Martin Dörmann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Martin Dörmann
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln I
Landeslistenplatz
42, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich stimme mit Ihnen überein, dass ein Stundenlohn von 3,56 Euro in keiner Weise akzeptabel ist. Au aus diesem Grund tritt die SPD für einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro ein, in Übereinstimmung mit den Forderungen der Gewerkschaften. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

mit einigem Interesse habe ich den Änderungsantrag der Fraktionen der großen Koalition zum sogenannten "Zugangserschwerungsgesetz" gelesen blog.odem.org

Dabei ist mir vor allem folgender Passus zum Expertengremium, das die Inhalte der Sperrliste kontrollieren soll, aufgefallen:

"Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen."

Auf der einen Seite haben wir also eine täglich aktualisierte Sperrliste mit womöglich hunderten oder tausenden von Einträgen, dem gegenüber steht ein Gremium, das alle paar Monate zusammen tritt, um einige davon zu überprüfen. Im Klartext bedeutet dies, dass von der Aufnahme einer Seite auf die Sperrliste bis zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Aufnahme Monate oder gar Jahre vergehen können, sofern besagte Seite überhaupt jemals von der stichprobenartigen Überprüfung betroffen ist.

Halten Sie diese Ausgestaltung eines Kontrollmechanismus für die Inhalte der Sperrliste für hinreichend ?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Martin Dörmann
1Empfehlung
19.06.2009
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Prüfungsbefugnis des Expertengremiums, das die BKA-Sperrliste kontrollieren soll.
Gerne nehme ich hierzu Stellung, um die entsprechenden Vorschriften zu erläutern, da sie offenbar zu Missverständnissen Anlass geben.
Sie weisen zu Recht daraufhin, dass wir das Gesetz noch einmal verschärft haben und nun eine tägliche (!) Aktualisierung der Sperrliste vom BKA verlangen.
Das Expertengremium hat das Recht, die Liste jederzeit einzusehen und zu kontrollieren, also auch täglich!
Es ist heute noch nicht absehbar, wie umfangreich die Liste sein wird und welchen Prüfungsbedarf sie aufwirft. Das hängt z.B. davon ab, wie viele Seiten täglich neu auf der Liste stehen bzw. ob die Liste überwiegend dieselben Seiten umfasst.
Das Expertengremium hat Ermessen darüber, wie intensiv und häufig überprüft wird. Die Prüfung kann auch zwischen den einzelnen Mitgliedern des Gremiums zunächst aufgeteilt werden. Dies wird die Praxis erweisen.
Um das Ermessen zu begrenzen, haben wir zusätzlich eine Bestimmung aufgenommen, die zumindest eine quartalsmäßige Prüfung vornimmt.
Darüber hinaus erwarten wir, dass das Gremium Prüfungen aufgrund von Hinweisen unverzüglich vornimmt.
Wir haben bewusst den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Stelle mit der Berufung des Expertengremiums festgelegt, da wir davon ausgehen, dass dieser sorgfältig darauf achten wird, sachkundige und vertrauenswürdige Experten zu berufen.
Schließlich steht jedem Betroffenen, der sich in seinen Rechten verletzt sieht, der Verwaltungsgerichtsweg offen.
Ich meine, in der Zusammenschau aller Bestimmungen haben wir für die Kontrolle der BKA-Liste eine angemessene Regelung gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

trifft es zu, dass Sie in der Parlamentsdebatte am 18.6. sinngemäß gesagt haben "Ich höre gerne alle Zwischenfragen von Kollegen aus diesem Haus, außer von Herrn Tauss. Den möchte ich heute abend nicht hören."?

Falls ja, aus welchem Grund?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Martin Dörmann
2Empfehlungen
02.07.2009
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne eingehe.

Es ist richtig: Die Zwischenfrage des Kollegen Tauss habe ich in der fraglichen Bundestagsdebatte nicht zugelassen, während ich für die Zwischenfragen aller anderen Kolleginnen und Kollegen offen gewesen wäre, da ich eine lebendige, kontroverse Debatte im Bundestag durchaus schätze. Deshalb habe ich auch die Frage des Kollegen Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) zugelassen und beantwortet.

Ich kann verstehen, dass dies auf den ersten Blick Irritationen hervorruft. Deshalb möchte ich Ihnen meine Beweggründe näher bringen. Sie haben mit dem Verhalten meines Kollegen Jörg Tauss zu tun, nicht jedoch mit seiner inhaltlichen (kritischen) Haltung zum fraglichen Gesetz. Ich bin immer bereit, kritische Fragen zum Gesetz zu beantworten und mich Diskussionen zu stellen. Dies habe ich nicht nur im Bundestag, sondern auch an anderen Stellen mehrfach unter Beweis gestellt.

Zum Kollegen Tauss muss man jedoch Folgendes wissen: Ich habe in den letzen Jahren mit Jörg Tauss in der Arbeitsgruppe "Neue Medien" der SPD-Bundestagsfraktion durchaus vertrauensvoll und kollegial zusammengearbeitet. Dies gilt auch zum Thema Kinderpornografie im Internet, das wir im Unterausschuss "Neue Medien" des Bundestages bereits seit längerer Zeit bearbeitet haben.

Wir hatten hierzu eine gemeinsame Position in der Arbeitsgruppe erarbeitet, auch im Hinblick auf die Diskussion um mögliche Sperren von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten. Wir waren gemeinsam der Ansicht, dass entsprechende Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen und deshalb gesetzlich zu regeln sind, dass jedoch die bereits abgeschlossenen Verträge des BKA mit den deutschen Internetprovidern rechtlich Äußerst fragwürdig sind, zumal sie keinen hinreichenden Grundrechtsschutz haben.

Diese Position hat der Kollege Jörg Tauss, damals noch als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion (inzwischen ist er zur Piratenpartei übergetreten), gemeinsam mit unseren Fraktionskollegen Monika Griefahn und Jürgen Kucharczyk in einer Pressemitteilung vom 12. Februar 2009 zum Ausdruck gebracht. In dieser Pressemitteilung hieß unter anderem wörtlich:

"Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Frage zu beantworten, ob und inwieweit er -- und zwar auf klarer gesetzlicher Grundlage und in einem gesicherten rechtsstaatlichen Verfahren -- die Internet-Provider verpflichten will, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten, welche auf ausländischen Servern bereitgehalten werden und die anders nicht verfolgt werden können, zu sperren. Dies erfordert aus unserer Sicht eine spezialgesetzliche Regelung, auch um den Ausnahmecharakter eines solchen Ultima-ratio-Instrumentes für schwerstkriminelle und international geächtete Inhalte wie Kinderpornographie darzulegen."

Die vollständige Pressemitteilung ist auf der Homepage von Herrn Tauss und Frau Griefahn unter folgenden Adressen abrufbar:

www.tauss.de

www.monika-griefahn.de

Auch der Kollege Jörg Tauss war damals also -- trotz kritischer Fragen -- für eine spezialgesetzliche Regelung von Internetsperren grundsätzlich offen, um die notwendigen Schutzvorschriften für die Internetnutzer/innen zu regeln.

Genau das haben wir nun mit dem beschlossenen Kinderpornografiebekämpfungsgesetz erreicht und dabei in den Verhandlungen mit der Union sogar wesentlich mehr vernünftige Regelungen durchgesetzt, als alle erwartet hatten.

Seit Wochen jedoch muss ich mir nun heftigste Kritik meines Kollegen Tauss gefallen lassen, der heute so tut, als ob er immer gegen eine gesetzliche Regelung gewesen wäre und das Verhandlungsergebnis sowie die Verhandlungsteilnehmer in unangemessener Weise herabqualifiziert. Vor allem aber scheut er sich dabei nicht, bewusst unwahre Tatsachen zu behaupten und persönlich verletzende Angriffe gegen mich und andere Abgeordnete zu fahren, die ich so noch von keinem einzigen Kollegen -- egal von welcher Partei -- erlebt habe. Man muss wissen, dass bei allen Meinungsverschiedenheiten in der Sache das Verhältnis der Abgeordneten untereinander sehr kollegial ist, wie es sich auch gehört. Und zwar fraktionsübergreifend. (Ich selbst äußere mich übrigens hier überhaupt zum ersten Mal öffentlich zum Kollegen Tauss und zwar nur, um etwas klarzustellen.)

Ich glaube, vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass ich vom Verhalten meines Kollegen Tauss tief enttäuscht bin und ich ihm nicht noch eine zusätzliche Gelegenheit geben wollte, seine unsachlichen Angriffe in der Bundestagsdebatte fortzusetzen. Allerdings habe ich am Ende der Debatte durchaus noch auf seine Kurzintervention geantwortet, um den von ihm vorgetragenen Argumenten zu entgegnen.

Im Zusammenhang mit dem gegen ihn laufenden Strafermittlungsverfahren wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material hat Jörg Tauss immer ein faires Verhalten angemahnt. Ich denke, er sollte dies auch selbst an den Tag legen. Mehr Sachlichkeit würde der Debatte gut tun.

Ich selbst bedauere, welche Entwicklung er eingeschlagen hat. Ich hoffe, er überdenkt sein Tun und kehrt zu einem vernünftigen, fairen und kollegialen Umgang zurück. Dies hoffen mit mir viele andere Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag, auch über Fraktionsgrenzen hinweg. Von ihnen habe ich großes Verständnis und Zustimmung dafür erfahren, die Zwischenfrage des Kollegen Tauss im Bundestag nicht zuzulassen.

Vor diesem Hintergrund hoffe ich auch auf Ihr Verständnis.

Ergänzend möchte ich noch auf meine diesbezügliche Antwort auf die Frage
von Herrn Faldereit hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,
die Fragen von Herrn Ralf Haingärtner vom 16.6.2009 sehe ich zum größten Teil als unbeantwortet an:
Ich zitiere Sie wie folgt: "Um das Ermessen zu begrenzen, haben wir zusätzlich eine Bestimmung aufgenommen, die zumindest eine quartalsmäßige Prüfung vornimmt."
"... nun eine tägliche (!) Aktualisierung der Sperrliste vom BKA verlangen."

Soll das in der Praxis nun heißen, dass im schlechtesten Fall eine Seite z.B. heute aus dem Netz genommen wird und die Überprüfung erst in 3 Monaten erfolgt?

Für mich war bisher selbstverständlich, dass bei einer Sperre nicht nur zeitnah sondern hic et nunc eine rechtlich einwandfreie Prüfung erfolgt – dass der Bürger ein RECHT auf eine umgehende Prüfung hat. Soll das also heißen, dass eine Internetseite drei Monate aus dem Netz entfernt sein kann und man nur die Möglichkeit hat – Zitat: "Schließlich steht jedem Betroffenen, der sich in seinen Rechten verletzt sieht, der Verwaltungsgerichtsweg offen." die schon heute (nicht zuletzt durch Hartz IV) völlig überlasteten Verwaltungsgerichte anzurufen?

Richter am Verwaltungsgericht sollen entscheiden, ob es sich um Pornografie handelt?

Das Kontrollgremium soll aus 5 Personen bestehen, wo noch überhaupt nicht absehbar ist, wie viele (tausend) Seiten zu prüfen sind. Wie ist hier Vorkehrung getroffen, dass diese Arbeit überhaupt zu bewältigen ist?

Nach seinen eigenen Worten soll der DSB Herr Schaar von der Ansiedlung des Gremiums bei seiner Behörde aus der Zeitung erfahren haben. Wäre hier nicht zumindest eine umfassende und rechtzeitige Information seiner Behörde und Person (nicht nur aus Höflichkeit) notwendig gewesen?

Ihr Kollege Herr Strobl fordert heute (Focus online) das Verbot von "Killer-Spielen". Wie wollen Sie nun nach diesem "Dammbruch" (Formulierung diverser Printmedien) weitere Eingriffe in das Internet (durch neue Gesetze) verhindern?
Antwort von Martin Dörmann
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02.07.2009
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfragen.

Wir haben das Kontrollgremium bewusst beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angesiedelt, da es gerade zu dessen Aufgaben gehört, die Informationsfreiheit zu sichern, insbesondere bei Behörden des Bundes. Die Aufgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten kann der Gesetzgeber selbständig vornehmen. Wie in anderen Fällen auch, braucht es hierzu keiner Einwilligung der entsprechend beauftragten Behörde.

Der Datenschutzbeauftragte wird auch nicht persönlich verpflichtet, die Liste zu überprüfen, sondern soll nur ein Expertengremium berufen, das entsprechende Qualifikationen besitzen muss. Ich habe bislang noch keinen Vorschlag gehört, welche Stelle besser dazu in der Lage wäre, auch vor dem Hintergrund der sonstigen Aufgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten. Hätten wir beispielsweise an dieser Stelle das Bundesinnenministerium genannt, das ja für das BKA üblicherweise zuständig ist, hätte es wohl einen Sturm der Entrüstung bei vielen gegeben, weil einige darin keine unabhängige Kontrolle gesehen hätten.

Gerade weil noch nicht absehbar ist, mit wie vielen Seiten zu rechnen ist, haben wir dem Expertengremium bei der Frage, wie häufig und intensiv es kontrolliert, einen Ermessensspielraum eingeräumt. Es ist richtig, dass mindestens eine Überprüfung quartalsmäßig erfolgen soll. Jedoch soll dies nur eine äußerste Schranke kennzeichnen. In der Praxis wird auch der Bundesdatenschutzbeauftragte mit dafür Sorge tragen, dass das Expertengremium deutlich intensiver prüft.

Das Gremium ist befugt, die Sperrliste täglich einzusehen, zu überprüfen und täglich zu korrigieren. Wenn es etwa entsprechende Hinweise aus der Community oder von betroffenen Seitenbetreibern erhält, kann es sofort reagieren. Dieses Gremium soll gerade sicherstellen, dass nicht der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden muss, falls eine Seite zu Unrecht gesperrt wurde. Aber selbstverständlich bleibt diese Möglichkeit als letztes Mittel offen, da ja auch eine Entscheidung des Expertengremiums nicht endgültig sein soll.

Aus meiner Sicht haben wir mit der gefundenen Regelung eine ausgewogene Balance zwischen der notwendigen Effektivität der Maßnahmen und den erforderlichen Kontrollmöglichkeiten geschaffen.

Bewusst haben wir gegenüber der Union durchgesetzt, dass die Regelung in einem Spezialgesetz erfolgt, das bis zum Ende 2012 befristet ist. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass mit dem Gesetz auch andere Inhalte gesperrt oder andere Zwecke verfolgt werden. Eindeutiger als wir kann man so etwas gesetzlich nicht regeln.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.06.2009
Von:
- Roy

Sehr geehrter Herr Dörmann,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort an Herrn Wagner vom 19.6.2009 :

ZITAT
Das Kinderpornografiebekämpfungsgesetz regelt eindeutig nur die Zulässigkeit von Sperren bei Seiten mit kinderpornografischen Inhalten.
ZITATENDE

Genau das tut es eben nicht ! Ich möchte Sie als Verhandlungsführer der SPD auf einen groben handwerklichen Fehler in diesem Gesetz hinweisen, der sehr wohl eine Ausweitung auf andere Inhalte möglich macht :

Es fehlt im Gesetz ein Artikel, der festlegt, das die von Frau von der Leyen den Providern aufgenötigte Sperr-Infrastruktur NUR den Zugriff auf die in den BKA-Listen enthaltenen Seiten sperren darf und NICHTS ANDERES.

Es gibt eine Menge Gerichtsurteile, das letzte mir bekannte vom LG Hamburg (Az.: 308 O 548/08), in denen Klagen auf Sperrung von Internetseiten abgewiesen wurden. Aber nicht weil die Forderung unsinnig oder grundgesetzwidrig war, sondern weil es für die Provider unverhältnismässig sei, die dafür notwendige Technik bereit zu stellen. Jetzt ist diese Technik da und was meinen Sie wie der nächste Richter entscheiden wird ? Die Gefahr einer Ausweitung der Sperren ist also weniger durch die gesetzlich festgelegten Abläufe gegeben (insofern haben Sie recht), sondern durch das was im Gesetz fehlt.

Meine Fragen nun an Sie :

Warum fehlt in diesem Gesetz ein solcher Passus, wenn es doch wie Sie sagen, nur um Kinderpornografie geht ?

Und warum wurde es so schnell durchgepeitscht, das der Gesetzestext erst 18 Stunden NACH der Verabschiedung auf dem Bundestagsserver veröffentlicht werden konnte und somit niemand Aussenstehender mehr Gelegenheit hatte, auf einen solchen Mangel hinzuweisen ?

Mit freundlichen Grüssen
- Roy
Antwort von Martin Dörmann
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02.07.2009
Martin Dörmann
ehr geehrter Herr Roy,

vielen Dank für Ihre Nachfragen.

Die von Ihnen angesprochenen Punkte sind sehr wohl bedacht und umgesetzt worden.

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

Die im ursprünglichen Gesetzentwurf für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in einem Spezialgesetz geregelt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz wird eine Ausweitung auf weitere Inhalte ausgeschlossen. Die Änderung geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte weiter ausgedehnt werden. Aus diesem Grund wurde auch bestimmt, dass mit der neuen Infrastruktur keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Das Gesetz leidet somit nicht an dem von Ihnen geltend gemachten Mangel. Eindeutiger als wir kann man gesetzlich nicht regeln, dass es nur um die mögliche Sperrung kinderpornografischer Inhalte geht.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
22.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

Mich, und sicher viele andere interessierte Bürger, interessiert nun Ihre Haltung zum Gesetzesentwurf des Familienministeriums "Zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet" nach dem die Bundesregierung die kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 16/13245) beantwortet hat.
Zusammengefasst war dort zu lesen:

* Wir haben keine gesicherten Erkenntnisse.
* Wir haben keine wissenschaftlichen Studien.
* Wir haben keine Informationen.
* ect.

Vollständige Antwort des BMWi: mogis.files.wordpress.com

Diese Antworten stehen zum großen Teil und in entscheidenden Punkten den Argumenten der Befürworter des Gesetzes, mit denen sie schließlich auch geworben haben, entgegen.
Wie erklären Sie sich das und wie kann man bei so entgegensetzten Aussagen nun überhaupt für oder gegen das Gesetz stimmen?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Martin Dörmann
bisher keineEmpfehlungen
02.07.2009
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Antwort der Bundesregierung, für die ich persönlich übrigens nicht verantwortlich bin, haben Sie verkürzt wiedergegeben. Zum Teil sind dort durchaus Erkenntnisse und Informationen aufgeführt. Allerdings hätte auch ich mir eine ausführlichere Antwort gewünscht. Insofern kann ich Ihre Skepsis durchaus nachvollziehen.
Abgesehen von dieser Frage haben wir jedoch den Gesetzentwurf unabhängig von der Beantwortung der Kleinen Anfrage geprüft und weiterentwickelt. Ich selbst habe als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion umfangreiches Informationsmaterial ausgewertet, darunter auch die Stellungnahmen der Experten in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses. Darüber hinaus habe ich zahlreiche Gespräche mit Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen geführt, etwa auch mit Vertreter/innen der "Internet-Community", beispielsweise der Mitinitiatorin der ePetition, Frau Franziska Heine, oder Herrn Alvar Freude als Vertreter des AK Zensur.
Ich habe mich also sehr bewusst und intensiv mit allen Pro- und Contra-Argumenten auseinandergesetzt. Auf dieser Grundlage hat die SPD-Bundestagsfraktion ihre Änderungsvorschläge hinsichtlich des Gesetzentwurfes entwickelt und in den Verhandlungen auch weitgehend durchgesetzt. Damit wurde sowohl den Bedenken der in der Anhörung vertretenen Experten und des Bundesrates als auch in wichtigen Punkten Bedenken, die von der "Internet-Community" geäußert wurden, Rechnung getragen. So ist beispielsweise ein zentraler Punkt in der einschlägigen ePetition die zuvor nicht enthaltene Transparenz und Kontrolle hinsichtlich der BKA-Sperrliste. Genau diesen Punkt haben wir mit aufgenommen.
Im Einzelnen sind nun gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf im verabschiedeten Gesetz folgende Änderungen umgesetzt worden:

1. Grundsatz "Löschen vor Sperren"
Im Gesetz wurde der Grundsatz "Löschen vor Sperren" verankert. Denn das Löschen der Inhalte ist wirksamer. Danach kommt eine Sperrung nur dann in Betracht, wenn Maßnahmen, die auf eine Löschung abzielen, nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend sind.

2. Kontrolle der BKA-Liste
Die Neuregelung nimmt den (auch in der einschlägigen ePetition problematisierten) Wunsch nach mehr Transparenz und Kontrolle auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen, zu überprüfen und zu korrigieren. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste kinderpornografische Inhalte betreffen.
Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben.

3. Datenschutz
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung
Die im Gesetzentwurf ursprünglichen für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in einem Spezialgesetz geregelt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz wird eine Ausweitung auf weitere Inhalte ausgeschlossen. Die Änderung geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte weiter ausgedehnt werden. Aus diesem Grund wurde auch bestimmt, dass mit der neuen Infrastruktur keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.

5. Befristung
Die Geltungsdauer des Gesetzes ist befristet. Das Gesetz läuft automatisch am 31. Dezember 2012 aus. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um dann neu zu entscheiden.

Der zentrale Vorwurf aus Teilen der "Internet-Community", mit dem Gesetz werde eine Infrastruktur geschaffen, die später auch für die Sperrung anderer, beliebiger Inhalte genutzt werden könne, trägt nicht. Eindeutiger als wir kann man nicht regeln, dass die Sperren nicht auf andere Inhalte oder Zwecke übertragbar sind.
Eines kommt hinzu: Auch ohne Gesetz befindet sich die technische Infrastruktur bereits im Aufbau. Durch Verträge zwischen BKA und den größten Internet-Providern in Deutschland wurden diese nämlich verpflichtet, die Infrastruktur bereitzustellen und entsprechende Sperrungen in nächster Zeit vorzunehmen – und zwar ohne hinreichende Schutzvorschriften in den Verträgen. Nur mit dem Gesetz konnten wir diese nun verankern.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir also nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen eine transparente Kontrolle der Sperrliste.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
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