Lothar Riebsamen (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Lothar Riebsamen
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
24.09.1957
Berufliche Qualifikation
Bürgermeister
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Herdwangen-Schönach
Wahlkreis
Bodensee
Ergebnis
45,0%
Landeslistenplatz
9, Baden-Württemberg
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Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum neuen Wahlgesetz.


Im Jahr 2011 beschloss der Deutsche Bundestag - auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts - mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ein neues Wahlrecht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wie kommt es eigentlich dazu, dass in benachbarten Wahlkreisen wie z.B denen von Herrn Volker Kauder oder Frau Gönner fleissig Strassenbauprojekte ausgeführt werden, und sogar Herr Schockenhoff nun eine (wenn auch kleine) Zusage für RV erhalten hat, mit der B 31 jedoch trotz höchstem Verkehrsaufkommen seit Langem nichts vorangeht? Was machen Sie anders als Ihre Kollegen?
Antwort von Lothar Riebsamen
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11.01.2013
Lothar Riebsamen
Sehr geehrte Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In Ihrer E-Mail kritisieren Sie, dass in der Vergangenheit zahlreiche Infrastrukturprojekte in Baden-Württemberg im Gegensatz zur B 31 einen Zuschlag für einen Baubeginn erhalten haben.

Diese Straßenbauprojekte sind bereits seit vielen Jahren rechtskräftig planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss der B 311 bei Tuttlingen wurde beispielsweise bereits im Jahr 2003, der für die B 311 Herbertingen im Landkreis Sigmaringen bereits im Jahr 2000 erteilt. Die Baumaßnahme B 30 bei Ravensburg war im Jahr 2006 planfestgestellt worden.
Das für die Bodenseeregion so wichtige Straßenbauprojekt B 31 bei Friedrichshafen/Waggershausen - Immenstaad hat im Gegensatz zu den anderen genannten Maßnahmen erst im Jahr 2010 einen Planfeststellungsbeschluss erhalten.

Die Enttäuschung ist nicht auf Grund der von Ihnen aufgeführten Objekte so groß, sondern weil Versprechungen abgegeben wurden die B 31 in den Haushalt 2013 aufzunehmen, trotz der Tatsache, dass die B 31 erst im Jahr 2010 erst rechtskräftig planfestgestellt wurde.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen
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Frage zum Thema Umwelt
11.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Riebsamen,

Herzlichen Dank für Ihre wegweisende Antwort vom 11.01.2013 zum Thema Fracking. Der BUND Pfullendorf hat sie mit Interesse aufgenommen.

Es geht in Ihrer Antwort um Bereiche, die Bundesrecht betreffen.Gestatten Sie mir demzufolge die Frage: Ist, was Sie schreiben Ihre Privatmeinung oder sieht die Bundesregierung bzw. die CDU bzw. Teile derselben diese Themen so wie Sie? Wird sich die CDU für die von Ihnen genannten Desiderata einsetzen? Wann darf man mit dem von Ihnen in der CDU-Versammlung in Wald avisierten Antrag der CDU im Bundestag rechnen? Noch vor den Wahlen zum Bundstag? Wird er die von Ihnen genannten Punkte enthalten? Gibt es über denselben eine breite Diskussion innerhalb der CDU oder ist die Vorbereitung und Formulierung in die Hände einiger Weniger gelegt? Gab es/gibt es/soll es im Vorlauf eine Einbeziehung der Bürger (wie z.B. EU-weit über das Online Portal der Europäischen Kommission mit Online-Fragebogen für Privatpersonen, Unternehmen und Behörden: ec.europa.eu/your voice/ipm/forms/dispatch) geben ?

Für eine Antwort wären wir Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen von Ihrer Wahlregion nach Berlin,

,
BUND Pfullendorf
Antwort von Lothar Riebsamen
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18.01.2013
Lothar Riebsamen
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU Bundestagsfraktion und ich werden sich dafür einsetzen, dass ein Gesetzentwurf zum Thema Fracking noch in dieser Legislaturperiode formuliert wird.

Dieser Entwurfs muss unter anderem folgende Punkte beinhalten.
Den Wasserwirtschaftsämtern muss bei geplanten Frackingmaßnahmen ein Vetorecht zugesichert werden. Ebenso hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor Bohrungen stattzufinden.
Die Gemeinden und die Bevölkerung müssen im Vorfeld an den Beratungen beteiligt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen
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Frage zum Thema Gesundheit
20.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Riebsamen,
auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten:"alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie -möglicherweise krebserregend- aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren ( www.diagnose-funk.org ).
Mit freundlichen Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung

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Frage zum Thema Soziales
24.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Riebsamen!

Den Äußerungen einiger Mitglieder Ihrer Partei entnehme ich, dass die CDU für einen gleichen Lohn bei gleicher Arbeit eintritt. Ist meine Annahme richtig?
Stimmt es auch, dass es noch nie öffentliche Kritik von Ihrer Partei an den sehr unterschiedlichen Bezahlungen von Zahnärzten bei gleichen Leistungen gab? Findet Ihre Partei es richtig, dass ein Zahnarzt ein Mehrfaches verlangen darf als ein anderer und falsch, wenn eine Frau oder ein Leiharbeiter 20% weniger erhält als ein Mann oder ein festangestellter Mitarbeiter? Durch die politisch eingeführten Pauschalzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen bei freier Gestaltung der Preise im Rahmen der Gebührenordnung, die wieder kräftig erhöht wurden, ist der Patient der Dumme. Er muss die überhöhten Preise begleichen oder zahlt für die rasant steigenden Gebühren der Zahnzusatzversicherungen (jährlich ca. 10 %), wobei seine Einkommenssteigerungen nur 1 bis 3% betragen. Ich bezeichne das auch als Umverteilung von unten nach oben! Finden Sie diese Entwicklung richtig? Wenn nicht, was will die CDU dagegen unternehmen? Es gibt andere Gebührenordnungen, wie z. B. die Kehr- und Überprüfungsordnung für Heizungsanlagen. Da erhält jeder Schornsteinfeger den gleichen Betrag für dieselbe Arbeit. Wer ist eigentlich für die Festlegung der Gebührenordnungen verantwortlich und was berechtigt die krassen Unterschiede in der Preisgestaltung?

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Umwelt
29.01.2013
Von:

Sehr geehrter Hr. Riebsamen,

wie etliche andere Bürger aus der hiesigen Gegend bin ich ich beunruhigt über Berichte im Südkurier bzgl. der Erschließung von unkonventionellen Erdgaslagerstätten. Nach diesen Berichten hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau BW bereits Konzessionen für das südliche BW an zwei Firmen vergeben. In Ihrer Antwort an Fr. Gänß vom 22.05.2012 schreiben Sie, dass es "derzeit keinerlei Genehmigungen zur Nutzung von Fracking in Deutschland geben wird". Wie ist das zu verstehen, da doch das Landesamt die Konzessionen bereits vergeben hat? Hat der Bund derzeit überhaupt rechtliche Einwirkungsmöglichkeiten auf die Vergabe von Konzessionen und die Genehmigung von Fracking?

Mit freundlichen Grüßen

, Wald
Antwort von Lothar Riebsamen
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01.02.2013
Lothar Riebsamen
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Januar 2013 zum Thema Fracking.

In Ihrer Nachricht kritisieren Sie, dass das zuständige Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Baden-Württemberg Konzessionen für Frackingmaßnahmen verteilt. Ich habe diesbezüglich beim zuständigen Landesamt Erkundigungen eingeholt.
In Deutschland werden nicht nur Genehmigungen zur Gewinnung, sondern auch Konzessionen für die Aufsuchung von Bodenschätzen vergeben. Diese Konzessionen sollen den Inhaber vor eventuellen Konkurrenten schützen. Die Aufsuchungsgenehmigungen berechtigen allerdings nicht zu konkreten Erkundungsbohrungen wie z.B. seismischen Messungen.

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit einer Vergabe von Konzessionen auch automatisch Erteilung von Fördergenehmigungen einhergeht. Für eine endgültige Erlaubnis zur Förderung müssen weitere Anträge gestellt werden, die von den zuständigen Behörden äußerst kritisch geprüft werden.

In diesem Zusammenhang werde ich mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, welcher der Frackingtechnologie sehr enge Grenzen setzt. Ich plädiere dafür, dass in Trinkwasserschutzgebieten und Wassergewinnungsgebieten Fracking ganz verboten bleibt. In der Bodenseeregion wäre dadurch Fracking nicht möglich.
Das Gesetz muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Prüfung) für jede Bohrung unbedingt vorschreiben. Es muss dafür gesorgt werden, dass durch ein systematisches Prüfungsverfahren Transparenz und eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung geschaffen wird. Alle unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens müssen frühzeitig festgestellt, beschrieben und bewertet werden. Im Sinne einer umfassenden Beteiligung ist auch die jeweils zuständige Wasserbehörde einzubeziehen. Ohne deren Einvernehmen darf keine Genehmigung erteilt werden. Das Gesetz muss dafür sorgen, dass die Gesundheit unserer Bevölkerung nicht hinter wirtschaftlichen Interessen zurückbleibt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Nachricht weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Lothar Riebsamen
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