Kornelia Möller (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Kornelia Möller
© Die LINKE
Geburtstag
20.06.1961
Berufliche Qualifikation
Friseurin, Industriekauffrau, Diplom Sozialökonomin, Soziologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
Landshut
Ergebnis
5,6%
Landeslistenplatz
3, Bayern
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(...) Leider sind wir in Deutschland unter der gegenwärtigen schwarz-gelben Bundesregierung auf dem besten Wege, die bereits seit Jahren existierende Zwei-Klassenmedizin weiter zu vertiefen und zu verfestigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
06.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Möller,

was gedenken Sie gegen die 2 Klassenmedizien in Deutschland zu tun.
Antwort von Kornelia Möller
3Empfehlungen
11.02.2010
Kornelia Möller
Sehr geehrter Herr Reingold,

vielen Dank für Ihre Frage zur Zweiklassenmedizin. Leider sind wir in Deutschland unter der gegenwärtigen schwarz-gelben Bundesregierung auf dem besten Wege, die bereits seit Jahren existierende Zwei-Klassenmedizin weiter zu vertiefen und zu verfestigen. Nichts anderes wird die vom Gesundheitsminister Rösler (FDP) ins Auge gefasste Kopfpauschale bringen.
Seit zwanzig Jahren verfolgen diverse Bundesregierungen das Ziel, die Sozialausgaben der Arbeitgeber zu reduzieren und sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzubürden. In der Krankenversicherung wurden Sonderbeiträge, Zuzahlungen und Praxisgebühr zu Lasten der Versicherten eingeführt, während gleichzeitig Teile der medizinischen Versorgung aus dem Leistungskatalog der Kassen verschwanden. Daran hat auch der von Schwarz-Rot eingeführte Gesundheitsfonds nichts geändert. Im Gegenteil: Mögliche Zusatzbeiträge müssen die Versicherten alleine schultern. Gewinner sind auch hier die Arbeitgeber.

Nun soll es noch schlimmer kommen: CDU/CSU und FDP wollen 2011 eine Kopfpauschale einführen. Der Beitrag für die Arbeitgeber wird dann endgültig eingefroren, während die Versicherten künftig allein - und unabhängig von ihrem Einkommen - für sämtliche Kostensteigerungen aufkommen müssen. Das ist aus Sicht meiner Partei, der LINKEN, ein weiterer Schlag gegen die soziale Gerechtigkeit! Damit wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Gesundheitssystem weiter schwinden. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht auf eine dauerhafte und gerechte Grundlage gestellt.

Ein gutes Gesundheitssystem muss sämtliche medizinisch erforderlichen Leistungen – und zwar für jeden Bürger - finanziell absichern. Krankheit ist ein Lebensrisiko, das jeden Menschen treffen kann. Mit der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung will die DIE LINKE daher für soziale Gerechtigkeit sorgen, eine Zweiklassen-Medizin ausschließen und die Krankenversicherung für die Zukunft fit machen. Dazu müssen folgende Veränderungen eingeleitet werden und dafür setze ich mich ein:
  • Jeder Bürger wird Mitglied der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung.
  • Zur Finanzierung werden alle Einkommensarten einbezogen: Alle, auch die heute privat Versicherten, zahlen entsprechend ihrem Einkommen aus Löhnen, Honoraren sowie Miet-, Pacht- und Kapitalerträgen in die Bürgerversicherung ein.
  • Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft. Der Beitrag richtet sich damit nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Wer wenig hat, zahlt also wenig. Wer mehr hat, zahlt in absoluten Beträgen mehr.
  • Die Parität in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird wieder hergestellt. Die Arbeitgeber tragen die Hälfte der Beiträge ihrer Beschäftigten auf Löhne und Gehälter.
  • Die Private Krankenversicherung als Vollversicherung wird abgeschafft. Die private Krankenversicherung wird auf Zusatzversicherungen beschränkt. Das in Europa einzigartige Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung als Ursprung der Zweiklassenmedizin wird damit beendet.

Beiträge zur Krankenversicherung von weniger als 10 Prozent, also rund 5 Prozent von den Versicherten und 5 Prozent von den Arbeitgebern, würden auf dieser neuen Basis ausreichen, um all das zu bezahlen, was heutzutage im Gesundheitswesen ausgegeben wird. Praxisgebühr und Zuzahlungen könnten wieder abgeschafft werden. Eine umfassende Gesundheitsversorgung würde für alle Menschen gewährleistet – ohne Zweiklassenmedizin!
Dieses Konzept einer Bürgerversicherung war bereits Gegenstand einer Reihe von parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zuletzt im Antrag "Keine Kopfpauschale – für eine solidarische Krankenversicherung" vom 15.12.2009 (Bundestagsdrucksache 17/240). Für mich ist es der einzige Weg, künftig eine Zweiklassenmedizin zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kornelia Möller
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Frage zum Thema Sicherheit
23.01.2012
Von:

Guten Tag, Frau Möller,

Im Zuge des verwirrten Piloten, der 2003 mit einem Motorsegler durch Frankfurt geflogen ist und für Aufregung gesorgt hat, wurde in Deutschland sehr heftig darüber gestritten, ob man ein Flugzeug, welches als Waffe eingesetzt werden soll abschiessen darf, insbesonders wenn unschuldige Passagiere an Bord sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat danach doch in einer Entscheidung festgelegt, daß auf keinen Fall ein Flugzeug abgeschossen werden darf!
Nun habe ich durch Zufall erfahren, daß es jetzt ein Gesetz gibt (Gesetz zur Neuregelung von Flugsicherheitsaufgaben), dort steht im § 14 Absatz 3 daß das sehr wohl erlaubt ist!

Wie darf ich denn das jetzt verstehen, was gilt nun, darf ein Flugzeug in Deutschland nun abgeschossen werden oder nicht?

Ich hoffe sie können mir diese Frage beantworten, denn ich glaube das interessiert noch wesentlich mehr Menschen, als nur mich.

mit freundlichen Grüßen

R.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Möller,

nachdem wir vom geplanten "Handelsabkommen" ACTA erfahren haben (wird in streng geheien Lobbyistenzirkeln ganz geheim in Hinterzimmern der EU verhandelt), waren wir sehr schockiert über die weitreichenden Zensurmöglichkeiten dieses Vertrages, sowie die sehr undemokartische Enstehungsgeschichte. Damit kann ja jeder unbescholtene Bürger plötzlich und ohne dass er es weiß zum "Straftäter" werden. Zudem müssten die Provider "Internetpolizei" spielen.
Deswegen möchte ich wissen, WAS SIE ÜBER DAS ACTA-ABKOMMEN WISSEN, WIE SIE ES BEWERTEN UND wie SIE SELBST bei einer wahrscheinlichen Ratifizierung im Deutschen Bundestag über diesen Vertrag abstimmen werden.

Ich bedanke mich schon heute für Ihre baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Gesundheit
04.03.2012
Von:

Sehr geehrter Frau Möller,

in wieweit unterstützen Sie den Vorstoß von Frau Babara Steffens (Die Grünen) aus NRW, die zu verdampfenden Liquids (mit Nikotin) die man für die E-Zigaretten braucht, künftig als Funktionsarzneimittel einzuordnen und dann nur noch über die Apotheken zu vertreiben?
Müsste man dann nicht auch Tabakzigaretten über die Apotheken vertreiben, da diese auch Nikotin enthalten?

Sehen sie die E-Zigarette als die wesentlich unschädlichere Alternative zur normalen Tabakzigarette? (Wurde ja in England und Australien empfohlen)

Finden Sie die E-Zigarette sollte genau wie die Tabakzigarette dem Nichtraucherschutzgesetz unterliegen, obwohl es Studien über die Raumluftbelastung gibt, die keine Gefährdung für das Passivrauchen als Ergebnis feststellt?
Studie:
www.presseportal.de

Weitere Informationen zum Thema:
wordpress.ig-ed.org

Finden sie man sollte Rauchern die teils 20, 30 oder 40 Jahren geraucht haben, nicht die Möglichkeit geben ihrer Sucht auf eine wesentlich gesündere Art nachzukommen ermöglichen?
Oder sehen sie die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen, die Verlängerung der Lebenszeit und die Reduzierung benötigter Medikamente als kontraproduktiv zu den Interessen der Tabaklobby, Pharmalobby und den Steuerverwaltenden Behörden?

Danke im Voraus für Ihre Antworten!!

Grüße aus dem Altmühltal
Antwort von Kornelia Möller
bisher keineEmpfehlungen
27.04.2012
Kornelia Möller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie stellen sehr berechtigte Fragen bezüglich der E-Zigaretten. Dieselben Fragen haben uns veranlasst, die Bundesregierung danach zu fragen dokumente.linksfraktion.net .

Die Studienlage zu den E-Zigaretten ist nicht ausreichend, um die Schädlichkeit abschließend einschätzen zu können. Aber zumindest legen einige Studien nahe, dass die E-Zigarette das Potenzial hat, weniger schädlich zu sein als herkömmliche Zigaretten. Bisher ist der Markt der E-Zigaretten aber völlig unreguliert. Es finden sich verschiedenste Modelle und verschiedenste Liquids auf dem Markt. Es ist daher sehr schwer, definitive Aussagen zur Schädlichkeit zu machen, weil nicht über alle Varianten ausreichend Informationen vorliegen.

Bei den E-Zigaretten muss dringend gehandelt werden, damit Dampferinnen und Dampfern bekannt ist, was sie dampfen. Auch wenn die E-Zigarette weniger schädlich sein sollte, als herkömmliche Zigaretten, müssten verbindliche Sicherheitsstandards festgelegt werden, damit Liquids nicht zu Vergiftungen bei Kindern führen oder auch Vergiftungen bei den Dampferinnen und Dampfern selbst. Es stellt sich auch die Frage nach der Anwendung von Nichtraucherschutzgesetzen. Wie oben bereits beschrieben, gelten Studien nicht für alle Arten von E-Zigaretten. Was eine Studie belegt, kann eine andere widerlegen, weil sie andere Modelle der E-Zigarette oder andere Liquids verwendet hat. Alle E-Zigaretten vom Nichtraucherschutz auszuschließen, ist daher zu weit aus dem Fenster gelehnt.

Leider fehlt derzeit auch eine klare Einordnung durch den Gesetzgeber, was eine E-Zigarette ist. Ein Arzneimittel? Ein Tabakprodukt? Zumindest haben mittlerweile Gerichte Klagen Recht gegeben, zuletzt in NRW, die eine Zuordnung der E-Zigarette als Arzneimittel abweisen. Aber bislang gelten sie auch nicht als Tabakprodukt. Hier ist dringender Handlungsbedarf.

DIE LINKE vertritt nicht die Interessen der Tabaklobby oder Pharmalobby, aber ebenso wenig die Lobby der E-Zigarettenhersteller. Die steuerverwaltenden Behörden haben sicherlich kein Eigeninteresse an der Tabaksteuer. aber natürlich muss die Frage geklärt werden, ob auf E-Zigaretten auch eine Tabaksteuer erhoben wird.


Mit freundlichen Grüßen
Kornelia Möller (MdB)
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Frage zum Thema Umwelt
31.03.2012
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Möller,

ich wende mich wegen der leidigen Diskussionen um die Förderung von Solaranlagen an Sie in Ihrer Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter.

Langsam kann ich die meiner Ansicht nach hirnlosen Diskussionen nicht mehr ertragen.
Das einfachste und damit kostengünstigste Verfahren für alle Beteiligten wäre sicher Folgendes:
• Umsatzsteuer wird erst ab einer gewissen Leistungsfähigkeit der Anlagen fällig.
=> Bei meiner Anlage z.B. werden Umsatzsteuern i.H. v. ca. 50€ (+/-) monatlich fällig
=> Ich muß jeden Monat die Voranmeldung ausfüllen und ans Finanzamt schicken. (Aufwand)
=> Im Finanzamt muß einer diese Anmeldung bearbeiten (Aufwand, wie ich unsere deutschen Beamten kenne, kann man da sicher eine halbe Stunde ansetzen).
=> Meine Unterlagen müssen dann ja auch im Finanzamt irgendwo gespeichert werden, auch dafür entstehen Kosten.

• Vorschlag:
=> Senkung der Förderung um ein bis zwei Cent
=> damit dürften sich die Kosten für alle Beteiligten (eigentlich bin ja nur ich beteiligt, da ich mit meinen Steuern und Abgaben ja auch die Kosten des Finanzamts tragen muß!) gegen 0 rechnen.
=> alles wäre für Alle einfacher und entsteht kein sinnloser Aufwand, der noch nicht einmal etwas bringt. Wie gesagt letzten Endes muss ich sowieso alles zahlen, habe aber 0 Vorteile.

Vielleicht haben Sie eine Chance diese doch recht einfache Grundidee (auch wenn Sie der deutschen Regulierungs- und Administrationswut widerspricht) in eines der zuständigen Gremien zu tragen.
Vorsichtshalber wende ich mich auch an die für die Region Landshut gewählten Abgeordneten der anderen Parteien.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe

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