Markus Ferber (CSU)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Markus Ferber
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Diplomingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Ebenso existieren in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nationale Rinderdatenbanken, so dass jedes Rind in Europa registriert ist. (...) Das neugeborene Kalb ist spätestens sieben Tage nach der Geburt mit zwei identischen Ohrmarken zu kennzeichnen, die in Deutschland mit dem Länderkürzel "DE-" beginnen und lebenslang getragen werden müssen. (...) Dies erübrigt sich nur in dem besonderen Fall, wenn die Tiere in dem eingeführten Mitgliedsstaat nur wenige Tage später geschlachtet werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
27.02.2009
Von:

Sehr geehrter Hr. Ferber!
Habe gerade im bayerischen Fernsehen den Beitrag über eine sog. "Salzvereordnung" in Backwaren gesehen.
Bitte schön, welcher EU-Politiker erwägt denn so etwas vor dem 01. April, bzw. hebt sich solch Überlegungen nicht bis zum politischen Sommerloch auf??
Wir "Otto Normalverbraucher" werden ja nun schon vor fast allem geschützt (Jugendschutz, Naturschutz usw., usw., usw.). Aber wer schützt uns denn nun endlich einmal vor solchen EU-Politikern??? Nur um seine Daseinsberechtigung als EU-Politiker zu behalten, muss man (oder auch Frau) doch nicht so einen ausgewachsenen Blödsinn verzapfen!!
MfG G.
Antwort von Markus Ferber
6Empfehlungen
03.03.2009
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen über Abgeordnetenwatch, zu denen ich sehr gerne Stellung nehme.

Beim Salzgehalt im Brot handelt es sich nicht um ein von mir erfundenes Thema, sondern mein Interview basierte natürlich auf einem konkreten Anlass. Eine bereits bestehende EU-Verordnung aus dem Jahr 2006 zu gesundheitsbezogener Werbung bei Lebensmitteln sieht die Entwicklung sogenannter Nährwertprofile vor. Überschreitet ein Lebensmittel bestimmte Anteile von Fett, Zucker oder Salz, muss es zwar nicht vom Markt genommen werden, aber man darf es nicht mehr als gesund bewerben. Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte nun vorgeschlagen, den Grenzwert für Salzgehalt in Brot bei 1,2 Prozent des Mehlanteils festzulegen. Daraufhin gab es allerdings reihenweise Proteste des Bäckerhandwerks. Letzte Woche hatte dann die Europäische Kommission zurückgerudert und angekündigt, den Grenzwert bei 1,5 Prozent anzusetzen. Damit könnten auch in Zukunft die meisten Brote als gesund beworben werden. Der neue Grenzwert soll zunächst für sechs Jahre gelten, allerdings müssen vorher noch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten zustimmen.

Generell möchte ich noch anmerken, dass meine Fraktion gegen diese Form von "Beglückungsgesetzgebung" und die Einführung von Nährwertprofilen war. Allerdings wurde die Verordnung im Europäischen Parlament durch eine Mehrheit an uns vorbei angenommen.

Ich hoffe sehr, mit diesen Ausführungen zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

bei Spiegel online lese ich heute, daß sie sagen, man habe die EU-Verfasung aufgegeben. ("Wir haben dieses Projekt aufgegeben")
www.spiegel.de

Ist dies nur Wahlkampfgeplänkel oder hat die CSU tatsächlich endlich dieses EU-Ermächtigungsgesetz aufgegeben?

Herzliche Grüße,
Antwort von Markus Ferber
7Empfehlungen
11.03.2009
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch zu meinen Äußerungen auf Spiegel online.

An meiner Aussage, dass wir das Projekt Verfassung aufgegeben haben, halte ich nach wie vor fest. Das ist meine Überzeugung und keine Äußerung, die ich nur aufgrund der Wahlkampfzeiten getroffen habe. Damit meine ich aber nicht den Vertrag von Lissabon, an dem wir nach wie vor als notwendigen Reformschritt festhalten. Ich meinte damit, dass wir nicht an dem Begriff "Verfassung" festhalten, so wie der gescheiterte Vertrag benannt war. Damit soll deutlich gemacht bzw. Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden, dass mit einer Zusammenfassung der Verträge kein europäischer Verfassungsstaat gegründet werden soll. Die Benennung als Verfassung hatte zu viele Unklarheiten hervorgerufen, die Notwendigkeit eines überarbeiteten Vertragswerks, der die EU in sich handlungsfähiger macht und etwa die Rolle des Europäischen Parlaments stärkt, stelle ich damit nicht in Frage.

Ich hoffe sehr, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

obwohl das Grundgesetz keine Voksabstimmungen vorsieht, wollen Sie unbedingt eine Volksabstimmung über das europäische Regelwerk. Wie geht das zusammen?

Soll diese Abstimmung eigentlich EU-weit stattfinden oder nur in den jeweiligen angehörigen Staaten? Brauchen wir nicht ein einheitliches europäisches Regelwerk, wenn europaweit abgestimmt werden soll? Wenn Abstimmungen nur in den jeweiligen Mitgliedsstaaten stattfinden, welche Auswirkungen hat es dann, wenn die Einwohner der jeweiligen Mitgliedssataten unterschiedlich abstimmen wie z. B. bei den EU-Referenden in einzelnen Mitgliedsstaaten? Soll dann in europa unterschiedliches Recht gelten - mit unterschiedlicher Wirkungstiefe? Hat aber die EU nicht gerade die Aufgabe, einheitliche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedsstaaten herzustellen?

Wollen Sie diesen einheitlichen europpäischen Binnenmarkt wieder abschaffen? Hat dieser für ein Exportland wie Deutschland eher Nachteile als Vorteile?

Welche Maßnahmen für die Einführung der von Ihnen in Interviews geforderten Volksabstimmungen haben Sie bislang im Europäischen Parlament unternommmen - und mit welchen Ergebnissen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Markus Ferber
6Empfehlungen
24.03.2009
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Da, wie Sie richtig anmerken, dass Grundgesetz keine Volksabstimmungen vorsieht, müsste für die Möglichkeit, Referenden über große europäische Vorhaben wie etwa die Änderung der Grundlagenverträge abzuhalten, das Grundgesetz geändert werden. Dazu ist in Deutschland eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag notwendig.

Generell wird der Vertrag von Lissabon gemäß den jeweiligen nationalen Vorschriften von den Mitgliedsstaaten ratifiziert, d.h. die Mitgliedstaaten entscheiden, ob es darüber Referenden gibt. Egal, welchen Weg ein Land wählt, zustimmen müssen alle Mitgliedstaaten, damit es eine Änderung der EU-Grundlagenverträge gibt. Endet also eine Abstimmung negativ, ist der Ratifikationsprozess fürs Erste angehalten. Es wird aber dann kein unterschiedliches Recht in den einzelnen Staaten gelten, wie Sie es vermuten. Zudem halte ich es nicht für sinnvoll, um effizient bei der Gesetzgebung zu sein, über alle Gesetzesvorhaben Referenden abzuhalten. Denn den einheitlichen europäischen Binnenmarkt möchte ich natürlich nicht abschaffen, dahingehend habe ich mich auch nie geäußert. Der Binnenmarkt ist die größte Errungenschaft der EU und unsere Maßnahmen zielen stets darauf ab, ein reibungsloses Funktionieren zu gewährleisten.

Der Vertrag von Lissabon sieht die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens vor, bei dem mindestens eine Million Unionsbürger die Europäische Kommission auffordern können, einen Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
30.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

durch den Referatsleiter des dt. Herkunfts- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier) wurde mir heute schriftlich mitgeteilt, dass Rinder deren Lebensläufe ein ungeklärtes Ende haben, automatisch vom HI-Tiersystem storniert werden.

Ein "Ungeklärtes Ende" bezieht sich u.a. auf das von Ihrer Parteikollegin Frau Dr. Weisgerber www.abgeordnetenwatch.de gesuchte Rind und bedeutet in erster Linie eine Schlachtung OHNE BSE-TEST!

Trotz mehrmaligen Durchlesens der EU-VO 1760/2000 ist es mir nicht gelungen, die entsprechenden §§ zu finden, die eine Systemstornierung ungeklärter Rinderlebensläufe seitens HI-Tier, rechtlich gewährleisten.

Entsprechende Meldevollmachten habe ich in diesem Fall ebenfalls nicht erteilt.

Ist es demzufolge rechtlich zulässig dass auf Grundlage der EU-VO 1760/2000 Systemstornierungen ungeklärter Rinderlebensläufe, durch die BR Deutschland, durchgeführt werden dürfen?

Ist es weiterhin im Sinne der EU sowie den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, dass deutsche Behörden Kriminellen, denn etwas anderes dürften Personen die in unverantwortlicher Vorgehensweise Rinder aus Profitgier ohne BSE-Test schlachten, durch HI-Tier-Systemstornierungen Straffreiheit gewähren und das Allgemeinwohl aufgrund der bekannten BSE-Gefahren in nie dagewesener Form gefährden?

Wenn nicht, welche Konsequenzen hat dies für die Bundesrepublik Deutschland?

MfG
R.
Antwort von Markus Ferber
7Empfehlungen
03.04.2009
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat.

In Ihrer Frage nehmen Sie Bezug auf die EU-Verordnung 1760/2000 (Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates):

In dieser Verordnung steht nichts zu Stornierungen von Rindern im Herkunfts- und Informationssystem für Tiere, weil dieses System eine deutsche Umsetzung im Rahmen der Verordnung ist. Die technische Umsetzung der Vorgaben aus der Verordnung bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen und wird nicht en Detail einheitlich auf europäischer Ebene geregelt. Das HI-Tier basiert auf einer Einigung der 16 Bundesländer und nicht auf einer europäischen Vorschrift.

Wie das System genau geführt wird und in welchem Fall die Stornierung eines Rindes aus der Datenbank vorgenommen wird, fällt nicht in den Kompetenzbereich von mir als Europaabgeordnetem. Der Bund muss dafür Sorge tragen, dass die Verordnung rechtmäßig angewendet wird. Wie ich von den zuständigen Stellen erfahren habe, sind Sie bereits im Kontakt mit den entsprechenden Ansprechpartnern. Dort teilte man mir darüber hinaus mit, dass kein Tier mit der Stornierung aus dem System fällt, sondern zu jedem Zeitpunkt nachverfolgbar ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

Vorsitzender der CSU Schwaben
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
03.04.2009
Von:
und

Hallo Herr Ferber,

wie heißen , 14 Jahre und Maximillian, 16 Jahre. Da auch wir bald wählen müssen / dürfen, höffen wir von Ihnen einige politische Fragen beantwortet zu bekommen, die wir im Schulunterricht nicht genau verstanden
haben:

1. Wie kann ein gemeinsames Europa funktionieren,wenn es überwiegend "arme" Länder gibt (Ostblockländer, Spanien, Portugal) und nur wenige "reiche"Länder, wie Deutschland. Welchen Vorteil hat uns in Deutschland Europa gebracht? Unser Vater sagt immer, dass wir nur Nachteile und anderen Ländern den finanziellen Aufstieg gebracht hätten. Dies kann er wie unserer Lehrer auch mit einigen Beispielen belegen.

2. Warum dürfen die anderen EU-Bürger zu EU-Themen abstimmen und wir in Deutschland nicht? (u.a. EU-Vertrag etc.)

3. Was sagen Sie zum Thema "Gehälter für Bankmanager"? Befürworten Sie eine Gehaltsobergrenze, z.B. 200.000 Euro? Warum läßt es der Staat zu, dass solche Menschen sich verspekulieren, eine Wirtschaftskrise verursachen, noch finanziell belohnt werden und keine Bestrafung durch ein Gericht befürchten müssen.

4. In unserer Schule gibt es mehr und mehr Mitschüler aus fremden Ländern, die überhaupt nicht integriert sind und die deutsche Sprache nicht können und dadurch den Unterricht oft behindern. Die meisten zeigen kein Interesse am Unterricht, stören diesen nur. Neuerdings wird sogar Islamunterricht in unserer Schule eingeführt. Was steckt da dahinter?
Unser Vater sagt immer, dass es das zu seiner Schulzeit nie gegeben hätte. Damals mussten sich die Menschen an das Land anpassen, indem sie lebten und nicht umgekehrt.

5 Im Sozialkundeunterricht haben wir das Thema Hartz IV durchgenommen und fragen uns, warum die Bedürftigen nicht mit Gutscheinen (Kleidung und Nahrungsmittel) geldlos unterstützt werden. Jeder bekommt das was er zum Leben benötigt. Weiter fragen wir uns, warum die Bedürftigen keine Gegenleistung für den Staat erbringen müssen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in einfacher Sprache antworten.
&
Antwort von Markus Ferber
22Empfehlungen
20.04.2009
Markus Ferber
Liebe ,
lieber ,

ganz herzlichen Dank für Eure Fragen über Abgeordnetenwatch. Ich freue mich sehr, dass Ihr beiden schon so früh Interesse für Politik zeigt und beantworte Euch Eure Fragen natürlich sehr gerne.

Eure erste Frage lässt sich nicht ganz einfach beantworten, denn Deutschland ist von Anfang an Mitglied in der Europäischen Union und wir können heute nicht sagen, wie Deutschland ohne die EU da stehen würde. Die Europäische Union hat das Ziel, ein einheitlicher und starker Raum zu werden, in dem dauerhafter Frieden herrscht. Deswegen arbeiten wir in vielen Politikbereichen zusammen, um alle Probleme, die ein Mitgliedsland alleine nicht mehr lösen kann, gemeinsam zu einer guten Lösung zu bringen. Gerade wir Deutsche im Zentrum der EU profitieren ganz besonders davon, dass in vielen Bereichen die hohen deutschen Standards zu EU-weiten Standards wurden.

Außerdem exportiert Deutschland die meisten seiner Waren in andere EU-Staaten. In den letzten Jahren sind die Auslieferungen deutscher Produkte in andere EU-Länder immer mehr angestiegen, was natürlich gut für unsere Unternehmen in Deutschland ist. Mittlerweile sind auch die Grenzen zu unseren Nachbarländern geöffnet und Ihr könnt mit Euren Eltern in den Urlaub nach Österreich oder Italien fahren, ohne lange an der Grenze warten zu müssen, weil niemand dort mehr Euren Pass sehen möchte. Im Urlaub müsst Ihr auch kein Geld mehr umtauschen, sondern könnt in den meisten Ländern schon ohne Probleme mit dem Euro bezahlen. Ebenso bekommt Ihr durch die EU sichere Lebensmittel und Spielzeuge, da wir zum Beispiel gefährliche Stoffe in Spielzeugen verbieten werden. Wenn Ihr im Ausland mit dem Handy telefoniert, dann dürfen die Anbieter nicht wahllos viel Geld dafür von Euch verlangen. Die EU hat europaweite Obergrenzen festgesetzt, damit Urlauber und Handybenutzer im Ausland nicht abgezockt werden können.

Ob in einem Land über EU-Themen oder eine Änderung des EU-Vertrags abgestimmt werden darf, das entscheiden die einzelnen Länder selbst. Das regeln nicht wir bei der EU, sondern das steht in den jeweiligen nationalen Verfassungen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht aber keine Volksabstimmungen vor. Dennoch setze ich mich dafür ein, dass auch in Deutschland die Menschen über die EU-Verträge abstimmen dürfen.

Für das Thema Gehaltsobergrenzen für Manager sind wir auf EU-Ebene nicht zuständig. Allerdings bin ich schon der Ansicht, dass es keine überhöhten Managergehälter geben sollte, wenn man sich beispielsweise die Bonuszahlungen anschaut. Nimmt ein Unternehmen staatliche Hilfe in Anspruch, sollte es diese Bonuszahlungen für Manager auch nicht geben. Denn die staatlichen Mittel sind nur für die Rettung des Unternehmens gedacht.

Bei der Integration von Zuwanderern ist es ganz wichtig, dass wir uns zwei Seiten anschauen. Sowohl die Zuwanderer als auch die einheimische Bevölkerung müssen offen sein und ihren Beitrag leisten. Wir dürfen uns aber auch nicht übernehmen. Natürlich wollen und müssen wir auch in Bayern Zuwanderern die Möglichkeit geben, am Leben teilzunehmen und zum Beispiel mit Euch eine deutsche Schule besuchen zu können. Ebenso müssen wir Angebote schaffen, damit sie die deutsche Sprache lernen. Gleichzeitig erwarten wir aber auch von den Zuwanderern, dass sie sich offen gegenüber unserer Gesellschaft zeigen, unsere Traditionen, die auch anders sein können, akzeptieren und die deutsche Sprache lernen. Damit den Kindern von Zuwanderern in Deutschland alle Möglichkeiten offen stehen und ihnen Respekt gegenüber anderen Religionen vermittelt wird, gibt es den deutschsprachigen Islamunterricht. Denn so kann man eher verhindern, dass Kinder in die Koranschulen geschickt werden und vielleicht andere Dinge vermittelt bekommen, die für uns nicht mehr kontrollierbar sind.

Zu Eurer letzten Frage: die Hartz-IV-Empfänger müssen sehr wohl eine Gegenleistung für den Staat erbringen und zwar müssen sie sich verfügbar halten und ein Arbeitsangebot annehmen, das Ihnen gemacht wird. Ansonsten werden ihre Unterstützungen gekürzt und sie bekommen weniger Geld.

Ich hoffe sehr, dass ich Eure Fragen verständlich beantwortet habe und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Euer
Markus Ferber, MdEP
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