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Sehr geehrter Herr Bocklet,
Sie werden auf der Seite Ihrer Partei
tinyurl.com mit dem Satz zitiert: "Gut ist es natürlich immer, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, dass Vater und Mutter gleichberechtigt behandelt werden und das gemeinsame Sorgerecht erhalten."
Bei genauerem Lesen kann mann es auch so interpretieren:
a) Vater und Mutter werden nicht automatisch gleichberechtigt behandelt!
b) die Gleichberechtigung und -behandlung wird immer an dem Kindeswohl des Kindes gekoppelt
Sie wissen vielleicht, dass durch die Verhaltensstarre der Gerichte und der Mitarbeiter.I.nnen der Jugendämter in tradierten patriarchalen Rollenbilder des 19. Jhs, die Kinder reflexartig der Mutter und das Geldverdienen automatisch dem Vater zugewiesen wird!
Beweis: 20% der Haushalte sind Alleinerz.. Davon sind mehr als 90% Frauen.
Sind Sie nicht der Meinung, dass man die Probleme der Alleinerziehenden dadurch in den Griff bekommen könnte, dass man automatisch die Männer und Frauen als gleichberechtigt behandelt?
Laut BVerfG (
tinyurl.com ) soll die Gleichberechtigung der Ehepartner seit dem 31.03.1953 bestehen, insbesondere gilt auch für die Ehe: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt.".
DE hat bis heute den 7. Zusatzprotokoll der EMRK nicht ratifiziert, in dessen 5. Artikel genau die Gleichberechtigung und -behandlung der Ehepartner geregelt wird. Warum?
Könnten Sie uns bitte erklären welche Gründe Sie persönlich, welche Gründe die grüne Politik haben kann, Mann und Frau nicht als gleichberechtigte Wesen zu betrachten, sondern beim Mann immer wieder nachzufragen, ob er auch tatsächlich ein Mensch und dadurch ein Menschenrechtsträger sein könnte, siehe a) und b)?
Warum wollen Sie den Vater als Bittsteller (Antragslösung) statt ihn als Menschenrechtsträger und Vater des Kindes zu sehen?
Wann meinen Sie, wird die verbale Aufgeschlossenheit, die Verhaltensstarre in Sachen Gleichberechtigung des Vaters mit der Mutter auflösen?
MfG
M