Kersten Artus (DIE LINKE)
Abgeordnete Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Verlagskauffrau, Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Redakteurin, Betriebsratsvorsitzende
Wohnort
-
Wahlkreis
Rotherbaum - Harvestehude - Eimsbüttel-Ost
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen
weitere Profile
In Anbetracht der Patientenversorgung – Wartezeiten in Notaufnahmen, Abbau des Personals auf Intensivstationen, Reduzierung der Liegezeiten, Überdiagnosen und des Pflegenotstands in Folge des zunehmenden Wettbewerbs unter den Klinikkonzernen – ist es dringend geboten, dass die öffentliche Hand wieder die Kontrolle der gesundheitlichen Versorgung übernimmt. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Kersten Artus
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
03.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Artus,

der Hamburger Senat hat Aktien von Hapag Lloyd im Wert von 420 Millionen Euro gekauft.

Der Landesbetrieb Krankenhäuser wurde für gerade einmal 100 Millionen Euro verkauft. Die SPD sieht für einen Rückkauf aber keinen Spielraum.

Wie viel würde ein Rückkauf des LBK kosten? Befürworten Sie eine Rückkauf? Ist ein Rückkauf rechtlich möglich?

Sehe Sie finaziellen Spielraum?

Viele Grüße
Antwort von Kersten Artus
2Empfehlungen
10.08.2012
Kersten Artus
Liebe Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hat in den vergangenen Haushaltsberatungen beantragt, die sieben privatisierten Kliniken, die an Asklepios gingen, zu rekommunalisieren. Dies werden wir auch für den Doppelhaushalt 2013/2014 tun.

Der Großteil des LBK wurden 2005 für den Spottpreis in Höhe von 318,6 Millionen Euro an Asklepios durch den Finanzsenator Wolfgang Peiner verscherbelt. Der Festpreis betrug allerdings nur 243,6 Millionen Euro, die Restsumme war von der wirtschaftlichen Entwicklung der Kliniken abhängig gemacht worden. 2010 räumte der – nunmehr schwarzgrüne – Senat auf eine Anfrage meines Abgeordnetenkollegen Martin Schäfer (SPD, damals noch in der Opposition), dass der vereinbarte Kaufpreis nicht in voller Höhe gezahlt wurde. Und das, obwohl der Jahresüberschuss von Asklepios von 52 Millionen Euro in 2008 auf 88 Millionen Euro gesteigert werden konnte. Trotz dieser Steigerung wurde Asklepios von dem fehlendem Restbetrag in Höhe von 118,6 Millionen Euro 75 Millionen Euro erlassen – aufgrund eines legalen Tricks: Es zählte nämlich das Konzernergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen! Mit anderen Worten: Zunächst wurde der Volksentscheid – 77 Prozent stimmten 2004 gegen den Verkauf des LBK – ignoriert, dann hat sich der Senat von Asklepios über den Tisch ziehen lassen. Zwar begründete der damalige Senat den niedrigen Verkaufspreis damit, dass der LBK einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 134 Millionen Euro ausgewiesen hatte und Asklepios 150 Millionen Euro investiert habe. Aber selbst wenn man diese Summen addiert, wären der Stadt ohne den Verkauf Millionen Kosten erspart geblieben, die allein durch die LBK-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer entstanden sind und immer noch entstehen. Zuletzt wurde sogar ein neuer Landesbetrieb gegründet, der die ehemaligen Reinigungskräfte des LBK weiterbeschäftigt. Auch hierfür werden mehrere Millionen Euro bereitgestellt. Des Weiteren erhält Asklepios Jahr für Jahr mehrere Millionen Euro an Krankenhausinvestitionen, die insgesamt dreiviertel des Gesamtetats der Gesundheitsbehörde ausmachen. Und erst vor knapp einem Jahr genehmigte die Gesundheitssenatorin 82 voll- und teilstationäre Betten in der Psychiatrie und Psychosomatik – ein Kniefall der SPD vor Asklepios. Wenn der jetzige SPD-Senat mit seinem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz heute behauptet, für einen Rückkauf gäbe es keinen Spielraum, ist das eine rein politische Argumentation. Sie haben mich gefragt, wie hoch die Kosten für den Rückkauf der sieben Krankenhäuser wären. Ich glaube leider nicht, dass nur ein passender Kaufpreis angeboten werden müsste und dann würde Asklepios die Krankenhäuser zurückübertragen. Das Geschäft mit der Gesundheit ist sehr einträglich, weil es hochsubventioniert ist. Das Gesundheitswesen ist zu einem Markt mutiert, dem härteste Regeln aufgedrückt werden. Deutschland weist mittlerweile die höchste Privatisierungsdichte bei Krankenhäusern in ganz Europa aus. Es müsste daher ein Rekommunalisierungs-Konzept ausgearbeitet werden, das auch politische Korrekturen auf Landes- und Bundesebene beinhaltet. Außerdem ist Asklepios international ausgerichtet.

Wir benötigen daher vor allem:
Volle Transparenz für Betriebsräte und Parlamente in die Geschäftsabläufe und -verträge der Klinikkonzerne Stopp der Krankenhausinvestitionen, wenn Gewinne erwirtschaftet werden, bzw. Reinvestierung dieser Gewinne statt an Auszahlung an die Aktionärinnen und Aktionären; Ausbau des ambulanten Behandlungssektors ohne Einflussnahme der Klinikkonzerne; Einführung einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung.

Sollte meine Antwort Fragen offen gelassen oder weitere für Sie aufgeworfen haben, melden Sie sich gern noch einmal bei mir.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Artus
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
25.09.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Artus,

im Hamburger Abendblatt ( www.abendblatt.de ) las ich von neuen Lohn-Dumping Methoden von Asklepios.

Asklepios stellt neue Therapeuten nun über die Asklepios Klinik Am Kurpark Bad Schwartau ein, eine Reha Klinik, für die der Krankenhaustarifvertrag nicht gilt.

Einsatzort sind laut den Stellenbeschreibungen die Asklepios Kliniken Rissen, Harburg und St. Georg. Barmbek greift auf die noch günstigere PSG zurück.

Ich sehe dieses als Betrug! Denn die Arbeitnehmer arbeiten keinen einzigen Tag in Bad Schwartau. Der Einsatzort ist auch ganz klar angegeben, Hamburg und nicht Bad Schwartau.

Weiter stellt Asklepios über Ihren meditop Pflegedienst OP-Personal ein (z.B. www.asklepios.com ). Weshalb darf ein Pflegedienst OP-Personal einstellen? Ein Pflegedienst pflegt Patienten zu Hause und hat keinen Zentral-OP.

Da frage ich mich: Werden nächstes Jahr die Ärzte über die Reinigungsfirma eingestellt?

Hier findet Lohndumping pur statt. Die Vertreter der Stadt Hamburg sehen auf die Missstände angesprochen keinen Handlungsbedarf, weil die Vorwürfe nicht belegt seien. Durchsucht man die Stellenaausschreibungen, so sieht man das es so praktiziert wird,

Weshalb ist eine solche Ausleihung von Mitarbeitern über Partnerkliniken überhaupt möglich? Ist eine solche Praxis (Ausleihung Bad Schwartau & Pflegdienst - OP-Personal) rechtlich zulässig?

Weshalb wird nichts gegen ein solches Vorgehen unternommen?

Wie ist Ihre persöniche Meinung zu einem solchen Vorgehen?

Da muss sich Asklepios nicht wundern, dass sie kein neues Personal finden ( www.abendblatt.de ) bei einer solchen Praxis

Viele Grüße
Antwort von Kersten Artus
bisher keineEmpfehlungen
30.09.2012
Kersten Artus
Liebe Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Personalpolitik von Asklepios wirft seit langem Fragen auf und Ihre Kritik teile ich. Der Klinikkonzern nutzt die gesetzlichen Möglichkeiten bis an die äußerste Grenze aus. Der konkrete Einsatzort eines Beschäftigten wird in der Regel im Anstellungsvertrag festgelegt. Die Therapeutinnen und Therapeuten, die über die tariflose Reha-Klinik eingestellt werden, dürfen entsprechende Klauseln bei Antritt ihres Jobs vorfinden. Daher ist es auch leider nur im moralischen Sinne Betrug.

Den zweiten Teil ihrer Frage muss ich mit genauso viel Resignation begegnen: Wie ein Unternehmen heißt und wie sein ursprünglicher Betriebszweck einmal gewesen ist, muss nicht bedeuten, dass nicht auch andere Fachkräfte, im konkreten Fall OP-Personal in eine Pflegedienst-Firma, eingestellt werden kann. Grundsätzlich ist es daher möglich, Ärztinnen und Ärzte in einer Reinigungsfirma anzustellen. Die Grundlage für diese unsäglichen Vorgänge bietet die gesetzlich garantierte Vertragsfreiheit. Auch das Ausleihen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist möglich, auch konzernintern.

Die gesetzlichen Grundlagen wurden durch die SPD--Regierung Schröder-Fischer mit der Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geschaffen. Weitere gesetzliche Grundlagen bestehen durch das Betriebsverfassungsgesetz, das einen überholten Betriebsbegriff verwendet. Es entstand zu einer Zeit, wo die Konzerne sich noch nicht viele kleine selbstständige Betriebe zersplitterten. Allein diese Gesetze zu novellieren, würde das Ende der unsäglichen Praxis bei Asklepios und vielen anderen Konzernen bedeuten.

Dass Ihnen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Ihnen gesagt haben, dass Belege fehlen und es deshalb nicht möglich sei, etwas dagegen zu unternehmen, leuchtet mir daher nicht. Da fehlt ein gehöriges Stück Ehrlichkeit, was der Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser an Asklepios mittlerweile für entsetzliche Ausmaße genommen hat:
Tarifflucht, Lohndumping, immer schlimmer betriebene Ausbeutung.

Selbstverständlich könnte man etwas dagegen machen: Zum Beispiel könnten die Krankenhausinvestitionskosten an konkrete Bedingungen gebunden werden. Immerhin sind die sieben Asklepios-Kliniken in Hamburg Plankrankenhäuser. Ebenso kann über den Aufsichtsrat Druck seitens des Senats ausgebübt werden. Immerhin hält Hamburg ein Viertel an den Kliniken. Die Betriebsräte könnten zudem von ihren Zustimmungsverweigerungsrechten Gebrauch machen. Betriebsräte könnten daher eingreifen, wenn auch nur begrenzt. Sie könnten aber Sand ins Getriebe streuen. In welchem Umfang das erfolgt, kann ich leider nicht beurteilen. Die Belegschaft könnte auf den nächsten Betriebsversammlungen ja einmal nachfragen. Außerdem wäre es ein Fortschritt, wenn es möglich wäre, gegen diese Willkür zu streiken. Die Gewerkschaften dürfen aber nur zu begrenzten Themen aufrufen, die Arbeit niederzulegen.

Man kann den Fachleuten, die Arbeitsangebote bei Asklepios erhalten, bzw. sich dort bewerben, nur raten, sich genau anzusehen, was sie da unterschreiben. Im Zweifel wäre es ein couragierter Akt, Nein zu sagen zu solchen Arbeitsbedingungen. Vertragsfreiheit gilt nämlich für "beide" Seiten.

Meine Fraktion und DIE LINKE fordern seit langem, die sieben Krankenhäuser wieder zu rekommunalisieren. Solange dafür kein Geld bereit gestellt wird, müssen über die Verträge der Stadt mit dem Konzern soziale Haltelinien gegen diese frühkapitalistischen Bedingungen bei Asklepios eingezogen werden.
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
05.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Artus,

in dem Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 20/5110: Bericht des Senats gemäß §26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen (Senatsantrag) Vorsitz: Anja Domres Schriftführung: Dennis Thering, werden von dem SPD-Senat Behauptungen aufgestellt, die nicht den Tatsachen entsprechen und zu einer rechtlich fragwürdigen Entscheidung bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes führen.

Sie hätten sich als Bürgerschaftsabgeordnete schon während der Sitzung am 25. September 2012 zu den nicht zutreffenden Angaben der SPD, äußern können.Insbesondere bezüglich der vom Maulkorb befreiten Bullterrier, dass die Zucht und Haltung von Kat 1 Hunden in Deutschland angeblich verboten sein soll.Des Weiteren, dass das niedersächsische Hundegesetz nicht zu jung ist, um daraus Schlüsse ziehen zu können, sondern das es bereits seit 9 Jahren keine Rasselisten mehr in Niedersachsen gibt

Warum haben Sie die Gelegenheit nicht genutzt, um diese falschen Angaben vonseiten der SPD richtigzustellen?

Den Antrag auf Durchführung einer Anhörung gemäß §59 (1) GO lehnte der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten, der Abgeordneten der GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimme des FDP-Abgeordneten sowie bei Enthaltung der CDU-Abgeordneten ab.

Warum stimmten sie gegen diesen Antrag einer Anhörung gemäß §59 Absatz 1 der Geschäftsordnung und verhinderten damit, dass das fachkundige Publikum zu Wort kommt?

Um eine Klärung der rechtlich fragwürdigen Sachlage herbeizuführen, damit es zukünftig in Hamburg ein juristisch und wissenschaftlich fundiertes Hundegesetz geben wird.

Hätten Sie nicht die Möglichkeit gehabt, einen Antrag auf eine öffentliche Anhörung (Minderheitenrecht) zu stellen?

Wäre dazu die Zustimmung der anderer Parteien notwendig gewesen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kersten Artus
1Empfehlung
08.11.2012
Kersten Artus
Sehr geehrter Herr , hallo ,

bevor ich auf Deine konkreten Fragen eingehe, gestatte mir eine kurze Analyse der letzten Monate:


Als Kritikerin der Rasselisten habe ich mich seit Monaten für die Liberalisierung des Hundegesetzes zusammen mit Hamburgs Tierschützern und -rechtlern und vielen weiteren HundefreundInnen eingesetzt. Ich habe etliche Anfragen an den Senat gestellt, damit die Auseinandersetzung um das Hundegesetz einen fundierten Boden erhält und Chancen für Mehrheiten ermöglicht werden. Die Linksfraktion Hamburg hat zwei wegweisende Anträge eingebracht, um das Hundegesetz zu entschärfen, tiergerechter und rechtssicher zu gestalten. Als einzige Bürgerschaftsfraktion übrigens.

Es ist durch eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein, der Hundelobby sowie aufgrund des engagierten und hartnäckigen Einsatzes vieler HundefreundInnen sowie deren Aktionen und Protest gelungen, dass die öffentlichkeit und die Medien diesen Prozess relativ wohlwollend begleitet haben. Verweisen möchte ich beispielhaft auf den Bericht in der Hamburger Morgenpost, "Kippt Tyra das Hundegesetz?"; oder auf das Hamburger Abendblatt, das meine Anfrage zu den Beißstatistiken umfangreich und sachlich dargestellt hatte. Das wäre vor zwei Jahren undenkbar gewesen. Die SPD steht dadurch völlig isoliert dar und hat die Verschärfung des Hundegesetzes nur mit ihrer absoluten Mehrheit durchgesetzt – selbst gegen CDU und Grüne, die das Hundegesetz damals mit eingeführt hatten. Das ist als großer politischer Erfolg zu werten, auch wenn es nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat. Ich weiß, dass das sehr frustrierend und ärgerlich ist. Mir geht es zumindest so.
Nun zu Deinen konkreten Fragen, bzw. Anmerkungen:

Du hast Recht, die SPD stellt in Bezug auf das Hundegesetz Behauptungen auf, die nicht richtig sind, bzw. nur auf Annahmen beruhen. Das ist bekannt und das habe ich immer wieder kritisiert – zuletzt in der Bürgerschaftssitzung am 7. November 2012, bei der Du ja auch anwesend gewesen bist. Meine Rede dazu ist auf meinem YouTube-Kanal zu finden.

Ich habe mich zu jeder mir bietenden Gelegenheit für ein neues Hundegesetz stark gemacht. Ich hatte mich natürlich auf die Sitzung des Gesundheitsausschusses intensiv vorbereitet, bin aber nicht auf jeden konkreten Einwurf oder jede Falschdarstellung der Sozialdemokratie angesprungen. Wenn Dir das nicht reicht, muss das so im Raum stehen bleiben. Dein damit verbundener Vorwurf geht an den Realitäten und meinem Engagement vorbei. Viele andere sind nicht Deiner Meinung, sondern haben sich bei mir für meinen Einsatz bedankt.

Warum habe ich eine öffentliche Anhörung nicht unterstützt?


Eine öffentliche Anhörung hätte an den Anfang der Auseinandersetzung gehört und nicht ans Ende. Zudem gab es nur eine Chance, Veränderungen im Hundegesetz zu erreichen: Wenn sie in Ruhe geklärt werden. Sie wurde seitens der Hamburger SPD unter der Alleinregentschaft von Olaf Scholz vertan. Die SPD in Berlin oder Niedersachsen verhält sich ja komplett anders. Für eine öffentliche Anhörung bedarf es im übrigen 25 Prozent der Mitglieder, insofern hätten selbst FDP und Linke gemeinsam diese nicht erreicht.

Solidarische Grüße

Kersten Artus
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
18.12.2012
Von:

Hamburger Bundesratsinitiative für ein Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetz

Sehr geehrte Frau Artus!

Hamburg wird am Freitag im Bundesrat die Initiative für ein Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetz einbringen. Durch das Gesetz soll eine wirkungsvolle gesundheitliche Prävention in Bund und Ländern verbindlich werden. Die Bundesregierung wird durch den Hamburger Vorstoß aufgefordert, den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vorzulegen. Dieser Entwurf soll dann vor der Einbringung in das Gesetzgebungsverfahren intensiv mit den Ländern erörtert werden. Was halten Sie davon?
Antwort von Kersten Artus
1Empfehlung
27.12.2012
Kersten Artus
Lieber Herr , hallo ,


vielen Dank für die Frage.


Der Vorstoß, ein Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetz in den Bundesrat einzubringen, ist nicht von Hamburg aus allein initiiert worden: Die rotrote Regierung Brandenburgs und die rot-grün-ssw-geführte Regierung Schleswig-Holsteins sind Mit-Urheberinnen des Antrages. Dies zeigt, dass es einen breiten politischen Konsens für dieses Gesetz gibt, zu dem sich auch DIE LINKE zählt.

Ich möchte jedoch darauf aufmerksam machen, dass es bereits jetzt ohne Weiteres möglich wäre, in Hamburg mit eigenen Standards gesundheitspolitische Maßstäbe zu setzen. Doch die SPD-Fraktion und der Senat haben keine nennenswerten Maßnahmen in den 20 Monaten ihrer Regierungszeit mit ihrer absoluten Mehrheit unternommen. Im Gegenteil. Es wurde in der Suchtselbsthilfe gekürz, im Öffentlichen Gesundheitsdienst fehlt es an alles Ecken und Enden. Vor allem der schulärztliche Dienst zeigt Lücken auf, was auf unsere Kritik stößt.


Der Etat der Gesundheitsbehörde steigt in den nächsten beiden Jahren zwar an, aber "nur", weil die gesetzliche Ansprüche zunehmen – die Hilfen zur Pflege und die Eingliederungshilfen Drogen und Sucht. Beschlossen wurde in der Bürgerschaft außerdem - mit den acht Stimmen der Fraktion DIE LINKE - der Ausbau der Familienhebammen. Aber die SPD nutzt hierfür ausschließlich Bundesmittel. Die Fraktion DIE LINKE hat eine Reihe von gesundheitspolitischen Anträgen eingebracht, die konkret die gesundheitliche Situation für Kinder, Familien und Pflegebedürftige verbessert hätte. Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren, die laut SPD-Presseerklärung zu der eingebrachten Bundesratsinitiative als Lebenswelt gelten, in der langfristig angelegte Prozesse der Gesundheitsförderung und primärer Prävention alltagsnah gestaltet und intensiviert werden sollen, erhalten keine zusätzliche Geld- und personelle Mittel, um diese Ziele auch zu erfüllen. Hervorheben möchte ich unsere Anträge für eine bessere finanzielle Ausstattung von Senioreneinrichtungen sowie der Bereitstellung kostenloser Verhütungsmittel. Sie wurden von der SPD allesamt weg gestimmt. Der SPD-Senat schmückt sich mit einer fortschrittlichen Initiative, setzt aber im eigenen Territorium keine Maßstäbe. Glaubwürdigkeit sieht anders aus.


Die beste Prävention und Gesundheitsförderung ist aus meiner Sicht die Aufhebung der sozialen Spaltung und die Bekämpfung der Armut. Auch hier vermisse ich soziale Politik seitens der Hamburger SPD. Einzig das Spielhallengesetz, das Hamburg jetzt erhält, ist ein guter Beitrag, konkret gegen die Glücksspielsucht. Es hat Schwächen, aber es ist ein erster Schritt. Uns ist zu verdanken, dass auch in Spielhallen jetzt nicht mehr geraucht werden darf. Dies war die zentrale Forderung des Arbeitskreises Glücksspielsucht, der bei der Hamburger Landesstelle für Suchtfragen angesiedelt ist. Die Fraktion DIE LINKE hat weitere Regulierungen im Spielhallengesetz eingebracht, um das gesundheitsschädliche Treiben der hochprofitablen Automaten-Industrie einzudämmen – u.a. umfangreiche Ladenschlusszeiten und größere Abstandsregelungen. Es setzte sich aber der neoliberale Wirtschaftsflügel der SPD-Fraktion durch, unser Antrag wurde abgelehnt.


Ich unterstütze als Gesundheitspolitikerin die jetzt gestartete Bundesratsinitiative Hamburgs und werde mich aktiv daran beteiligen, dass wir bundeseinheitliche Regelungen für die Prävention und die Gesundheitsförderung erhalten. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat sich hierzu im Übrigen schon in der Vergangenheit engagiert. Daher werde ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern und im Bund auch abstimmen. Ich werde meinen Beitrag leisten, dass die Gesundheit nicht zu einem reinen Wahlkampfthema der SPD verkommt.


Mit freundlichen, solidarischen Grüßen


Kersten Artus
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
26.01.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Artus,

auf Ihrer Webseite ( blog.kerstenartus.info ) fordern Sie: "Die Rekommunalisierung der Asklepios-Kliniken verbunden mit einem Stopp der Krankenhausinvestitionen für Klinikkonzerne, die Gewinne abwerfen" und wollen einen entsprechenden Antrag einreichen.

Ich stimme Ihnen diesbezüglich voll zu, aber wie stehen die Chancen? Wie ich den Senat einschätze, kommt wieder die Antwort "die Krankenhausinvestitionen sind gesetzlich vorgeschrieben, da können wir nicht machen" und "für einen Rückkauf für Asklepios fehlt uns das Geld". Insbesondere das zweite ist vorgeschoben, wenn man Millionen für eine Elbphilharmonie, ein Busbeschleunigungsprojekt und so Possen wie die neue Klappbrücke für die Elbphilharmonie ausgeben kann, sollte dafür auch Geld da sein. Vielmehr sollte das Geld an so unnützen Stellen eingespart werden.

Wie wollen Sie die SPD von einem Rückkauf überzeugen? Haben Sie diesbezüglich schon Gespäche geführt? Wie stehen die Chancen? WIe sieht die rechtliche Situation mit den Krankenhausinvestitionen aus, ist es gesetzlich zulässig (entgegen der Antwort des Senats) bei Gewinnen die Krankenhausinvestitionen logischerweise zu verweigern?

Viele Grüße
R.
Antwort von Kersten Artus
bisher keineEmpfehlungen
30.01.2013
Kersten Artus
Sehr geehrter Herr ,

gibt es eine wirkliche Chance gibt, die Hamburger Krankenhäuser, die 2005 vom damaligen CDU-Senat verscherbelt wurden, wieder in die öffentliche Hand zu überführen? Und wenn ja, wie? In Anbetracht der Patientenversorgung – Wartezeiten in Notaufnahmen, Abbau des Personals auf Intensivstationen, Reduzierung der Liegezeiten, Überdiagnosen und des Pflegenotstands in Folge des zunehmenden Wettbewerbs unter den Klinikkonzernen – ist es dringend geboten, dass die öffentliche Hand wieder die Kontrolle der gesundheitlichen Versorgung übernimmt. Und zwar eben nicht nur in der Fortschreibung des Krankenhausplans und Teilnahmen des Senats an Sitzungen des Asklepios-Aufsichtsrats. Sondern indem die Krankenhäuser wieder zurückgekauft werden.

Gespräche dazu habe ich zuletzt während der Haushaltsberatungen geführt. Ich habe auch die Senatorin für Gesundheit danach gefragt. Von Klinikkonzernen beantragte Krankenhausinvestitionen sind auf gesetzlicher Grundlage zwar zu gewähren. Allerdings gibt es für den Senat einen Abwägungs- und Handlungsspielraum – das hat die Senatorin auf meine Nachfrage hin erklärt.

Derzeit sei kein Geld da – das hören wir auch immer wieder. Das stimmt nicht, auch wenn es noch so oft behauptet wird. Es ist neben unnützen und falschen Ausgaben auch eine Frage der Verteilung. Und wenn die SPD konsequenter als bisher die Einnahmesituation der Stadt verbessern würde, wäre noch mehr Geld da. Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch.

Ob ich die SPD allein überzeugen kann, die Rekommunalisierung der Krankenhäuser zu betreiben, glaube ich nicht. Es wäre zudem außenparlamentarischer Druck vonnöten – u.a. von Ver.di, den Betriebsräten, den Beschäftigten, den Patienteninitiativen, Ärzteverbänden, Krankenkassen, den Verbraucherzentralen.

Wir haben im Übrigen den Antrag, den ich im meinem Blog erwähnt hatte, nicht eingereicht, weil er nicht mehr relevant für den Haushalt 2013/2014 geworden wäre. Aber die Forderung steht nach wie vor auf unserer Agenda – spätestens zu den nächsten Bürgerschaftswahlen. Eine Forderung kann zum Beispiel eine Änderung des Krankenhausgesetzes sein. Darin können die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Investitionskosten konkreter beschrieben werden.

In welcher Form die neue Investitions- und Förderbank, die aus der Wohnungsbaukreditanstalt entstehen soll, die nötigen finanziellen Ressourcen bereit stellen kann, die für den Rückkauf erforderlich sind, werden wir ebenfalls prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Artus
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Kersten Artus
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.