Kornelia Möller (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Kornelia Möller
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Friseurin, Industriekauffrau, Diplom Sozialökonomin, Soziologin
Ausgeübte Tätigkeit
Miglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
3, Bayern
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Die parlamentarischen Möglichkeiten, sich für die Einrichtung von Hilfsangeboten für Männer einzusetzen, sind beschränkt, auch die ersten Frauenhäuser entstanden aus Initiativen der Betroffenen heraus, auf kommunaler und städtischer Ebene. Dieser Weg steht Männern natürlich ebenso offen, mit Druck von "unten" sollte sich auch zu Gunsten der gewaltbetroffenen Männer etwas verändern lassen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Soziologin, Kofra - Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation e.V., München

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

DGB-Kreisverband Freising-Erding und Moosburg, München, Mitglied des Vorstandes

Offener Wirtschaftsverband von klein- und mittelständischen Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen in Bayern (OWUS) e.V., München, Vorsitzende und Sprecherin

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Kornelia Möller
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Frage zum Thema Arbeit
19.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Möller,

ich habe soeben die Seite www.linksfraktion.de angeklickt. Da steht ein Artikel von Ihnen, dass über 1 Mio. Arbeitslose nicht in der Statistik auftauchen.

In 2008 erschien in der FAZ ein Artikel. Die Essenz der Aussage dort war, dass 3,2 Mio. Arbeitslose nicht in der Statistik auftauchen.
Zum besseren Verständnis übersende ich Ihnen diesen Link:

www.faz.net

Wie Sie sehen hat Herr Brandner, der Staatssekretär im zuständigen Ministerium ist, die Zahlen in diesem Bericht bestätigt.
Warum untertreiben Sie dann in Ihrer Aussage oder ist der FAZ-Bericht übertrieben?

Setzt sich Die Linke für eine Änderung der Statistik ein, so dass sie aussagekräftig ist?

Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kornelia Möller
1Empfehlung
02.09.2009
Kornelia Möller
Sehr geehrter Herr ,

recht herzlichen Dank für Ihre Fragen. Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass
sich die LINKE auch in der kommenden Wahlperiode für eine ehrliche Arbeitsmarktstatistik einsetzen wird.
Wenn Sie unsere Presseerklärungen der vergangenen Wahlperiode zu diesem Thema gelesen haben, wird Ihnen unsere kritische Position gegenüber der offiziellen Statistik nicht entgangen sein. Für viele Menschen wird nach den vielfältigen Änderungen, die die Arbeitsmarktstatistik in den letzten Jahren durchlaufen hat, nicht mehr klar, an welche veröffentlichten Daten sie sich halten sollen. In jedem Falle kann man davon ausgehen, dass die offiziell verkündeten Zahlen jene sind, die die Arbeitsmarktpolitik der Regierung in einem möglichst guten Licht erscheinen lassen sollen. Wie Sie aber selbst nachgewiesen haben (Antwort auf Kleine Anfrage der FDP), klafft zwischen den im Rahmen der monatlichen Berichterstattung in den Mittelpunkt gerückten offiziellen Erwerbslosenzahlen und der tatsächlichen Entwicklung eine erhebliche Lücke. Die Ursachen dafür sind unterschiedlich. So ändert sich die Statistik immer dann, wenn neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten, die dann zahlenmäßige Änderungen nach sich ziehen. Ein Beispiel aus jüngster Zeit: Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, das Ende 2008 auf den Weg gebracht wurde, werden ab Mai 2009 alle Erwerbslosen, die von privaten Arbeitsvermittlern betreut werden, nicht mehr in der offiziellen Statistik geführt (allein seit April sind so 160 000 Erwerbslose aus der Statistik verschwunden).
Man kann davon ausgehen, dass der Gesetzesinitiator (Regierungskoalition/Regierung) bei seinen Gesetzesvorhaben offenbar von vornherein Vorgaben festlegt, die die Statistik künftig "optisch aufhellen" sollen.

Was ihre konkrete Frage bezüglich einer Internetveröffentlichung angeht, kann es sich nur um einen Fehler unsererseits handeln. An einer Untertreibung ist uns in keinem Falle gelegen.

Mit freundlichen Grüßen

Kornelia Möller
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Frage zum Thema Arbeit
22.09.2009
Von:

seit 26. märz 2009 ist das übereinkommen der vereinten nationen für menschen mit behinderung in deuschland verbindlich.

Laut artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit. wie sollen die behinderten an arbeit kommen?gibt es ein programm wie den menschen geholfen werden kann?
Antwort von Kornelia Möller
bisher keineEmpfehlungen
28.10.2009
Kornelia Möller
Sehr geehrter Herr Haertle,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen ein sehr wichtiges und zugleich für unsere Gesellschaft brisantes Thema an. Denn die Erwerbsquote behinderter Menschen liegt in Deutschland mit gerade einmal 50 Prozent deutlich unter der nicht behinderter (76 Prozent) – und die Arbeitslosigkeit dieser Bevölkerungsgruppe steigt seit Dezember 2008 erstmals seit Jahren wieder an. Im Januar 2009 stieg sie sogar im Vergleich zum Dezember um 6,3 Prozent. Die Wirtschaftskrise betrifft insbesondere Schwerbehinderte, deren Arbeitsplätze trotz besonderen Kündigungsschutzes bedroht sind. Auch im europäischen Vergleich schneidet Deutschland hinsichtlich der Beschäftigung behinderter Menschen nicht gut ab. Nach einer EU-Studie von 2008 belegt Deutschland im Vergleich von 18 Ländern nur den viertschlechtesten Platz bei behinderten Jobsuchenden mit einem höheren Bildungsabschluss. Von allen von hoch qualifizierten Behinderten erhielten 17 Prozent weniger eine Stelle als bei den Nicht-Behinderten.

Diese Situation existiert real trotz einer Reihe von staatlichen Fördermaßnahmen für behinderte Menschen.
Auf einige dieser Möglichkeiten möchte ich Sie hinweisen.

Zunächst der Hinweis auf die Initiative "Jobs ohne Barriere" (im Internet unter: www.bmas.de ).
Zusammen mit seinen Partnern - Arbeitgebern, Gewerkschaften, Behindertenverbänden und -organisationen, der Bundesagentur für Arbeit, den Integrationsämtern, Rehabilitationsträgern sowie Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen, dem Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen und weiteren Organisationen - führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Mitte 2004 die Initiative »job - Jobs ohne Barrieren« durch.

Auf den angegebenen Internetseiten können Sie sich über die Hintergründe und Ziele der Initiative, die Sonderprogramme des Bundes und der Länder, die Ansprechpartner in den Bundesländern, Informationsmaterialien, das Programm "Job 4000" informieren.
Mit der Initiative soll erreicht werden, dass behinderte und schwerbehinderte Menschen die Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben besser realisieren können und durch die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und damit Arbeitsplätze dauerhaft erhalten werden.

Um Unterstützung beim Finden eines Arbeitsplatzes zu erhalten, können Sie bei jedem Rehabilitationsträger (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Die Zuständigkeit wird von den Rehabilitationsträgern in der Regel innerhalb von zwei Wochen untereinander ermittelt, so dass Sie dann von Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger über das Ergebnis unterrichtet werden.
Als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können alle Hilfen erbracht werden, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit eines behinderten Menschen zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Dabei wird nicht nur die Leistungsfähigkeit berücksichtigt, auch die Neigungen und bisherigen Tätigkeiten spielen eine wichtige Rolle. Die Wiedereingliederung in eine Berufstätigkeit ist besonders wichtig, weil so die Folgen der Behinderung am besten überwunden werden können. Folgende Leistungen helfen beim beruflichen Wiedereinstieg:
• Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen,
• Hilfen zur Errichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes,
• Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.

Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Frage kommen, wird dann individuell von Ihrem Rehabilitationsträger entschieden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden können, helfen Ihnen die flächendeckend eingerichteten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation weiter. Die Adressen können Sie im Internet unter www.reha-servicestellen.de abrufen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften geholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche eines Arbeitsplatzes, der Ihren Wünschen und Möglichkeiten entspricht, und

verbleibe mit freundlichen Grüßen
Kornelia Möller
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