Martin Dörmann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Martin Dörmann
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln I
Landeslistenplatz
42, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Gesundheit
13.12.2006
Von:

Sehr geehrte Herr Dörmann,

Falls Sie für die Gesundheitsreform stimmen wollen, wären Sie dann damit einverstanden, wenn im nächsten Wahlkampf in Ihrem Wahlkreis Ihr Wahlplakat in Arztpraxen, in Schaufenstern von Apotheken und Krankenversicherungen ausgehängt wird mit der Unterschrift

"hat für die Gesundheitsreform gestimmt"

oder wäre Ihnen das unangenehm?

(Die gleiche Frage geht an Frau Ursula Heinen)

Dankeschön für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen

Th. Püschel
Antwort von Martin Dörmann
2Empfehlungen
05.02.2007
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr Püschel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Gesundheitsreform. Lassen Sie mich zunächst eine allgemeine Vorbemerkung machen: Der schnellste und sicherste Weg, von mir Antworten auf Fragen zu erhalten, ist, sich direkt mit mir über eines meiner vier Abgeordnetenbüros in Köln und Berlin in Verbindung zu setzen (z.B. per eMail an: martin.doermann@bundestag.de ). Ich erhalte täglich zahlreiche Anfragen und beantworte selbstverständlich diejenigen, die direkt an mich gerichtet sind, zuerst. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich Fragen, die über eine Homepage von dritten gestellt werden und mir nicht direkt zugehen, allenfalls mit Verzögerung beantworten kann.

Nun zu Ihrer Frage: Am 2. Februar hat der Bundestag die Gesundheitsreform beschlossen. Ich habe am Ende zugestimmt, weil die Reform unter dem Strich gegenüber der heutigen Lage - trotz mancher Unzulänglichkeit - ein Schritt nach vorne ist. Denn sie bringt viele konkrete Verbesserungen für Patienten und Versicherte.

Nicht zufrieden bin ich wie fast alle Sozialdemokraten mit dem Finanzierungsteil der Reform. Weitgehend unbestritten ist, dass die Ausgaben für unser Gesundheits­wesen steigen werden. Denn der medizinische Fortschritt und ein immer größer werdender Anteil älterer Menschen führen zu höheren Kosten. Deshalb brauchen wir eigentlich eine langfristig angelegte Finanzreform. Sie muss sicherstellen, dass die Finanzierung gerecht (nach Leistungsfähigkeit) erfolgt, möglichst ohne die Arbeitskosten zu erhöhen. In diesem Sinne kämpft die SPD für das Ziel der solidarischen Bürgerversicherung, die alle Berufsgruppen und zusätzliche Einkommensarten angemessen in die solidarische Finanzierung unseres Gesundheitssystems einbeziehen soll.

Es war klar, dass die Bürgerversicherung mit der Union, die das gegenteilige Konzept der Kopfpauschale verfolgt, derzeit nicht zu verabreden ist. Dennoch hätte man aktuell Beitragssteigerungen vermeiden können, wenn man den nunmehr auf den Weg gebrachten Gesundheitsfonds mit einem größeren Steueranteil ausgestattet oder auf eine Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge verzichtet hätte. Die SPD hätte auch gerne die private Krankenversicherung noch stärker in das solidarische Gesundheitssystem einbezogen. All das war leider mit der Union nicht umzusetzen. Immerhin wurde nun gesetzlich festgeschrieben, dass der Steueranteil zunächst 2,5 Milliarden Euro beträgt und ab dem Jahr 2009 jährlich um 1,5 Milliarden Euro aufwächst, bis zu einer Zielgröße von rund 14 Milliarden Euro.

Die SPD wäre hier gerne schneller vorangekommen. Eine höhere Steuerfinanzierung ist vor allem an den Unions-Ministerpräsidenten gescheitert, die über den Bundesrat hätten zustimmen müssen. Dieser Umstand offenbart noch einmal eine besondere Problematik: Auch nach der Föderalismusreform ist unser föderales System in der heutigen Form ein Hindernis für Reformen aus einem Guss. Das haben wir auch unter rot-grüner Regierung immer wieder erleben müssen. Die hieraus resultierenden Kompromisse sind dann oft nur für Fachleute überschaubar und schwer zu vermitteln.

Trotzdem müssen wir auch unter diesen erschwerten Umständen am Ende in der Großen Koalition zu Entscheidungen kommen. Ein Scheiternlassen wäre unverantwortlich gewesen. Es geht nämlich in der Fokussierung auf die wichtigen Finanzfragen leider meist unter, dass die Gesundheitsreform zu ganz konkreten Verbesserungen für die Menschen führt. Die Strukturreformen sind sozial­demokratisch geprägt. Die zahlreichen positiven Maßnahmen reichen von der Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung und stärkeren Preis­verein­barungs­möglich­keiten zur Begrenzung der Arzneimittelkosten über Verbesserungen bei der Prävention und der integrierten Versorgung bis hin zu mehr Wahlmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte. Gerade für Ältere, Krebskranke und Behinderte wurde viel erreicht. In Zukunft wird zudem niemand mehr ohne Krankenversi­cherungsschutz sein. Private Krankenkassen müssen zukünftig einen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung und Risikoabschlag anbieten. Der Wettbewerb wird dort durch die Mitnahmemöglichkeit für Altersrückstellungen gestärkt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird ein solidarischer Risikostrukturausgleich durchgeführt. Auch konnte die SPD die Versuche der Union abwehren, erhebliche Leistungseinschränkungen durchzusetzen. Die medizinisch notwendige Versorgung für alle – unabhängig vom Geldbeutel – wird damit gesichert.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Die Gesundheitsreform hat Licht und Schatten, ist aber besser als ihr Ruf. Sie ist ein schwieriger Kompromiss zwischen zwei Koalitionspartnern, die von grundlegend unterschiedlichen Vorstellungen im Hinblick auf die langfristige Finanzierung unseres Gesundheitssystems kommen. Was die Menschen von uns erwarten durften, war, dass man sich dennoch auf einen tragfähigen Kompromiss verständigt – trotz aller Widerstände der vielen Lobbygruppen unseres komplexen und vermachteten Gesundheitssystems. Auch diese Gesundheitsreform ist letztendlich nur ein Zwischenschritt.

Für die SPD ist klar: Unser Modell einer solidarischen Bürgerversicherung bleibt weiter auf der Tagesordnung. Vor diesem Hintergrund habe ich nichts dagegen, wenn mein Abstimmungsverhalten publik gemacht wird. Dies tue ich ohnehin auch selbst, wie Sie auch meiner Homepage www.martin-doermann.de entnehmen können. Selbstverständlich erwarte ich hierbei eine faire Auseinandersetzung, die auch die Hintergründe meiner Entscheidung berücksichtigt. Im konkreten Fall könnte dies durch einen Hinweis auf mein Ziel einer solidarischen Bürgerversicherung unterstrichen werden, die sicherlich auch für die Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis interessant wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
05.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,
ihre Antwort an Herrn Püschel auf der Plattform "abgeordnetenwatch.de" habe ich gelesen und möchte dazu nur eine Frage stellen, die bei der langen Diskussion um die Reform meines Wissens nie bearbeitet oder beantwortet wurde:
Wie ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass ein Versicherungszwang ab 2009 eingeführt wird, der den einzelnen Bürger in seiner freien Entscheidung einschränkt, nicht versichert zu sein bzw. für sich selbst sorgen zu wollen?!! Ich hoffe, dass viele freiheitsliebende Bürger/innen sich das nicht gefallen lassen und sich diesem Zwang nicht beugen werden. Diese sogenannte Reform hat in meinen Augen nur das eine Ziel, in Deutschland das Gesundheitswesen und die Krankenversicherung zu verstaatlichen, um wie in der ehemaligen DDR die Kontrolle über den Bürger noch mehr auszuweiten.
Ich hoffe nur, dass meine Mitbürger/innen dieses "Spiel" endlich durchschauen und aufwachen, bevor auch die letzten Bereiche des täglichen Lebens der totalen sozialistischen Kontrolle unterliegen. Als Beispiel für weitere Überwachungspläne der Regierung seien hier nur die Themen geplante Datenspeicherung von Telefon- und Internetdaten oder die elektronische Versichertenkarte im Gesundheitswesen (gläserner Patient) genannt.
Mir graut es vor dem Überwachungssystem, das heute in vielen Bereichen bereits etabliert ist, obwohl ich nichts zu verbergen habe.
Von demokratischer Freiheit im Sinne des Grundgesetzte ist jedenfalls bei unserer überregulierten Gesellschaftsstruktur nicht mehr viel übrig.
Darüber sollten vor allem unsere Abgeordneten nachdenken, die eigentlich mehr ür die Bürger und weniger für das Regierungssystem da sein sollten.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Kolleginn/en mehr Bürgernähe und weniger Fraktionshörigkeit.
Über eine Antwort auf meine Frage würde ich mich trotzdem freuen.

Antwort von Martin Dörmann
bisher keineEmpfehlungen
07.02.2007
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Lassen Sie mich zunächst eine allgemeine Vorbemerkung machen: Der schnellste und sicherste Weg, von mir Antworten auf Fragen zu erhalten, ist, sich direkt mit mir über eines meiner vier Abgeordnetenbüros in Köln und Berlin in Verbindung zu setzen (z.B. per eMail an: martin.doermann@bundestag.de ). Ich erhalte täglich zahlreiche Anfragen und beantworte selbstverständlich diejenigen, die direkt an mich gerichtet sind, zuerst.

Zu Ihrer konkreten Stellungnahme: Die Versicherungspflicht korrespondiert mit einem Anspruch auf Versicherung in einer Krankenkasse. Damit wird ein umfassender Gesundheitsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Dies ist ein Meilenstein in der deutschen Sozialgeschichte. Wer seinen Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt sowohl für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.

Für Versicherte, die dem System der gesetzlichen Krankenkassen zuzuordnen sind, gilt die Versicherungspflicht ab dem 1. April 2007. Versicherte, die dem System der privaten Krankenkassen zuzuordnen sind, können sich ab dem 1. Juli 2007 ohne Risikoprüfung und -zuschläge wieder privat versichern. Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtardtarif (ab 1. Januar 2009 Baistarif) zu erheblich verbesserten Bedingungen (Sicherstellung der Versorgung, Kontrahierungszwang, keine Risikozuschläge). Es handelt sich also in erster Linie um eine Regelung zugunsten und nicht zu Lasten der Menschen. Dies wird auch von den meisten Betroffenen positiv anerkannt, wie andere Zuschriften belegen. Die Verfassungsmäßigkeit ist im übrigen ausführlich geprüft worden. Grundsätzlich teile ich Ihre Sorge, daß die technische Entwicklung - insbesondere die Digitalisierung - die Gefahr in sich birgt, dass zu viele Daten über jeden einzelnen von uns irgendwo gespeichert sind. Hier kommt es in jedem einzelnen der von Ihnen aufgelisteten Bereiche darauf an, ein ausreichendes Maß an Datenschutz gesetzlich festzuschreiben.

Dies ist auch mein Ziel und das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Kultur
07.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

warum eigentlich wird in Köln eine Großmoschee gebaut, ohne eine Volksbefragung durchzuführen?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Antwort von Martin Dörmann
6Empfehlungen
07.03.2007
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Instrument der Volksbefragung bzw. Volksinitiative unterliegt landesgesetzlichen Anforderungen. Die Voraussetzungen für eine Volksbefragung sind im vorliegenden Fall danach nicht gegeben.

Zu dem von Ihnen wohl angesprochenen Vorhaben, auf dem Gelände an der Venloer Str. / Ecke Innere Kanalstr. einen Moscheeneubau zu errichten, möchte ich darüber hinaus noch folgende Anmerkungen machen: Zunächst weise ich darauf hin, dass auf dem Gelände bereits heute eine Moschee existiert. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan bezüglich des Höhenentwicklungskonzeptes. Der Änderungsantrag wurde im Rat mit ganz breiter Mehrheit bei nur 2 Gegenstimmen beschlossen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass im Mai eine weitere öffentliche Versammlung zur Änderung des Bebauungsplanes stattfinden wird. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundrecht auf eine freie Religionsausübung festgeschrieben. Jedem und jeder, die das Grundgesetz und auch die darin formulierten Pflichten anerkennt, sich also auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt, kann dieses Recht in Anspruch nehmen. Nach deutschem Baurecht sind Anlagen und Einrichtungen für kulturelle, religiöse, soziale und gesundheitliche Zwecke in fast allen Gebieten der Stadt zulässig. Das heißt, dort wo z.B. eine christliche Religionsgemeinschaft eine Kirche errichten könnte, kann auch eine Moschee entstehen. Je nach Größe der Einrichtung muss die entsprechende Verkehrsinfrastruktur, im wesentlichen Parkplätze, nachgewiesen werden.

In Köln leben über 100.000 Muslime. Das sind rund 10 % der Bevölkerung. Muslime sind damit die zweitgrößte Religionsgemeinschaft nach dem christlichen Glauben. Innerhalb der Muslime gibt es sehr unterschiedliche Gruppierungen und Glaubensrichtungen, denen zur Zeit rund 30 Gebetsräume und Hinterhofmoscheen zur Verfügung stehen.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln steht dem Bau von Moscheen grundsätzlich positiv gegenüber, da ein solches Bauwerk die Multikulturalität der Stadt auch nach außen sichtbar macht. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (D.I.T.I.B.) plant nun eine re­präsentative Moschee auf dem o.g. DiTib-eigenen Grundstück Venloer Straße 160 in Köln-Ehrenfeld. Das Bauvorhaben umfasst nach dem derzeitigen Stand der Planung neben den eigentlichen Gottesdiensträumen einen Kultur- und Veranstaltungsbereich mit zwei größeren Versammlungsräumen, Bibliothek und Jugendräumen, einen Schul– und Seminarbereich, die Zentralverwaltung der Ditib, einige Gewerbe und Dienstleistungsräume, Dienstwohnungen sowie zwei Minarette. Für den ruhenden Verkehr soll eine Tiefgarage mit 110 Einstellplätzen errichtet werden. Das Vorhaben hat ein Volumen von insgesamt rd. 13.000 m" Bruttogeschossfläche.

Die Ditib hat einen Realisierungswettbewerb durchgeführt, bei dem sich das Büro Gottfried Böhm mit dem ersten Preis durchgesetzt hat. In diesen Wettbewerb sind Vertreter der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen Ratsfraktionen als Sachpreisrichter eingebunden. Nun werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Moschee geschaffen, indem der rechtsgültige Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Inneren Kanalstraße und der Venloer Straße in Ehrenfeld geändert wird. Ziel der Planung ist, durch die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Kulturzentrums mit Moschee zu schaffen. Da es sich lediglich um die Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes handelt, ist eine Bürgerbefragung bzw. ein Bürgerbegehren nicht zulässig. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren sind Einsprüche der Betroffenen möglich und werden bei der planungsrechtlichen Abwägung berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
13.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

Sie sind Abgeorneter für den Wahlbezirk Köln-Porz. Damit vertreten Sie, aufgrund es Einzugsbereichs, u.a. Bürger deren Arbeitsplatz in Bon n liegt - unter anderem auch Beschäftigte, die im Bundesintitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beschäftigte sind , eine nachgeordnete Behörde des BMGS. Die Bundesregierung plant durch den Ihnen sicherlich bekannten Gesetzentwurf, diese Behörede quasi zu privatisieren. Ich möchte aufgrund ees mir zur Verfügung stehenden Platzes, die Argumente, die dagegen sprechen nicht wiederholen. Sie sind u.a. zusammengafasst in Beiträgen des ZDF-Magazins "frontal"und des ARD-Magazins "plusMinus".

Siehe dazu:
www.daserste.de
bzw.
www.zdf.de

Ich möchte die Argumente, die dort diesem Gesetzentwurf entgegen gebracht wurden, hier nicht weiter erörtern.

Meine Frage ist lediglich folgende:

Gehören auch Sie zu den Abgeordneten, die allein aufgrund der Fraktionsdisziplin, bereit sind, die dort vorgebrachten Argumente der Experten als auch der Mehrheit der Beschäftigten des BfArMs in den Wind zu schlagen?
Ich würde mir wünschen, dass Sie bereit sind, die vorgebrachten Argumente gegen diese quasi Privatisierung entsprechend zu würdigen und gegebenefalls bereit sind, eine andere Ansicht bei der zu erwartenden Abstimmung zum Ausdruck zu bringen.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Martin Dörmann
1Empfehlung
18.05.2007
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Zu Ihrer konkreten Frage nach der "Fraktionsdisziplin": Ich gehe davon aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch sehr intensiv in den Bundestagsfraktionen der Koalition diskutiert wird und weiß, dass auch einige Gesundheitspolitiker der SPD kritische Fragen zum Entwurf stellen. Es ist also gut möglich, dass sich hieraus noch Änderungen am Entwurf ergeben. Ich werde am Ende der Diskussion für mich entscheiden, ob ich in der Fraktion dem - ggf. geänderten - Gesetzentwurf nach Abwägung aller Pro- und Contra-Argumente zustimmen kann.

Für mein Abstimmungsverhalten im Bundestag gilt dann allerdings der Grundsatz, dass ich der Mehrheitsentscheidung der Fraktion folge. Ausnahmen von dieser Regel gelten natürlich für echte Gewissensentscheidungen.

Im Übrigen bin ich zuversichtlich, dass die Koalition am Ende des Gesetzgebungsverfahrens eine vernünftige Entscheidung treffen wird und werde die Debatte, in der auch die von Ihnen erwähnten Argumente eine Rolle spielen werden, sehr aufmerksam verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

mit Interesse verfolge ich die Diskussionen um schärfere Sicherheitsgesetze. Dazu möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen:

1.) Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff "Online-Durchsuchung"?

2.) Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Martin Dörmann
3Empfehlungen
03.08.2007
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Diskussion um schärfere Sicherheitsgesetze. Bei Forderungen nach Verfassungsänderungen ist Zurückhaltung geboten. So bleibt beispielsweise sehr fraglich, wie die Polizei Computer von privaten Nutzern überwachen will, ohne deren Privatsphäre zu verletzen. Die Frage der Online-Durchsuchungen ist noch nicht entscheidungsreif. Ich rate dazu, ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten sowie Fragen der technischen Realisierbarkeit und der Verhältnismäßigkeit eingehend zu prüfen. Zwischen der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger auf der einen und ihrer Sicherheit auf der anderen Seite besteht zweifellos ein Spannungsverhältnis. Die SPD-Bundestagsfraktion wird jedoch eine unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheit nicht akzeptieren.

Wir sind der Meinung, dass Deutschland insgesamt sehr gut gegen mögliche Terrorgefahren gerüstet ist. In dem einen oder anderen Bereich lässt sich über eine Überprüfung der Instrumentarien diskutieren. Doch steht außer Frage, dass Terrorismusbekämpfung in Deutschland nur innerhalb und nicht außerhalb des Rechtsstaates stattfinden kann und darf. Wer den Rechtsstaat schützen will, darf nicht dessen Prinzipien preisgeben. Das hat die SPD dem Innenminister in unmissverständlicher Deutlichkeit übermittelt. Die SPD hat stets darauf geachtet, die Wahrnehmung von Sicherheitsbelangen in Übereinstimmung mit dem Schutz der Bürgerrechte zu bringen und eine entsprechende Balance zu wahren. Das Grundgesetz ist der wichtigste Leitfaden unseres politischen Handelns. So ist es und so wird es bleiben.

Mit freundlichen Grüße
Martin Dörmann
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