Marcus Bocklet (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
12.06.1964
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialarbeiter, Jugendbildungsreferent
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Frankfurt am Main V
Ergebnis
22,4%
Landeslistenplatz
14, über Liste eingezogen
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(...) Das Verbot von Tanzveranstaltungen an Ostern halte ich deshalb für überholt und müsste abgeschafft werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kultur
25.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bocklet,

in Frankfurt hat die Grüne Jugend am Karfreitag dafür demonstriert "tanzen" zu dürfen.
Ich bin kein Christ, aber ich finde einmal im Jahr ist es zumutbar auch eben einmal nicht zu tanzen.

Wie stehen Sie als grüner Abgeordneter dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Marcus Bocklet
1Empfehlung
02.05.2011
Marcus Bocklet
Sehr geehrter Herr ,

ich bin für die grundgesetzlich festgeschriebene Religionsfreiheit. Ich respektiere andere Religionen ebenso wie die Trauer der Christen am Karfreitag. Genauso fest trete ich allerdings für die Trennung von Staat und Kirche ein.
Tanzen ist eine Privatangelegenheit, jeder kann sich entscheiden eine solche Veranstaltung in geschlossenen Räumen zu besuchen oder nicht.

Sollten Sie sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt fühlen, kann man einer solchen Veranstaltung fernbleiben.
Umgekehrt möchte ich mir von keiner Religion vorschreiben lassen, was ich an Ostern zu tun oder zu lassen habe.

Das Verbot von Tanzveranstaltungen an Ostern halte ich deshalb für überholt und müsste abgeschafft werden.

Lassen Sie mich noch meinen Eindruck über diese Diskussion hinzufügen: Offensichtlich wird diese Verbotsdebatte zum Symbol des Problems, dass der Einfluss von Kirche und Religion auf weltliche Politik immer geringer wird. Denn immer weniger Menschen wollen sich von den Kirchen ihr Lebenskonzept vorschreiben lassen. Und das ist gut so.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Bocklet, MdL
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Frage zum Thema Kultur
13.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bocklet,

Für 2013 steht die Reform des Gebühreneinzuges der ÖR an. Zu dieser Reform hätte ich einige Fragen.

Es gibt viele Punkte die gegen diese Reform sprechen:

1) Der ursprüngliche Plan von Prof. Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Ebenso wurden viele weiter Punkte die Prof. Kirchhof für eine Gebührenreform gefordert hatte nicht umgesetzt. (Werbeverbot, Befreiung wenn man kein Gerät hat, ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen, etc)

2) Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands.(siehe Aussagen der Landesdatenschützer) Ebenso wird es weiterhin Kontrollen der GEZ geben. Nur anstatt Rundfunkgeräten zu kontrollieren wird jetzt "Haushalte" (nach der Definition des Vertrages), Mitarbeiter in Betrieben und Autos kontrolliert. Außerdem wird der Auskunftsanspruch auf dritte ausgeweitet (siehe Spiegel Bericht "Wohneigentümer sollen der GEZ bei der Fahndung helfen")

3) Nach über 50 Jahren der Befreiung müssen jetzt auch Menschen mit Behinderungen Gebühren zahlen.

4) ARD und ZDF dürfen weiter Werbung schalten.

5) Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren. Dringende benötige Strukturreformen bei den ÖR werden nicht gefordert.(siehe Vertragsentwurf)

In meinen Augen bringt diese Reform nur für die ÖR einen Vorteil. Die ÖR müssen weder sparen noch sich dringend benötigte Strukturveränderungen stellen. Der normale Gebührenzahler hat von ihr nichts.

Warum wird es nicht so wie bei der BBC gemacht. Dort ist nur das TV Gerät gebührenpflichtig. Für Radios oder Computer muss man keine Gebühr zahlen. Dies ist einfach und funktioniert auch.

Deshalb meine Frage werden sie FÜR die Reform stimmen?

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Frage zum Thema Familie
20.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bocklet,

Sie werden auf der Seite Ihrer Partei tinyurl.com mit dem Satz zitiert: "Gut ist es natürlich immer, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, dass Vater und Mutter gleichberechtigt behandelt werden und das gemeinsame Sorgerecht erhalten."

Bei genauerem Lesen kann mann es auch so interpretieren:
a) Vater und Mutter werden nicht automatisch gleichberechtigt behandelt!
b) die Gleichberechtigung und -behandlung wird immer an dem Kindeswohl des Kindes gekoppelt

Sie wissen vielleicht, dass durch die Verhaltensstarre der Gerichte und der Mitarbeiter.I.nnen der Jugendämter in tradierten patriarchalen Rollenbilder des 19. Jhs, die Kinder reflexartig der Mutter und das Geldverdienen automatisch dem Vater zugewiesen wird!

Beweis: 20% der Haushalte sind Alleinerz.. Davon sind mehr als 90% Frauen.

Sind Sie nicht der Meinung, dass man die Probleme der Alleinerziehenden dadurch in den Griff bekommen könnte, dass man automatisch die Männer und Frauen als gleichberechtigt behandelt?

Laut BVerfG ( tinyurl.com ) soll die Gleichberechtigung der Ehepartner seit dem 31.03.1953 bestehen, insbesondere gilt auch für die Ehe: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt.".

DE hat bis heute den 7. Zusatzprotokoll der EMRK nicht ratifiziert, in dessen 5. Artikel genau die Gleichberechtigung und -behandlung der Ehepartner geregelt wird. Warum?

Könnten Sie uns bitte erklären welche Gründe Sie persönlich, welche Gründe die grüne Politik haben kann, Mann und Frau nicht als gleichberechtigte Wesen zu betrachten, sondern beim Mann immer wieder nachzufragen, ob er auch tatsächlich ein Mensch und dadurch ein Menschenrechtsträger sein könnte, siehe a) und b)?

Warum wollen Sie den Vater als Bittsteller (Antragslösung) statt ihn als Menschenrechtsträger und Vater des Kindes zu sehen?

Wann meinen Sie, wird die verbale Aufgeschlossenheit, die Verhaltensstarre in Sachen Gleichberechtigung des Vaters mit der Mutter auflösen?

MfG
M

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