Martin Dörmann (SPD)

Angaben zur Person
Martin Dörmann
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln I
Landeslistenplatz
42, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

in ihren Ausführungen zum Beschluß des Zugangserschwerungsgesetz haben sie mehrfach ausgeführt, dass diese Maßnahme Teil eines umfassenden 10-Punkte-Planes ist, gegen Kindesmißbrauch vorzugehen. Beispielhaft haben sie auf die Seite der SPD-Fraktion verwiesen:

www.spdfraktion.de

Wie halten sie diese Aussagen für vereinbar mit den Sachverhalt, dass das Kinderschutzgesetz unter maßgeblicher Mitwirkung der SPD gescheitert ist?, Nachzulesen bspw. hier:

newsticker.sueddeutsche.de

So sind nun zwar die Grundrechte aller durch ein fragwürdiges Gesetz tangiert, die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit von Kindern aber nicht weitergehend geschützt werden, obwohl sie und ihre Fraktionskollegen dies in den Begründungen zum Zugangserschwerungsgesetz immer wieder propagiert haben und als Begründung herangezogen haben?

Mit freundlichen Grüßen
Reinbhard
Antwort von Martin Dörmann
1Empfehlung
08.07.2009
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Sie haben zwei Gesetzesvorhaben angesprochen, die unabhängig voneinander zu beurteilen sind.

Das Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz ist eine gezielte Maßnahme im Kampf gegen Kinderpornografie, nämlich die Erschwerung des Zugriffs auf Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten. Darüber hinaus fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine Vielzahl weiterer Maßnahmen, um Kinderpornografie möglichst effektiv zu bekämpfen, insbesondere die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut auszustatten und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter zu stärken.

Zum Grundrechtsschutz: Den ziehen wir mit dem Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz gerade ein. Denn ohne Gesetz bliebe es bei den bereits abgeschlossenen Provider-Verträgen, auf deren Grundlage sich die umstrittene Sperrinfrastruktur bereits im Aufbau befindet, ohne dass es hinreichende Schutzbestimmungen für Internetnutzer/innen gäbe, wie weitreichende Datenschutzbestimmungen, einen Ausschluss der Ausdehnung auf andere Zwecke oder eine unabhängige Kontrolle der BKA-Liste. Das kann ernsthaft niemand wollen, der Grundrechtsschutz wirklich ernst nimmt.

Beim letztendlich gescheiterten Entwurf eines Kinderschutzgesetzes ging es uns um die weitergehende Frage, was einem guten Kinderschutz nützt und was nicht.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung hat einen hohen Stellenwert. Wir wollen alles daran setzen, jedem einzelnen Kind einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Daher haben wir bereits in der Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Kinderschutz in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Die Förderung des Kindeswohls und ein funktionierender Kinderschutz müssen in einer menschenwürdigen Gesellschaft für Bund, Länder und Gemeinden höchste Priorität haben. Grundlage dafür ist unser Grundgesetz: Das staatliche Wächteramt in Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG "wacht" über das Kindeswohl. Da, wo Eltern dem "natürlichen Recht", für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu sorgen, nicht nachkommen können oder wollen, kann der Staat in das Elternrecht eingreifen.

Wir wissen, dass die meisten Eltern sich hervorragend um das Wohlergehen der Kinder kümmern. Aber in den Fällen, in denen sich die Lage für die Kinder immer mehr zuspitzt, darf der Staat diese nicht im Stich lassen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat daher die Aufgabe, ein helfendes, beratendes, unterstützendes und förderndes Angebot für junge Menschen und ihre Familien bereit zu stellen. Für einen effektiven Kinderschutz ist ein abgestuftes System der Förderung von Kindern und Eltern, ihrer Unterstützung und der staatlichen Intervention erforderlich.

Der Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums ist unserem Anspruch eines bestmöglichen Kinderschutzes nicht gerecht geworden. Mit ihrer Kritik stand die SPD-Bundestagsfraktion übrigens nicht allein. Die Fachverbände und Institutionen, die im Kinderschutz engagiert und fachkompetent tätig sind, haben sich in ihren Stellungnahmen ähnlich geäußert. Die Kritik der Fachorganisationen in der Anhörung und auch in durchgeführten Fachgesprächen war verheerend.

So mangelte es dem Gesetzentwurf z.B. an präventiven Ansätzen. Ihre Stärkung ist aber besonders wichtig, denn für einen guten Kinderschutz sind Förderung und Prävention die besten Mittel, um Kinder und ihre Familien effektiv zu unterstützen und sie vor Gefährdungen zu schützen.

Eine Gesetzgebung um jeden Preis macht aus unserer Sicht keinen Sinn, erst recht nicht beim Kinderschutz. Die SPD-Fraktion hat daher vorgeschlagen, die aus fachlicher Sicht erforderlichen Inhalte für wirkungsvolle Regelungen im Kinderschutz in einem Entschließungsantrag festzuhalten und dies als Arbeitsauftrag mit in die nächste Legislatur zu nehmen. Diesen Antrag hat die Union komplett verweigert.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Internet-Sperren
24.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann !

Sie als der Verhandlungsfüher der SPD bei diesem Gesetz wie auch viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen verweisen bei den Antworten zum Thema hier und anderswo immer darauf hin, daß das Gesetz notwenig sei, weil ansonsten die Verträge mit den Providern in Kraft getreten wären, "...auf deren Grundlage sich die umstrittene Sperrinfrastruktur bereits im Aufbau befindet, ohne dass es hinreichende Schutzbestimmungen für Internetnutzer/innen gäbe, wie weitreichende Datenschutzbestimmungen, einen Ausschluss der Ausdehnung auf andere Zwecke oder eine unabhängige Kontrolle der BKA-Liste. Das kann ernsthaft niemand wollen, der Grundrechtsschutz wirklich ernst nimmt."

Heißt das eigentlich, daß diese Verträge zwischen dem BKA und den Providern, gegen Gesetze der Bundesrepublik oder gar eggen das Grundgesetz verstoßen (würden, wenn sie in Kraft treten würden) ?

Wäre es bei positiver Beantwortung der obigen Frage dann nicht die Aufgabe des Bundestages gewesen, die Vertragsverhandlungen sofort zu stoppen?

Meines Wissens sind diese Verträge ja abgeschlossen, aber wegen der notwendigen Vorbereitungen (noch) nicht aktiv. Das BKA weigert sich jedenfalls, die Verträge - angefragt nach dem IFG - zur Einsicht herauszugeben, weil "das Bekanntwerden der Informationen die öffentliche Sicherheit gefähren" würde, wie mir das BKA in Antwort auf mein Auskunftsbegehren mitgeteilt hat...

Und noch eine 3. Frage: hat die gestrige Veranstaltung in Köln Ihre Sicht der Dinge - na, nicht unbedingt verändert, aber doch vielleicht den Horizont etwas erweitert ?

Mit freundlichen Grüßen

S.
Antwort von Martin Dörmann
3Empfehlungen
24.07.2009
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

1. Zu den Provider-Verträgen:

Die im April abgeschlossenen Verträge waren wirksam, bevor wir das Gesetz verabschiedet haben. Allerdings wurde dort für die technische Umsetzung eine Frist von 6 Monaten vorgesehen. Auf den Abschluss und den Inhalt der Verträge hatte der Bundestag keinen Einfluss.

Ob die Verträge rechtmäßg sind, ist umstritten. Das Bundesinnenministerium beispielsweise hat keine Bedenken. Ich selbst halte sie rechtlich allerdings für hoch problematisch.

Niemand kann aber sicher voraussagen, wann und wie ein Gericht später entscheidet. Das ist das Wesen unserer Gewaltenteilung. Deshalb halte ich es für richtig und notwendig, dass wir mit dem Gesetz die Schutzvorschriften für die Internetnutzer/innen beschlossen haben, die sonst fehlen würden, einschließlich der Kontrolle der BKA-Liste durch ein unabhängiges Expertengremium und wichtiger Datenschutzregelungen.

2. Zur meiner Diskussionsveranstaltung am 23. Juli in Köln:

Ich wurde in den vergangenen Wochen vielfach zum Gesetz angeschrieben, in der Regel von kritischen Internet-Nutzer/innen. Da ich aus zeitlichen Gründen nicht mit jedem einzelnen einen Termin vereinbaren konnte, habe ich alle, die mich angeschrieben haben, zu dieser Diskussion eingeladen. Andere haben sich angeschlossen.

Natürlich habe ich dort zunächst meine und die Position der SPD erläutert, mich dann aber anschließend über drei Stunden lang den kritischen Nachfragen gestellt.

Aus meiner Sicht war es eine sehr gute und ganz überwiegend sachliche Diskussion. Sie hat nach meiner Einschätzung nicht dazu geführt, dass sich die Grundsatzpositionen der meisten verändert hätten, auch meine nicht. Schließlich habe ich bereits eine Vielzahl solcher Diskussionen gehabt, auch mit Kritikern und auch bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes. Die Pro- und Contra-Argumente sind mir also durchaus bereits bekannt gewesen.

Manche Dinge werden einfach unterschiedlich bewertet. Das ist auch ganz normal so. Wir leben schließlich in einer Demokratie, in der jeder seine eigene Meinung haben kann.

In der Bevölkerung ist es übrigens nach einer aktuellen Allensbachumfrage so, dass die ganz große Mehrheit der Bevölkerung (90 %) hinter den Sperren steht. Das entspricht jedenfalls in der Tendenz auch meinen Erfahrungen bei Gesprächen im Bekanntenkreis, auch wenn innerhalb der "Internet-Community" die Stimmungslage ganz anders ist, wie wir alle wissen.

Allerdings haben sich nach der Veranstaltung noch einige Teilnehmer bei mir persönlich für die Diskussion bedankt, da sie doch einige zusätzliche Informationen gebracht habe. Das war letztlich der Sinn des Ganzen. Und ich hoffe natürlich, dass ich bei dem einen oder anderen zu einer etwas differenzierteren Bewertung beitragen konnte, als dies oft öffentlich geäußert wird.

Ein wenig enttäuscht war ich lediglich darüber, dass einzelne Teilnehmer in Internetforen gleich sehr einseitig und zum Teil auch sinnentstellt kommentiert haben. Das ist schade, da zu einem vernünftigen Dialog doch gehört, die Argumente des anderen in fairer Weise aufzunehmen und wiederzugeben, auch wenn man am Ende zu anderen Bewertungen und Schlussfolgerungen kommen mag.

Deshalb bin ich froh, dass ich auf diesem Forum meinen Standpunkt stets unverfälscht und zum Nachlesen für alle darstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Soziales
27.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dörrmann,

die derzeitige Regelung zum Harzt-IV-Schonvermögen sieht vor, dass max. 16250,- Euro Schonvermögen behalten werden dürfen. Olaf Scholz will das ändern; CDU/CSU und FDP nicht.

Folgendes Szenario:
Gehen wir realitätsnah davon aus, dass ein 55-jähriger Ingenieur in diesem Land keinen oder nur nach sehr langer Suche einen neuen Job findet, wenn er arbeitslos wird. Hat er ein Arbeitsleben lang sowohl privat wie gesetzlich vorgesorgt, so wird ihm der private Vorsorgeanteil im Beispiel genommen und er wird seine Hartz-IV-Karriere im Rentenalter fortsetzen müssen. "Blöd" wie er ist, hat er - den Mahnungen der Politik folgend - privat vorgesorgt und landet trotzdem in der Altersarmut. Der "Schlaue" hingegen, der nicht privat vorsorgt, sondern konsumiert, steht ab dem 65. Lebensjahr genauso gut (oder schlecht) da.

Dies alles wäre vielleicht weniger der Rede wert, wenn länger andauernde Arbeitslosigkeit heute nur ein Minderheiten- oder Randgruppenproblem wäre. Ist es aber nicht. Fast jeder muss damit rechnen, im Laufe seines Lebens ein- oder mehrmals von Arbeitslosigkeit bedroht zu sein.

Dies eingedenk, meine Fragen an Sie:
  • Sollten private Vorsorgeleistungen (Lebens-/Rentenversicherung) in voller Höhe "Hartz-IV-sicher sein?
  • Werden Sie sich nach der Wahl dafür einsetzen?
  • Wenn nein, warum nicht?
  • Wenn die Regelung so bleibt, wie überzeugen Sie Frager, warum man trotzdem Kapital in die Privatvorsorge investieren sollte (Personen - z.B. aus dem ÖD - mit lebenslanger Jobgarantie mal ausgenommen)?
  • Halten Sie generell das Menschenbild hinter Hartz-IV, nämlich das die Leistungsbezieher unter dem Generalverdacht der "Arbeitsscheu" stehen und motiviert, gezwungen, aktiviert, gefördert usw. werden müssen, vor dem heutigen Arbeitsmarkt noch für zeitgemäß?

Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank

Freundliche Grüße
Antwort von Martin Dörmann
bisher keineEmpfehlungen
27.08.2009
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Hartz-IV-Schonvermögen.

Es ist richtig, gegenwärtig kann pro Lebensjahr 250 Euro als Schonvermögen für die Altersvorsorge angespart werden, hinzu kommen 150 Euro sonstiges Vermögen pro Lebensjahr. Die erreichte Summe bleibt anrechnungsfrei bei der Gewährung der Grundsicherung. Darüber hinaus ist Geld, das in Form einer Riester- oder Rürup-Rente beiseite gelegt wurde, ebenfalls vor der Anrechnung geschützt.

Die Koalitionsparteien haben in ihren Regierungsprogrammen einen verbesserten Schutz für Vermögen, das der Altersvorsorge dient, in Aussicht gestellt. Die SPD will Vermögen, das der privaten Altersvorsorge dient, nicht auf das Arbeitslosengeld II anrechnen. Voraussetzung ist, dass unwiderruflich mit Beginn des Ruhestandes eine monatliche Rente garantiert wird. Die Unionsparteien fordern in ihrem Programm, dass der Freibetrag beim Schonvermögen im SGB II pro Lebensjahr zu erhöhen sei.

Im SPD-Regierungsprogramm steht:

"Schonvermögen.""Altersvorsorge ist wichtig. Vermögen, das der privaten Altersvorsorge dient, wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Voraussetzung ist, dass unwiderruflich mit Beginn des Ruhestandes eine monatliche Rente garantiert wird."

Gerade angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise wäre es ein richtiges Signal, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach 12 Monaten aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktlage noch keine neue Stelle gefunden haben, die Sicherheit zu geben, dass ihre Altersvorsorge auch im Hilfebezug nicht gefährdet wird.

Mit der vorgeschlagenen Neuregelung wollen wir gesetzlich klarstellen, dass jedes Vermögen, das erst zum Renteneintritt und dann in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt wird, nicht aufgebraucht werden muss, bevor Grundsicherung gezahlt wird. Wer etwas zur Seite gelegt hat, um später klarzukommen, muss sich keine Sorgen machen. Wir kümmern uns mit der Neuregelung darum, dass nicht bestraft wird, wer beizeiten vorgesorgt hat.

Zu Ihrer letzten Frage: Ich teile Ihre Einschätzung nicht, dass die Leistungsbezieher von "Hartz IV" unter einem Generalverdacht der "Arbeitsscheu" stünden. Jedenfalls ist das weder mein Menschenbild noch mein Verständnis von den gesetzlichen Regelungen. Richtig ist, dass wir immer eine Balance halten müssen zwischen einerseits den Maßnahmen, die zur Förderung der Leistungsbezieher dienen und andererseits Maßnahmen, die eine aktivierende Zielsetzung haben. Diese Balance ist noch nicht in jedem Fall gewahrt, so dass wir in der neuen Legislaturperiode prüfen sollten, wo es Verbesserungsbedarf gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
07.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dörmann,

gerade lese ich einen Beitrag in den Potsdamer Neuesten Nachrichten, daß die EU weitere Ansiedlungen von Ausländern, wohl hauptsächlich Afrikaner, in den EU-Mitgliedsstaaten plant.
Hier dieser Zeitungsartikel dazu: www.pnn.de

Sie kennen sicherlich die unhaltbaren Zustände in vielen Schulen, nicht nur in Köln mit extrem hohem Ausländeranteil unter Kindern und Jugendlichen. Selbst die Wahlergebnisse spiegeln die Zustände wider, eingebürgerte Zuwanderer, oft mit Doppelpass, wählen mehrheitlich die linken Parteien. Hier der Bericht dazu www.shortnews.de

Duisburg kippt um:
www.youtube.com

Ausländeranteil in München bereits 2005 298 000:
www.focus.de

80% Migrantenanteil in Schulen
www.ghs-ostheim.de

(Das wissen Sie als Bundestagsabgeordneter sicherlich. Für Abgeordnetenwatch.de sind meine Fragen aber nur dann zulässig, wenn ich Beispiele aufführe, die eigentlich jeder kennt; sonst weigern sie sich, meine Fragen hier einzustellen)

Meine Fragen nun dazu, ist es jetzt nicht genug? Haben wir die Grenze der Belastbarkeit nicht längst erreicht? Können wir weitere Zuwanderungen verkraften?

Wenn die EU nun dieses Ansiedlungsprogramm (siehe erster Link) beschließt, das ein Eingriff in unsere Souveränität bedeutet, muß in diesem konkreten Fall nicht die Anwendung des Begleitgesetzes zum EU-Reformvertrag zwingend einsetzen?

Müssen jetzt nicht die Volksvertreter im Bund, den Ländern und im Bundesrat durch Abstimmungen eine eindeutige Entscheidung treffen?

Wenn sie den Plan der EU ablehnen, hat die EU dann dennoch die Möglichkeit diese Ansiedlungspolitik auch in Deutschland durchzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Martin Dörmann
1Empfehlung
16.09.2009
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Europäische Union hat seit 1999 die Kompetenz, Einwanderung und Asyl zu regeln. Der EU-Kommissar Jacques Barrot, der innerhalb der Kommission für Freiheit, Sicherheit und Justiz zuständig ist, hat die Einrichtung eines "Gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU" vorgeschlagen, wie es bereits aus dem von Ihnen zitierten Artikel hervorgeht. Mit diesem Programm soll die Neuansiedlung von Flüchtlingen innerhalb der EU zu einem effizienten Instrument des Flüchtlingsschutzes ausgestaltet und eine engere politische und praktische Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten hergestellt werden.

Bei dieser Initiative geht es außerdem ausschließlich um die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittstaaten in einem EU-Mitgliedstaat. Weltweit lebt die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge außerhalb der EU in Entwicklungsländern in Asien und Afrika. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass unter den Flüchtlingen viele besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere Kinder und allein stehende Frauen mit Kindern sind. Die meisten der Flüchtlinge würden am liebsten in ihr Herkunftsland zurückkehren, aber für einige ist eine Neuansiedlung die einzige Lösung, weil sie weder in ihr Heimatland zurückkehren können noch ihre Sicherheit im Drittland gewährleistet ist.

Das genannte Resettlement Programm der EU-Kommission sieht in der vorgestellten Fassung vor, den Mitgliedstaaten frei zu stellen, ob sie sich an der Neuansiedlung beteiligen und wie viele Flüchtlinge sie gegebenenfalls neu ansiedeln wollen. Grundsätzlich macht sich die SPD-Bundestagsfraktion für europa- und weltweite "Resettlement"-Programme stark.

Im Übrigen ist die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge über die vergangenen Jahre hinweg betrachtet deutlich zurückgegangen: In Deutschland erreichte die Zahl der Antragstellungen 1993 mit offiziell 438.181 ihren Höhepunkt; 2008 waren es 22.085. In Europa (damalige EU, die nur aus 15 Mitgliedstaaten bestand) wurden 1992 noch 670.000 Asylanträge gestellt. Im Jahr 2008 waren es 240.000 Anträge. Vor allem wegen der auf EU-Ebene und in Koordination der EU getroffenen verstärkten Maßnahmen ist es kaum noch möglich, Europa zu erreichen. Dafür sind u.a. ein Ausbau der Visa-Bestimmungen, aber auch die zunehmende Überwachung der Außengrenzen unter Koordination der Grenzschutzagentur Frontex verantwortlich. Zur Aufnahme derjenigen, die bei uns Asyl bzw. die Anerkennung als Flüchtling beantragen, ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet. Hierbei handelt es sich nicht um einen Gnadenakt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
23.10.2009
Von:
Kai

Guten Tag Herr Dörmann,

seit Jahren können 0900er-Rufnummern ungehindert zu Betrugszwecken missbraucht werden, die Drahtzieher können sich wirksam vor juristischen Folgen schützen, u.a. durch Operation aus dem (meist mediterranen) Ausland.
In meinem konkreten Fall geht es um einen telefonischen Spam-Anruf, in dem mir ein Auto im Wert von 25.000,- Euro als Gewinn versprochen wurde, einzulösen natürlich nur in Verbindung mit einem Rückruf dieser Nummer: 0900 31234 09. Auch Bekannte haben diesen Anruf erhalten.

Natürlich kann man solche Fälle von Missbrauch der Bundesnetzagentur melden, aber ich denke, das Problem wird solange bestehen, bis man der Ursache auf den Grund geht. Ich denke dabei an die Gesetzeslage (Fernmeldegesetz), die es jeder Briefkastenfirma ermöglicht, Rufnummern zu erhalten und so eine sehr bequeme Gebührenabzocke zu betreiben.
Erst wenn die Bedingungen über die Vergabe und Nutzung von Rufnummern sinnvoll geregelt sind, kann einem Mißbrauch vorgebeugt werden.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Kai G.
Antwort von Martin Dörmann
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03.11.2009
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Erlauben Sie mir zunächst einen Hinweis: Eine Meldung derartiger Missbrauchsfälle an die Bundesnetzagentur lohnt sich in jedem Fall. Nur so kann sie den Beschwerden effektiv nachgehen und Konsequenzen einleiten. Der Verbraucher erhält durch die Behörde anschließend Informationen über die eingeleiteten Maßnahmen.

Auch zu dem von Ihnen genannten Fall kann ich nach Recherchen bei der Bundesnetzagentur mitteilen, dass bereits Maßnahmen ergriffen worden sind. Es handelt sich bei solchen per telefonischer Bandansage erfolgenden Gewinnanrufen um sog. Telefon-Spam, mithin um eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies gilt für den Fall, dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen nicht vorliegt, wovon ich ausgehe. Es liegt also eine rechtswidrige Nutzung der Rufnummer (0)900 3 123409 durch Telefon-Spam vor, so dass die Bundesnetzagentur aufgrund von § 67 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ermächtigt ist, Maßnahmen zu ergreifen.

Im Fall der genannten (0)900er-Rufnummer hat die Bundesnetzagentur mit Bescheid vom 23. Oktober 2009 gegenüber dem Netzbetreiber die Abschaltung der Rufnummer angeordnet sowie ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer ab dem 16. Oktober 2009 ausgesprochen.

Die ausgesprochenen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die über diese Rufnummern im genannten Zeitraum zustande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls ein betroffener Verbraucher bereits Rechnungen erhalten hat, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr eingezogen werden.

Verstößt ein Rechnungssteller gegen ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, so ahndet die Bundesnetzagentur dies. Betroffene Verbraucher werden daher gebeten, sich zu melden, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Verbindungen trotzdem auf ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten. Diese Verbraucher sollten eine Kopie der betreffenden Rechnung mitschicken, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.

Noch ein Hinweis zum Verfahren bei Rufnummernzuteilungen: Bei der Beantragung von Rufnummern sind den Anträgen von juristischen Personen und Personengesellschaften regelmäßig Unterlagen zu Namen, Person und Sitz (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder sonstige Nachweise) beizufügen. Von einem Antragsteller ohne gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland ist grundsätzlich die Benennung eines Empfangsbevollmächtigten mit Sitz in Deutschland auf dem Antragsformular erforderlich, um eine wirksame Zustellung sicherstellen zu können.

Daneben ist noch auf den § 6 der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV) hinzuweisen, der besondere Gründe aufführt, aus denen die Bundesnetzagentur einen Antrag auf Zuteilung einer Rufnummer ablehnen kann. Aber Sie haben natürlich Recht, dass Telefon-Spam aus dem Ausland heraus nur schwerlich zu verfolgen ist. Hier existiert allerdings keine Gesetzeslücke, sondern ein Vollstreckungsproblem, weil die Bundesnetzagentur nicht ermächtigt ist, im Ausland tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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