Martin Dörmann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Martin Dörmann
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln I
Landeslistenplatz
42, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Bei unserem Einsatz gegen Kinderpornografie ist uns zudem wichtig, die Internet-Community aktiv mit einzubinden. Die SPD nimmt deren Bedenken und Anregungen sehr ernst. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Martin Dörmann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Soziales
07.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

wie stehen Sie zur außerplanmäßigen Diätenerhöhung für die Bundestagsabgeordneten? Können Sie mir plausibel machen, wieso Ihre Bezüge denen von Bundesrichtern angeglichen werden sollen, obwohl Bundesrichter nicht über die Privilegien von Abgeordneten verfügen und auch nebenher keinem weiteren Beruf nachgehen dürfen?
Antwort von Martin Dörmann
4Empfehlungen
16.05.2008
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zum derzeit im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf, der eine zusätzliche Erhöhung der Diäten für Bundestagsabgeordnete vorsieht, vertrete ich folgende Position:

1.
Ich teile die von vielen geäußerte Besorgnis, dass eine erneute Diätenerhöhung innerhalb kurzer Zeit das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik untergräbt und kann das Unverständnis hierüber sehr gut nachvollziehen. Gerade weil wir Bundestagsabgeordnete selbst über die Höhe unserer Einkünfte entscheiden (müssen!), kommt es darauf an, die Frage der Abgeordnetenentschädigung sensibel und nachvollziehbar zu behandeln.

Der von der Fraktionsführung erarbeitete und derzeit im Bundestag zu beratende Gesetzentwurf sieht vor, die Abgeordneten wie die Beamten an den aktuellen ver.di-Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst teilhaben zu lassen, wenn auch um ein Jahr zeitversetzt zum jeweils 1.1.2009 (3,63 %) und 2010 (2,68 %). Hierüber war ich doch sehr überrascht. Bekanntlich haben wir im letzten Jahr Änderungen am Abgeordnetengesetz und damit verbunden eine Anpassung der Diäten an die Bezüge von kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichtern in zwei Schritten zum 1.1.2008 (um 4,7 %) und 1.1.2009 (um 4,48 %) beschlossen. In der Begründung des Gesetzes heißt es:

"Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009, die 4,48 vom Hundert beträgt, wird nicht nur die Orientierungsgröße erreicht, sondern auch die voraussichtliche Steigerung der durchschnittlichen Erwerbseinkommen bis zur nächsten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung frühestens im Jahre 2010 berücksichtigt".

Auch ich habe seinerzeit wie die anderen Kölner SPD-Bundestagsabgeordneten der Reform zugestimmt, auch in der Erwartung, dass damit weitere Diätenerhöhungen vor dem Jahr 2010 ausgeschlossen sind. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir gerade in dieser Frage glaubwürdig und konsequent handeln müssen.

Aus den vorgenannten Gründen lehne ich die nunmehr vorgeschlagene zusätzliche Diätenerhöhung ab und werde in der Fraktion dagegen stimmen. Da sich viele andere SPD-Bundestagsabgeordnete ähnlich geäußert haben, hoffe ich, dass der Gesetzentwurf noch entsprechend abgeändert wird, so dass die in der Begründung zur letztjährigen Anpassung gemachte Zusage eingehalten werden kann. Ich habe die SPD-Fraktionsführung entsprechend angeschrieben.

2.
Bei aller berechtigten – und ja ausdrücklich von mir geteilten – Kritik an der zusätzlich geplanten Diätenerhöhung will ich aber auch deutlich machen, dass die grundsätzliche Thematik der Abgeordnetenentschädigung differenzierter diskutiert werden sollte, als dies derzeit in der Öffentlichkeit geschieht.

So wird vielfach unterschlagen, dass es vor der Anpassung zum 1.1.2008 seit 2003 keine Diätenerhöhung mehr gegeben hat. Wenn man diese Erhöhung 2008 schon mitberücksichtigt, ist die Abgeordnetenentschädigung in den 10 Jahren zwischen 1998 und 2008 um 9,2 % angestiegen, also unterhalb der Inflationsrate von 14,8 %, während der Gehaltstarifindex um 23,16 % gestiegen ist. Die Erhöhungen bewegen sich somit im relativen Gleichschritt mit den Beamtenbezügen der einschlägigen Besoldungsgruppe B 6 (9,3 %) und liegen nur leicht über den Rentenanpassungen (9,0 %). Als problematisch wird allerdings vor allem die relativ gute Altersversorgung für die Abgeordneten angesehen.

Beide Punkte wurden in dem 2007 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes aufgegriffen. Ich stehe zu der im letzten Jahr als Kompromiss gefundenen Regelung, weil sie ein Schritt in die richtige Richtung ist, auch wenn man sich weitergehende Änderungen denken kann. So wollte die SPD-Fraktionsführung in den Verhandlungen noch größere Einschnitte bei der Altersversorgung erreichen.

Zur Erinnerung: Das 2007 beschlossene Gesetz verfolgt drei zentrale Ziele:

  • Der Altersversorgungsanspruch wird deutlich abgesenkt, und zwar um ein Sechstel (2,5 statt 3 Prozent Steigerung pro Jahr der Bundestagszugehörigkeit).

  • Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf das 67. Lebensjahr ("Rente mit 67") wird wirkungsgleich umgesetzt.

  • Als Orientierungsgröße für die Abgeordnetenentschädigung soll künftig das monatliche Grundgehalt der Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern (Beamtenbesoldungsgruppe B 6) und der obersten Bundesrichter (Richterbesoldungsgruppe R 6) gelten, und zwar ohne die anteiligen Sonderzahlungen, so dass die Monatsbezüge in zwei Schritten bis zum 1. Januar 2009 auf 7.668 € angehoben werden.

Die Anlehnung verfolgt das Ziel, langfristig den immer wieder erhobenen Vorwurf der "Selbstbedienung" auszuräumen, indem man als objektiven Maßstab vergleichbare Tätigkeiten im öffentlichen Bereich heranzieht und zukünftig die dortigen Tarifabschlüsse lediglich übernimmt, jedoch ohne Einmal- oder Sonderzahlungen (Abgeordnete beziehen kein 13. Gehalt).

Diese Orientierungsgröße war eigentlich sogar schon seit 1995 in § 11 des Abgeordnetengesetztes vorgesehen. Obwohl im Gegenzug bereits damals die Altersbezüge deutlich (um ein Viertel) gekürzt wurden, ist die vorgesehene Diätenanpassung aber so nie umgesetzt worden. Das Gesetz von 1995 resultierte übrigens aus Empfehlungen der sog. Kisselkommission, die 1993 unter Vorsitz des früheren Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel Vorschläge zu Änderungen des Abgeordnetenrechts erarbeitet hat. Die elf Mitglieder dieser vom Bundestag eingesetzten "Unabhängigen Kommission" repräsentierten ein breites Spektrum verantwortlicher Persönlichkeiten, von einem Betriebratsmitglied über einen ehemaligen Bundesverfassungsrichter bis hin zur Präsidentin des Bundes der Steuerzahler.

Die o.g. Anlehnung bzw. Orientierungsgröße halte ich grundsätzlich auch für sachgerecht. Aus finanziellen Gründen sollte niemand in die Politik gehen. Die Bezüge sollten jedoch auch sicherstellen, dass Politiker/innen unabhängig agieren können und nicht etwa auf Nebeneinkünfte angewiesen sind (80 % der Bundestagsabgeordneten üben keine bezahlte Nebentätigkeit aus).

Die erwähnte Kisselkommission hat in ihrem Bericht ausgeführt, dass die aus ihrer Sicht verfassungsrechtlich vorgegebenen Kriterien für die Bemessung der Höhe der Entschädigung sind:

1. "die Bedeutung des Amtes im Blick auf die Aufgabe, die der verfassungsrechtliche Auftrag dem Parlamentarier überträgt,
2. die mit der Erfüllung dieses Auftrages verbundene Verantwortung und Belastung, die in Bund und Ländern sicherlich verschieden zu gewichten sind,
3. der Rang des Amtes des Abgeordneten im Verfassungsgefüge von Bund und Ländern."

Bei einer 60- bis 70-Stundenwoche kommen Bundestagsabgeordnete auf umgerechnet etwa 27 Euro Stundenlohn brutto. Nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und spezifischer, mandatsbedingter Kostenbelastungen wie Wahlkampfrücklagen und Parteisonderbeiträge verbleiben netto weniger als die Hälfte. Ich kann darin keine unangemessene Bezahlung erkennen. Es wäre schön, wenn dies insgesamt stärker als bisher gewürdigt werden könnte. Die steuerfreie Aufwandspauschale stellt – entgegen mancher Ansicht – kein zusätzliches Einkommen dar, sondern dient ausschließlich der Abdeckung mandatsbezogener Mehrkosten. Hierzu zählen beispielsweise die Unterhaltung von Bürgerbüros im Wahlkreis, einer Zweitwohnung in Berlin, Porto- und Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit oder etwa die Finanzierung von Veranstaltungen. Im Gegenzug können Abgeordnete steuerlich keinerlei Ausgaben als Werbungskosten geltend machen.

Die 2007 beschlossene Tarifanpassungsregelung halte ich vor diesem Hintergrund grundsätzlich für sinnvoll, um zukünftige Erhöhungen an einen objektiven und gerechten Maßstab zu binden. Allerdings darf sie nicht – wie oben dargelegt – mit den bereits beschlossenen Anpassungsschritten kumulieren.

Auch ohne die erfolgte Anpassung an die Rente mit 67 ist die prozentuale Absenkung der Altersentschädigung höher als die 2007 beschlossene Anpassung der Diäten 2008/2009, so dass die Abgeordneten bezogen auf das Gesetz von 2007 in einer Gesamtrechnung weniger Geld erhalten und langfristig Einsparungen im Bundeshaushalt erzielt werden.

Leider wird auch in der aktuellen Debatte um die Diätenerhöhung die bereits beschlossene Absenkung der Altersbezüge kaum erwähnt, obwohl nur hierdurch ein gerechtes Gesamtbild entsteht.

3.
Die in der Öffentlichkeit immer wieder vorgetragene Forderung, die Frage der Abgeordnetenentschädigung einer Unabhängigen Kommission zu übertragen, ist bindend nicht möglich, sondern allenfalls beratend, wie 1993. Insofern ist der immer wieder vorgetragene Vorwurf, es handele sich um "Selbstbedienung", unfair.

Am Ende müssen nun einmal immer die Abgeordneten selbst die Verantwortung für ein entsprechendes Gesetz übernehmen und über ihre Diäten entscheiden. Denn das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lassen insoweit keinen Spielraum. Zudem kann auch das Haushaltsrecht nicht an eine unabhängige Kommission delegiert werden.

Die o.g. Unabhängige Kommission (Kissel-Kommission) führte 1993 hierzu aus, dass eine bindende Entscheidung einer Unabhängigen Kommission auch nicht durch eine Grundgesetzänderung herbeigeführt werden könnte:

"Auch die Unabhängige Kommission hält eine solche Grundgesetzänderung für ausgeschlossen; sie zu beschließen dürfte selbst dem Verfassungsgeber versagt sein. (…) Nicht nur die Grundsätze eines demokratischen Wahlverfahrens, sondern auch die Ausgestaltung des vom Wähler mit dem Wahlakt dem Abgeordneten verliehenen Status muss dem Kerninhalt des Demokratieprinzips zugerechnet werden. Eine Übertragung der diesen Status maßgeblich mitgestaltenden Entscheidung über die Höhe der Entscheidung auf eine demokratisch nicht in gleicher Weise legitimierte Institution – und sei sie von der Öffentlichkeit auch als noch so für sinnvoll angesehen – durchbricht die in Artikel 20 Grundgesetz vorgeschriebenen Grundsätze. Sie könnte deshalb, wie die Kommission nach sorgfältiger Prüfung meint, kaum vor Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz Bestand haben."

Gerade weil uns niemand die letzte Verantwortung für unsere eigenen Bezüge abnehmen kann, kommt es darauf an, stets eine angemessene, nachvollziehbare und glaubwürdige Entscheidung zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Dörmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
12.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

seit 1.Juli ist nun endlich das verschärfte "Nichtraucher-Gesetz" in kraft, dass zum Schutz Aller das Rauchen auch u.a. in Gaststätten untersagt.

Zu meinem Entsetzen habe ich festgestellt, dass in vielen Gaststätten nun Listen ausliegen, in denen man sich eintragen kann, um einem "Raucher-Club" beizutreten. Wenn man dies getan hat, ist man Club-Mitglied, somit Teil einer "geschlossenen Gesellschaft" und es wird lustig weitergequalmt. Wer sich nicht eintragen möchte, muss das Lokal verlassen und so tragen sich die Besucher auch ein, um weiterhin ihr Stammlokal besuchen zu können, ob sie nun rauchen oder nicht. Faktisch hat sich - zumindest in diesen Gaststätten - nichts, aber auch gar nichts, an der Situation vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geändert.

Wie wird von Seiten der Politik darauf reagiert werden? Gibt es Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Martin Dörmann
bisher keineEmpfehlungen
29.07.2008
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist bereits am 1. September 2007 in Kraft getreten. Es dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den gesundheitlichen Gefahren des Rauchens, bezieht sich allerdings insbesondere auf die Bereiche Verkehr, Jugendschutz und das Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes, da der Bund hierfür eindeutig gesetzgebungsbefugt ist. Gastbezogene Regelungen des Nichtraucherschutzes unterfallen -- auch soweit sie zugleich dem Schutz der in der Gastronomie Beschäftigten dienen -- dem Gaststättenrecht, so dass hierfür alleine die Länder gesetzgebungsbefugt sind. Die Bundesländer haben entsprechende Landesgesetze erlassen.

In Nordrhein-Westfalen gilt das Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden seit dem 1. Januar 2008. In Gaststätten darf seit dem 1. Juli diesen Jahres nur noch in Nebenräumen geraucht werden. So weit ich informiert bin, darf an den Kneipentheken weiterhin geraucht werden, wenn der Schankraum kleiner ist als der rauchfreie Nebenraum. Das mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossene Gesetz zum Nichtraucherschutz in NRW gilt allerdings als eines der liberalsten in der Bundesrepublik. Anders als in anderen Bundesländern sind in NRW sogar Raucherclubs zulässig und bieten offenbar vielen Gastwirten nun eine Gelegenheit, das Rauchverbot in ihren Gaststätten zu umgehen. Diese Entwicklung bedauere ich. Ich meine, dass das Rauchen generell nur in geschlossenen Gesellschaften und abgetrennten Räumlichkeiten erlaubt werden sollte. Allerdings wird man eine vertretbare Kompromisslösung für solche Gaststätten prüfen und finden müssen, die nur über einen einzigen Raum verfügen. Ich selbst bin gespannt, welches Urteil das Bundesverfassungsgericht am 30. Juli 2008 zum Abschluss des Verfahrens zum Rauchverbot verkünden wird. In dem Verfahren hatten drei Beschwerdeführer aus Berlin und Baden-Württemberg gegen das Berliner Nichtraucherschutzgesetz bzw. das Landesnichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg geklagt, die für Einraumgaststätten keine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot vorsehen.

Wie schon gesagt, sind die zum Rauchverbot in der Gastronomie getroffenen Bestimmungen allein Ländersache. Insofern können wir hierauf als Bundestagsabgeordnete keinen direkten Einfluss nehmen. Aber selbstverständlich werden wir uns auch weiterhin an der öffentlichen Debatte aktiv beteiligen.

Bezüglich Ihrer Frage zu den Erfahrungswerten aus anderen Bundesländern liegen mir noch keine Informationen vor. Diese werden bestimmt in Zukunft an anderer Stelle aufbereitet.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.07.2008
Von:

Guten Tag Herr Dörmann,

ich bin Opfer von unangemessener, sogar brutaler Gewalt in durch Polizeibeamte in einer Verwahrungszelle geworden. Ich wurde FAST umgebracht; und das völlig ohne Grund. Ich hatte keinerlei Widerstand geleistet. Trotzdem wurde ich von Polizeibeamten mit den Händen auf dem Rücken fixiert auf die geflieste (es gab nicht einmal eine Matte) Liegefläche geworfen. Ich lag dort bäuchlings. Ein Polizeibeamter kniete auf meinem Rücken und drückte gleichzeitig meinen Kopf mit dem Gesicht nach unten auf die Fläche. Ich bekam überhaupt keine Luft. Quasi in letzter Sekunde gelang es mir in meiner Todesangst den Kopf etwas zur Seite zu drehen und den Beamten anzuflehen, damit aufzuhören. Das tat er dann auch mit den Worten: "Ah, hast du jetzt genug?" Anschließend hatte ich starke Schmerzen im Brustbereich Rippenprellungeen) und konnte kaum atmen. Deshalb liess ich einen Arzt kommen. Eine wirkliche Untersuchung fand nicht statt. Kurzes Abhören und dann der Befund: "Körperlich kann ich nichts festsstellen. Dass Sie Schmeren haben, kann ich mir aber vorstellen. Das war´s. Mein Versuch einer Beschwerde gegen diese Art der Behandlung scheiterte jedoch daran, dass es keine VideoAUFZEICHNUNGEN aus den Zellen gibt und die betreffenden Polizisten den Vorwurf bestritten. Seitens der Kölner Staatsanwaltschaft erhielt ich den Bescheid, es könne dahingestellt bleiben, ob es richtig ist, dass keine Videoaufzeichnungen gefertigt werden. Tatsache wäre jedoch, dass es kein beweisbares Bildmaterial gäbe und die Beamten die Vorwürfe bestreiten. Ich könnte aber beim Oberlandesgericht Klage erheben. Aber wie eine Klage erheben ohne etwas beweisen zu können. Eine solche Klage wird doch erst garnicht angenommen. Ich und bestimmt auch Sie wissen, dass es viele solcher Fälle -auch mit Todesfolge- gibt. Warum kann man eine Videoaufzeichnung in den Zellen nicht gesetzlich vorschreiben? Datenschutzbedenken sehe ich nicht.

Danke:
Antwort von Martin Dörmann
bisher keineEmpfehlungen
29.07.2008
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass ich zum konkreten Fall nichts sagen kann. Da ich weder die Umstände noch die Beteiligten kenne, steht es mir nicht an, den Vorgang so oder so zu bewerten. Insofern müssen in der Tat die dafür vorgesehenen Stellen anhand der Beweislage entscheiden, wie Sie richtig dargelegt haben.

Zu Ihrem allgemeinen Anliegen einer Videoaufzeichnung in Zellen: hiergegen habe ich große Bedenken, denn sie würde einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Beteiligten bedeuten. Ich kann nicht erkennen, dass es hier um einen grundsätzlichen, allgemeinen Mißstand in Deutschland ginge, der ein solches Vorgehen rechtfertigen würde. Alleine das Argument, mit einer Aufzeichnung ließe sich ein besserer Beweis erbringen (- so oder so -), reicht m.E. nicht aus. Mit dieser Logik könnte man auch weitere Lebensbereiche erfassen, was wir ja wohl alle nicht wollen. Deshalb kann ich leider Ihrem Anliegen nicht folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
03.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

die Wahlbeteiligungen bei den Wahlen zur Vollversammlung der IHKs haben teilweise ein bedenkliches Niveau erreicht: beispielsweise Berlin: 4,8 % ; München : 6,6 % ; Düsseldorf : 7,9 % oder Aachen : 8, 9 %. (Wahlbeteiligungen bei den einzelnen IHKs erfragt) Kann da noch von einer "demokratischen Legitimation" gesprochen werden? Kann eine IHK noch für sich beanspruchen, "das Gesamtinteresse der Wirtschaft" vertreten zu können?

Erwarte mit Interesse Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Antwort von Martin Dörmann
bisher keineEmpfehlungen
26.08.2008
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir über "abgeordnetenwatch.de" haben zukommen lassen.

Ich bedauere ebenso wie Sie, dass die Beteiligung bei Wahlen zur Vollversammlung oder IHK´s offenbar in den letzten Jahren gesunken ist. Allerdings bin ich dieser Frage der falsche Ansprechpartner. Die IHK´s sind eine Institution, die hoheitliche Aufgaben ohne staatliche Weisung wahrnehmen und daher unabhängig agieren. Grundsätzlich gilt, dass die demokratische Legitimation natürlich umso höher ist, je mehr sich an Wahlen beteiligen. Anderseits würde ich aber auch bei einer geringen Wahlbeteiligung diese nicht verneinen, die ja z.B. auch auf anderen Ebenen - etwa Studentenparlamenten - oft nicht höher ist.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
24.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dörmann,

wie würden Sie Vor- und Nachteile der Einführung einer Pauschalsteuer für Öffentliche Verkehrsmittel und einer gleichzeitigen Abschaffung von Fahrkartenautomaten und Kontrolleuren einschätzen? Könnten Sie sich vorstellen, sich für eine solche Steuer einzusetzen? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß,
Dr.
Antwort von Martin Dörmann
1Empfehlung
16.09.2008
Martin Dörmann
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer Pauschalsteuer für öffentliche Verkehrsmittel. Ich verstehe Ihre Frage so, dass hierdurch eine kostenlose Nutzung ermöglicht werden soll.

Sicherlich hätte die Idee durchaus ihren Charme, da man hierdurch nachhaltig das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel fördern könnte. Die praktische Umsetzung eines solchen Vorschlags erscheint mir jedoch extrem schwierig. Kommunen, die den ÖPNV tragen, haben rechtlich keine Kompetenz, eine solche Pauschalsteuer einzuführen. Angenommen, der Bund würde mit Zustimmung der Länder eine solche Steuer einführen, so würde sich die Frage stellen, wie die Mittel zielgerichtet und gerecht auf die jeweiligen Kommunen umgelegt werden. Auch würde man an eine Begrenzung der Mittel im Hinblick auf die tatsächliche Inanspruchnahme und die Effektivität vorsehen müssen.

Das alles rechtlich einwandfrei und praktikabel zu gestalten und dazu noch die politische Unterstützung auf allen Ebenen (Kommunen, Länder, Bund und EU) zu organisieren, erscheint mir wenig realistisch.

Zu bedenken ist ferner, dass es sicherlich am Ende immer noch Regionen in Deutschland geben würde, die einfach aufgrund der Tatsache, dass dort sehr wenige Menschen leben, keine ausreichende Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel hätten. Die dort lebenden Menschen würden als Steuerzahler aber andererseits auch zur Finanzierung solcher Angebote in anderen Regionen herangezogen, obwohl sie selbst etwa durch hohe Benzinpreise besonders stark belastet sind. Von daher wäre eine solche Lösung auch nicht gerecht.

Daher sollten wir andere Wege finden, um öffentliche Verkehrsmittel auch preislich noch attraktiver zu gestalten. Diese Zielsetzung allerdings teile ich.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Martin Dörmann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.