen, die der Bevölkerung durch ein drohendes Machtvakuum entstünden - nicht zu verantworten wäre. Tatsache ist aber auch, dass wir zeitnah einen Rückzugsplan und eine nachhaltige politische Strategie zur Stabilisierung des Landes nach dem Abzug der Schutztruppen brauchen. Bis 2013 sollte sich eine solche Lösung realisieren lassen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich hoffe inständig, dass keine weiteren deutschen Soldaten im Zuge dieses Einsatzes sterben werden. Wenn es jedoch zu weiteren Verlusten kommt, darf bei aller individuellen Tragik nicht aus dem Blick geraten, welche Gefahren von einem Afghanistan ausgehen würden, das mit seinen Problemen alleine gelassen wird. Das Land in Bürgerkrieg versinken zu lassen, wäre nicht nur zynisch gegenüber der afghanischen Bevölkerung. Durch die damit einhergehenden Rückschläge im Kampf gegen den internationalen Drogenhandel und der Entstehung eines neuerlichen Rückzugsraumes für den islamistischen Terrorismus würden weitere Menschenleben gefährdet - auch in Deutschland. Ich hoffe Ihnen die moralischen Ambivalenzen, über die es zu entscheiden gilt, deutlich gemacht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster,

ich schreibe Ihnen, nachdem ich Ihren Beitrag "Harmlos, aber beknackt" über "Reichsanhänger" in Blick nach Rechts gelesen habe und ich mit einer dieser rechts-radikalen Gruppe Kontakt, hatte. Die Gruppe hat unter anderem auf eine empörende Art und Weise, der Ost-Politik Willy Brandts hohnspottend, so argumentiert:

Die deutschen Ostgebiete wurden niemals abgetreten! Diese Leute beziehen sich dabei auf einen Prof. Christoph Koch (TU Berlin), dem Präsidenten der deutsch-polnischen Gesellschaft. Dieser habe in "Vom Junker zum Bürger : Hellmut von Gerlach : Demokrat und Pazifist in Kaiserreich und Republik "behauptet, dass die Ostgebiete - angeblich - nachgewiesen, dass die deutschen Ostgebiete niemals abgetreten wurden. Koch vertritt diese Meinung scheibar schon länger, da ich auch dieses Interview mit ihm gefunden habe: www.kommunisten-online.de

Da dieses Buch staatlich finanziert wurde, möchte ich Sie gerne fragen, was Sie von der Argumentation Herrn Kochs, der ja als Professor vom deutschen Staat (!) bezahlt wird, halten und wie man dieser entgegnen kann?

Ich möchte anmerken, dass dieser Koch behauptet, dass seine Darstellung die tatsächliche und anerkannte Rechtslage darstellt.

Sehen Sie es auch so?

Ich habe auch einige Hochschulprofessoren angeschrieben, aber irgendwie drücken die sich um eine klare Antwort.

Ist es wahr, dass damit nur die falschen an die Macht kommen müssen, die dann mit einigen - auch noch völkerrechtlich-einwandfreien(!) Mitteln - das friedliche Europa auseinanderreisen und vermutlich in einen neuen Krieg stürzen können?

Ist es weiterhin wirklich wahr, dass Teile der CDU/CSU nur "darauf warten das Reich wieder handlungsfähig zu machen"?

Schätzen Sie Ihre Kollegen wirklich so ein oder handelt es sich um irgendwelche Hirngespinnste?

Wenn nicht, was kann man gegen diese Gruppe um diesen Herrn Haug und gegen Herrn Koch aktiv tun?

Mit freundlichen Grüßen

F.
Antwort von Martin Gerster
5Empfehlungen
28.01.2010
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne als der für das Thema zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter Herrn Gersters beantworte. Die Beantwortung zu übernehmen bietet sich auch insofern an, da ich seinerzeit maßgeblich für die Ausarbeitung den von Ihnen aufgegriffenen Beitrags im "Blick nach rechts" (bnr) verantwortlich war.

Grundsätzlich bitte ich Sie, die so genannte "Gruppe Haug" nicht zu überschätzen. Es dürfte sich um eine sehr überschaubare Zahl von Personen handeln, für die größtenteils das gerne kolportierte Diktum eines Berliner Verfassungsschützers ("harmlos, weil beknackt") gelten dürfte. In ihrer Gesamtheit schätze ich die Gruppierung nur bedingt als rechtsradikal oder gar rechtsextrem ein. Denn neben den üblichen Einwürfen vom rechten Rand finden sich in den Beiträgen auch staats- und parteienverdrossene Stimmen, die sich in den Auswahlprozessen im demokratischen Parteienspektrum augenscheinlich nicht durchsetzen konnten, sowie paranoide Verschwörungstheoretiker, die sich von Geheimdiensten, "Bundesagenten" und Freimaurern verfolgt fühlen. De facto dürfte die Gruppe für staatliche Stellen völlig irrelevant sein.

In der Tat genießen die Beiträge von Herrn Koch in den entsprechenden Kreisen gerade Hochkonjunktur. Offensichtlich erhofft man sich durch Verweis auf vermeintliche wissenschaftliche "Autoritäten", die nach wie vor abstruse These einer Nichtanerkennung der Oder-Neiße-Grenze zu untermauern, um in einem nächsten Schritt auf die von allen KRRs-postulierte Fortextistenz des Deutschen Reiches unabhängig von der BRD zu schließen.

Der Blick der betreffenden KRR-Gruppe ruht dabei insbesondere auf Kochs Vorgänger bei der "Deutsch-polnischen Gesellschaft", den auf der politischen Linken verorteten Gießener Verfassungsrechtler Helmut Ridder, den man in dieser Frage vermutlich für reputabler hält, da er im Gegensatz zu Koch ein anerkannter Jurist und definitiv nicht dem rechten Spektrum zuzuordnen war. Dass sich aber weder Koch noch Ridder in dieser Frage wissenschaftlich oder gar öffentlich durchsetzen konnten wird dabei großzügig ausgeblendet.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt die Freiheit der Wissenschaft. Ein im Sinne des Fortschritts sinnvolles Privileg. Die Formulierung und Diskussion streitbarer Thesen gehört zum wissenschaftlichen Prozess. Doch nicht aus jeder Mindermeinung erwachsen Folgen für die anerkannte Rechtslage. Wenn die von Ihnen kontaktierten Wissenschaftler da Interpretationsspielräume sehen, bitte ich Sie, mir genau sagen, von wem Sie sprechen und mir die entsprechenden Statements zugänglich zu machen.

Was Ihre Befürchtungen bezüglich des Friedens in Europa angeht: Weder Herr Gerster noch ich haben - bei aller Kritik an den Parteien der gegenwärtigen Bundesregierung - gegenwärtig die Sorge, dass entsprechende Thesen in der CDU/CSU auf ernsthaften Zuspruch stoßen. Auch sehe ich nicht, dass es zwischen Deutschland und Polen offene Grenzfragen gibt und wüsste nicht, wer ernsthaft auf die Idee kommen sollte, die erreichten Klärungen in Frage zu stellen.

Dennoch ist es natürlich wichtig, geschichtsrevisionistischem Unsinn zu widersprechen und Verschwörungstheorien - wenigstens für ihre argumentativ noch erreichbare Anhängerschaft - zu entkräften. Deshalb mein Rat: Machen Sie die Auskünfte der von Ihnen angeschriebenen Hochschulprofessoren - deren ausdrückliches Einverständnis vorausgesetzt - der Öffentlichkeit zugänglich und bitten Sie weitere qualifizierte Fachwissenschaftler um eine öffentliche Kommentierung der entsprechenden Passagen von Herrn Koch. Ich gehe davon aus, dass das entsprechende Feedback sehr schnell dazu führen wird, dass solche Positionen im wissenschaftlichen Diskurs zu den Akten gelegt werden können.

Um der politischen Öffentlichkeit jedoch eine differenziertere Einschätzung der aktuellen Situation in Sachen "Kommissarische Reichsregierungen" zu ermöglichen, werden wir im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage an die Deutsche Bundesregierung initiieren, die in Ihrer Antwort hoffentlich ein detailliertes Lagebild aus offizieller Sicht liefern wird.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Geisler
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Frage zum Thema Finanzen
26.01.2010
Von:

Leider habe ich die Rubrik Energiepolitik im Rollmenü nicht gefunden.

Sehr geehrter Herr Gerster

Was mich brennend interessiert ist folgendes:
1. Wer hat bis jetzt die Kosten der atomaren Forschung für die Stromerzeugung getragen.
2. Wer bezahlt die anstehende Umlagerung des Atommülls in Gorleben?
3. zu Frage 2. Wie teilt sich der Inhalt von Gorleben auf? Welchen Anteil hat die Stromindustrie, sonstige Industrie, Krankenhäuser, privat und öffentlich Forschungsanstalten usw.
4. Wer bezahlt die Be- und Überwachung der Endlager in den nächsten paar hundert Jahren? - werden Rücklagen gebildet?
Antwort von Martin Gerster
1Empfehlung
22.02.2010
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich Ihnen gerne antworte.

1. In der Tat wurde die deutsche Atomindustrie in der Vergangenheit massiv mit Steuergeldern unterstützt, je nach Schätzung zwischen 45 und 100 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um steuerliche Abschreibungen, aber auch um Haushaltsgelder des Bundes, die in Form von Forschungsgeldern investiert wurden. Allein die Endlagererforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kostete zwischen 1973 und 2005 beispielsweise insgesamt 608 Millionen Euro.

2. Sofern die Entscheidung über den endgültige Standort des Endlagers für stark strahlenden Atommüll auf Gorleben, das derzeit noch ein Zwischenlager ist, fällt, müsste der Müll von den anderen Zwischenlagern dorthin antransportiert werden. Während für den Transport selbst die Unternehmen, bei denen die Abfälle entstanden sind, zahlen müssten, wären die Länder für die zum Schutz der Transporte notwendigen Polizeieinsätze zuständig. Das wiederum zahlt dann letztlich der Steuerzahler. So musste für die Sicherung von Atomtransporten allein das Land Niedersachsen zwischen 1996 und 2004 218 Millionen Euro aufbringen.

3. Wie bereits angedeutet, steht die Entscheidung für Gorleben als Endlager noch nicht fest, weshalb ich keine konkrete Aussagen zu Ihren Fragen machen kann. Klar ist, dass das Endlager nur für "hochstrahlenden" Atommüll vorgesehen wäre, der in Krankenhäusern und Forschungszentren kaum anfällt. Für solche minder stark radioaktiven Abfälle ist der Schacht Konrad vorgesehen.
Die in Asse II eingelagerten Abfälle stammen beispielsweise zu 97 Prozent aus Kraftwerken oder damit zusammenhängenden Müllanteilen. Insofern erscheint der Beitrag, den Krankenhausabfälle etc. zum Gesamtproblem beisteuern, eher gering.

4. Die polizeiliche Bewachung des noch zu findenden Endlagers dürfte in Länderhand liegen und insofern eine langfristige Belastung für die entsprechenden Haushalte darstellen. Allerdings ist für die Entsorgung der Bund zuständig, weshalb dieser bei Eigenbetrieb - etwa durch das Bundesamt für Strahlenschutz - für die Sicherheit selbst bezahlen oder Kosten an das Land erstatten müsste. Entscheidend wird sein, ob die Einlagerungsgebühren für den Atommüll solche Kosten mit abdecken - das ist der Unterschied zur Objektsicherung bei Atomtransporten, die allein bei den Ländern liegen.

Detaillierte Informationen zu Kosten und Risiken der Atomenergie sowie die diesbezüglichen Positionen meiner Partei finden Sie unter: www.spdfraktion.de

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster

Wie Sie sicher wissen, hat Ihr Fraktionsvorsitzender Frank-Walter Steinmeier (SPD) zusammen mit Herrn Prof. Dr. Christoph Koch 2009 das Buch "Helmut Ridder - Gesammelte Schriften" herausgegeben.
Besagte Prof. Dr. Christoph Koch hat 2009 auch das Buch "Vom Junker zum Bürger" veröffentlicht, indem im Kapitel "Im Schatten des Reiches" die Rechtslage des Deutschen Reiches und der deutschen Ostgebiete - vermutlich aus der Sicht Helmut Ridders - dargestellt wird.

Sie wurden zwar bereits auf dieses Buch angesprochen, sind aber, vermutlich auch um Ihren Fraktionsvorsitzenden nicht zu beschädigen, eine klare Bewertung schuldig geblieben. Als Extremismus-Experte hat aber gerade Ihre Bewertung in dieser Hinsicht geradezu eine Leitfunktion!

Ich würde Sie daher - als Abgeordneten des Deutschen Bundestages, als Spezialist in diesem Themenbereich und gerade nicht als SPD-Mitglied - bitten eine klare Aussage über die von Herrn Prof. Dr. Koch vertretenen Positionen zu machen. Sind diese nun:

a) schlichter Unsinn zweier verwirrter Professoren (Ridder/Koch)

b.) oder eine vertretbare juristische Mindermeinung

Falls es sich Ihrer Meinung nach um Unsinn handelt: Werden Sie versuchen, das Buch verbieten zu lassen?

Sicher wird Ihnen auch mein Name bekannt vorkommen, da ich mich bereits mehrfach kritisch mit der von Ihnen beobachteten "Gruppe Haug" auseinandergesetzt habe, die dieses Koch und Ridder als Kronzeugen für Ihre Theorien heranzieht.

Ich stimme Ihnen zu, dass diese Gruppe nicht rechtsextrem ist. Auch scheint mir diese Gruppe keine KRR zu sein. Auf der anderen Seite allerdings ist es natürlich nicht ausgeschlossen, dass diese Gruppe eine geistige Vorarbeit für wirklich rechtsextreme Elemente leistet und diese die "Arbeit" besagter Gruppe zu eigenen Zwecken ausnutzt - diesen Vorwurf könnte man natürlich auch den Herren Ridder und Koch machen.

Für eine Antwort bedanke ich mich und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Martin Gerster
3Empfehlungen
01.02.2010
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Nachfragen, die ich im Auftrag von Herrn Gerster selbstverständlich gerne beantworte. Die Zeiten, da Politiker in Deutschland Bücher nach Gutdünken verbieten konnten, sind Gott sei Dank vorbei und werden hoffentlich niemals wiederkehren.

Innerhalb der sinnvoll gezogenen Grenzen des Artikels 5 darf Herr Koch deshalb publizieren, was er möchte, und der jetzige Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Frank-Walter Steinmeier hat jedes Recht, als Mitherausgeber eines Bandes Ridders Gesamtwerk zu würdigen. Das heißt aber weder, dass Koch oder Ridder mit jeder Position, die sie in ihrem wissenschaftlichen Wirken eingenommen haben, Recht (gehabt) hätten, noch dass eine Würdigung ihrer - auf anderen Feldern vermutlich verdienstvollen - Lebensarbeit ihnen in diesen Punkten zwingend Recht gäbe.

Insofern bleibe ich dabei, dass beide der von Ihnen in Anspruch genommenen Autoren mit ihrer, wohl aus ehrlicher Sorge um die deutsch-polnischen Beziehungen entstandenen, Deutung der Rechtslage weitgehend alleine stehen. Das sehen - um einmal bei Herrn Ridder anzusetzen - auch wohlmeinende Interpretationen seines akademischen Wirkens so:

"Völlig allein auf theoretischer Flur argumentierte er, es komme weder ein Beitritt der DDR zur Bundesrepublik gemäß Artikel 23 GG (oder gar die seltsame Konstruktion eines Beitritts zum »Geltungsbereich des Grundgesetzes«), noch eine Volksabstimmung nach Artikel 146 GG in Frage. Vielmehr sei ein neuer deutscher Staat, eine neue demokratische Republik durch das gesamtdeutsche Volk zu konstituieren. Er ging davon aus, was bekanntlich nicht unumstritten ist, es habe in der DDR eine Revolution stattgefunden und zwar eine friedliche mit demokratischem Potential für Gesamtdeutschland. Ridder sah in dieser Revolution einen neuen Anlauf für die immer wieder erstickte Revolution des deutschen Volkes. Diese Revolution sei, ein einmaliger Fall in der Völkerrechtsgeschichte, dem Volk der DDR gestohlen worden.(...) Ein neuer Staat hätte die Möglichkeit gehabt, sich zum erstenmal in der deutschen Geschichte als ein demokratischer Staat auszubilden, der nicht wie alle vorhergehenden Staaten, einschließlich der Weimarer Republik,(...) die Demokratie bekämpft oder verfehlt. Ein solch neuer Staat, der selbstverständlich nicht mit dem - angeblich bis heute (denn eine Todesurkunde wurde nie ausgefertigt) - nicht untergegangenen Deutschen Reich identisch sein konnte, hätte auch die Folgen des deutschen Angriffskrieges aufarbeiten können, insbesondere durch einen Friedensvertrag mit Polen." ( www.uni-kassel.de )

Ridder konnte sich in diesem Punkt in der Fachwelt nicht durchsetzen. So und nicht anders ist auch meine Bewertung seiner weitgehend isolierten Position als "Mindermeinung" (im allgemeinen Sinne) zu lesen. Aus dieser Formulierung die insgeheime Anerkennung seiner Haltung als relevante Alternative zur juristischen herrschenden Meinung herauszulesen, ist zwar spitzfindig, aber falsch. Wenn ich mir die persönliche Anmerkung erlauben darf: Ich fürchte sogar, Herr Ridder würde lautstark protestieren, müsste er erleben, welche Kreise ihn gegenwärtig vor den eigenen Karren spannen wollen. Ebenso Herr Koch, der ja (wenn ich mich recht entsinne) - auf eine - vermeintlich ausstehende - vertragliche Regelung zugunsten Polens abzielt.

Insofern stimme ich Ihrer Sorge zu, dass sowohl Herr Koch als auch Herr Ridder durchaus missbrauchsanfällig für rechtsextreme Argumentationen sind und sehe solche Tendenzen ausdrücklich auch innerhalb der "Gruppe Haug". Wer die Wiederherstellung "Großdeutschlands" anstrebt und "Hoch Haug" - in angeblicher Anlehnung an "Ave Cäsar" (!) oder "Grüß Gott" (!!!) - als Grußformel verwendet, stellt sich in eine Traditionslinie des National- und Führerkultes, die ebenso eindeutig wie fragwürdig ist.

Es ist erst zwei Monate her, dass jemand (der gegenwärtig ironischerweise die Ansicht vertritt, "dass die BRD (teil)identisch mit dem fortbestehenden Reiche ist") im entsprechenden Forum schrieb: "[D]as Deutsche Reich wird unter der Führung von Dr. Matthes Haug wieder entstehen und endlich wieder frei sein." Insofern halte ich auch an meiner Bewertung der ´Gruppe Haug´ als Vorfeldorganisation einer klassischen "Kommissarischen Reichsregierung" fest, da der Channelbesitzer ja selbst erklärt, lediglich (wenngleich subversiver) die Sache der vormaligen Nationalversammlungs-KRR von Dr. Matthes Haug fortzuführen. Ich zitiere: "Auch anzumerken ist, dass der Kampf gegen die Unterdrückung damals mit der Deutschen Nationalversammlung geführt wurde, die, weil sie offen agiert hat, schnell das Ziel vieler "BRD-Maßnahmen" wurde. Der Kampf geht weiter, doch heute wird? er weitaus geschickter und auch mit "Unternehmen 2012" geführt."

Die Frage, ob die Gruppe am Irrglauben einer lediglichen Teilidentität oder dem eines von der BRD unabhängigen Fortbestandes des Deutschen Reiches festhält, ist für die Zuordnung ins KRR-Segment daher völlig sekundär.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, und verbleibe mit
freundlichen Grüßen

Alexander Geisler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster,

ich habe Ihre Meinung als Extremismusexperte erbeten, da hier meiner Meinung nach Wasser auf die Mühlen der extremen Rechten getragen wird.

Leider haben Sie meine Frage nicht beantwortet oder nicht richtig verstanden, sondern final die Frage dahingehend gedeutet, näher und aus Ihrer persönlichen Sicht auf die Belange und die Struktur der Gruppe Haug einzugehen. Eventuell habe ich die Frage auch nicht eindringlich genug formuliert:

Tatsächlich ging es mir aber nicht um diese Gruppe, sondern um die Argumente der Gruppe, genauer gesagt um die Arbeit der Professoren Dr. Koch und Dr. Ridder.
Diese werden vermutlich - und die Beiträge in den einschlägigen Foren unterstreichen diese Annahme - künftig auch von den wirklichen Rechtsextremisten vertreten werden. Hinzu kommt, dass Sie sich in dem Buch "Strategien der extremen Rechten", welches Sie zumsammen mit Herrn Braun und Frau Chatwin herausgegeben haben, doch genau mit diesen Dingen beschäftigen und sich in dieser Hinsicht doch eigentlich klar positionieren müssten.

Ich wollte von Ihnen daher wissen, wie wir Demokraten mit diesen Argumenten umgehen sollen?

Es bleiben folgende Möglichkeiten:

a) DIe Sache ist völliger Blödsinn zweier spinnender Professoren oder

b.) Handelt es sich um eine vertretbare juristische Mindermeinung, der man auf eine andere Art und Weise (z.B. mit dem wirtschaftlichen Kostenargument bei einer Rückgabe der Ostgebiete) entgegnen muss oder

c.) Können Sie im Moment überhaupt keine objektive Einschätzung der Angelegenheit geben, da Ihnen zum einen die (juristische) Fachompetenz, die ich auch nicht habe, dafür fehlt oder/und Sie die Primärquelle, das Buch der Professoren Dr. Ridder und Dr. Koch überhaupt (noch) nicht kennen.

Meiner Meinung nach, wäre jetzt noch die Zeit, die Diskussion selbst zu steuern (z.B. Wind aus den Segeln nehmen mit Hinweis auf z.B. Frieden Kosten). Später ist es zu spät und die Rechtsextremen bestimmen die Debatte.

Mfg

Antwort von Martin Gerster
2Empfehlungen
03.02.2010
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

auch für Ihre neuerliche Zuschrift vielen Dank. Ich denke, ich habe Ihre vorherige Frage und den Hintergrund, vor dem Sie diese stellen, durchaus verstanden. Da Ihr letztes Schreiben jedoch über die reine Fragestellung hinaus auch einige Bewertungen enthielt, die ich nicht unkommentiert stehen lassen wollte, bin ich im zweiten Teil meiner Antwort über die ursprüngliche Fragestellung hinausgegangen.

Bevor ich auf Ihre aktuelle Frage eingehe, muss ich übrigens korrigieren, dass Frau Chatwin an dem von Herrn Gerster, Herrn Braun und mir herausgegebenen Buch letztendlich nicht beteiligt war und Sie hier offenbar eine veraltete Quelle konsultiert haben. Mangels Bedeutung klammert das im vergangenen Sommer erschienene Werk die KRR-ler und sonstige Reichsideologen, die bei aller ´Rechtslastigkeit´ eher unter die Rubrik "Skurriles" fallen, übrigens aus.

Auch bitte ich Sie um Verzeihung, dass ich Ihre Antwortvorgaben für etwas undifferenziert halte, und mir deshalb eine eigene Bewertung (sozusagen Antwort "d") vorbehalte.

Das relevante Buchkapitel von Herrn Koch konnte ich im vergangenen Monat zur Kenntnis nehmen und meine nach wie vor, dass der Autor eine Position vertritt, die aus rechtswissenschaftlicher Sicht nahezu völlig isoliert dasteht.

Genau wie Sie und Herr Koch selbst bin auch ich jedoch zugegebenermaßen kein Jurist und muss mich deshalb auf die Einschätzung sachkundiger Dritter verlassen. Eben aus diesem Grunde bedauere ich umso mehr, dass mir bislang niemand die angeblichen juristischen Befürworter und die genauen Inhalte ihrer Statements zur Kenntnis gebracht hat. Ich bin sicher dass es spannend wäre, hierzu Meinungen aus der restlichen Fachwelt einzuholen. Jenseits der zur Debatte stehenden Frage maße ich mir übrigens nicht an, die wissenschaftliche Arbeit oder gar die Persönlichkeit von Herrn Koch und Herrn Ridder zu bewerten.

Der von Ihnen, Herr , vertretenen Meinung, man müsse die Debatte über Kochs fragwürdige These jetzt intensiv führen und somit aktiv steuern, stimme ich aber nicht zu, da die Grenzfrage aus meiner Sicht umfassend und abschließend geklärt ist. Sich an einer solchen Scheindiskussion zu beteiligen würde die entsprechenden Kreise ohne Grund aufwerten und den juristischen Strohhalmen, an die man sich dort klammert, zu viel Gewicht beimessen.

Die Beweislast in diesen Dingen liegt klar auf Seiten Ihrer anonymen Gesprächspartner, die aus unerfindlichen Gründen auf der Suche nach Alternativen zur demokratischen Ordnung der BRD sind und sich offenbar vor staatlichen Maßnahmen fürchten (warum eigentlich genau?). Die derzeitige Phantomdebatte wirkt auf mich, als sollte sich der Gegenverkehr dafür rechtfertigen, dass ihm ein Geisterfahrer entgegenkommt.

Meine Erfahrung lehrt mich, dass Sie es ohnehin nicht verhindern werden, dass sich die entsprechenden Kreise weiter in ihre absurden Großdeutschlandphantasien hineinsteigern. Insofern fürchte ich, dass Sie Ihre Zeit verschwenden, wenn Ihnen an einer kritischen Auseinandersetzung mit den Reichsideologen gelegen sein sollte. Wir werden uns jedenfalls nicht mehr zu der Thematik äußern, bis substantiell neue Argumente oder Erkenntnisse vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Geisler
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